Vorhaben
Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG - verpflichtender Gratiskindergarten
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die halbtägige, kostenlose und verpflichtende frühe Förderung in institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in den Kindergartenjahren 2015/16, 2016/17 und 2017/18
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2015
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015
Nettoergebnis in Tsd. €: -89.878
Vorhabensart: Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Verbesserung der Bildungschancen von Kindern unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft durch vorschulische Förderung
Beschreibung des Ziels
Absicherung des verpflichtenden Gratiskindergartenjahres durch Mitfinanzierung des Bundes bis zum Ende des Kindergartenjahres 2017/18
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Fortführung der Fördermaßnahmen im Rahmen des verpflichtenden Gratiskindergartenjahres und Sicherstellung der hohen Besuchsquote für 5-Jährige
Ausgangszustand 2015:
Mit dem Kindergartenjahr 2014/15 endet die rechtliche Verpflichtung zur vorschulischen Förderung im Rahmen des Gratiskindergartenjahres.
Zielzustand 2016:
Fortführung der Fördermaßnahmen im Rahmen des verpflichtenden Gratiskindergartenjahres bis zum Ende des Kindergartenjahres 2017/18
Istzustand 2016:
Im Kindergartenjahr 2015/16 wurden 98,4 % der 5-jährigen Kinder institutionell betreut.
Datenquelle:
Entwicklung des Kindertagesheimbesuchs 5-jähriger Kinder, Statistik Austria
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 2: Verstärkte Einbindung von 4-Jährigen in den Kindergartenbesuch
Beschreibung des Ziels
Förderung der Vierjährigen in den letzten beiden Jahren vor Schuleintritt durch die Empfehlung zum Kindergartenbesuch
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Betreuungsquote der 4-Jährigen [%]
Istwert
n.v.%
Zielzustand
96,0%
Datenquelle: Kindertagesheimstatistik, Statistik Austria
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Gewährung von Zweckzuschüssen des Bundes an die Länder als Beitrag zu den entstehenden Kosten
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Zur Abdeckung des Aufwandes für den unentgeltlichen oder ermäßigten Besuch von institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen und für die Durchführung von Beratungsgesprächen in den Kindergartenjahren 2015/16, 2016/17 und 2017/2018 stellt der Bund jeweils 70 Millionen Euro zur Verfügung.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Zum Zeitpunkt der Planung und Erstellung der gegenständlichen WFA wurde mit Aufwänden in Höhe von 70 Mio. Euro als Beitrag zu den entstehenden Mehrkosten der Länder, die durch den Entfall der Elternbeiträge entstehen, gerechnet. Die Abweichungen von den Planwerten ergeben sich durch das verspätete Inkrafttreten der zugrunde liegenden 15a-Vereinbarung für das Land Wien mit 1.1.2016. Daher gebührte dem Land Wien für die Zeit von September bis Dezember 2015 keine Zweckzuschüsse, welche mit der Rate im Dezember 2015 beglichen worden wären. Die Rate im April 2016 erhöhte sich jedoch um den Anteil für Jänner 2016, der auch mit der Rate im Dezember 2015 beglichen worden wäre.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)
- Unterhaltsversorgung, Ausgleich für Kinderkosten, Betreuung von Kindern (bis 18 Jahre)
Durch die gegenständliche Vereinbarung wurde die Weiterfinanzierung des verpflichtenden und kostenlosen halbtätigen Besuch von institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen sichergestellt. Damit ist für alle 5-jährigen Kinder unabhängig von der Bildungsbiografie und der Einkommenssituation ihrer Eltern sowie sonstiger sozialer Einflussfaktoren gewährleistet, dass sie das letzte Kindergartenjahr vor Schuleintritt besuchen können. Weiters wurden Eltern durch den Entfall von Elternbeiträgen im letzten Kindergartenjahr finanziell entlastet.
Um allen Kindern beste Bildungsmöglichkeiten und Startchancen in das spätere Schul- und Berufsleben unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft zu bieten, wurde der halbtägige Besuch von Kindergärten und altersgemischten Gruppen im letzten Jahr vor Schuleintritt verpflichtend und für die Eltern kostenfrei.
Darüberhinaus werden ab dem Kindergartenjahr 2016/17 Anreize für einen verstärkten Kindergartenbesuch im vorletzten Jahr vor der Schulpflicht gesetzt: Verpflichtende Beratungsgespräche für Eltern, Empfehlung zum Kindergartenbesuch, Gratisangebote oder ermäßigte oder sozial gestaffelte Tarife.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.