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Vorhaben

Überbetriebliche Berufsausbildung (ÜBA/IBA) AMS NÖ (Budget 2014/15) Lehrgänge gemäß Modell ÜBA/IBA 1: Ausbildungsvertrag über gesamte Lehrzeit

2016
Vorhaben teilweise erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: -10.389

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Jugendliche, die nach Beendigung ihrer Pflichtschule oder nach Abbruch einer höheren Schule keinen betrieblichen Lehrstellenplatz finden, wird die Möglichkeit gegeben, im Rahmen einer überbetrieblichen Berufsausbildung einen Lehrabschluss zu erlangen. Zusätzlich bietet die integrative Berufsausbildung Personen ohne Hauptschulabschluss oder Behinderten die Möglichkeit eines Abschlusses.

Zielgruppe sind lehrstellensuchende Jugendliche mit positiven Pflichtschulabschluss oder SchulabbrecherInnen höherer Schulen bzw. LehrzeitunterbrecherInnen zwischen 15 und 18 Jahren.

Das AMS ist gem. § 38d AMSG verpflichtet, „geeignete Ausbildungseinrichtungen mit der überbetrieblichen Lehrausbildung zu beauftragen, soweit berufliche Ausbildungsmöglichkeiten für Jugendliche nicht durch Vermittlung auf Lehrstellen oder andere Maßnahmen sichergestellt werden können“ . In Summe rechnet man damit, dass für ganz Niederösterreich ca. 2500 Ausbildungsplätze für Jugendliche zur Verfügung gestellt werden müssen. Im Rahmen der ÜBA 1 sind dies 640 Plätze, wobei 415 Verlängerungen und 225 Neueintritte geplant sind.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Erlangung eines Lehrabschlusses

Beschreibung des Ziels

Die ÜBA-Lehrwerkstätten, bieten ÜBA- sowie IBA-Ausbildungen in den Bereichen Metall, Elektro, Holz, Gastro, Garten, Bau, Baunebengewerbe, Kfz-Technik, EDV und Gebäudereinigung. Die Jugendlichen absolvieren ihre gesamte Lehrzeit in den ÜBA-Lehrwerkstätten und schließen diese mit der Lehrabschlussprüfung ab.

Ziel ist der positive Abschluss der Lehrabschlussprüfung.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Erlangen positiver Lehrabschluss [%]

Istwert

83

%

Zielzustand

90

%

Datenquelle: Auswertungen der beauftragten Einrichtungen


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


ÜBA 1 - Lehrwerkstätten (ÜBA + IBA)

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Maßnahme K 445/14 ÜBA /IBA 1 Lehrwerkstätten
(Ausbildungsmaßnahme mit Ausbildungsvertrag über die gesamte Lehrzeit)

Zeitraum: ab 01.09.2009 (unbefristete Vertragslaufzeit mit jährlicher Kündigungsoption und Budgeterstellung)
Einzelauftrag für 1.9.2014 – 31.8.2015

Ort: niederösterreichweite Durchführung

Kapazität/Durchlauf: 590 Personen inkl. IBA (200 NeueinsteigerInnen + 390 Verlängerungen, sowie Neubesetzung freigewordener Verlängerungsplätze)

Voraussichtlicher Auftragswert: ca. € 14.500.000,- im Ausbildungsjahr (2014/2015)
Vom Land Niederösterreich gibt es bereits eine mündliche Mitfinanzierungszusage, sodass eine Beteiligung mit 7,85 % an den Gesamtkosten gesichert ist.

Kurze Maßnahmenbeschreibung:
Grundlage ist das Berufsausbildungsgesetz § 30
Lehrwerkstätten (Ausbildungsmaßnahme mit Ausbildungsvertrag über die gesamte Lehrzeit)

Bereits orientierte Jugendliche absolvieren die gesamte Lehrzeit in einer Ausbildungseinrichtung oder einer betrieblichen Lehrwerkstätte im erwählten Lehrberuf um letztlich einen Lehrabschluss zu erreichen. Vom Träger (der Ausbildungseinrichtung) wird der Berufsschulbesuch festgelegt und die Betreuung bzw. Verbesserungen der (schulischen) Defizite der TeilnehmerInnen vorgenommen. Die Jugendlichen sind Lehrlingen gleichgestellt. Bei einer allfälligen Übernahme auf einen Lehrplatz in der freien Wirtschaft erfolgt eine Anrechnung, der in der Überbetrieblichen Lehrausbildung absolvierten Zeiten.
Die Vorgängermaßnahmen im Rahmen der ÜBA wurden 2009 in einem offenen Verfahren ausgeschrieben, den Zuschlag erhielt der einzige Bieter, das BFI NÖ. Da, wie in mehreren Ausschreibungen in den Vorgängermaßnahmen (JASG-Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz) nur ein Anbot vorlag, wurde ein unbefristeter Vertrag abgeschlossen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2016
2014
2015
2016

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-10.389

Tsd. Euro

Plan

-13.362

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

10.389

Tsd. Euro

Plan

13.362

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

10.389

Tsd. Euro

Plan

13.362

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-6.000

Tsd. Euro

Plan

-6.362

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

6.000

Tsd. Euro

Plan

6.362

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

6.000

Tsd. Euro

Plan

6.362

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-4.389

Tsd. Euro

Plan

-7.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

4.389

Tsd. Euro

Plan

7.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

4.389

Tsd. Euro

Plan

7.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Das Planbudget ist auf die maximale Kapazität und Verweildauer an TeilnehmerInnen und somit auch auf die maximal möglichen Beträge für die Ausbildungsbeihilfen ausgerichtet. Durch vorzeitigen Abbruch oder Austritt der TeilnehmerInnen ist die tatsächliche Ausschöpfung des Planbudgets geringer ausgefallen. 30% der TeilnehmerInnen haben vorzeitig die Maßnahme abgebrochen. Dies passiert insbesondere in den ersten drei Monaten nach Eintritt. Eine qualitative Verbesserung der vorgeschalteten Maßnahmen wurde daher vorgenommen.

Gesamtbeurteilung

Das gegenständliche Vorhaben ist kein „neues“, sondern es handelt sich dabei um ein unbefristetes Vorhaben mit jährlicher Budgeterstellung. Es liegen daher bereits langjährige Erfahrungswerte vor, sowohl was die Wirkung der Maßnahmen als auch die Weiterentwicklung deren Inhalte betrifft. Der Erfolg der Maßnahmen hängt natürlich eng zusammen mit der Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes. Eine generelle Konjunkturschwäche der Wirtschaft und das damit einhergehende Ansteigen der Arbeitslosigkeit hinterlassen auch Spuren bezüglich des Erfolges der angebotenen Maßnahmen. Grundsätzlich wird in der Planung für das nächste Budgetjahr kein geringerer Zielzustand angenommen, als der im letzten abgeschlossenen Jahr vor der Vorlage des Vorhabens zur erneuten Bewilligung erreichte Wert. Da zwischen dem Ausgangszustand und dem Zielzustand somit eine Periode von zwei Jahren liegt, in der sich die Lage des Arbeitsmarktes verbessern oder verschlechtern kann, steuert sich der Erfolg der Maßnahme überwiegend durch externe Einflussfaktoren.

Für Personen, die beim AMS als lehrstellensuchend vorgemerkt sind, die Schulpflicht abgeschlossen haben und trotz intensiver Bemühungen keine Lehrstelle finden konnten oder eine betriebliche Lehre abgebrochen haben, gibt es die Möglichkeit, eine überbetriebliche Lehrausbildung zu absolvieren. Bei der überbetrieblichen Lehrausbildung wird ein Ausbildungsvertrag nicht mit einem Lehrbetrieb, sondern mit einer Schulungseinrichtung abgeschlossen. Die Ausbildung wird dann entweder von der Schulungseinrichtung selbst übernommen (ÜBA 1) oder die Schulungseinrichtung kooperiert mit Betrieben, die das praktische Wissen vermitteln (ÜBA 2). Neben der praktischen Ausbildung in der Schulungseinrichtung oder den kooperierenden Betrieben erfolgt der Besuch der Berufsschule. Gelingt es während der überbetrieblichen Lehre nicht, eine Lehrstelle bei einem Betrieb zu finden, kann die gesamte Lehre überbetrieblich erfolgen und anschließend zur Lehrabschlussprüfung angetreten werden. In allen rechtlichen Belangen sind Lehrlinge, die eine überbetriebliche Lehrausbildung absolvieren, jenen Lehrlingen, die ihre Lehre bei einem Lehrbetrieb absolvieren, gleichgestellt.

Eine Vermittlung auf eine betriebliche Lehrstelle steht insbesondere im Modell ÜBA 2 im Vordergrund, aber auch beim Modell ÜBA 1 ist dies grundsätzlich immer möglich und wünschenswert. Im gegenständlichen Vorhaben wird nur das Modell ÜBA 1 angeboten.

Von den 423 TeilnehmerInnen der ÜBA 2009, 2010, 2011 und 2012 konnten 133 Jugendliche auf eine Lehrstelle vermittelt werden und 243 haben bereits ihre Lehrabschlussprüfung positiv absolviert. Da keine Daten über den Erfolg der 133 Jugendlichen vorliegen, die während der Lehrgänge auf eine betriebliche Lehrstelle gewechselt haben, kann keine umfassende Aussage über den Erfolg hinsichtlich Absolvierung der Lehrabschlussprüfung gemacht werden. Von den Jugendlichen, die ihre Lehrabschlussprüfung innerhalb der ÜBA beendet haben, liegt der Prüfungserfolg bei 83%.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.