Vorhaben
Überbetriebliche Berufsausbildung (ÜBA) AMS NÖ (Budget 2014/15) Lehrgänge gemäß Modell ÜBA 2: Ausbildungsvertrag kürzer als gesamte Lehrzeit
Vorhaben überplanmäßig erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014
Nettoergebnis in Tsd. €: -16.000
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Übernahme in ein Lehrverhältnis in der freien Wirtschaft
Beschreibung des Ziels
Die Lehrgänge bieten ÜBA- sowie IBA-Ausbildungen in allen Lehrberufen, die für die Jugendlichen individuell geeignet sind und die in der freien Wirtschaft nachgefragt werden.
Ziel ist, dass die Jugendlichen so rasch als möglich aus den Lehrgängen ausscheiden und eine reguläre Lehrstelle bei einem Lehrbetrieb aufnehmen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt [%]
Istwert
61,2%
Zielzustand
50,0%
Datenquelle: AMS DWH
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
ÜBA 2 - Lehrgänge (ÜBA + IBA)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Lehrgänge (Ausbildungsmaßnahme mit Ausbildungsvertrag kürzer als über die gesamte Lehrzeit) Maßnahme K 444/14 Lehrgänge + Lehrgangsverlängerungen
Zeitraum: unbefristete Vertragslaufzeit ab 1.9.2009 mit jährlicher Kündigungsoption und Budgeterstellung Einzelauftrag für 1.9.2014 – 31.8.2015
Ort: niederösterreichweite Durchführung
Kapazität/Durchlauf: 1.910 Personen inkl. IBA (1.250 NeueinsteigerInnen + 660 Verlängerungen)
Voraussichtlicher Auftragswert: ca. € 24.200.000,- im Ausbildungsjahr (2014/2015) Vom Land Niederösterreich gibt es bereits eine mündliche Mitfinanzierungszusage, sodass eine Beteiligung mit 7,85 % an den Gesamtkosten gesichert ist.
Kurze Maßnahmenbeschreibung: Grundlage ist das Berufsausbildungsgesetzt § 30 b und die AMS Richtlinie ÜBA/IBA
Für bereits orientierte Jugendliche (Berufsorientierungsmaßnahmen für 1.452 Personen finden vor einem Einstieg in den Lehrgang statt) bzw. TNInnen, die bereits in den Vorjahren in das Projekt eingestiegen sind, wird eine Praktikumsstelle im erwählten Lehrberuf gesucht und gleichzeitig der Berufsschulbesuch festgelegt. Oberste Priorität ist die Vermittlung auf einen Lehrplatz bzw. die Übernahme in ein reguläres Lehrverhältnis in einem Betrieb. Ist dies nicht sofort bzw. in absehbarer Zeit möglich, kann der/die Jugendliche bis zu 12 Monate im Lehrgang verweilen sowie im Anschluss einen Verlängerungslehrgang besuchen, um einen Lehrabschluss zu erreichen. Während der Teilnahme am Lehrgang absolvieren die TeilnehmerInnen mehrere Praktika, 20 % der Ausbildungsinhalte werden vom Träger selbst, durch Unterricht an den Schulungsstandorten (in 22 Bezirken Niederösterreichs) vermittelt. In der Zeit zwischen den einzelnen Praktikumsbesuchen wird die Betreuung bzw. Verbesserungen der Defizite ebenfalls durch den Träger vorgenommen. Da die Jugendlichen Lehrlingen gleichgestellt sind, erfolgt bei Übernahme auf einen Lehrplatz in der freien Wirtschaft eine Anrechnung der in der Überbetrieblichen Lehrausbildung absolvierten Zeiten.
Die Vorgängermaßnahmen im Rahmen der ÜBA wurden 2009 in einem offenen Verfahren ausgeschrieben, den Zuschlag erhielt der einzige Bieter, die Bietergemeinschaft Wifi NÖ & BFI NÖ. Da, wie in mehreren Ausschreibungen in den Vorgängermaßnahmen (JASG – Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz) nur ein Anbot vorlag, wurde ein unbefristeter Vertrag abgeschlossen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Das Planbudget ist auf die maximale Kapazität und Verweildauer an TeilnehmerInnen und somit auch auf die maximal möglichen Beträge für die Ausbildungsbeihilfen ausgerichtet. Durch vorzeitigen Abbruch oder Austritt der TeilnehmerInnen ist die tatsächliche Ausschöpfung des Planbudgets zumeist geringer. Das Projekt ist derzeit noch nicht 100% endabgerechnet, es wurden jedoch die Plankosten auf den wahrscheinlichen Auszahlungsbetrag reduziert, und das sind derzeit 16 Mio.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
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