Vorhaben
Novelle zum Schülerbeihilfengesetz 1983
Novelle zum Schülerbeihilfengesetz 1983
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2013
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2013
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Erhöhung der Kundenorientierung durch geringere Durchlaufzeiten und Automatisierung der Nachweisabfrage
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Automatisierung der Nachweisabfrage
Ausgangszustand 2013:
Zahl der Anträge 2012/13 nach dem bisherigen Antragsverfahren
Zielzustand 2016:
Zahl der Anträge 2015/16 im optimierten Verfahren
Istzustand 2016:
Die rechtlichen Voraussetzungen zur automatisierten Nachweisabfrage wurden durch die Novelle des Schülerbeihilfengesetzes 1983 geschaffen sowie die technische Umsetzung vorbereitet. Das Projekt MONA (Modul zur Online-Nachweis-Abfrage) wurde gestartet. Dieses umfasst die Weiterentwicklung und Erneuerung der bereits bestehenden IT-Anwendung zur Bearbeitung der Verfahren im Bereich der Schülerbeihilfen. Kern des Projektes ist die automationsunterstützte Abfrage der zur Berechnung notwendigen Daten des maßgeblichen Personenkreises. Derzeit erfolgt die Programmierung der neuen IT-Module. Nachdem das optimierte Verfahren SHB-MONA aufgrund weiterer Faktoren, auf die die Änderung des Schülerbeihilfengesetzes keine Einwirkung hat, noch nicht produktiv gesetzt wurde, liegt - entgegen der Annahme bei Erstellung der WFA zum Zeitpunkt der Novelle, keine Zahl an Anträgen im optimierten Verfahren vor und wurde der Zielerreichungsgrad daher als überwiegend erreicht beurteilt.
Datenquelle:
BMB / BRZ, SHB-Online
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
überwiegend erreicht
Ziel 2: Zugangserleichterungen zu Schülerbeihilfen
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anteil der stattgegebenen Anträge 2015/16 an der Gesamtanzahl der Einreichungen [%]
Istwert
79,7%
Zielzustand
79,1%
Datenquelle: BMB / BRZ, SHB-Online
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Hinaufsetzen der Altersgrenze von 30 bzw. max. 35 auf 35 bzw. max. 40 Jahre.
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Da die Lebensspanne der beruflichen Tätigkeit immer länger wird, ist auch die Altersgrenze, bis zu der eine schulische Um- oder Neuorientierung, bzw. Weiterbildung (z.B. nach Kindererziehungszeiten) finanziell unterstützt wird, anzuheben. Dadurch wird es auch diesem Personenkreis ermöglicht, eine höhere Bildung zu erwerben mit all den positiven volkswirtschaftlichen Konsequenzen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Keine Leistungsabhängigkeit für die Gewährung der Beihilfen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Es besteht kein Zusammenhang zwischen Gewährung von Beihilfen und Schulleistungen. Die Beihilfen sollen den durch den Besuch von mittleren und höheren Schulen verursachten höheren finanziellen Aufwand für Familien in Fällen sozialer Bedürftigkeit abfedern. Eine Knüpfung der Beihilfe bzw. Beihilfenhöhe an Schulerfolge (ob positiv oder negativ) entspricht nicht der Wirkungssteuerung. Die Abschaffung wird von breiten Schichten der Bevölkerung (repräsentiert durch Institutionen wie Elternvertreter, Arbeiterkammer, Caritas etc.) schon seit langem gefordert.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Keine Leistungsabhängigkeit der Höhe der Beihilfen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Eine Knüpfung der Beihilfe bzw. Beihilfenhöhe an Schulerfolge (ob positiv oder negativ) entspricht nicht der Wirkungssteuerung. Die Abschaffung wird von breiten Schichten der Bevölkerung (repräsentiert durch Institutionen wie Elternvertreter, Arbeiterkammer, Caritas etc.) schon seit langem gefordert. Sieht man die Erhöhung wegen ausgezeichnetem Schulerfolg als „Belohnung“ an, so müsste dies auch nichtbedürftigen Schülerinnen und Schülern zustehen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Berücksichtigung der Waisenpension bei der Beurteilung der Bedürftigkeit bei der besonderen Schulbeihilfe
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Waisenpension wird zwar bei der Beurteilung der Bedürftigkeit hinsichtlich Schul- und Heimbeihilfe herangezogen, wurde aber bei der besonderen Schulbeihilfe vergessen. Dies soll nun nachgeholt werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Automatisierung des Verfahrens zur Gewährung von Schülerbeihilfen.
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Vorbereitung für eine gesetzmäßige Umsetzung eines E-Government-Projektes. Die technische Umsetzung und Testung kann nur aufgrund der gesetzlichen Ermächtigung zur Datenübermittlung erfolgen.
– Hinweis auf automationsunterstützte Datenübermittlung, bei der die Beibringung der Nachweise durch Parteien entfallen kann.
– Verordnungsermächtigung zum Start der Durchführung des elektronischen Verfahrens. Inhalt ist die Beschreibung der Daten(welche Daten aus welchem Zeitraum), der Beginn und die konkrete Durchführung des automationsunterstützten Datenverkehrs.
– Diverse datenschutzrechtliche Ermächtigungen und Verpflichtungen (ähnlich dem Studienförderungsgesetz), die Voraussetzung für die automatisierte Datenübermittlung sind.
– Ermächtigung zur amtswegigen Berichtigung aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Übermittlung
– Bevorzugung der automationsunterstützten Datenübertragung im Schülerbeihilfenverfahren (wie im Studienförderungsgesetz)
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Wegfall der Voraussetzung, dass die gleiche Schulstufe noch nicht besucht wurde
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Dies entspricht ebenso wie der Wegfall des Notendurchschnitts dem Grundsatz, dass die Beihilfe nicht leistungsabhängig sein soll. Auch diese Maßnahme fördert einen breiteren Zugang zur Bildung. Schulstufenwiederholungen und Notendurchschnitt sind keine zuverlässigen Indikatoren für persönliche Leistungsschwächen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Bei der Planung wurde angenommen, dass die finanziellen Auswirkungen der Erhöhung der Zahl an Beihilfenempfängern durch den Wegfall von Ablehnungsgründen und jene der Abschaffung der Erhöhung wegen ausgezeichneten Schulerfolges und gewisser außerordentlicher Unterstützungen einander ausgleichen und das Vorhaben daher kostenneutral sei. Ein Vergleich der Zahlungen für Schülerbeihilfen in einem Zeitraum vor und nach dem Inkrafttreten ergibt eine Abweichung von 0,29%, was diese Annahme bestätigt.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)
Durch das Vorhaben wurde die Wirkungsdimension im Bereich des Schutzes sowie der Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre) insofern berührt, als mit der Gesamtnovelle des Schülerbeihilfengesetzes 1983 der Zugang zur Bildung erhöht wurde. Diese wesentliche Auswirkung schlägt sich – natürlich immer unter Mitberücksichtigung anderer, v. a. gesellschaftlicher Faktoren – in der gestiegenen Zahl der positiv erledigten Anträge auf Schul- und/oder Heimbeihilfe nieder.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.