Vorhaben
Monatliche Auszahlung der Familienbeihilfe
Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (Änderung Auszahlungsmodalitäten)
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014
Nettoergebnis in Tsd. €: 120.750
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Verbesserung der Auszahlungsmodalitäten bei der Familienbeihilfe
Beschreibung des Ziels
Die Familienbeihilfe wird derzeit zweimonatlich ausgezahlt. In Hinkunft soll die Familienbeihilfe monatlich zur Anweisung gelangen.
Da viele finanzielle Verpflichtungen monatlich anfallen, würde eine monatliche Auszahlung der Familienbeihilfe die Einteilung der finanziellen Mittel für die Familien erleichtern. Außerdem wäre mehr Transparenz in Bezug auf die Leistungshöhe gewährleistet.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Befragung: Geldleistungen werden als angemessen erachtet [%]
Istwert
n.v.%
Zielzustand
50,0%
Datenquelle: BMFJ, GfK Austria
Befragung: Geldleistungen werden als zu wenig erachtet [%]
Istwert
n.v.%
Zielzustand
44,0%
Datenquelle: BMFJ, GfK Austria
Befragung: Geldleistungen werden als zu stark erachtet [%]
Istwert
n.v.%
Zielzustand
6,0%
Datenquelle: BMFJ, GfK Austria
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Monatliche Auszahlung der Familienbeihilfe
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Derzeit wird die Familienbeihilfe zweimonatlich ausgezahlt.
Der Auszahlungsrhythmus soll auf eine monatliche Anweisungsfrequenz umgestellt werden.
Im Familienbeihilfenverfahren sind technische Anpassungen erforderlich.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Der Mehraufwand der durch die Verdoppelung der Anweisungskosten entsteht, wird jährlich aus Mitteln des FLAF abgedeckt.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Unterhaltsversorgung, Ausgleich für Kinderkosten, Betreuung von Kindern (bis 18 Jahre)
Die monatliche Auszahlung der Familienbeihilfe ermöglicht eine bessere Finanzplanung und Dispositionsmöglichkeit für die Familien (im Vergleich zur vorherigen zweimonatlichen Auszahlung der Familienbeihilfe). Dies insbesondere deshalb, weil viele Zahlungen, Beiträge und Überweisungen monatlich erfolgen.
Subdimension(en)
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Nach dem FLAG 1967 haben grundsätzlich Mütter einen vorrangigen Anspruch auf die Familienbeihilfe. Auf Grund einer Auswertung der Familienbeihilfendatenbank sind von den rund 1.084.000 anspruchsberechtigten Personen, die von der Umstellung auf eine monatliche Auszahlung der Familienbeihilfe betroffen sind, rund 80 % weiblich. Diese statistischen Daten zeigen, dass die Zielsetzung des Gesetzgebers, Frauen eine begünstigte Rechtsstellung einzuräumen, im überwiegenden Ausmaß erreicht wird.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.