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Vorhaben

GERS in Rahmenlehrplänen für Berufsschulen

2015
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2013

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2013

Nettoergebnis in Tsd. €: -1.313

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Aufgrund des technologischen Fortschrittes und der Weiterentwicklung der Arbeitsmethoden wurden seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend Anpassungen von Ausbildungsordnungen an die aktuellen Erfordernisse nötig. Diese Anpassungen bedingen, dass auch die Berufsschulrahmenlehrpläne, um den Ansprüchen der Dualen Ausbildung nachkommen zu können, zu adaptieren sind.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Sicherung des berufsschulischen Teils der Dualen Ausbildung, der die Berufsprofile und Berufsbilder der einschlägigen Ausbildungsvorschriften berücksichtigt.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Rahmenlehrpläne für neu verordnete Ausbildungsvorschriften

Ausgangszustand 2013:

Für die vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend in den letzten Jahren neu verordneten Ausbildungsvorschriften werden Schulversuche geführt.

Zielzustand 2015:

Für die vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend in den letzten Jahren neu verordneten Ausbildungsvorschriften werden Rahmenlehrpläne verordnet.

Istzustand 2015:

Mit dem BGBl. II Nr. 272/2013 wurden Bundesrahmenlehrpläne für die Lehrberufe Augenoptik, Berufsfotograf/in, Bekleidungsgestaltung, Elektronik, Elektrotechnik, Feinoptik, Glasbautechnik, Kraftfahrzeugtechnik, Lackiertechnik, Maler/in und Beschichtungstechniker/in, Metallbearbeitung, Metalltechnik, Papiertechnik, Polsterer/in, Schilderherstellung, Sportadministration, Steuerassistenz, Straßenerhaltungsfachmann/-frau, Tapezierer/in und Dekorateur/in, Textilchemie, Tiefbauer/in, Veranstaltungstechnik, Vergolder/in und Staffierer/in sowie Vulkanisierung erlassen und ab dem Schuljahr 2013/14 aufsteigend in Kraft gesetzt. Eine Führung von Schulversuchen in den genannten Bereichen ist daher nicht mehr erforderlich.

Datenquelle:
BGBl. II Nr. 272/2013

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Flächendeckendes Inkrafttreten der Lehrplanverordnung

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Kundmachung der Verordnung

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Berücksichtigung des GERS im Pflichtgegenstand Berufsbezogene Fremdsprache

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Neukonzeption des berufsbezogenen Fremdsprachenunterrichts

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2013 - 2015
2013
2014
2015

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-1.313

Tsd. Euro

Plan

-1.400

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.313

Tsd. Euro

Plan

1.400

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.313

Tsd. Euro

Plan

1.400

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-91

Tsd. Euro

Plan

-103

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

91

Tsd. Euro

Plan

103

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

91

Tsd. Euro

Plan

103

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-287

Tsd. Euro

Plan

-315

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

287

Tsd. Euro

Plan

315

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

287

Tsd. Euro

Plan

315

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-306

Tsd. Euro

Plan

-321

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

306

Tsd. Euro

Plan

321

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

306

Tsd. Euro

Plan

321

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Höhe der Ausgaben für Lehrpersonen an Berufsschulen ist von vielen Faktoren abhängig, insbesondere auch von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die finanziellen Auswirkungen der neu eingeführten Lehrpläne können daher nicht direkt gemessen, sondern nur indirekt bestimmt werden. Zu diesem Zweck wurde ein Modell entwickelt, das auf Basis der Schülerinnen- und Schülerzahlen, der Stundentafeln der alten und neuen Lehrpläne, Teilungsvorschriften und Lehrverpflichtung einen Mehr- oder Minderbedarf an Landeslehrpersonen-Planstellen errechnet. Mit diesem Rechenmodell wurde zum Zeitpunkt der Planung ein Bedarf von bundesweit 7,90 Planstellen ermittelt, deren Aufwand zur Hälfte vom Bund zu tragen ist. Zum Evaluierungszeitpunkt wurde die Vergleichsrechnung nochmals mit den aktuellen Zahlen der Bildungsdokumentation (derzeit nur bis zum Schuljahr 2014/15 vorhanden) durchgeführt. Demnach ergab sich im Schuljahr 2013/14 durch die neuen Lehrpläne ein Bedarf von 7,05 Planstellen (Bundesanteil 3,52) und im Schuljahr 2014/15 von 7,52 Planstellen (Bundesanteil 3,76). Aufgeteilt auf die Budgetjahre sind das 1,17 für 2013, 3,60 für 2014 und 3,76 ab 2015. Multipliziert mit dem Kostensatz ergibt sich der tatsächliche Transferaufwand.
Der bei der Planung erstellte Kostenpfad kann somit als eingehalten angesehen werden. Die Abweichung vom Planwert im Bereich von 5% bzw. 0,03% des gesamten Planstellenbedarfs der betroffenen Klassen ist einerseits durch die Prognoseungenauigkeit und andererseits durch andere, nicht berücksichtigte äußere Einflüsse zu erklären.

Gesamtbeurteilung

Um auf neue technologische Entwicklungen sowie veränderte Arbeitsmethoden zu reagieren, wurden in den Jahren 2010 bis 2013 seitens des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend neue Ausbildungsordnungen für die Lehrberufe Bekleidungsgestaltung, Berufsfotograf/in, Elektronik, Elektrotechnik, Glasbautechnik, Lackiertechnik, Maler/in und Beschichtungstechniker/in, Metallbearbeitung, Metalltechnik, Papiertechnik, Straßenerhaltungsfachmann/-frau, Tapezierer/in und Dekorateur/in, Textilchemie sowie Veranstaltungstechnik in Kraft gesetzt. Um besonderen beruflichen Anforderungen im Bereich der Finanzverwaltung Rechnung zu tragen, wurde der Lehrberuf Steuerassistenz neu geschaffen. Dadurch wurde es erforderlich auch die entsprechenden Berufsschulrahmenlehrpläne anzupassen bzw. einen Lehrplan für den Lehrberuf Steuerassistenz zu kreieren, um weiterhin den Ansprüchen der Dualen Ausbildung sowie der Aufgabe der Berufsschule gem. §46 SchOG nachkommen zu können und eine optimale Abstimmung zwischen berufsschulischer und betrieblicher Ausbildung zu gewährleisten. Um auch in Zukunft Synergien bei verwandten Lehrberufen mit einer geringen Anzahl an Lehrlingen nutzen zu können, wurden neben dem Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Tapezierer/in und Dekorateur/in auch der Lehrplan für den Lehrberuf Polsterer/in und neben dem Lehrplan für den Lehrberuf Maler/in und Beschichtungstechniker/in auch die Lehrpläne für die Lehrberufe Schilderherstellung sowie Vergolder/in und Staffierer/in novelliert.

Die neuen Berufsschulrahmenlehrpläne wurden von Expert/innen aus dem Berufsschulbereich unter Einbeziehung von Vertreter/innen der Sozialpartner sowie unter Berücksichtigung der Berufsbilddispositionen der novellierten Ausbildungsordnungen entwickelt und in Form von Schulversuchslehrplänen erprobt. Mit dem Schuljahr 2013/14 wurden die Schulversuchslehrpläne im Rahmen des vorliegenden Vorhabens in das Regelschulweisen übernommen und aufsteigend in Kraft gesetzt. Darüber hinaus wurden auch die Schulversuchslehrpläne für die Lehrberufe Augenoptik, Feinoptik, Kraftfahrzeugtechnik, Sportadministration sowie Tiefbauer/in nach erfolgreicher Erprobung in das Regelschulwesen übergeführt. Die beabsichtigte Maßnahme konnte damit zur Gänze umgesetzt werden. Durch die Berücksichtigung neuer Technologien und Arbeitsmethoden in den Schulversuchslehrplänen konnte der berufsschulische Unterricht die veränderten beruflichen Anforderungen am Arbeitsmarkt besser abbilden, die betriebliche Ausbildung besser als bisher ergänzen und zur Schaffung einer modernen dualen Ausbildung und zur Sicherung der Qualität des berufsschulischen Unterrichts beitragen. Zentral für die Erreichung und die Weiterverfolgung des gesetzten Ziels ist sowohl die enge Kooperation mit Vertreter/innen der Sozialpartner als auch die engen Kontakte zwischen den Berufsschullehrer/innen und der Wirtschaft aufgrund ihrer langjährigen Berufserfahrung, wodurch die Basis für die Umsetzung eines praxisorientierten Unterrichts geschaffen wird. Durch die Umsetzung der Maßnahme konnte ein Beitrag zur Reduzierung der Schulversuche im Berufsschulwesen geleistet und § 7 SchOG Rechnung getragen werden, wonach eine Erprobung von Schulversuchen nur für einen zeitlich begrenzten Rahmen möglich ist.

Einen weiteren Beitrag zur Erreichung des Ziels der Sicherung des berufsschulischen Teils der dualen Ausbildung wurde durch die Berücksichtigung des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS) im Lehrplan für den Pflichtgegenstand Berufsbezogene Fremdsprache geleistet, wodurch eine kohärentere und transparentere Planung und Evaluierung des Sprachenunterrichts sicher gestellt wurde. Weiters wurden die Grundfertigkeiten einer erfolgreichen Kommunikation (Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben) in den Fokus des Unterrichtsgeschehens gestellt und den Schüler/innen ein international gebräuchliches Instrument zur Selbsteinschätzung der eigenen (Fremd)sprachenkompetenz näher gebracht. Vor dem Hintergrund des sehr heterogenen Schüler/innenpotenzials an Berufsschulen (Personen ohne erfolgreichen Pflichtschulabschluss und Personen mit Vorbildung oder Abschluss auf Niveau der Sekundarstufe II unter Umständen im selben Klassenverband) konnte durch Abbildung der unterschiedlichen Kompetenzniveaus des GERS im Lehrplan eine transparente Grundlage einer individualisierten Unterrichtsgestaltung geschaffen werden.


Verbesserungspotentiale

Aufgrund geänderter Ausbildungsordnungen wird in der Regel jährlich ein Teil der Berufsschulrahmenlehrpläne adaptiert, weshalb deren Struktur mittlerweile sehr stark divergiert. Um diesen Umstand zu korrigieren, ist vorgesehen im Jahr 2016 einen Großteil der Berufsschulrahmenlehrpläne, einschließlich der von diesem Vorhaben betroffenen, zu novellieren. Dabei werden alle Lehrpläne lernergebnis- und kompetenzorientiert formuliert und damit die nationale Schulentwicklung sowie europäische Tendenzen im Berufsbildungsbereich stärker als bisher berücksichtigt.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen