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Vorhaben

Bauliche Maßnahmen bei den Bezirksgerichten Judenburg, Mistelbach und Vöcklabruck zur Umsetzung der BGe-VOen (BGBl II Nr 243, 204 und 205/2012)

Funktionssanierung und Erweiterung bzw. Umstrukturierung der Bezirksgerichte Judenburg (zur Aufnahme des Bezirksgerichts Knittelfeld per 1.7.2013, BGBl II Nr. 243/2012), Mistelbach (zur Aufnahme des Bezirksgerichts Laa an der Thaya per 1.1.2013, BGBl II Nr. 204/2012) und Vöcklabruck (zur Aufnahme der Bezirksgerichte Mondsee und Frankenmarkt per 1.7.2013, BGBl II Nr. 205/2012)

2016
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2013

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: -5.717

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Mit Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte in der Steiermark (Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark 2012), BGBl II Nr. 243/2012, wurde die Zusammenlegung des Bezirksgerichts Fürstenfeld mit dem aufnehmenden Bezirksgericht Judenburg mit 1.7.2013 verordnet.

1. Der Personalstand des BG Judenburg ist durch die Aufnahme des BG Knittelfeld um rund 50% angestiegen. Bis 30.6.2013 waren beim BG Judenburg 3,6 Richterplanstellen systemisiert und 22 „Köpfe“ tätig, beim BG Knittelfeld 2,4 Richterplanstellen (12 „Köpfe“). Dazu kommt die erforderliche Raumvorsorge für Auszubildende (Rechtspraktikant/in, Richteramtsanwärter/in, Rechtspflegeranwärter/in, Lehrling), Teilauslastungen und zusätzliche Aufgaben (z.B. Servicecenter, Wertgrenzennovelle, Andockstation für die Familiengerichtshilfe) bzw. Anforderungen (z.B. Barrierefreiheit, Sicherheit, Schutz sensibler Zeugen).
Im Hinblick auf in Diskussion stehende Zusammenlegungspläne wurden an sich dringend notwendige, umfangreiche Baumaßnahmen jahrelang immer wieder verschoben, insbesondere die barrierefreie Erschließung (Aufzugseinbau, Errichtung behindertengerechter Sanitärräume), Herstellung einer günstigeren Konfiguration und damit effizienteren Nutzbarkeit der vorhandenen Räume, neue Beleuchtung, Verglasung des die Amtsräume verbindenden offenen Arkadenganges, Schaffung einer Eingangsschleuse und eines zentralen Servicecenter.

2. Mit Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte in Niederösterreich (Bezirksgerichte-Verordnung Niederösterreich 2012), BGBl. II Nr. 204/2012, wurde die Zusammenlegung des Bezirksgerichts Laa an der Thaya mit dem aufnehmenden Bezirksgericht Mistelbach mit 1.1.2013 verordnet. Die Aufnahme des BG Laa an der Thaya mit etwa 15 MitarbeiterInnen, das in der Zwischenzeit als Nebenstelle geführt wird, macht eine Funktionssanierung und Erweiterung des Gerichtsgebäudes in Mistelbach mit derzeit etwa 17 MitarbeiterInnen notwendig, wobei gleich auch eine barrierefreie Erschließung, ein Infocenter und ein der Sicherheitsrichtlinie entsprechender Eingang hergestellt werden. Der Zubau wird in Niedrigenergiehausstandard ausgeführt.
Die Änderungen des auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrags treten am Ersten des auf die Fertigstellung und Übernahme des Mietgegenstands folgenden Monats (voraussichtlich 1.3.2016) in Kraft. Die Mieterin gibt einen Kündigungsverzicht für 17 Jahre ab.
Der Mietpreis von 8,56 € netto/m2 entspricht in etwa dem Wert des Immobilien-Preisspiegels 2012 von 8,5 €/m2 (für sehr guten Nutzungswert).

3. Mit Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte in Oberösterreich (Bezirksgerichte-Verordnung Oberösterreich 2012), BGBl. II Nr. 205/2012, wurde die Zusammenlegung der Bezirksgerichte Mondsee und Frankenmarkt mit dem aufnehmenden Bezirksgericht Vöcklabruck mit 1.7.2013 verordnet. Das BG Mondsee konnte bereits zu diesem Zeitpunkt in das Bezirksgericht Vöcklabruck eingegliedert werden.
Die Aufnahme der Bezirksgerichte Mondsee und Frankenmarkt mit etwa 8 und 12 Bediensteten macht die Adaptierung und Neustrukturierung des BG Vöcklabruck mit derzeit etwa 31 MitarbeiterInnen notwendig.
Das BG Vöcklabruck ist gemeinsam mit dem Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) und dem Arbeitsinspektorat in einem Amtsgebäude untergebracht, das bis 2012 auch das Finanzamt beherbergt hat. Mit den nach Auszug des Finanzamts frei gewordenen Räumen kann der Raumbedarf für das BG Vöcklabruck „neu“ befriedigt werden.
Aus Anlass der ohnedies notwendigen Adaptierungen soll das Haus baulich ertüchtigt werden, das Gericht bekommt ein Infocenter und einen der Sicherheitsrichtlinie entsprechenden (eigenen) Eingang. Zudem können die durch die gemeinsame Unterbringung mit BEV und Arbeitsinspektorat bedingten Herausforderungen durch eine Neuanordnung der Dienststellen gelöst werden (im „Turm“ ist nur mehr das BG untergebracht; für BEV und Arbeitsinspektorat wird ein separater Eingang samt Stiegenhaus und Aufzug im „Flachbau“ errichtet).
Die Kosten für die thermische Sanierung des Gebäudes im Zuge der Generalsanierung werden von BIG/ARE getragen (im Rahmen der BIG-Gewinnverwendung 2012).
Die Änderungen des auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrags treten am Ersten des auf die Fertigstellung und Übernahme des Mietgegenstands folgenden Monats (voraussichtlich 1.4.2016) in Kraft. Die Mieterin gibt einen Kündigungsverzicht für 15 Jahre ab.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Bei diesen und gleichartigen Vorhaben geht es um die sichergstellte Erbringung von Justizdienstleistungen am Bedarf der lokalen BürgerInnen und der Wirtschaft.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms, barrierefreie Erschließung, Errichtung eines Servicecenter, Verbesserung der Energieeffizienz (BG Judenburg)

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Zeitgemäße, den Dienstnehmerschutzbestimmungen entsprechende Arbeitsplätze für alle Bediensteten

Ausgangszustand 2013:

Mangel an den Dienstnehmerschutzvorschriften und einem modernen Amtsbetrieb entsprechenden Amtsräumen

Zielzustand 2016:

Zeitgemäße, den Dienstnehmerschutzbestimmungen entsprechende Arbeitsplätze für alle Bediensteten

Istzustand 2016:

Zeitgemäße, den Dienstnehmerschutzbestimmungen entsprechende Arbeitsplätze für alle Bediensteten

Datenquelle:
Broschüre der ARE Austrian Real Estate GmbH (Eigentümerin der Liegenschaft) sowie Wahrnehmungen von Bediensteten des BMJ anlässlich der Eröffnung

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 2: barrierefreie Erschließung der gesamten Dienststelle

Ausgangszustand 2013:

Mangelnde Barrierefreiheit

Zielzustand 2016:

barrierefreie Erschließung der gesamten Dienststelle

Istzustand 2016:

barrierefreie Erschließung der gesamten Dienststelle

Datenquelle:
Broschüre der ARE Austrian Real Estate GmbH (Eigentümerin der Liegenschaft) sowie Wahrnehmungen von Bediensteten des BMJ anlässlich der Eröffnung

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 3: verbesserte Energieeffizienz

Ausgangszustand 2013:

Verbindung von Amtsräumen über offenen Arkadengang

Zielzustand 2016:

verbesserte Energieeffizienz

Istzustand 2016:

verbesserte Energieeffizienz

Datenquelle:
Broschüre der ARE Austrian Real Estate GmbH (Eigentümerin der Liegenschaft) sowie Wahrnehmungen von Bediensteten des BMJ anlässlich der Eröffnung

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 4: zentrales Servicecenter in Eingangsnähe, gute Orientierung für Parteien

Ausgangszustand 2013:

unübersichtliche Raumanordnung

Zielzustand 2016:

zentrales Servicecenter in Eingangsnähe, gute Orientierung für Parteien

Istzustand 2016:

zentrales Servicecenter in Eingangsnähe, gute Orientierung für Parteien

Datenquelle:
Broschüre der ARE Austrian Real Estate GmbH (Eigentümerin der Liegenschaft) sowie Wahrnehmungen von Bediensteten des BMJ anlässlich der Eröffnung

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 2: Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms, barrierefreie Erschließung, Einrichtung eines Servicecenters (BG Mistelbach)

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms, ausreichende Zahl an Arbeitsplätzen - auch für die Bediensteten des aufzunehmenden Gerichts

Ausgangszustand 2014:

Mangel an adäquaten Amtsräumen

Zielzustand 2016:

Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms, ausreichende Zahl an Arbeitsplätzen - auch für die Bediensteten des aufzunehmenden Gerichts

Istzustand 2016:

Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms, ausreichende Zahl an Arbeitsplätzen - auch für die Bediensteten des aufzunehmenden Gerichts

Datenquelle:
Broschüre der ARE Austrian Real Estate GmbH (Eigentümerin der Liegenschaft) sowie Wahrnehmungen von Bediensteten des BMJ anlässlich der Eröffnung

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 2: barrierefreie Erschließung (insbes. Aufzug)

Ausgangszustand 2014:

mangelnde Barrierefreiheit

Zielzustand 2016:

barrierefreie Erschließung (insbes. Aufzug)

Istzustand 2016:

barrierefreie Erschließung (insbes. Aufzug)

Datenquelle:
Broschüre der ARE Austrian Real Estate GmbH (Eigentümerin der Liegenschaft) sowie Wahrnehmungen von Bediensteten des BMJ anlässlich der Eröffnung

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 3: Das Gericht verfügt über ein Servicecenter

Ausgangszustand 2014:

Es gibt kein Servicecenter

Zielzustand 2016:

Das Gericht verfügt über ein Servicecenter

Istzustand 2016:

Das Gericht verfügt über ein Servicecenter

Datenquelle:
Broschüre der ARE Austrian Real Estate GmbH (Eigentümerin der Liegenschaft) sowie Wahrnehmungen von Bediensteten des BMJ anlässlich der Eröffnung

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 3: Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms, Errichtung eines Justiz-Servicecenters sowie eines der Sicherheitsrichtlinie entsprechenden Eingangs; Entflechtung der Dienststellen (BG Vöcklabruck)

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms, ausreichende Zahl an Arbeitsplätzen - auch für die Bediensteten der aufzunehmenden Gerichte

Ausgangszustand 2014:

Mangel an adäquaten Amtsräumen

Zielzustand 2016:

Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms, ausreichende Zahl an Arbeitsplätzen - auch für die Bediensteten der aufzunehmenden Gerichte

Istzustand 2016:

Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms, ausreichende Zahl an Arbeitsplätzen - auch für die Bediensteten der aufzunehmenden Gerichte

Datenquelle:
Broschüre der ARE Austrian Real Estate GmbH (Eigentümerin der Liegenschaft) sowie Wahrnehmungen von Bediensteten des BMJ anlässlich der Eröffnung

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 2: Das Gericht verfügt über ein kundenfreundliches Servicecenter

Ausgangszustand 2014:

Es gibt kein adäquates Servicecenter

Zielzustand 2016:

Das Gericht verfügt über ein kundenfreundliches Servicecenter

Istzustand 2016:

Das Gericht verfügt über ein kundenfreundliches Servicecenter

Datenquelle:
Broschüre der ARE Austrian Real Estate GmbH (Eigentümerin der Liegenschaft) sowie Wahrnehmungen von Bediensteten des BMJ anlässlich der Eröffnung

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 3: Entflechtung und getrennte Nutzbarkeit für die drei Dienststellen; weitere barrierefreie Erschließung durch Einbau eines großen Aufzugs

Ausgangszustand 2014:

Schwierigkeiten durch die gemeinsame Nutzung des Amtsgebäudes durch mehrere Dienststellen (Sicherheitsproblematik)

Zielzustand 2016:

Entflechtung und getrennte Nutzbarkeit für die drei Dienststellen; weitere barrierefreie Erschließung durch Einbau eines großen Aufzugs

Istzustand 2016:

Entflechtung und getrennte Nutzbarkeit für die drei Dienststellen; weitere barrierefreie Erschließung durch Einbau eines großen Aufzugs

Datenquelle:
Broschüre der ARE Austrian Real Estate GmbH (Eigentümerin der Liegenschaft) sowie Wahrnehmungen von Bediensteten des BMJ anlässlich der Eröffnung

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Abschluss der Mietverträge mit der ARE, Überwachung der Bauprojekte

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Abschluss der Mietverträge mit der ARE, Überwachung des Bauprojekts

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2016
2014
2015
2016

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-5.717

Tsd. Euro

Plan

-5.995

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

5.717

Tsd. Euro

Plan

5.995

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

5.717

Tsd. Euro

Plan

5.995

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-4.500

Tsd. Euro

Plan

-1.200

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

4.500

Tsd. Euro

Plan

1.200

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

4.500

Tsd. Euro

Plan

1.200

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Im Zeitpunkt der Planung und Erstellung der WFAs für die Vorhaben „Funktionssanierung und Erweiterung des Bezirksgerichts Mistelbach“ sowie „Umstrukturierung des Bezirksgerichts Vöcklabruck“ wurde für das Jahr 2016 ein einmaliger Baukostenzuschuss von 3,3 Mio bzw. 1 Mio Euro (betrieblicher Sachaufwand) erwartet. Der Baukostenzuschuss betreffend das Bezirksgericht Vöcklabruck wurde im Jahr 2016 gezahlt. Aus budgetären Gründen wurde der Baukostenzuschuss für das Bezirksgericht Mistelbach bereits im Jahr 2014 gezahlt. Ob die prognostizierten Gesamtaufwendungen lt. WFA eingehalten werden, kann noch nicht beurteilt werden, weil bisher noch keine Endabrechnung der Bauvorhaben „Funktionssanierung und Erweiterung des Bezirksgerichts Mistelbach“ sowie „Umstrukturierung des Bezirksgerichts Vöcklabruck“ durch die Austrian Real Estate erfolgte.

Der Baukostenbeitrag für das Bauvorhaben „Funktionssanierung und Erweiterung BG Judenburg“ in Höhe von 1,2 Mio Euro wurde Ende des Jahres 2014 an die ARE gezahlt. Lt. Schlussrechnung der ARE erfolgte eine Kostenunterschreitung von 17,90% gegenüber den prognostizierten Projektkosten. Aus diesem Grund besteht eine Gutschrift von 214.000 Euro an das Justizressort. Die prognostizierte Einsparung am Standort Knittelfeld wurde fast zur Gänze erreicht. Die Übergabe des sanierten und erweiterten Gebäudes von der ARE an das Justizressort erfolgte am 10.12.2014. Der Mietvertrag über den Standort Knittelfeld, der als Nebenstelle des BG Judenburg geführt worden war, wurde per 28.2.2015 aufgekündigt. Sohin wurden nur 10/12tel der lt. WFA prognostizierten Einsparungen am Standort Knittelfeld schlagend. Am Standort Judenburg wurden im Zuge der Sanierung und Erweiterung auch Maßnahmen umgesetzt, die lange Zeit aufgeschoben worden waren, weil das Schicksal des Standorts unklar war (barrierefreie Erschließung, Verlegung des Eingangs, Einbau einer Sicherheitsschleuse, Schließen des offenen Arkadengangs im 1. Stock, neue Beleuchtung, …). Sohin sind auch die prognostizierten Einsparungen am Standort Judenburg eingetreten.
Die prognostizierten Gesamtaufwendungen lt. WFA für das Bauvorhaben „Funktionssanierung und Erweiterung BG Judenburg“ wurden sohin überplanmäßig erfüllt.

Gesamtbeurteilung

Zusammenfassung zum Hintergrund:
Mit den Bezirksgerichte-Verordnungen BGBl II Nr. 243/2012, BGBl II Nr. 204/2012 und BGBl II Nr. 205/2012 wurde die Aufnahme des Bezirksgerichts Knittelfeld per 1.7.2013 zum Bezirksgericht Judenburg, die Aufnahme des Bezirksgerichts Laa an der Thaya per 1.1.2013 zum Bezirksgericht Mistelbach und die Aufnahme der Bezirksgerichte Mondsee und Frankenmarkt per 1.7.2013 zum Bezirksgericht Vöcklabruck verordnet. Die Vorhaben verbanden die durch die Erhöhung des Personalstands notwendig gewordene Flächenvermehrungen u.a. mit der Herstellung der Barrierefreiheit, Einbau von Sicherheitsschleusen, zentralem Servicecenter sowie angemessener Raumreserven für künftige Teilauslastungen.

Handlungen zur Umsetzung:
Um die Zusammenlegungen der Bezirksgerichte Knittelfeld und Judenburg bzw. Laa an der Thaya und Mistelbach bzw. Mondsee und Frankenmarkt zu Vöcklabruck umzusetzen, wurden Mietverträge mit der ARE (Austrian Real Estate GmbH) abgeschlossen.
Die ARE führte auf Basis dieser Mietverträge die notwendigen baulichen Adaptierungen durch. Außerdem wurden dringend notwendige, umfangreiche Adaptierungsmaßnahmen, miterledigt.

Abweichungen bei den Ziel- und Istwerten bei Kennzahlen und Meilensteinen:
Es liegen bei den Ziel- und Istwerten von Kennzahlen und Meilensteinen keine Abweichungen vor. Nach Abschluss der Bauarbeiten konnten die erweiterten und sanierten bzw. umstrukturierten Gebäude, rechtzeitig den Nutzerinnen und Nutzern übergeben werden. Die finanziellen Prognosen wurden im Fall des Bezirksgerichts Judenburg übererfüllt. Im Fall des Bezirksgerichts Mistelbach sowie des Bezirksgerichts Vöcklabruck stehen die Endabrechnungen noch aus, weshalb die finanziellen Prognosen noch nicht abschließend dargestellt werden können.

Erläuterung bestehender Abweichungen bei den Ziel- und Istwerten von Kennzahlen und Meilensteinen:
Bei den gebündelt evaluierten Vorhaben bestehen (soweit zum heutigen Zeitpunkt beurteilbar) keine Abweichungen bei den Ziel- und Istwerten von Kennzahlen und Meilensteinen.

Beurteilung der Ziele und Maßnahmen:
Die in den WFAs genannten Ziele wurden zur Gänze erreicht, weil das Raum- und Funktionsprogramm erfüllt wurde, die Barrierefreiheit hergestellt wurde, das Servicecenter errichtet, die Energieeffizienz (beim BG Judenburg) verbessert wurde und die Entflechtung und getrennte Nutzbarkeit für drei Dienststellen (beim BG Vöcklabruck) hergestellt wurde. Die in den WFAs genannten Maßnahmen wurden zur Gänze erfüllt, weil die Mietverträge mit der ARE abgeschlossen und die Bauprojekte durch die Bauabteilung des Bundesministerium für Justiz sowie durch die Bauabteilungen der betroffenen Oberlandesgerichte überwacht wurden.

Geeignetheit der Maßnahmen zur Zielerreichung:
Die Maßnahmen waren zur Zielerreichung geeignet, weil die in den WFAs genannten Ziele durch die Umsetzung der in den WFAs genannten Maßnahmen zur Gänze erreicht wurden und daher die gewünschte Wirkung erzielt wurde.

Ausschlaggebende Inputfaktoren / Verhältnis zwischen Input und Wirkungen:
Für den Grad der Zielerreichung waren Budgetmittel der ausschlaggebende Inputfaktor. Durch entsprechenden Personaleinsatz konnte die Maßnahme »Abschluss des Mietvertrags, Überwachung des Bauprojekts« umgesetzt werden. Das Verhältnis zwischen den eingesetzten Inputfaktoren entspricht den erreichten Wirkungen.

Beurteilung des Erfolgs:
Da die gesetzten Ziele zur Gänze erreicht und die geplanten Maßnahmen zur Gänze umgesetzt wurden, kann das gesamte Vorhaben (sofern zum heutigen Zeitpunkt beurteilbar) als erfolgreich abgeschlossen angesehen werden.

Ursachen für Abweichungen:
Mangels Abweichungen (soweit zum heutigen Zeitpunkt beurteilbar), ist dazu eine Stellungnahme nicht erforderlich.

Externe Einflussfaktoren:
Es haben sich keine externen Einflussfaktoren auf die Erreichung der gewünschten Wirkungen ausgewirkt.

Positive Nebeneffekte:
Bauvorhaben ziehen im Allgemeinen nicht quantifizierbare positive Nebeneffekte wie etwa Steigerung der Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Herstellung eines modernen Erscheinungsbildes der Justiz nach sich.
Verbesserungspotenziale Zielformulierung: Aus heutiger Sicht erscheint eine Adaptierung der Ziele nicht angezeigt.

Haben sich Verbesserungspotentiale ergeben? Nein


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.