Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
Vorhaben

Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG - verpflichtender Gratiskindergarten

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die halbtägige, kostenlose und verpflichtende frühe Förderung in institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in den Kindergartenjahren 2015/16, 2016/17 und 2017/18

2016
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2015

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015

Nettoergebnis in Tsd. €: -89.878

Vorhabensart: Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

2009 wurde zwischen Bund und Ländern die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen abgeschlossen. Diese ist mit 1.9.2009 in Kraft getreten. Demnach ist der Kindergartenbesuch für 5-Jährige seit dem Kindergartenjahr 2009/10 kostenlos und seit dem Kindergartenjahr 2010/11 verpflichtend. Zur Finanzierung dieser Maßnahme leistete der Bund Zweckzuschüsse in der Höhe von € 70 Mio. pro Kindergartenjahr. Die Mitfinanzierung des Bundes war bis zum Ende des Kindergartenjahres 2014/15 befristet und wurde mit der gegenständlichen Vereinbarung bis zum Ende des Kindergartenjahres 2017/18 verlängert.

Optional kann ein zweites kostenloses Kindergartenjahr oder ein Kindergartenbesuch zu ermäßigten oder sozial gestaffelten Tarifen zur verstärkten Einbindung von 4-Jährigen sowie der sprachlichen Frühförderung in den letzten beiden Jahren vor Schulpflicht angeboten werden.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das gegenständliche Vorhaben ist im Regierungsprogramm 2013 – 2018 verankert, dass eine mittelfristige Strategie zur Verbesserung der Bildungschancen durch verstärkte Einbindung und Förderung in der vorschulischen Bildung vorsieht. Durch den Pflichtkindergarten wird sichergestellt, dass die Kinder zumindest ein Jahr vor der Schule in elementaren Bildungseinrichtungen gefördert werden.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Verbesserung der Bildungschancen von Kindern unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft durch vorschulische Förderung

Beschreibung des Ziels

Absicherung des verpflichtenden Gratiskindergartenjahres durch Mitfinanzierung des Bundes bis zum Ende des Kindergartenjahres 2017/18

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Fortführung der Fördermaßnahmen im Rahmen des verpflichtenden Gratiskindergartenjahres und Sicherstellung der hohen Besuchsquote für 5-Jährige

Ausgangszustand 2015:

Mit dem Kindergartenjahr 2014/15 endet die rechtliche Verpflichtung zur vorschulischen Förderung im Rahmen des Gratiskindergartenjahres.

Zielzustand 2016:

Fortführung der Fördermaßnahmen im Rahmen des verpflichtenden Gratiskindergartenjahres bis zum Ende des Kindergartenjahres 2017/18

Istzustand 2016:

Im Kindergartenjahr 2015/16 wurden 98,4 % der 5-jährigen Kinder institutionell betreut.

Datenquelle:
Entwicklung des Kindertagesheimbesuchs 5-jähriger Kinder, Statistik Austria

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 2: Verstärkte Einbindung von 4-Jährigen in den Kindergartenbesuch

Beschreibung des Ziels

Förderung der Vierjährigen in den letzten beiden Jahren vor Schuleintritt durch die Empfehlung zum Kindergartenbesuch

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Betreuungsquote der 4-Jährigen [%]

Istwert

n.v.

%

Zielzustand

96,0

%

Datenquelle: Kindertagesheimstatistik, Statistik Austria


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Gewährung von Zweckzuschüssen des Bundes an die Länder als Beitrag zu den entstehenden Kosten

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Zur Abdeckung des Aufwandes für den unentgeltlichen oder ermäßigten Besuch von institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen und für die Durchführung von Beratungsgesprächen in den Kindergartenjahren 2015/16, 2016/17 und 2017/2018 stellt der Bund jeweils 70 Millionen Euro zur Verfügung.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2015 - 2016
2015
2016

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-89.878

Tsd. Euro

Plan

-210.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

89.878

Tsd. Euro

Plan

210.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

89.878

Tsd. Euro

Plan

210.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-19.513

Tsd. Euro

Plan

-25.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

19.513

Tsd. Euro

Plan

25.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

19.513

Tsd. Euro

Plan

25.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-70.365

Tsd. Euro

Plan

-70.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

70.365

Tsd. Euro

Plan

70.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

70.365

Tsd. Euro

Plan

70.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Zum Zeitpunkt der Planung und Erstellung der gegenständlichen WFA wurde mit Aufwänden in Höhe von 70 Mio. Euro als Beitrag zu den entstehenden Mehrkosten der Länder, die durch den Entfall der Elternbeiträge entstehen, gerechnet. Die Abweichungen von den Planwerten ergeben sich durch das verspätete Inkrafttreten der zugrunde liegenden 15a-Vereinbarung für das Land Wien mit 1.1.2016. Daher gebührte dem Land Wien für die Zeit von September bis Dezember 2015 keine Zweckzuschüsse, welche mit der Rate im Dezember 2015 beglichen worden wären. Die Rate im April 2016 erhöhte sich jedoch um den Anteil für Jänner 2016, der auch mit der Rate im Dezember 2015 beglichen worden wäre.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Kinder und Jugend
Gesamtwirtschaft
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Kinder und Jugend

Subdimension(en)

  • Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)
  • Unterhaltsversorgung, Ausgleich für Kinderkosten, Betreuung von Kindern (bis 18 Jahre)

Durch die gegenständliche Vereinbarung wurde die Weiterfinanzierung des verpflichtenden und kostenlosen halbtätigen Besuch von institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen sichergestellt. Damit ist für alle 5-jährigen Kinder unabhängig von der Bildungsbiografie und der Einkommenssituation ihrer Eltern sowie sonstiger sozialer Einflussfaktoren gewährleistet, dass sie das letzte Kindergartenjahr vor Schuleintritt besuchen können. Weiters wurden Eltern durch den Entfall von Elternbeiträgen im letzten Kindergartenjahr finanziell entlastet.

Um allen Kindern beste Bildungsmöglichkeiten und Startchancen in das spätere Schul- und Berufsleben unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft zu bieten, wurde der halbtägige Besuch von Kindergärten und altersgemischten Gruppen im letzten Jahr vor Schuleintritt verpflichtend und für die Eltern kostenfrei.

Darüberhinaus werden ab dem Kindergartenjahr 2016/17 Anreize für einen verstärkten Kindergartenbesuch im vorletzten Jahr vor der Schulpflicht gesetzt: Verpflichtende Beratungsgespräche für Eltern, Empfehlung zum Kindergartenbesuch, Gratisangebote oder ermäßigte oder sozial gestaffelte Tarife.

Gesamtbeurteilung

2009 wurde die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen abgeschlossen. Seither ist der Kindergartenbesuch für 5-Jährige kostenlos und seit 2010 verpflichtend. Damit ist gewährleistet, dass alle 5-jährigen Kinder unabhängig von der Bildungsbiographie und der Einkommenssituation ihrer Eltern sowie sonstiger sozialer Einflussfaktoren das letzte Kindergartenjahr vor Schuleintritt besuchen können. Weiters wurden Eltern durch den Entfall von Elternbeiträgen im letzten Kindergartenjahr finanziell entlastet. 2011 wurde der verpflichtende halbtägige Besuch erstmalig bis zum Ende des Kindergartenjahres 2012/13 verlängert. 2013 wurde für die Fortführung dieser Fördermaßnahme die Finanzierung mit Zweckzuschüssen in der Höhe von 70 Mio. Euro pro Kindergartenjahr bis zum Kindergartenjahr 2014/15 sichergestellt. Die Vereinbarung wurde durch die gegenständliche Vereinbarung für die Kindergartenjahre 2015/16, 2016/17 und 2017/18 abgelöst und die Mitfinanzierung des Bundes bis zum Ende des Kindergartenjahres 2017/18 verlängert. Darüber hinaus sollen ab dem Kindergartenjahr 2016/17 Anreize für eine verstärkten Kindergartenbesuch im vorletzten Jahr vor der Schulpflicht gesetzt werden: Verpflichtende Beratungsgespräche für Eltern, Empfehlung zu Kindergartenbesuch, Gratisangebot oder ermäßigte oder sozial gestaffelte Tarife. Durch diese Maßnahme wurden die Betreuungsquoten bei den 5-Jährigen seit dem Inkrafttreten 2008/09 um 2,1 % von 96,3 % auf 98,4 % im Kindergartenjahr 2015/16 angehoben. Der Anteil der 5-jährigen Kinder mit nicht deutscher Muttersprache in institutionellen Einrichtungen konnte seit 2008/09 um 6,6 %-Punkte von 22,6 % auf 29,2 % im Kindergartenjahr 2015/16 erhöht werden. Obwohl die Wohnbevölkerung von 5-jährigen Kindern von 2008/09 bis 2015/16 nur um 422 Kinder gestiegen ist, werden jedoch seither um 3.322 mehr 5-Jährige Kinder in Kindertagesheimen betreut.

Im Kindergartenjahr 2015/16 haben vereinbarungsgemäß noch keine verpflichtenden Beratungsgespräche stattgefunden, weshalb Auswirkungen auf die Betreuungsquote der 4-Jährigen noch nicht eingetreten sind.

Der für die vorliegende Maßnahme eingesetzte Budgetumfang von 70 Million Euro pro Kindergartenjahr konnte einerseits eine finanzielle Entlastung der Eltern betreffend den Entfall der Elternbeitrages für den halbtägigen Besuch erwirken und andererseits die Beibehaltung der Verpflichtung zum Kindergartenbesuch für 5-jährige Kinder sicherstellen. Es kann angenommen werden, dass durch den kostenlosen verpflichtenden Besuch bestehende Entwicklungsdefizite verringert werden konnten und die sprachliche Förderung vor dem Schuleintritt unterstützt werden konnte.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.