Vorhaben
Aufnahme des BG Hartberg durch BG Fürstenfeld per 1.7.2013
Bauliche Erweiterung und Adaptierung des Bezirksgerichts Fürstenfeld zur Aufnahme des BG Hartberg per 1.7.2013 (Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark 2012, BGBI. II Nr. 243/2012); Abschluss eines Mietvertrags mit der ARE
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2013
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms, Entflechtung zwischen Polizei und Gericht, übersichtliche, barrierefreie Erschließung des Gebäudes, Errichtung eines Servicecenters; Verbesserung der Energieeffizienz
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Schaffung ausreichender Arbeitsplätze
Ausgangszustand 2013:
Im Bezirksgerichtsgebäude Fürstenfeld ist für 13 Arbeitsplätze räumlich vorgesorgt (das BG Fürstenfeld "neu" erfordert jedoch zumindest 29 Arbeitsplätze),
Zielzustand 2015:
Für jede/n beim BG Fürstenfeld Dienst versehende/n Bedienstete/n ist ein den Anforderungen an einen zeitgemäßen Gerichtsbetrieb und an den Dienstnehmerschutz entsprechender Arbeitsplatz vorhanden. Für jeweils höchstens zwei richterliche VZK steht ein Verhandlungssaal zur Verfügung.
Istzustand 2015:
Für jede/n beim BG Fürstenfeld Dienst versehende/n Bedienstete/n ist ein den Anforderungen an einen zeitgemäßen Gerichtsbetrieb und an den Dienstnehmerschutz entsprechender Arbeitsplatz vorhanden. Für jeweils höchstens zwei richterliche VZK steht ein Verhandlungssaal zur Verfügung.
Datenquelle:
BMJ
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Meilenstein 2: Errichtung eines zentralen Servicecenters
Ausgangszustand 2014:
kein Servicecenter
Zielzustand 2015:
Das BG Fürstenfeld verfügt über einen eigenen Haupteingang mit Sicherheitsschleuse und über geeignete Räume für ein zentrales Servicecenter.
Istzustand 2015:
Das BG Fürstenfeld verfügt über einen eigenen Haupteingang mit Sicherheitsschleuse und über geeignete Räume für ein zentrales Servicecenter.
Datenquelle:
BMJ
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Meilenstein 3: Barrierefreiheit
Ausgangszustand 2014:
Zielzustand 2015:
Alle Leistungen der Dienststelle sind barrierefrei zugänglich.
Istzustand 2015:
Alle Leistungen der Dienststelle sind barrierefrei zugänglich.
Datenquelle:
BMJ
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Abschluss des Mietvertrags, Überwachung des Bauprojekts
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Abschluss des Mietvertrags mit der ARE, Überwachung des Bauprojekts
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Im Zeitpunkt der Planung und Erstellung der WFA wurde für das Jahr 2015 an betrieblichem Sachaufwand € 2,1 Mio. Baukostenzuschuss erwartet. Davon wurden € 100.000,– im Jahr 2014 und € 2 Mio im Jahr 2015 bezahlt. Ob darüber hinaus auch die Prognose, dass ab dem Jahr 2016 die erwarteten zusätzlichen Mietzinszahlungen durch Einsparungen auf Grund der Schließung des Bezirksgerichtes Hartberg ausgeglichen wird, kann noch nicht beurteilt werden, weil bisher noch keine Endabrechnung des Bauvorhabens durch die ARE erfolgte. Deshalb kann die Spalte „Ist“ zum aktuellen Zeitpunkt nicht befüllt werden.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.