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Vorhaben

Aufnahme des BG Irdning durch das BG Liezen per 1.7.2013

2015
Vorhaben überplanmäßig erreicht

Finanzjahr: 2013

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2013

Nettoergebnis in Tsd. €: -1.410

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Mit Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark 2012, BGBl. II Nr. 243/2012, wurde die Zusammenlegung des Bezirksgerichts Irdning mit dem aufnehmenden Bezirksgericht Liezen mit 1.7.2013 verordnet. Die Aufnahme des BG Irdning mit etwa 12 MitarbeiterInnen macht die bauliche Erweiterung des Gerichtsgebäudes in Liezen mit derzeit etwa 16 MitarbeiterInnen notwendig.
Um den Personalzuwachs von rund 75% zu bewältigen, eine barrierefreie Erreichbarkeit und Erschließung und die Anforderungen der Sicherheitsrichtlinie zu gewährleisten, soll auf dem derzeitigen Parkplatz ein unterkellerter Zubau errichtet werden, der über einen transparenten Verbindungsgang an den Altbestand angebunden wird und wo unter anderem Verhandlungssäle, Servicecenter, Sanitärgruppen, ein Aufzug und der neue Eingang mit Sicherheitsschleuse situiert sein werden.
Zu diesem Zweck soll mit der ARE Austrian Real Estate GmbH eine Ergänzung zum bestehenden Mietvertrag vereinbart werden. Die Änderungen des auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrages sollen mit dem Ersten des auf die Fertigstellung und Übernahme des Mietgegenstandes folgenden Monats, das ist voraussichtlich am 1.12.2014, in Kraft treten. Die Mieterin gibt einen Kündigungsverzicht für die Dauer von 17 Jahren ab.
Der Mietpreis von 8,10 € netto/m2 entspricht dem Wert des Immobilien-Preisspiegels 2012 und liegt unter jenem des Immobilien-Preisspiegels 2013 von 9,7 €/m2 (jeweils für sehr guten Nutzungswert).


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms, Herstellung der Barrierefreiheit und eines der Sicherheitsrichtlinie entsprechenden Zustandes, Errichtung eines Servicecenters

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramm

Ausgangszustand 2013:

Personalstand des BG Liezen: 16 Bedienstete

Zielzustand 2015:

Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms, ausreichende Zahl an Arbeitsplätzen für 28 Bedienstete nach Aufnahme des BG Irdning

Istzustand 2015:

Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms, ausreichende Zahl an Arbeitsplätzen für 28 Bedienstete nach Aufnahme des BG Irdning.

Datenquelle:
BMJ

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 2: Herstellung der Barrierefreiheit

Ausgangszustand 2013:

mangelnde Barrierefreiheit

Zielzustand 2015:

Herstellung der Barrierefreiheit und eines der Sicherheitsrichtlinie entsprechenden Zustandes

Istzustand 2015:

Herstellung der Barrierefreiheit und eines der Sicherheitsrichtlinie entsprechenden Zustandes.

Datenquelle:
BMJ

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 3: Errichtung eines Servicecenters

Ausgangszustand 2013:

Gerichtsgebäude entspricht nicht den Anforderungen der Sicherheitsrichtlinie

Zielzustand 2015:

- Errichtung eines Servicecenters

Istzustand 2015:

Ein kundenfreundliches Servicecenter wurde errichtet.

Datenquelle:
BMJ

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Abschluss des Mietvertrags, Überwachung des Bauprojekts

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Abschluss des Mietvertrags mit der ARE, Überwachung des Bauprojekts

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2013 - 2015
2013
2014
2015

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-1.410

Tsd. Euro

Plan

-1.510

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

1.410

Tsd. Euro

Plan

1.510

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.410

Tsd. Euro

Plan

1.510

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-1.100

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

1.100

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

1.100

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.136

Tsd. Euro

Plan

-11

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

1.136

Tsd. Euro

Plan

11

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.136

Tsd. Euro

Plan

11

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

12

Tsd. Euro

Plan

-133

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

-12

Tsd. Euro

Plan

133

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

-12

Tsd. Euro

Plan

133

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Höhe der jährlichen Mieten (Plan) für das BG Liezen (vor und nach Durchführung des Bauprojekts) entsprechen den tatsächlichen Kosten (Ist). Die Einsparung durch die Schließung des BG Irdning beträgt € 60.128,26.
Die höheren Kosten für die Sicherheitskontrolle beim BG Liezen ergeben sich aus der längeren Präsenz des Sicherheitspersonals und sind daher keine Mehrkosten des Projekts. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Mehrkosten (Strom, Heizung, Reinigung) in Liezen mit den Ersparnissen in Irdning die Waage halten.
Die Sicherheitskontrolle beim BG Irdning verursachte im Jahr 2013 Kosten von € 13.371,10. Im Jahr 2015 kostete die Sicherheitskontrolle beim BG Liezen € 43.517,–.
Saldiert ergeben sich somit € 142.786,58 an jährlichen Mehrkosten.
Der tatsächliche Mietbeginn war am 1.10.2014, sodass für die Berechnung im Jahr 2014 drei Monate anteilig heranzuziehen sind.
Der Baukostenzuschuss von € 1,1 Mio wurde nicht im Jahr 2013 (Plan), sondern im Dezember 2014 (Ist) bezahlt. Nach Vorlage der Schlussrechnung durch die ARE ergab sich aufgrund einer Kostenunterschreitung von 14,06 % der Gesamtkosten eine Gutschrift iHv € 154,660,– betreffend den Baukostenzuschuss zugunsten des BMJ. Die Gutschrift erfolgte zugunsten des Budgets des OLG Graz.

Gesamtbeurteilung

Zusammenfassung zum Hintergrund:
Mit der Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark 2012, BGBI. II Nr. 243/2012, wurde die Zusammenlegung des Bezirksgerichtes Irdning mit dem aufnehmenden Bezirksgericht Liezen mit 1.7.2013 verordnet. Das Vorhaben verband die durch die Erhöhung des Personalstands notwendig gewordene Flächenvermehrung mit der Herstellung einer durchgehenden barrierefreien Erschließung, Sicherheitsschleusen, zentralem Servicecenter sowie angemessener Raumreserven für künftige Teilauslastungen und allfälliger Organisationsänderungen.

Handlungen zur Umsetzung:
Um die Zusammenlegung der Bezirksgerichte Liezen und Irdning umzusetzen, wurde ein Mietvertrag mit der ARE (Austrian Real Estate) abgeschlossen. Die ARE führte auf Basis dieses Mietvertrags die notwendigen baulichen Adaptierungen durch. Außerdem wurden Maßnahmen, die ohnehin in absehbarer Zeit erforderlich gewesen wären (Mauertrockenlegungen, Verbesserung der Energieeffizienz, Modernisierung bei IT-Verkabelung und Beleuchtung etc.) miterledigt.

Abweichungen bei den Ziel- und Istwerten bei Kennzahlen und Meilensteinen:
Es liegt bei den Ziel- und Istwerten von Kennzahlen und Meilensteinen keine Abweichung vor. Nach Abschluss der Bauarbeiten konnte das erweiterte und generalsanierte Gebäude im September 2014 den Nutzerinnen und Nutzern übergeben werden. Die finanziellen Prognosen wurden übererfüllt.

Beurteilung der Ziele und Maßnahmen:
DIe Ziele „Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms, Herstellung der Barrierefreiheit und eines der Sicherheitsrichtlinie entsprechenden Zustandes, Errichtung eines Servicecenters“ wurden zur Gänze erreicht, weil das Raum- und Funktionsprogramm erfüllt wurde, die Barrierefreiheit hergestellt wurde, ein der Sicherheitsrichtlinie entsprechender Zustand hergestellt und das Servicecenter errichtet wurde.
Die Maßnahmen „Abschluss des Mietvertrags, Überwachung des Bauprojekts“ wurden zur Gänze erfüllt, weil der Mietvertrag mit der ARE abgeschlossen und das Bauprojekt durch die Bauabteilung des Bundesministerium für Justiz sowie durch die Bauabteilung des Oberlandesgericht Graz überwacht wurde.

Geeignetheit der Maßnahmen zur Zielerreichung:
Die Maßnahmen waren zur Zielerreichung geeignet, weil die Ziele, nämlich „Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms, Herstellung der Barrierefreiheit und eines der Sicherheitsrichtlinie entsprechenden Zustandes, Errichtung eines Servicecenters“ durch die Umsetzung der Maßnahmen „Abschluss des Mietvertrags, Überwachung des Bauprojekts“ zur Gänze erreicht wurden und daher die gewünschte Wirkung erzielt wurde.

Ausschlaggebende Inputfaktoren:
Für den Grad der Zielerreichung waren Budgetmittel der ausschlaggebende Inputfaktor. Durch entsprechenden Personaleinsatz konnte die Maßnahme „Abschluss des Mietvertrags, Überwachung des Bauprojekts“ umgesetzt werden. Das Verhältnis zwischen den eingesetzten Inputfaktoren entspricht den erreichten Wirkungen.

Beurteilung des Erfolgs:
Da die gesetzten Ziele zur Gänze erreicht, die geplanten Maßnahmen zur Gänze umgesetzt und die veranschlagten Errichtungskosten unterschritten wurden, können die Wirkungen des gesamten Vorhabens als überplanmäßig eingetreten angesehen werden.

Ursachen für Abweichungen:
Die veranschlagten Errichtungskosten wurden unterschritten.

Externe Einflussfaktoren:
Es haben sich keine externen Einflussfaktoren auf die Erreichung der gewünschten Wirkungen ausgewirkt.

Positive Nebeneffekte:
Bauvorhaben ziehen im Allgemeinen nicht quantifizierbare positive Nebeneffekte wie etwa Steigerung der Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Herstellung eines modernen Erscheinungsbildes der Justiz nach sich.

Verbesserungspotenziale Zielformulierung:
Aus heutiger Sicht erscheint eine Adaptierung der Ziele nicht angezeigt.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.