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Vorhaben

Innovationsscheck Plus (EUR 10.000,-) 2015 und 2016

Innovationsscheck Plus (EUR 10.000,-) 2015 und 2016

2016
Vorhaben überplanmäßig erreicht

Finanzjahr: 2015

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015

Nettoergebnis in Tsd. €: -2.060

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind bei Forschung und Entwicklung mit Barrieren im Management und in der Absorption von externem Wissen konfrontiert. Dazu kommt, dass Innovationszyklen vielfach kürzer geworden sind und der Druck, mit Innovationen rasch auf den Markt zu gelangen („time to market“), gestiegen ist (wichtig ist daher in diesem Zusammenhang, die Prototypen- und Produktentwicklung zu unterstützen). Ein weiterer Aspekt ist, dass die KMU vor allem aus Kosten- und Ressourcengründen dabei Unterstützung benötigen, um den „richtigen Innovationspfad“ entwickeln zu können.

Vor diesem Hintergrund sind spezifische Unterstützungsmaßnahmen von entscheidender Bedeutung, die dazu beitragen, dass KMU überhaupt F&E&I-Projekte in Angriff nehmen bzw. verstärkt F&E&I-Aktivitäten setzen und diese Vorhaben effizienter und effektiver durchführen können. Ansonsten würden viele Innovationspotenziale gerade bei KMU ungenutzt bleiben bzw. werden nicht voll ausgeschöpft.

Während der Innovationsscheck 5.000,– EUR vor allem Voruntersuchungen bzw. kleinere experimentelle Settings unterstützt, und damit vor allem FEI-Aktivitäten in Gang bringt, fördert das Instrument des Innovationsscheck Plus (wie die Evaluierung zeigt) insbesondere die (Vor-)Validierung einer Methode, die Arbeiten zur Prototypenentwicklung sowie in vielen Fällen die Durchführung von Produktentwicklungen fast bis ans Ende.

Generell hat sich bisher gezeigt, dass niederschwellige Unterstützungsmaßnahmen sich dabei bewährt haben, wirksame Impulse für das Initiieren von F&E&I-Vorhaben bei KMU zu setzen.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat sich in ihrer FTI-Strategie als auch im derzeitigen Regierungsübereinkommen zum Ziel gesetzt, die Zahl der innovationsaktiven Unternehmen durch Einsteigerangebote zu erhöhen.
Die Initiative Innovationsscheck Plus soll im Sinne dieser Zielsetzungen dazu beitragen, die Unternehmen (KMU) dabei zu unterstützen, FEI-Vorhaben zu setzen bzw. effizienter und effektiver durchzuführen und damit nachhaltige FEI-Aktivitäten in KMU zu stimulieren.
Mit dem Instrument des Innovationsscheck Plus wird insbesondere die (Vor-)Validierung einer Methode, die Arbeiten zur Prototypenentwicklung sowie in vielen Fällen die Durchführung von Produktentwicklungen fast bis ans Ende, gefördert.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Auslösen und beschleunigen der Umsetzung von F&E&I-Vorhaben von KMU

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

F&E&I-betreibender KMU [Anzahl]

Istwert

3.500

Anzahl

Zielzustand

3.300

Anzahl

Datenquelle: Statistik Austria (F&E-Erhebung ) vorläufiger Wert (Begründung siehe Gesamtbeurteilung 4.5.)


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Innovationsscheck Plus

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Mit dem Innovationsscheck Plus können sich die Unternehmen an Forschungseinrichtungen (außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und Universitäten) wenden und je nach Bedarf deren förderbare Leistungen bis zu einer Höhe von maximal EUR 12.500,- nach Zahlung eines 20%igen Selbstbehalts mit dem Scheck in der Höhe von EUR 10.000,- (Förderintensität 80 %) bezahlen. KMU sollen dabei unterstützt werden, F&E&I-Vorhaben zu setzen bzw. F&E&I-Vorhaben effizienter und effektiver durchzuführen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2015 - 2016
2015
2016

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-2.060

Tsd. Euro

Plan

-4.400

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

60

Tsd. Euro

Plan

400

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

2.000

Tsd. Euro

Plan

4.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.060

Tsd. Euro

Plan

4.400

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-1.100

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

100

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

1.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

1.100

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.560

Tsd. Euro

Plan

-1.100

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

60

Tsd. Euro

Plan

100

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.500

Tsd. Euro

Plan

1.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.560

Tsd. Euro

Plan

1.100

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Der zum Zeitpunkt der Planung und Erstellung der gegenständlichen WFA geplante Auszahlungsplan für den Transferaufwand (1 Mio.) hat sich verschoben, weshalb Zahlungen erst ab 2016 erfolgt sind.
Bei dem im Jahr 2017 angeführten Transferaufwand in Höhe von 0,5 Mio. handelt es sich um Teilauszahlungen die zum Stichtag 3.2.2017 durchgeführt wurden.
Die Höhe der Werkleistungen im Rahmen der gegenständlichen WFA zum Innovationsscheck Plus beträgt tatsächlich rund 4 % (ursprünglich max. 10%). Die Programmziele zum Innovationsscheck Plus sind erreicht worden.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Von der FFG, der Programmabwicklungsstelle des Innovationsschecks Plus, werden gezielte Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung für Forschung und Innovation sowie für Frauen im Bereich FTI gesetzt. So werden die Erkenntnisse aus den Programmen w-fForte und Laura Bassi Centres bei der Weiterentwicklung von den Förderprogrammen genutzt (z.B. Implementierung von gendergerechten Auswahlprozessen), sowie das Lernen von best-practice Modellen in Bezug auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf praktiziert.

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus

Das Wirkungsziel des Innovationsscheck Plus, die Unternehmen (KMU) dabei zu unterstützen, F&E&I-Vorhaben zu setzen bzw. effizienter und effektiver durchzuführen und damit nachhaltige F&E&I-Aktivitäten in KMU zu stimulieren wird erreicht. Die bisherige Entwicklung zeigt, dass mit dem Innovationsscheck Plus ein hoher Anteil an Newcomern (= jene Unternehmen, deren erstes genehmigtes FFG-Projekt ein Innovationsscheck Plus ist) mobilisiert wird. Dieser hält sich seit Programmstart (Juni 2011) stabil bei rund 50%. Eine Evaluierung zeigt, das rund ein Viertel der Newcomer Folgeprojekte bei der FFG durchführt womit nachhaltige FEI-Aktivitäten gesetzt werden. Eine externe Evaluierung der Innovationsscheckprogramme 2016 (Innovationsscheck und Innovationsscheck Plus) bestätigt, das die Innovationsschecks FEI-Vorhaben forcieren, die sonst nicht zustande gekommen oder langsamer abgewickelt worden wären und verbessern die Qualität der FEI-Ergebnisse. Weiter bestätigt die externe Evaluierung, dass das Programm einen Beitrag dazu leistet, das Unternehmen (KMU) in FEI-einsteigen, weiterführend in Kontakt mit der Forschungseinrichtung bleiben und gemeinsame Projekte durchführen.
Erstmalig wurden Unternehmensdaten der Innovationsscheck-Beziehenden mit Daten der F&E-Erhebung der Statistik Austria verschnitten (Erhebungsjahre 2007/09/11/13). Diese Erhebung fokussiert auf F&E, reine Innovationsaktivitäten werden darin nicht erfasst. Trotzdem tauchen 35% der Innovationsscheck Unternehmen, die auch in der F&E-Erhebung erfasst sind (452 von 1.303 Unternehmen), in der F&E-Erhebung als Neueinsteigende auf! Die F&E-Ausgaben dieser Unternehmen liegen deutlich über der Förderhöhe des Innovationsschecks.

Gesamtbeurteilung

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind bei Forschung und Entwicklung mit Barrieren im Management und in der Absorption von externem Wissen konfrontiert. Dazu kommt, dass Innovationszyklen vielfach kürzer geworden sind und der Druck mit, Innovationen rasch auf den Markt zu gelangen („time to market“), gestiegen ist (wichtig ist daher in diesem Zusammenhang, die Prototypen- und Produktentwicklung zu unterstützen). Ein weiterer Aspekt ist, dass die KMU vor allem aus Kosten- und Ressourcengründen dabei Unterstützung benötigen, um den „richtigen Innovationspfad“ entwickeln zu können.
Die Bundesregierung hat sich in ihrer FTI-Strategie als auch im derzeitigen Regierungsübereinkommen zum Ziel gesetzt, die Zahl der innovationsaktiven Unternehmen durch Einsteigerangebote zu erhöhen.
Die Initiative Innovationsscheck Plus soll im Sinne dieser Zielsetzungen dazu beitragen, die Unternehmen (KMU) dabei zu unterstützen, FEI-Vorhaben zu setzen bzw. effizienter und effektiver durchzuführen und damit nachhaltige FEI-Atkivitäten in KMU stimulieren.
Mit dem Innovationsscheck Plus können sich die Unternehmen an Forschungseinrichtungen (außeruniversitäre, Fachhochschulen und Universitäten) wenden und je nach Bedarf deren förderbare Leistungen bis zu einer Höhe von maximal EUR 12.500,- nach Zahlung eines 20%igen Selbstbehalts mit dem Scheck in der Höhe von EUR 10.000,- (Förderintensität 80 %) bezahlen. Gefördert wird insbesondere die (Vor-)Validierung einer Methode, die Arbeiten zur Prototypenentwicklung sowie die Durchführung von Produktentwicklungen fast bis ans Ende.
Abweichungen: Der zum Zeitpunkt der Planung und Erstellung der gegenständlichen WFA geplante Auszahlungsplan für Transferaufwand (1 Mio.) hat sich verschoben, weshalb Zahlungen erst ab 2016 erfolgt sind.
Bei dem im Jahr 2017 angeführten Transferaufwand in Höhe von 0,5 Mio. handelt es sich um Teilauszahlungen die zum Stichtag 3.2.2017 durchgeführt wurden.
Die Höhe der Werkleistungen im Rahmen der gegenständlichen WFA zum Innovationsscheck Plus beträgt tatsächlich rund 4 % (ursprünglich max. 10%). Die Programmziele zum Innovationsscheck Plus sind erreicht worden.
Die F&E-Erhebung der Statistik Austria wird alle 2 Jahre durchgeführt, wobei die Werte für 2015 voraussichtlich erst im Juni/Juli 2017 vorliegen werden. Für den Istzustand 2016 (Anzahl der F&E durchführenden Unternehmen) wurde daher ein vorläufiger Wert der Stat. AT (Pressemeldung vom 21.3.2017) herangezogen (3.500).
Ziel: Das Wirkungsziel des Innovationsscheck Plus die Unternehmen (KMU) dabei zu unterstützen, F&E&I-Vorhaben zu setzen bzw. effizienter und effektiver durchzuführen und damit nachhaltige F&E&I-Aktivitäten in KMU zu stimulieren, wird erreicht.
Eine externe Evaluierung der Innovationsscheckprogramme 2016 (Innovationsscheck und Innovationsscheck Plus) bestätigt, das die Innovationsschecks FEI-Vorhaben forcieren, die sonst nicht zustande gekommen oder langsamer abgewickelt worden wären und sie verbessern die Qualität der FEI-Ergebnisse. Weiter leisten die Innovationsschecks einen Beitrag dazu, dass Unternehmen (KMU) in FEI-einsteigen, weiterführend in Kontakt mit der Forschungseinrichtung bleiben und gemeinsame Projekte durchführen.
Mit dem Innovationsscheck Plus wird ein hoher Anteil an Newcomern (=jene Unternehmen, deren erstes genehmigtes FFG-Projekt ein Innovationsscheck Plus ist) mobilisiert (seit Programmstart im Juni 2011 stabil bei rund 50%). Rund ein Viertel der Newcomer führt Folgeprojekte bei der FFG durch womit nachhaltige FEI-Aktivitäten gesetzt werden.
Erstmalig wurden Unternehmensdaten der Innovationsscheck-Beziehenden mit Daten der F&E-Erhebung der Statistik Austria verschnitten (Erhebungsjahre 2007/09/11/13) (fokussiert auf F&E, reine Innovationsaktivitäten werden darin nicht erfasst). Trotzdem tauchen 35% der Innovationsscheck Unternehmen, die auch in der F&E-Erhebung erfasst sind (452 von 1.303 Unternehmen), in der F&E-Erhebung als Neueinsteigende auf! Die F&E-Ausgaben dieser Unternehmen liegen deutlich über der Förderhöhe des Innovationsschecks.
Die Forschungseinrichtungen tragen maßgeblich zum Erfolg des Programms bei, indem sie aktiv auf Unternehmen (KMU) zugehen und als Multiplikatoren für die Inanspruchnahme der Schecks fungieren. Die externe Expertise der Forschungseinrichtungen liefert wertvolle Beiträge zur Weiterentwicklung bzw. Qualitätssteigerung der Vorhaben.
Mit dem eingesetzten Förderbudget von rund 1,5 Mio. EUR pro Jahr können etwa 150 Innovationsschecks Plus (EUR 10.000,- mit Selbstbehalt) unterstützt werden. Seit Programmstart (Juni 2011) wurden per Ende 2016 662 Schecks eingelöst.
Angesichts der relativ geringen Mittel die eingesetzt werden, ist der Umfang der erzielten Effekte des Programms hervorzuheben. Deshalb wird eine Weiterführung der Innovationsscheck-Programme empfohlen (Ergebnis externe Evaluierung 2016).
Gründe für den Erfolg: Kooperation mit den Forschungseinrichtungen, Niederschwelligkeit des Programms, 1 Jahr Einlösefrist.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Eine externe Evaluierung der Innovationsscheck-Programme (Innovationsscheck 5.000,– und InnovationsscheckPlus) wurde gemeinsam vom bmwfw und bmvit 2016 beauftragt und wird im März 2017 abgeschlossen. Die Innovationsscheckprogramme sind vorerst bis Ende 2017 befristet – eine Weiterführung wird von den Evaluatoren (convelop) empfohlen.


Weiterführende Informationen