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Vorhaben

Aufnahme des BG Hartberg durch BG Fürstenfeld per 1.7.2013

2015
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2013

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: 0

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

a) bauliche Erweiterung
Das Bezirksgericht befindet sich in einem etwas außerhalb des Zentrums von Fürstenfeld gelegenen Amtsgebäude (Schillerstraße 9). Die Polizei nutzt das Erdgeschoß und eine Hälfte des 1. Obergeschoßes,
das Gericht die andere Hälfte des 1. OG und das 2. OG. Das Gebäude wurde ursprünglich als Kaffeehaus errichtet und beherbergte später die Bezirkshaupt-mannschaft. Nach Generalsanierung zogen 1973 das
Bezirksgericht und die Gendarmerie ein. Barrierefreie Erschließung ist grundsätzlich gegeben. Die gemäß GOG zur Durchsetzung des Waffenverbots bei Gericht vorgesehenen Sicherheitskontrollen sind jedoch
auf Grund des gemeinsam genützten Stiegenhauses und Aufzugs mit vernünftigem wirtschaftlichem Aufwand nicht organisierbar. Beim BG Fürstenfeld waren bis 30.6.2013 1,7 Richter- und 6,8 sonstige Planstellen systemisiert und insgesamt 13 „Köpfe“ tätig. Durch die Aufnahme des mit 2,8 Richter- und 12,0 sonstigen Planstellen systemisierten BG Hartberg (16 „Köpfe“) wird das BG Fürstenfeld deutlich mehr als doppelt so groß. Dazu kommt die erforderliche Raumvorsorge für Auszubildende (Rechtspraktikant/in, Richteramtsanwärter/in, Rechtspflegeranwärter/in, Lehrling), Teilauslastungen und zusätzliche Aufgaben (Servicecenter, Wertgrenzennovelle, Andockstation für die Familiengerichtshilfe), wofür auch ohne Zusammenlegung keinerlei Reserven vorhanden gewesen wären. Der Raumbedarf wird durch einen quer zum Bestandsgebäude anschließenden Zubau mit Keller, Erdgeschoß und zwei Obergeschoßen mit insgesamt rund 715 m² Büronutzfläche gedeckt. Im Zubau befindet sich ein neuer Haupteingang mit Sicherheitsschleuse. Von dort aus wird das gesamte Gericht (und nur dieses) barrierefrei erschlossen. Dass der Zubau bis 1.7.2013 nicht fertig sein kann, war von Anfang an klar und wurde beim BG-Strukturkonzept in Kauf genommen. Das Gerichtsgebäude in Hartberg wird bis zur Fertigstellung des BG Fürstenfeld als Nebenstelle fungieren.
b) Sanierung des Bestandsgebäudes
Da für die Anbindung des Neubaus bauliche Eingriffe im Bestand notwendig sind, werden dort auch gleich Adaptierungen vorgenommen, die funktionale Verbesserungen bringen (z.B. bessere Orientierung für die „Kunden“, Trennung von parteienintensiven und „back-office“-Bereichen), oder die in den nächsten Jahren ohnehin erforderlich gewesen wären (z.B. Sanierung der Fußböden, Erneuerung der Beleuchtung).


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms, Entflechtung zwischen Polizei und Gericht, übersichtliche, barrierefreie Erschließung des Gebäudes, Errichtung eines Servicecenters; Verbesserung der Energieeffizienz

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Schaffung ausreichender Arbeitsplätze

Ausgangszustand 2013:

Im Bezirksgerichtsgebäude Fürstenfeld ist für 13 Arbeitsplätze räumlich vorgesorgt (das BG Fürstenfeld "neu" erfordert jedoch zumindest 29 Arbeitsplätze),

Zielzustand 2015:

Für jede/n beim BG Fürstenfeld Dienst versehende/n Bedienstete/n ist ein den Anforderungen an einen zeitgemäßen Gerichtsbetrieb und an den Dienstnehmerschutz entsprechender Arbeitsplatz vorhanden. Für jeweils höchstens zwei richterliche VZK steht ein Verhandlungssaal zur Verfügung.

Istzustand 2015:

Für jede/n beim BG Fürstenfeld Dienst versehende/n Bedienstete/n ist ein den Anforderungen an einen zeitgemäßen Gerichtsbetrieb und an den Dienstnehmerschutz entsprechender Arbeitsplatz vorhanden. Für jeweils höchstens zwei richterliche VZK steht ein Verhandlungssaal zur Verfügung.

Datenquelle:
BMJ

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 2: Errichtung eines zentralen Servicecenters

Ausgangszustand 2014:

kein Servicecenter

Zielzustand 2015:

Das BG Fürstenfeld verfügt über einen eigenen Haupteingang mit Sicherheitsschleuse und über geeignete Räume für ein zentrales Servicecenter.

Istzustand 2015:

Das BG Fürstenfeld verfügt über einen eigenen Haupteingang mit Sicherheitsschleuse und über geeignete Räume für ein zentrales Servicecenter.

Datenquelle:
BMJ

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 3: Barrierefreiheit

Ausgangszustand 2014:

Zielzustand 2015:

Alle Leistungen der Dienststelle sind barrierefrei zugänglich.

Istzustand 2015:

Alle Leistungen der Dienststelle sind barrierefrei zugänglich.

Datenquelle:
BMJ

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Abschluss des Mietvertrags, Überwachung des Bauprojekts

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Abschluss des Mietvertrags mit der ARE, Überwachung des Bauprojekts

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2015
2014
2015

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-2.100

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

2.100

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

2.100

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Im Zeitpunkt der Planung und Erstellung der WFA wurde für das Jahr 2015 an betrieblichem Sachaufwand € 2,1 Mio. Baukostenzuschuss erwartet. Davon wurden € 100.000,– im Jahr 2014 und € 2 Mio im Jahr 2015 bezahlt. Ob darüber hinaus auch die Prognose, dass ab dem Jahr 2016 die erwarteten zusätzlichen Mietzinszahlungen durch Einsparungen auf Grund der Schließung des Bezirksgerichtes Hartberg ausgeglichen wird, kann noch nicht beurteilt werden, weil bisher noch keine Endabrechnung des Bauvorhabens durch die ARE erfolgte. Deshalb kann die Spalte „Ist“ zum aktuellen Zeitpunkt nicht befüllt werden.

Gesamtbeurteilung

Zusammenfassung zum Hintergrund:
Mit der Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark 2012, BGBI. II Nr. 243/2012, wurde die Zusammenlegung des Bezirksgerichtes Hartberg mit dem aufnehmenden Bezirksgericht Fürstenfeld mit 1.7.2013 verordnet. Das Vorhaben verband die durch die Erhöhung des Personalstands notwendig gewordene Flächenvermehrung mit der Herstellung einer durchgehenden barrierefreien Erschließung, Sicherheitsschleusen, zentralem Servicecenter sowie angemessener Raumreserven für künftige Teilauslastungen und allfälliger Organisationsänderungen.

Handlungen zur Umsetzung:
Um die Zusammenlegung der Bezirksgerichte Hartberg und Fürstenfeld umzusetzen, wurde ein Mietvertrag mit der ARE (Austrian Real Estate) abgeschlossen. Die ARE führte auf Basis dieses Mietvertrags die notwendigen baulichen Adaptierungen durch. Außerdem wurden Maßnahmen, die ohnehin in absehbarer Zeit erforderlich gewesen wären (Mauertrockenlegungen, Verbesserung der Energieeffizienz, Modernisierung bei IT-Verkabelung und Beleuchtung etc.) miterledigt.

Abweichungen bei den Ziel- und Istwerten bei Kennzahlen und Meilensteinen:
Sofern derzeit eine abschließende Beurteilung möglich ist (mangels Vorliegen der Schlussrechnung des Bauvorhabens können die finanziellen Auswirkungen nicht abschließend dargestellt werden), liegt bei den Ziel- und Istwerten von Kennzahlen und Meilensteinen keine Abweichung vor. Nach Abschluss der Bauarbeiten konnte das erweiterte und generalsanierte Gebäude im April 2015 den Nutzerinnen und Nutzern übergeben werden. Mit Ausnahme des bezahlten Baukostenzuschusses in Höhe von € 2,1 Mio., können, mangels Endabrechnung durch die ARE, die finanziellen Prognosen noch nicht überprüft werden.

Beurteilung der Ziele und Maßnahmen:
DIe Ziele „Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramm, Entflechtung zwischen Polizei und Gericht, Barrierefreiheit, Servicecenter, Energieeffizienz“ wurden zur Gänze erreicht, weil das Raum- und Funktionsprogramm erfüllt wurde, die Entflechtung zwischen Polizei und Gericht durchgeführt, die Barrierefreiheit hergestellt wurde, das Servicecenter errichtet und die Energieeffizienz verbessert wurde.
Die Maßnahmen „Abschluss des Mietvertrags, Überwachung des Bauprojekts“ wurden zur Gänze erfüllt, weil der Mietvertrag mit der ARE abgeschlossen und das Bauprojekt durch die Bauabteilung des Bundesministerium für Justiz sowie durch die Bauabteilung des Oberlandesgericht Graz überwacht wurde.

Geeignetheit der Maßnahmen zur Zielerreichung:
Die Maßnahmen waren zur Zielerreichung geeignet, weil die Ziele, nämlich „Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramm, Entflechtung zwischen Polizei und Gericht, Barrierefreiheit, Servicecenter, Energieeffizienz“ durch die Umsetzung der Maßnahmen „Abschluss des Mietvertrags, Überwachung des Bauprojekts“ zur Gänze erreicht wurden und daher die gewünschte Wirkung erzielt wurde.

Ausschlaggebende Inputfaktoren:
Für den Grad der Zielerreichung waren Budgetmittel der ausschlaggebende Inputfaktor. Durch entsprechenden Personaleinsatz konnte die Maßnahme „Abschluss des Mietvertrags, Überwachung des Bauprojekts“ umgesetzt werden. Das Verhältnis zwischen den eingesetzten Inputfaktoren entspricht den erreichten Wirkungen.

Beurteilung des Erfolgs:
Da die gesetzten Ziele zur Gänze erreicht und die geplanten Maßnahmen zur Gänze umgesetzt wurden, kann das gesamte Vorhaben (sofern zum heutigen Zeitpunkt beurteilbar) als erfolgreich abgeschlossen angesehen werden.

Ursachen für Abweichungen:
Mangels Abweichungen (soweit zum heutigen Zeitpunkt beurteilbar), ist dazu eine Stellungnahme nicht erforderlich.

Externe Einflussfaktoren:
Es haben sich keine externen Einflussfaktoren auf die Erreichung der gewünschten Wirkungen ausgewirkt.

Positive Nebeneffekte:
Bauvorhaben ziehen im Allgemeinen nicht quantifizierbare positive Nebeneffekte wie etwa Steigerung der Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Herstellung eines modernen Erscheinungsbildes der Justiz nach sich.

Verbesserungspotenziale Zielformulierung:
Aus heutiger Sicht erscheint eine Adaptierung der Ziele nicht angezeigt.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.