Vorhaben
Agrarinvestitionskredite
AgrarInvestitionsKredit (im Rahmen der Entwicklung für den ländlichen Raum LE 07-13 als National finanzierter Zuschlag (top-ups)) gemäß, SRL "sonstige Maßnahmen" BMLFUW-LE.1.1.22/0012-II/6/2007; SRL für die Konsolidierung BMLFUW - LE.1.1.12/0052-II/9/2009; SRL Wald und Wasser BMLFUW - LE.3.2.8/0054-IV/3; SRL Nationale Mittel BMLFUW - LE.1.1.12/0274-II/9/2009
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2013
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014
Nettoergebnis in Tsd. €: -13.922
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch Förderung der Umstrukturierung, Entwicklung und Innovation
Beschreibung des Ziels
Verbesserung der Gesamtleistung der Betriebe und des landwirtschaftlichen Einkommen, Senkung der Produktionskosten, Nutzung von Nebenerzeugnissen
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Verbesserte Produktionsgrundlagen durch Umstrukturierung
Ausgangszustand 2014:
normal übliche Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebes
Zielzustand 2015:
Verbesserung der Produktionsgrundlagen durch Umstrukturierung
Datenquelle:
WFA der im Titel genannten Sonderrichtlinien
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
noch nicht ermittelt
Ziel 2: Verbesserung und Anpassung der Kenntnisse und Fähigkeiten der Menschen, des Sachkapitals und der Qualität der Agrarproduktion
Beschreibung des Ziels
Verbesserung und Sicherung der Qualität und Hygienebedingungen
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Verbesserte Aus- und Weiterbildung
Ausgangszustand 2014:
normaler Ausbildungsstandard
Zielzustand 2015:
Verbesserung der Aus- und Weiterbildung
Datenquelle:
Bildungsbericht
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
noch nicht ermittelt
Meilenstein 2: Erhöhte Qualität der Nahrungsmittel
Ausgangszustand 2013:
Standardproduktion
Zielzustand 2015:
Erhöhung der Qualität der Nahrungsmittel
Datenquelle:
nicht bekannt
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
noch nicht ermittelt
Ziel 3: Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Förderung der Diversifizierung
Beschreibung des Ziels
Verbesserung der Lebensbedingungen für bäuerliche Familien, Förderung der Direktvermarktung
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Gesteigerte Lebensqualität im ländlichen Raum
Ausgangszustand 2014:
normale Lebensverhältnisse
Zielzustand 2015:
Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum
Datenquelle:
unbekannt
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
noch nicht ermittelt
Ziel 4: Übernahme und Weiterführung verschuldeter Betriebe und Wiederherstellung deren Rentabilität
Beschreibung des Ziels
Herstellung der Rentabilität in einem angemessenen Zeitraum, nachweisliche Schuldenverminderung
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Langfristige Schuldenverminderung
Ausgangszustand 2014:
Übernahme verschuldeter Betriebe
Zielzustand 2015:
langfristige Schuldenverminderung
Istzustand 2015:
60 Fälle pro Jahr
Datenquelle:
Förderungsstatistik
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Meilenstein 2: Rentabilität ist hergestellt
Ausgangszustand 2013:
Übernahme verschuldeter Betriebe
Zielzustand 2015:
Herstellung der Rentabilität
Istzustand 2015:
0 Betriebe, da in diesem Jahr keine Rechtsgrundlage für Konsolidierung vorlag.
Datenquelle:
Förderungsdaten der Fachabteilung: 59 Betriebe (2013), 31 Betriebe (2014)
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Agrarinvestitionskredite - AIK
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Verbesserung der Wirtschaftsleistung aller landwirtschaftlichen Betriebe, Unterstützung der Betriebsumstrukturierung
Gewährung eines Zinsenzuschusses zu einem AIK als zusätzliche nationale Unterstützung einer Förderung im Rahmen der ländlichen Entwicklung und somit Unterstützung zur Umsetzung betrieblicher Investitionen
Tätigkeiten: Verwaltung der Datenbank (Datenaufbereitung, laufende Anpassungen), Verrechnung der Anforderungen und Abrechnungen mit den Zentralstellen der Banken
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
2015 gab es keine Rechtsgrundlage für die Neugewährung von Konsolidierungskrediten, daher liegt ein niedriger Ist-Wert vor.
Das Verhalten der potenziellen Antragsteller ist im Voraus nicht exakt abschätzbar.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
Es handelt sich lediglich um ein Finanzierungsinstrument (Zinsenzuschuss).
Die Auswirkungen sind die gleichen wie bei der Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Bezug habenden Sonderrichtlinien (siehe „Titel des Vorhabens“).
Subdimension(en)
- Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden
Es handelt sich lediglich um ein Finanzierungsinstrument (Zinsenzuschuss).
Die Auswirkungen sind die gleichen wie bei der Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Bezug habenden Sonderrichtlinien (siehe „Titel des Vorhabens“).
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.