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Vorhaben

Förderprogramm BASISPROGRAMME

2015
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2015

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015

Nettoergebnis in Tsd. €: -72.469

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Problemdefinition

Zur Aufrechterhaltung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der österr. Wirtschaft ist es erforderlich, dass die Unternehmen ausreichend in Forschung und Entwicklung investieren. Die vor allem durch kleinere und mittlere Unternehmen (KMUs) geprägte Struktur der österreichischen Unternehmenslandschaft führt dazu, dass die Möglichkeiten dieser Unternehmen für riskante Forschungs- und Entwicklungs-Vorhaben (F&E-Vorhaben) beschränkt sind.
Ohne öffentliche Förderungen besteht daher die Gefahr der Unterinvestition in F&E. Um eine ausreichend breite Forschungsbasis sicherzustellen und zu erweitern ist es daher erforderlich betriebliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben anzuregen und zu fördern.
Die WKO weist in ihrer Unternehmensauswertung 2011 eine Gesamtzahl von 409.194 Unternehmen aus, von denen 408.104 KMUs sind. im Jahr 2011 betrug die über die FFG geförderte Zahl von F&E-aktiven Unternehmen 1934.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Förderprogramm BASISPROGRAMME der FFG trägt durch seine unternehmensorientierte Ausrichtung der FTI-Förderung zur FTI-Strategie des Bundes wesentlich bei. Es handelt sich hierbei um einen bottom-up-Ansatz, d.h. eine themenoffene Einreichung zur marktnahen und industriellen Forschung und expertimentellen Entwicklung soll gefördert werden. Damit werden finanzielle Mittel der unternehmensinternen FTI gehebelt und sowohl die Qualität (Vergabe der Mittel durch einen Beirat) als auch die Quantität (Beitrag zur F&E-Quote) gesteigert.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Verbreiterung der Basis F&E-intensiver österreichischer Unternehmen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anteil der geförderten ersteinreichenden Unternehmen an der Gesamtzahl geförderter Unternehmen [%]

Istwert

25,2

%

Zielzustand

30,0

%

Datenquelle: FFG-Förderdatenbank

Ziel 2: Steigerung der Aktivitäten bereits F&E-intensiver Unternehmen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Geförderte Projekte, deren Projektumfang beschleunigt und erweitert wurden und Gesamtaufwendungen für FuEul und FuEul Arbeitsplätze erhöht wurden [%]

Istwert

56,9

%

Zielzustand

41,0

%

Datenquelle: FFG-Förderdatenbank

Ziel 3: Ausbau von F&E-basierten Spitzenpositionen österreichischer Unternehmen auf dem Weltmarkt (Frontrunner).

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Durchschnittliche Exportquote der geförderten Frontrunner-UnternehmerInnen [%]

Istwert

92,1

%

Zielzustand

83,0

%

Datenquelle: FFG-Förderdatenbank

Ziel 4: Ausbau und Ansiedlung von F&E-Headquarters international tätiger Unternehmen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Zusätzliche qualifizierte FuE Arbeitsplätze in geförderten Unternehmen [Anzahl]

Istwert

88

Anzahl

Zielzustand

64

Anzahl

Datenquelle: FFG-Förderdatenbank


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Instrument Einzelprojekt

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3
Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Instrument C3-E laut Instrumentenkoffer der FFG, siehe auch www.ffg.at/instrumente

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Zuschuss zu ERP-Kredit

Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu einem ERP-Kredit im Rahmen des ERP-Technologie, -KMU oder -Regionalprogramms und beträgt bis zu 10% der Projektkosten.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Instrument Projektvorbereitung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Instrument C1 laut Instrumentenkoffer der FFG, siehe auch www.ffg.at/instrumente

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Instrument Feasibility

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Instrument C2-M laut Instrumentenkoffer der FFG, siehe auch www.ffg.at/instrumente

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2015

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-72.469

Tsd. Euro

Plan

-130.660

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

1.469

Tsd. Euro

Plan

3.660

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

71.000

Tsd. Euro

Plan

127.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

72.469

Tsd. Euro

Plan

130.660

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Zum Zeitpunkt der Planung und der Erstellung der gegenständlichen WFA zu den Basisprogrammen wurde mit Werkleistungen und Transferaufwand in Höhe von € 82,745 Mio. gerechnet. Tatsächlich sind im Jahr 2015 finanzielle Auswirkungen in Höhe von € 72,469 Mio. eingetreten.
Die Gründe für die Abweichungen erklären sich wie folgt:
Werkleistungen: Die Werkleistungen entsprechen den Administrativen Kosten der FFG für die zur Durchführung übertragenen Basisprograme und wurden bei der Planung (einheitlich über alle BMVIT-Programme) gleichmäßig auf 5 Jahre aufgeteilt. Tatsächlich gibt es jedoch jährliche Schwankungen – insbesondere im ersten Jahr und dem Folgejahr ist daher der Aufwand höher, was die Abweichung 2015 begründet.
Transferaufwand: Der jährliche Zahlungsbedarf zum Transferaufwand in der WFA wurde zum Zeitpunkt der Planung über die Laufzeit abgeschätzt. Jährliche Abweichungen im Transferaufwand begründen sich größtenteils durch verzögerte Vertragsabschlüsse sowie Verschiebungen der Zahlungsprofile/Meilensteine und Auszahlungen insbesondere bei den Programmlinien Competence Headquarter sowie Frontrunner und somit reduzierten bedarfsgerechten Mittelanforderungen der FFG beim BMVIT.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen Verwaltungskosten für Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus

Die Förderprogramme dienen der Verbesserung der Innovationsfähigkeit österreichischer Unternehmen, insbesondere KMU.
Insbesondere wird erreicht:
-) Erhöhung der technischen Projektqualität im Sinne von Innovationsgehalt, technischem Risiko, Qualität des Lösungsansatzes und Umweltrelevanz;
-) Sicherstellung der Verwertungsmöglichkeiten der Projektergebnisse im Kontext von Marktkenntnis und Marktaussichten (Marktpotenzial und damit verbundene Chancen und Risiken);
-) Sicherstellung der Umsetzbarkeit des Projektes im Unternehmenskontext, sowohl in technischer Hinsicht (Personalressourcen, FuEuI Infrastruktur etc.) als auch in finanzieller Hinsicht sowie im Bezug auf das Management und die organisatorischen Gegebenheiten der FörderungswerberInnen;
-) Auslösen von Additionalität auf Projektebene (z.B. Erhöhung des Projektumfangs und der Reichweite, Beschleunigung der Projektdurchführung) und Unternehmensebene (Know-how Zuwachs, FuEuI Dynamik);
-) Beachtung von volkswirtschaftlichen Effekten im Sinne von Aufbau und Erhaltung von Arbeitsplätzen, Wertschöpfung, Knowledge Spill overs und die Bedeutung des Projektes für den Standort Österreich

Verwaltungskosten für Unternehmen

Laufende Adaptierungen der Antragsformulare, welche zugleich eine rechtliche Aktualität bei möglichst gleichartiger Darstellung für die Fördernehmer garantiert, führen zur Senkung/Reduktion der Verwaltungskosten für Unternehmen.

Wie bereits mehrmals ausdrücklich vom BMVIT festgehalten scheint eine faktische Erhebung der Verwaltungskosten bei Förderprogrammen aus ho. Sicht nicht zielführend und bei detaillierter Abschätzung über die Maßen kosten- und zeitintensiv.
Es wäre daher generell ein Vorschlag bzw. Anliegen, dass Informationsverpflichtungen aus Förderungsanträgen zu Forschungsförderungsvorhaben klar ausgeschlossen werden. Dies begründet sich auch durch die Ausführungen in der Arbeitsunterlage „Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung“, Abschnitt 14.5.6, welche bei den Abgrenzungsfragen festschreiben, dass Verwaltungskosten aus Informationsverpflichtungen, die sich aus Verträgen (auch aus Verträgen im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung) ergeben, nicht unter den angewandten Begriff der Verwaltungskosten für Unternehmen fallen.

Gesamtbeurteilung

Durch direkte Förderungen des FTI-Bereichs kann Österreich seine Position als Hochtechnologieland halten und in bestimmten Bereichen ausbauen. FTI-Förderungen sind zu einer der zentralen Standortentscheidungen von großen F&E-treibenden Unternehmen (Frontrunner-Unternehmen, welche Weltmarktführer in spezialisierten Bereichen sind, F&E Headquarters) geworden. Gleichzeitig soll österreichischen KMUs der Zugang zum Markt und zu Innovation leichter ermöglicht werden, eine technologieorientierte Basis geschaffen werden und somit für die gesamte österreichische Unternehmenslandschaft die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden. Dies gelingt durch maßgeschneiderte Förderprogrammlinien wie Frontrunner, Competence Headquarter und Instrumente wie Einzelprojektförderungen und Projektvorbereitungen.

Die Basisprogramme der FFG stellen einen zentralen Baustein der österreichischen angewandten und marktnahen FTI-Förderung – für KMUs, erfolgreiche Nischenplayer und große international tätige Unternehmen – dar und konstituieren somit den Kern der direkten, themenoffenen Förderungen für Forschung, Technologie und Innovationen. Die vorgegebenen Ziele wurden bis auf Ziel 1 übererfüllt, die Anpassung des Wertes bei Ziel 1 (nach Rücksprache mit FFG und Programmverantwortlichen) wurde bei der Adaptierung der neuen WFA Basisprogramme vorgenommen. Die Maßnahmen (i.e. Förderungsinstrumente der FFG) erreichen ihre Wirkung und tragen somit zur Zielerreichung im Sinne des Förderprogramms bei, die deutlich überplanmäßige Erfüllung des Großteils der gesetzten Ziel bestätigt den erfolgreichen Einsatz der definierten Maßnahmen. Es soll daher weiter an den bisherigen Erfolgen hinsichtlich der Zielsetzungen wie der Steigerung der Aktivitäten bereits F&E-intensiver Unternehmen, dem Ausbau von F&E-basierten Spitzenpositionen österreichischer Unternehmen auf dem Weltmarkt und dem Ausbau und der Ansiedlung von F&E-Headquarters international tätiger Unternehmen gearbeitet werden.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Kennzahl zu Ziel 1 hat sich gezeigt, dass zukünftig verstärkt der Fokus auch in den Basisprogrammen auf die Verbereiterung der Basis F&E-intensiver österreichischer Unternehmen gelegt werden muss, wobei jedoch der Wert der Zielerreichung auf Basis des Referenzwertes zu ambitioniert angesetzt wurde (dies hat sich aus fachlichem Austausch zwischen Förderungsagentur und BMVIT im Zuge der Evaluierung der WFA ergeben). Ein realistischer Zielwert wurde aus Sicht des Fachressorts für die zuküfntige WFA-Periode angenommen.


Weitere Evaluierungen

Eine erneute Evaluierung im Sinne der WFA erfolgt 2021.


Weiterführende Informationen