MASSNAHME
Zielgerichtete und bedarfsmotivierte Aus- und Fortbildungsveranstaltungen
Massnahme nicht erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Jährliche Anzahl an Personentagen von RichterInnen, StaatsanwältInnen und RichteramtsanwärterInnen bei Fortbildungsveranstaltungen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
10.581Anzahl
Zielzustand
10.529Anzahl
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2011
Ausgangspunkt der Planung
10.529
Quelle
BMJ
Berechnungsmethode
Anzahl der Personentage von RichterInnen, StaatsanwältInnen und RichteramtsanwärterInnen bei Fortbildungsveranstaltungen
Meilenstein: Evaluierung des Justizmanagement-Lehrganges bis Ende 2013
Details zum Meilenstein
Istzustand (2013)
Evaluierung ist erfolgt
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2011
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Bei der Evaluierung werden 5 Jahrgänge mit je 20 TeilnehmerInnen berücksichtigt
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2013
Zielzustand (Beschreibung)
Evaluierung des Justizmanagement-Lehrganges bis Ende 2013