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Vorhaben

Monatliche Auszahlung der Familienbeihilfe

Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (Änderung Auszahlungsmodalitäten)

2016
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: 120.750

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Problemdefinition

Derzeit wird die Familienbeihilfe zweimonatlich ausgezahlt. Viele finanzielle Verpflichtungen fallen monatlich an, was die Einteilung der Geldmittel erschwert. Eine monatliche Auszahlung der Familienbeihilfe wäre daher vorteilhaft und brächte auch mehr Transparenz.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Verbesserung der Auszahlungsmodalitäten bei der Familienbeihilfe

Beschreibung des Ziels

Die Familienbeihilfe wird derzeit zweimonatlich ausgezahlt. In Hinkunft soll die Familienbeihilfe monatlich zur Anweisung gelangen.

Da viele finanzielle Verpflichtungen monatlich anfallen, würde eine monatliche Auszahlung der Familienbeihilfe die Einteilung der finanziellen Mittel für die Familien erleichtern. Außerdem wäre mehr Transparenz in Bezug auf die Leistungshöhe gewährleistet.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Befragung: Geldleistungen werden als angemessen erachtet [%]

Istwert

n.v.

%

Zielzustand

50,0

%

Datenquelle: BMFJ, GfK Austria

Befragung: Geldleistungen werden als zu wenig erachtet [%]

Istwert

n.v.

%

Zielzustand

44,0

%

Datenquelle: BMFJ, GfK Austria

Befragung: Geldleistungen werden als zu stark erachtet [%]

Istwert

n.v.

%

Zielzustand

6,0

%

Datenquelle: BMFJ, GfK Austria


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Monatliche Auszahlung der Familienbeihilfe

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Derzeit wird die Familienbeihilfe zweimonatlich ausgezahlt.
Der Auszahlungsrhythmus soll auf eine monatliche Anweisungsfrequenz umgestellt werden.
Im Familienbeihilfenverfahren sind technische Anpassungen erforderlich.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2016
2014
2015
2016

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

120.750

Tsd. Euro

Plan

120.750

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

4.250

Tsd. Euro

Plan

4.250

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

-125.000

Tsd. Euro

Plan

-125.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

-120.750

Tsd. Euro

Plan

-120.750

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

124.750

Tsd. Euro

Plan

124.750

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

250

Tsd. Euro

Plan

250

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

-125.000

Tsd. Euro

Plan

-125.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

-124.750

Tsd. Euro

Plan

-124.750

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.000

Tsd. Euro

Plan

-1.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

1.000

Tsd. Euro

Plan

1.000

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.000

Tsd. Euro

Plan

1.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.000

Tsd. Euro

Plan

-1.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

1.000

Tsd. Euro

Plan

1.000

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.000

Tsd. Euro

Plan

1.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Der Mehraufwand der durch die Verdoppelung der Anweisungskosten entsteht, wird jährlich aus Mitteln des FLAF abgedeckt.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Kinder und Jugend Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Gesamtwirtschaft
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Kinder und Jugend

Subdimension(en)

  • Unterhaltsversorgung, Ausgleich für Kinderkosten, Betreuung von Kindern (bis 18 Jahre)

Die monatliche Auszahlung der Familienbeihilfe ermöglicht eine bessere Finanzplanung und Dispositionsmöglichkeit für die Familien (im Vergleich zur vorherigen zweimonatlichen Auszahlung der Familienbeihilfe). Dies insbesondere deshalb, weil viele Zahlungen, Beiträge und Überweisungen monatlich erfolgen.

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Nach dem FLAG 1967 haben grundsätzlich Mütter einen vorrangigen Anspruch auf die Familienbeihilfe. Auf Grund einer Auswertung der Familienbeihilfendatenbank sind von den rund 1.084.000 anspruchsberechtigten Personen, die von der Umstellung auf eine monatliche Auszahlung der Familienbeihilfe betroffen sind, rund 80 % weiblich. Diese statistischen Daten zeigen, dass die Zielsetzung des Gesetzgebers, Frauen eine begünstigte Rechtsstellung einzuräumen, im überwiegenden Ausmaß erreicht wird.

Gesamtbeurteilung

Die monatliche Auszahlung der Familienbeihilfe ermöglicht eine bessere Finanzplanung und Dispositionsmöglichkeit für die Familien (im Vergleich zur vorherigen zweimonatlichen Auszahlung der Familienbeihilfe). Dies insbesondere deshalb, weil viele Zahlungen, Beiträge und Überweisungen monatlich erfolgen. Die monatliche Auszahlung der Familienbeihilfe wird von den Bürger/innen daher sehr gut angenommen.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen