Vorhaben
Aufnahme des BG Irdning durch das BG Liezen per 1.7.2013
Erweiterung und Adaptierung des Bezirksgerichts Liezen; Aufnahme des Bezirksgerichts Irdning per 1.7.2013 (Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark 2012, BGBI. II Nr. 243/2012); Abschluss eines Mietvertrages mit der ARE
Vorhaben überplanmäßig erreicht
Finanzjahr: 2013
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2013
Nettoergebnis in Tsd. €: -1.410
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms, Herstellung der Barrierefreiheit und eines der Sicherheitsrichtlinie entsprechenden Zustandes, Errichtung eines Servicecenters
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramm
Ausgangszustand 2013:
Personalstand des BG Liezen: 16 Bedienstete
Zielzustand 2015:
Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms, ausreichende Zahl an Arbeitsplätzen für 28 Bedienstete nach Aufnahme des BG Irdning
Istzustand 2015:
Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms, ausreichende Zahl an Arbeitsplätzen für 28 Bedienstete nach Aufnahme des BG Irdning.
Datenquelle:
BMJ
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Meilenstein 2: Herstellung der Barrierefreiheit
Ausgangszustand 2013:
mangelnde Barrierefreiheit
Zielzustand 2015:
Herstellung der Barrierefreiheit und eines der Sicherheitsrichtlinie entsprechenden Zustandes
Istzustand 2015:
Herstellung der Barrierefreiheit und eines der Sicherheitsrichtlinie entsprechenden Zustandes.
Datenquelle:
BMJ
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Meilenstein 3: Errichtung eines Servicecenters
Ausgangszustand 2013:
Gerichtsgebäude entspricht nicht den Anforderungen der Sicherheitsrichtlinie
Zielzustand 2015:
- Errichtung eines Servicecenters
Istzustand 2015:
Ein kundenfreundliches Servicecenter wurde errichtet.
Datenquelle:
BMJ
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Abschluss des Mietvertrags, Überwachung des Bauprojekts
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Abschluss des Mietvertrags mit der ARE, Überwachung des Bauprojekts
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Höhe der jährlichen Mieten (Plan) für das BG Liezen (vor und nach Durchführung des Bauprojekts) entsprechen den tatsächlichen Kosten (Ist). Die Einsparung durch die Schließung des BG Irdning beträgt € 60.128,26.
Die höheren Kosten für die Sicherheitskontrolle beim BG Liezen ergeben sich aus der längeren Präsenz des Sicherheitspersonals und sind daher keine Mehrkosten des Projekts. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Mehrkosten (Strom, Heizung, Reinigung) in Liezen mit den Ersparnissen in Irdning die Waage halten.
Die Sicherheitskontrolle beim BG Irdning verursachte im Jahr 2013 Kosten von € 13.371,10. Im Jahr 2015 kostete die Sicherheitskontrolle beim BG Liezen € 43.517,–.
Saldiert ergeben sich somit € 142.786,58 an jährlichen Mehrkosten.
Der tatsächliche Mietbeginn war am 1.10.2014, sodass für die Berechnung im Jahr 2014 drei Monate anteilig heranzuziehen sind.
Der Baukostenzuschuss von € 1,1 Mio wurde nicht im Jahr 2013 (Plan), sondern im Dezember 2014 (Ist) bezahlt. Nach Vorlage der Schlussrechnung durch die ARE ergab sich aufgrund einer Kostenunterschreitung von 14,06 % der Gesamtkosten eine Gutschrift iHv € 154,660,– betreffend den Baukostenzuschuss zugunsten des BMJ. Die Gutschrift erfolgte zugunsten des Budgets des OLG Graz.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.