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Vorhaben

Agrarinvestitionskredite

AgrarInvestitionsKredit (im Rahmen der Entwicklung für den ländlichen Raum LE 07-13 als National finanzierter Zuschlag (top-ups)) gemäß, SRL "sonstige Maßnahmen" BMLFUW-LE.1.1.22/0012-II/6/2007; SRL für die Konsolidierung BMLFUW - LE.1.1.12/0052-II/9/2009; SRL Wald und Wasser BMLFUW - LE.3.2.8/0054-IV/3; SRL Nationale Mittel BMLFUW - LE.1.1.12/0274-II/9/2009

2015
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2013

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: -13.922

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Unterstützungsbedarf wegen,

-hoher Kosten für Rohstoffe, Energie und Arbeit
-kleiner Betriebsstruktur in der Urproduktion
-geringer landwirtschaftlichen Bruttowertschöpfung je Arbeitskraft, besonders bei Betrieben in benachteiligten Gebieten
– hohen Anteil von Flächen mit für die Bewirtschaftung nachteiliger Topographie in Land- und Forstwirtschaft, hoher Investitionskosten, erschwerter Strukturveränderung und Bewirtschaftung
-mangelnder Produktionsalternativer für Bergbäuerinnen und Abhängigkeit von der Tierhaltung



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Der AIK ist lediglich ein Finanzierungsinstrument für Maßnahmen, die in den Bezug habenden Richtlinien (siehe „Titel des Vorhabens“) genannt sind. In jenen Sonderrichtlinien sind auch die Rechtsgrundlagen (insbesondere das Landwirtschaftsgesetz) aufgezählt, auf deren Strategien und Ziele in den einzelnen Maßnahmen der Richtlinien inhaltlich Bezug genommen wird.
Anwendungsbeispiel:
Sonderrichtlinie des BMLFUW für die Konsolidierung von Verbindlichkeiten land- und forstwirtschaftlicher Betriebe GZ BMLFUW-LE.1.1.12/0052-II/9/2009 – Ziel der Förderung ist es, einen Anreiz zur Übernahme und Weiterführung verschuldeter Betriebe zu schaffen und deren Rentabilität in einem angemessenen Zeitraum wiederherzustellen. Förderungsgegenstand: Erste Niederlassung auf einem landwirtschaftlichen Betrieb und Übernahme der Betriebsführung in Verbindung mit der Umsetzung von Rationalisierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch Förderung der Umstrukturierung, Entwicklung und Innovation

Beschreibung des Ziels

Verbesserung der Gesamtleistung der Betriebe und des landwirtschaftlichen Einkommen, Senkung der Produktionskosten, Nutzung von Nebenerzeugnissen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Verbesserte Produktionsgrundlagen durch Umstrukturierung

Ausgangszustand 2014:

normal übliche Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebes

Zielzustand 2015:

Verbesserung der Produktionsgrundlagen durch Umstrukturierung

Datenquelle:
WFA der im Titel genannten Sonderrichtlinien

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

noch nicht ermittelt

Ziel 2: Verbesserung und Anpassung der Kenntnisse und Fähigkeiten der Menschen, des Sachkapitals und der Qualität der Agrarproduktion

Beschreibung des Ziels

Verbesserung und Sicherung der Qualität und Hygienebedingungen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Verbesserte Aus- und Weiterbildung

Ausgangszustand 2014:

normaler Ausbildungsstandard

Zielzustand 2015:

Verbesserung der Aus- und Weiterbildung

Datenquelle:
Bildungsbericht

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

noch nicht ermittelt

Meilenstein 2: Erhöhte Qualität der Nahrungsmittel

Ausgangszustand 2013:

Standardproduktion

Zielzustand 2015:

Erhöhung der Qualität der Nahrungsmittel

Datenquelle:
nicht bekannt

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

noch nicht ermittelt

Ziel 3: Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Förderung der Diversifizierung

Beschreibung des Ziels

Verbesserung der Lebensbedingungen für bäuerliche Familien, Förderung der Direktvermarktung

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Gesteigerte Lebensqualität im ländlichen Raum

Ausgangszustand 2014:

normale Lebensverhältnisse

Zielzustand 2015:

Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum

Datenquelle:
unbekannt

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

noch nicht ermittelt

Ziel 4: Übernahme und Weiterführung verschuldeter Betriebe und Wiederherstellung deren Rentabilität

Beschreibung des Ziels

Herstellung der Rentabilität in einem angemessenen Zeitraum, nachweisliche Schuldenverminderung

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Langfristige Schuldenverminderung

Ausgangszustand 2014:

Übernahme verschuldeter Betriebe

Zielzustand 2015:

langfristige Schuldenverminderung

Istzustand 2015:

60 Fälle pro Jahr

Datenquelle:
Förderungsstatistik

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 2: Rentabilität ist hergestellt

Ausgangszustand 2013:

Übernahme verschuldeter Betriebe

Zielzustand 2015:

Herstellung der Rentabilität

Istzustand 2015:

0 Betriebe, da in diesem Jahr keine Rechtsgrundlage für Konsolidierung vorlag.

Datenquelle:
Förderungsdaten der Fachabteilung: 59 Betriebe (2013), 31 Betriebe (2014)

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Agrarinvestitionskredite - AIK

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3
Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Verbesserung der Wirtschaftsleistung aller landwirtschaftlichen Betriebe, Unterstützung der Betriebsumstrukturierung
Gewährung eines Zinsenzuschusses zu einem AIK als zusätzliche nationale Unterstützung einer Förderung im Rahmen der ländlichen Entwicklung und somit Unterstützung zur Umsetzung betrieblicher Investitionen
Tätigkeiten: Verwaltung der Datenbank (Datenaufbereitung, laufende Anpassungen), Verrechnung der Anforderungen und Abrechnungen mit den Zentralstellen der Banken

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2015
2014
2015

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-13.922

Tsd. Euro

Plan

-37.777

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

80

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

292

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

13.922

Tsd. Euro

Plan

36.570

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

835

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

13.922

Tsd. Euro

Plan

37.777

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-5.280

Tsd. Euro

Plan

-8.742

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

56

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

5.280

Tsd. Euro

Plan

8.526

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

160

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

5.280

Tsd. Euro

Plan

8.742

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-6.315

Tsd. Euro

Plan

-8.129

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

20

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

57

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

6.315

Tsd. Euro

Plan

7.888

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

164

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

6.315

Tsd. Euro

Plan

8.129

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

2015 gab es keine Rechtsgrundlage für die Neugewährung von Konsolidierungskrediten, daher liegt ein niedriger Ist-Wert vor.
Das Verhalten der potenziellen Antragsteller ist im Voraus nicht exakt abschätzbar.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Gesamtwirtschaft Umwelt
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt

Es handelt sich lediglich um ein Finanzierungsinstrument (Zinsenzuschuss).
Die Auswirkungen sind die gleichen wie bei der Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Bezug habenden Sonderrichtlinien (siehe „Titel des Vorhabens“).

Umwelt

Subdimension(en)

  • Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden

Es handelt sich lediglich um ein Finanzierungsinstrument (Zinsenzuschuss).
Die Auswirkungen sind die gleichen wie bei der Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Bezug habenden Sonderrichtlinien (siehe „Titel des Vorhabens“).

Gesamtbeurteilung

Es handelt sich lediglich um ein Finanzierungsinstrument (Zinsenzuschuss).
Die Auswirkungen sind die gleichen wie bei der Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Bezug habenden Sonderrichtlinien (siehe „Titel des Vorhabens“).


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.