Vorhaben
Neue Rahmenlehrpläne für Berufsschulen
Anpassung der Rahmenlehrpläne für Berufsschulen an die Ansprüche einer modernen dualen Ausbildung
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2013
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2013
Nettoergebnis in Tsd. €: -47
Vorhabensart: Verordnung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Schaffung einer modernen Dualen Ausbildung, die den sich ändernden beruflichen Anforderungen Rechnung trägt.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Lehrlinge im 1. Lehrjahr eines betrieblichen Ausbildungsverhältnisses in Relation zum Altersjahrgang der 15-jährigen [%]
Istwert
33,0%
Zielzustand
36,9%
Datenquelle: Lehrlingsstatistik der WKO
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Flächendeckendes Inkrafttreten der Lehrplanverordnung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Mit den neuen Berufsschulrahmenlehrplänen sollen Entwicklungen in den Branchen, in der Technik und in der Berufspraxis berücksichtigt und formaler Teil der Ausbildung werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Höhe der Ausgaben für Lehrpersonen an Berufsschulen ist von vielen Faktoren abhängig, insbesondere auch von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die finanziellen Auswirkungen der neu eingeführten Lehrpläne können daher nicht direkt gemessen, sondern nur indirekt bestimmt werden. Zu diesem Zweck wurde ein Modell entwickelt, das auf Basis der Schülerinnen- und Schülerzahlen, der Stundentafeln der alten und neuen Lehrpläne, Teilungsvorschriften und Lehrverpflichtung einen Mehr- oder Minderbedarf an Landeslehrpersonen-Planstellen errechnet. Mit diesem Rechenmodell wurde zum Zeitpunkt der Planung kein Mehrbedarf an Planstellen ermittelt, deren Aufwand im Wege von Transferzahlungen zur Hälfte vom Bund zu tragen wäre. Zum Evaluierungszeitpunkt wurde die Vergleichsrechnung nochmals mit den aktuellen Zahlen der Bildungsdokumentation (derzeit nur bis zum Schuljahr 2014/15 vorhanden) durchgeführt. Demnach ergab sich im Schuljahr 2013/14 durch die neuen Lehrpläne ein Mehrbedarf von 0,04 Planstellen (Bundesanteil 0,02) und im Schuljahr 2014/15 von 0,07 Planstellen (Bundesanteil 0,04). Aufgeteilt auf die Budgetjahre sind das 0,01 für 2013, 0,03 für 2014 und 0,04 ab 2015. Multipliziert mit dem Kostensatz ergeben sich die tatsächlichen Mehraufwendungen im Transferaufwand.
Der bei der Planung erstellte Kostenpfad kann somit als eingehalten angesehen werden. Die Abweichung vom Planwert um 0,6% des gesamten Planstellenbedarfs der betroffenen Klassen ist einerseits durch die Prognoseungenauigkeit und andererseits durch andere, nicht berücksichtigte äußere Einflüsse zu erklären.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.