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Vorhaben

Verlängerung der Geltungsdauer der Förderrichtlinie "Bonus für Meister- und Befähigungsprüfungen" bis 31.Dezember 2014

2015
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: -214

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Ziel der ggst. Förderungsrichtlinie ist es, mehr Personen zu motivieren, Meister- bzw. Befähigungsprüfungen in Handwerk und Gewerbe abzulegen und dadurch ihre persönliche berufliche Qualifikation zu steigern. Damit soll ein Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich, zur Bekämpfung des Fachkräftemangels geleistet und gleichzeitig ein Signal der Anerkennung der postsekundären Berufsausbildung gesetzt werden.
Aktuell konnten Förderungsansuchen im Rahmen der ggst. Richtlinie bis 31. Dezember 2013 für jene Meister- bzw. Befähigungsprüfungen eingebracht werden, welche im Zeitraum 1. November 2011 bis 31. Oktober 2013 positiv abgeschlossen worden sind. Für die von den Absolventen bezahlten Prüfgebühren (gemäß Verordnung des BMWA über die Durchführung der Prüfungen – Allgemeine Prüfungsordnung, BGBl II Nr. 110/2004) konnte vom BMWFW ein Zuschuss in Höhe eines Drittels der bezahlten Prüfgebühren gewährt werden.
Die Förderungsaktion soll bis 31. Dezember 2014 verlängert werden. Förderungsfähig sollen die Prüfungsgebühren auch jener Meister- und Befähigungsprüfungen sein, die während des Zeitraums 1. November 2013 bis 31. Dezember 2014 abgeschlossen worden sind, wobei das Datum des Bestehens des letzten für die Gesamtprüfung erforderlichen Moduls ausschlaggebend ist. Ansuchen könnten bis einschließlich 28. Februar 2015 beim BMWFW eingebracht werden.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Erhöhung der Zahl der absolvierten Meister- und Befähigungsprüfungen

Beschreibung des Ziels

Erhöhung der Zahl der absolvierten Meister- und Befähigungsprüfungen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Positiv absolvierte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen [Anzahl]

Istwert

4.327

Anzahl

Zielzustand

4.321

Anzahl

Datenquelle: Meisterprüfungsstellen


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Gewährung eines Zuschusses in Höhe eines Drittels der bezahlten Prüfgebühren

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Förderungsansuchen sind unter Verwendung des vom BMWFW aufgelegten Formulars an das BMWFW, Abteilung I/6, per E-Mail, per Fax oder per Brief zu richten. Dem Förderungsansuchen sind Kopien des Meister- bzw. Befähigungsprüfungszeugnisses sowie eines Nachweises über die Bezahlung der Prüfgebühren anzuschließen.
Das BMWFW hat die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Förderungsfähigkeit zu prüfen und gegebenenfalls ein Drittel der anerkennbaren Prüfgebühren zur Auszahlung zu bringen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2015
2014
2015

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-214

Tsd. Euro

Plan

-550

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

8

Tsd. Euro

Plan

22

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

182

Tsd. Euro

Plan

466

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

24

Tsd. Euro

Plan

62

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

214

Tsd. Euro

Plan

550

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1

Tsd. Euro

Plan

-289

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

12

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1

Tsd. Euro

Plan

243

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

34

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1

Tsd. Euro

Plan

289

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-213

Tsd. Euro

Plan

-93

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

8

Tsd. Euro

Plan

3

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

181

Tsd. Euro

Plan

81

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

24

Tsd. Euro

Plan

9

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

213

Tsd. Euro

Plan

93

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Auf Grund des Umstands, dass die Richtlinien Mitte November 2014 erlassen wurden, verschiebt sich der für 2014 bzw. 2015 vorgesehene Personal-, Sach- und Transferaufwand in die Folgejahre 2015 bzw. 2016. Die vorgesehenen Ressourcen werden jedoch zur Gänze ausgeschöpft. Aus diesem Grund wurden die Plandaten im Rahmen der Evaluierung angepasst.
Von den 2014 bis einschließlich Februar 2015 insgesamt 2.381 eingebrachten Förderungsansuchen wurden 13 Ansuchen noch im Jahr 2014 und 994 Ansuchen im Jahr 2015 positiv erledigt, 52 Ansuchen waren abzulehnen. Aus Gründen unvollständiger Antragsunterlagen sowie personeller Engpässe bei der Bearbeitung der Ansuchen können die restlichen 1.322 Ansuchen erst im Laufe des Jahres 2016 erledigt werden. Im Lichte der bisherigen Erfahrungen bei der Abwicklung der Aktion „Meisterbonus“ in den Jahren 2012 und 2013 (466 bzw. 431 Ablehnungen von 2.486 bzw. 2.427 eingebrachten Ansuchen) ist davon auszugehen, dass zumindest 300 der noch offenen Ansuchen nicht positiv erledigt werden können, sodass mit den noch zur Verfügung stehenden Mitteln das Auslangen gefunden werden wird.
Ein unmittelbarer Bezug zur Rücklagenentnahme 2014 kann mit obiger Tabelle nicht hergestellt werden. Diese Tabelle enthält bloß Ansuchen, welche auf Grundlage der Richtlinie 2014, 2. Verlängerung, eingebracht und ausbezahlt wurden.

Gesamtbeurteilung

Mit dem „Meisterbonus“ sollten mehr Personen motiviert werden, eine Meister- bzw. Befähigungsprüfung in Handwerk und Gewerbe abzulegen und dadurch ihre persönliche berufliche Qualifikation zu steigern. Dies sollte den Wirtschaftsstandort Österreich stärken, dem Fachkräftemangel entgegenwirken und gleichzeitig ein Signal der Anerkennung der postsekundären Berufsausbildung sein. Der „Meisterbonus“ wurde in Form eines Zuschusses in Höhe eines Drittels der von den Prüfungsabsolventen bezahlten Prüfungsgebühren gewährt. Förderbar waren ausschließlich die Gebühren für bestandene Modulprüfungen, wobei die Förderung nur dann gewährt wurde, wenn alle für die Meister- bzw. Befähigungsprüfung erforderlichen Module positiv absolviert wurden.
Im Jahr 2011, dem Jahr vor Einführung der Förderungsaktion „Meisterbonus“, wurden österreichweit 3.927 Meister- bzw. Befähigungsprüfungen (Quelle: WKÖ) positiv absolviert, im Jahr 2012, in welchem der „Meisterbonus“ erstmals gewährt wurde, waren es bereits 4.320 und im Jahr 2013 insgesamt 4.321 positive Abschlüsse. Ziel der Verlängerung der Geltungsdauer der Förderungsrichtlinie „Meisterbonus“ bis 31. Dezember 2014 war, den in den Jahren 2012 und 2013 festgestellten hohen Stand an positiv absolvierten Prüfungen (+ 10% gegenüber 2011) zu halten. Mit 4.327 positiv abgeschlossenen Meister- bzw. Befähigungsprüfungen im Jahr 2014 (Quelle: Prüfungsstatistik 2014 der WKÖ) konnte dieses Ziel erreicht werden.
Insgesamt sind bis einschließlich Februar 2015 rund 7.294 Förderungsansuchen beim BMWFW eingebracht worden (2012: 2.486, 2013: 2.427 und 2014: 2.381), wovon zahlreiche Ansuchen unvollständig bzw. mangelhaft waren. Die notwendigen Nachforderungen führten trotz größtmöglicher Anstrengung um effiziente und zügige Erledigung der eingebrachten Ansuchen zu Verzögerungen bei der Prüfung und abschließenden Beurteilung der Ansuchen.
Im Jahr 2014 wurden insgesamt 953 Ansuchen positiv erledigt, wofür Förderungsmittel in Höhe von rund € 144.900 zur Auszahlung kamen. Darin enthalten sind 13 auf Grundlage der Richtlinie 2014 eingebrachte Ansuchen, auf welche Förderungsmittel in Höhe von € 1.316 entfallen. 166 Ansuchen mussten abgelehnt werden, da die Förderungsvoraussetzungen nicht gegeben waren.
Im Jahr 2015 wurden insgesamt 1.591 Ansuchen positiv erledigt, wofür Förderungsmittel von rund € 261.400 zur Auszahlung kamen. Darin enthalten sind 994 auf Grundlage der Richtlinie 2014 eingebrachte Ansuchen, auf welche Förderungsmittel in Höhe von € 180.785 entfallen.
Von den im Einreichzeitraum Jänner 2014 bis Februar 2015 eingebrachten 2.381 Ansuchen, welche auf Grundlage der Richtlinie 2014 beim BMWFW eingebracht wurden, wurden im Jahr 2014 13 Ansuchen und im Jahr 2015 994 Ansuchen positiv erledigt, 52 Ansuchen waren abzulehnen. Die Erledigung der restlichen 1.322 Ansuchen ist für 2016 geplant bzw. teilweise bereits umgesetzt.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.