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Vorhaben

Novelle zur Gewerbeordnung 1994 - GISA

2015
Vorhaben überplanmäßig erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: -2.054

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Nach geltender Rechtslage in der Gewerbeordnung 1994 ist der Datenbestand betreffend Gewerbeberechtigungen gemäß §§ 365 und 365c GewO 1994 in dezentralen Gewerberegistern zu erfassen und im zentralen Gewerberegister zusammenzufassen.
Diese Lösung ist kostenaufwendig, da von Bund, Ländern und Statutarstädten der Aufwand für den Erhalt von mehreren Registern zu tragen ist und bei jeder Änderung der Gewerbeordnung 1994 Anpassungen in
allen Registern vorzunehmen sind. Das gegenwärtige System baut damit auf Parallelstrukturen auf, die vor dem Hintergrund moderner elektronisch gestützter Systeme nicht länger zeitgemäß erscheinen und
durch eine einheitliche Anwendung unter Vermeidung von Parallelstrukturen ersetzt werden sollten. Weiters ist das bestehende Zusammenwirken von dezentralen Gewerberegistern und zentralem
Gewerberegister, die untereinander nur in Papierform kommunizieren können, zwangsläufig mit Verlusten in der Datenqualität verbunden und bietet eine solche Lösung auch keine Möglichkeit für ein einheitliches e-government Angebot.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

GISA ist ein Beispiel für die administrative Nutzung internetbasierter digitaler Kommunikationstechniken, die nicht nur den Behörden, sondern auch und besonders dem Bürger und den Unternehmen ein adäquates modernes und leicht zugängliches Verwaltungsservice bietet. In diesem Sinne fügt sich GISA thematisch in die Digitale Roadmap Austria ein und ist eines der behördlichen Vorzeigeprodukte in diesem Bereich.

GISA ist auch Gegenstand der Kooperation Bund-Länder-Städte-Gemeinden („BLSG“).

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Steigerung der Quote der elektronischen Gewerbeanmeldungen

Beschreibung des Ziels

Elektronische Gewerbeanmeldung wird bundeseinheitlich im Gewerbeinformationssystem Austria angeboten und steht auch bundesweit zur Verfügung.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Quote der elektronischen Anmeldungen von Gewerbeberechtigungen [%]

Istwert

60,0

%

Zielzustand

50,0

%

Datenquelle: Auswertung der Anmeldungsstatstistik GISA 2015

Ziel 2: Kosten der Unternehmen für Gewerbeanmeldungen und Gewerbeverfahren senken

Beschreibung des Ziels

Bundesweit verfügbares und einheitliches Angebot der elektronischen Gewerbeanmeldung und weiterer elektronischer gewerberechtlicher Verfahren (zB. Standortverlegung, Geschäftsführerbestellung) und damit verringerte Kosten für Gewerbeverfahren

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Reduktion Zeitaufwand Gewerbeanmeldung (elektronisch gegenüber Papierform) [h]

Istwert

20

h

Zielzustand

20

h

Datenquelle: Studie KMU Forschung Austria 2010, Ergebnis ergibt sich automatisch nach Umsetzung der in der Studie bewerteten Maßnahme

Reduktion Kostenaufwand für Unternehmen pro Gewerbeanmeldung (elektronisch gegenüber Papierform) [€]

Istwert

1.050

Zielzustand

1.050

Datenquelle: Studie der KMU Forschung Austria 2010, Ergebnis ergibt sich automatisch nach Umsetzung der bewerteten Maßnahme

Summe elektronischer Gewerbeanmeldungen pro Jahr [Anzahl]

Istwert

48.000

Anzahl

Zielzustand

40.000

Anzahl

Datenquelle: Auswertungsstatistik Gewerbeanmeldungen 2015 aus GISA

Reduktion Gesamtkosten für die Wirtschaft durch Gewerbeanmeldung [Mio. €]

Istwert

8,0

Mio. €

Zielzustand

5,0

Mio. €

Datenquelle: Ergibt sich durch Multiplikation der gesteigerten elektronischen Anmeldequote mit der Einsparung im jeweiligen Einzelfall

Ziel 3: Gewerbeverfahren werden österreichweit von den Bezirksverwaltungsbehörden einheitlich geführt

Beschreibung des Ziels

Errichtung des Gewerbeinformationssystems Austria als Kooperationsprojekt von Bund, Ländern und Statutarstädten

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Schaffung Gewerbeinformationssystem Austria

Ausgangszustand 2014:

Es bestehen 14 dezentrale Gewerberegister und ein zentrales Gewerberegister, die lediglich Datenspeicherungs- und Informationsfunktion bieten

Zielzustand 2015:

Es besteht ein Gewerbeinformationssystem Austria, das neben reiner Datenspeicherungs- und Informationsfunktion auch als einheitliche Anwendung zum Einsatz kommt, mit der bundesweit Gewerbeverfahren einheitlich geführt werden.

Istzustand 2015:

GISA ist errichtet und in Betrieb, das ZGR und die DGR sind außer Betrieb

Datenquelle:
§ 365 GewOP 1994

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 4: Verbesserung der Datenqualität

Beschreibung des Ziels

Errichtung des bundesweit einheitlichen Gewerbeinformationssystems Austria, Verwendung des bpk und elektronischer Abgleich mit anderen Registern (zB.: Unternehmensregister, Zentrales Melderegister, Vereinsregister, Gebäude- und Wohnungsregister)

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: GISA verfügt über durchgehend hohe Datenqualitäten

Ausgangszustand 2014:

Die bestehende Zersplitterung der Gewerberegister begünstigt das Entstehen von Dateninkonsistenzen (Doppelerfassung, falsche Schreibweisen und sonstigen Datenunklarheiten)

Zielzustand 2015:

Bestehende Dateninkonsistenzen wurden bereinigt und GISA verfügt über durchgehend hohe Datenqualitäten, die verlässliche Auskunft für Informationswerber bereitstellt. Außerdem besondere Eignung des GISA als Quellregister für andere Datenanwendungen des Bundes und Länder.

Istzustand 2015:

Validierungen gegen: ZMR, AGWR, Insolvenzdatei, Strafregister, Firmenbuch, ZVR finden statt; Änderungsdienst aus ZMR ist angebunden

Datenquelle:
§§ 365 GewO ff und Betriebshandbuch GISA

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Errichtung des Gewerbeinformationssystems Austria (GISA)

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3
Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Das GISA wird als Kooperationsprojekt von Bund, Ländern und Statutarstädten errichtet und betrieben. GISA wird die bestehende Lösung von dezentralen Gewerberegistern und zentralem Gewerberegister als bundeseinheitliche Anwendung, die von allen Gewerbebehörden verwendet wird, ablösen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Elektronische Validierung von Daten gegen andere bestehende Register

Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

GISA wird Schnittstellen zu allen wichtigen Registern einrichten. Dadurch können die GISA-Daten mit dem Zentralen Melderegister, dem Unternehmensregister, dem Vereinsregister, dem Gebäude- und Wohnungsregister, der Insolvenzdatei und dem Strafregister validiert werden. Bei der Erstausstattung mit den bestehenden Gewerbedaten wird auch vorher ein umfassendes Datenclearing durchgeführt

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Bundesweit einheitliche Formulare für Gewerbeanmeldungen

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

GISA wird einheitliche Formulare österreichweit zur Verfügung stellen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2015
2014
2015

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-2.054

Tsd. Euro

Plan

-2.537

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

720

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

1.653

Tsd. Euro

Plan

1.653

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

401

Tsd. Euro

Plan

1.604

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.054

Tsd. Euro

Plan

3.257

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

720

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.129

Tsd. Euro

Plan

-1.129

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

1.129

Tsd. Euro

Plan

1.129

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.129

Tsd. Euro

Plan

1.129

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-925

Tsd. Euro

Plan

-745

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

180

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

524

Tsd. Euro

Plan

524

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

401

Tsd. Euro

Plan

401

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

925

Tsd. Euro

Plan

925

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

180

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

GISA wurde errichtet und wie in der WFA dargestellt abgerechnet. Die laufenden Kosten für das Jahr 2015 wurden ebenfalls bereits wie in der WFA dargestellt abgerechnet.
Hinsichtlich der Erträge wird die Jahresabrechnung nach Vorliegen der vollständigen Aufrufe von GISA-Auszügen per Abschluss drei Quartale 2015 und erstes Quartal 2016, die über die Verrechnungsstellen des Bundes getätigt worden sind, erstellt und vorgeschrieben werden. Daher ist diesbezüglich noch kein Ertrag beim Ist-Zustand vermerkt. Dies bedeutet aber nicht, dass Erträge überhaupt nicht erlöst werden.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Verwaltungskosten für Unternehmen Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen

Verwaltungskosten für Unternehmen

Verwaltungskosten für Unternehmen um ca 8 Mio. gesenkt.

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus

Online Anmeldequote von 36 auf 60% gesteigert.

Gesamtbeurteilung

Das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) ist seit April 2015 in Betrieb.

Mit GISA konnte erstmalig bei einem konkreten Vorhaben einer solchen Dimension eine freiwillige Kooperation zwischen Bund, Ländern und Städten, erreicht werden. Die Besonderheit an GISA ist, dass sich bei diesem System alle Beteiligten Gebietskörperschaften darauf verständigt haben, ein zentrales System nicht bloß zu nutzen, sondern es auch gemeinsam zu entwickeln, zu betreiben und nicht zuletzt auch gemeinsam zu finanzieren. Von Vorteilen aus fiskalen Gesichtspunkten abgesehen (die beteiligten Gebietskörperschaften teilen sich die Kosten für GISA und müssen damit keine eigenen Systeme mehr tragen) konnte damit richtungsweisend bewiesen werden, dass föderale Strukturen Stärkepotentiale aufweisen, die zum Vorteil für alle aktiviert werden können. GISA hat deutlich gezeigt, dass es bei entsprechendem Kooperationswillen möglich ist, ein besseres System für alle zu geringeren Kosten zu schaffen.

Mit GISA wurde der vormalige Verbund aus dezentralen Registern, die in einem zentralen Gewerberegister zusammengefasst wurden, durch ein einheitliches Register abgelöst. Die damit mögliche einheitliche Datenerfassung und -verwaltung hat ebenso wie die nunmehr einheitlich mögliche Validierung der Gewerbedaten gegen andere Stammregister zu einer erheblichen Verbesserung der Datenqualität und -konsistenz geführt. Die Validierung und der Abgleich mit anderen Registern, etwa dem Zentralen Melderegister, hat es auch ermöglicht, Meldeverpflichtungen der Unternehmen an die Gewerbebehörden abzubauen. So ist seit Inbetriebnahme von GISA nicht mehr erforderlich, dass Gewerbetreibende Wohnsitzwechsel nochmals der Gewerbebehörde mitteilen müssen.

GISA hat schließlich auch erhebliche Vorteile im Service gebracht. Dies gilt sowohl für die betroffenen Unternehmen, als auch für die gesamte staatliche Verwaltung.

Für die Unternehmen bewirkt GISA einheitliche Gewerbeprozesse, was insbesondere in einem Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung nicht selbstverständlich ist. Seit GISA ist im gewerblichen Berufsrecht eine einheitliche Verfahrensführung, unabhängig von Bundesland und Bezirksverwaltungsbehörde, etabliert. Unternehmer können sich darauf verlassen, dass die Verfahren auch bei jeder Behörde identisch ablaufen. Hinzu kommt, dass sämtliche Verfahren als zugängliche e-Government Anwendung zur Verfügung stehen und somit durchgehend elektronisch geführt werden können, ohne die Behörde persönlich aufsuchen zu müssen oder erforschen zu müssen, welche Bezirksverwaltungsbehörde konkret zuständig ist. Elektronische Verfahren sparen den Unternehmern im Vergleich zu herkömmlichen Papierverfahren eheblichen Zeit- und damit auch Geldaufwand. Im Fall von GISA bedeutet dies eine durchschnittliche Ersparnis von ca. 500 Euro an manipulativem Aufwand, den ein Unternehmen bei einer elektronischen Gewerbeanmeldung im Vergleich zur herkömmlichen Anmeldung mit Papier ersparen kann. Zu den Gesamtzahlen siehe die Erläuterungen weiter unten.

Für die gesamte staatliche Verwaltung besteht seit GISA die kostenlose Möglichkeit, von diesen Gewerbedaten Gebrauch zu machen und auch Abfragen durchzuführen, sofern diese Information für die Erfüllung gesetzlich übertragener Aufgaben benötigt werden.

Folgende Ziele wurden überplanmäßig erreicht:

Angestrebt wurde die Erhöhung der elektronische Anmeldequote von vorher 36% auf jedenfalls 50%. Mit Ende 2015 konnte bereits eine elektronische Anmeldequote von 60% erreicht werden.

Dem entsprechend konnte auch die angestrebte Einsparung für die Wirtschaft mehr als erfüllt werden. Bei einer Quote von 50% (dies bedeutet in absoluten Zahlen zusätzlich ca. 12.000 mehr elektronische Gewerbeanmeldungen als vor GISA) wäre eine Einsparung von ca. 5 Mio. € im Jahr 2015 (gerechnet aliquot auf 3 Quartale, in denen GISA 2015 in Betrieb war) bewirkt worden. Da die Anmeldequote allerdings auf 60% gesteigert werden konnte (in absoluten Zahlen ca. 20.000 mehr elektronische Anmeldungen jährlich) konnte eine Einsparung von ca. 8 Mio. € im Jahr 2015 (wiederum aliquot gerechnet auf 3 Quartale, die GISA im Jahr 2015 in Betrieb war) für die Wirtschaft realisiert werden.


Verbesserungspotentiale

Anbindung an weitere Register sollte fortgesetzt werden (etwa: Änderungsdienst des AGWR, Etablieren eines Änderungsdienstes im Strafregister zur Entlastung der Justiz).
Andere Register verrechnen derzeit noch Kosten bei Abfragen durch Behörden. Dies sollte nach dem Vorbild von GISA überdacht werden, da es sich dabei um rein rechnerische Transfers handelt, die dem Bund keinerlei Vermögensvorteile bringen, sondern nur Verwaltungsaufwand generieren.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen