Vorhaben
ALF (Antragslose Gewährung der Familienbeihilfe anlässlich der Geburt)
Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015
Nettoergebnis in Tsd. €: -785
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Serviceoptimierung für Bürger/innen und Verwaltungsvereinfachung durch automationsunterstütze Gewährung der Familienbeihilfe ohne Antragstellung anlässlich der Geburt
Beschreibung des Ziels
Derzeit ist es für die Gewährung der Familienbeihilfe anlässlich der Geburt eines Kindes erforderlich, dass ein Antrag gestellt wird.
Wenn alle Anspruchsvoraussetzungen und Personenstandsdaten vorliegen, soll es in Zukunft die Möglichkeit geben, dass die Familienbeihilfe automationsunterstützt ohne Antragstellung gewährt werden kann. Dies soll eine Serviceoptimierung und Verwaltungsvereinfachung bewirken, die sowohl für Bürger/innen als auch die Finanzverwaltung positive Effekte mit sich bringt.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Zufriedenheit mit der Gewährung von Familienleistungen
Ausgangszustand 2015:
Für rund 78.000 Kinder wird anlässlich der Geburt eines Kindes jährlich die Familienbeihilfe zuerkannt.
Zielzustand 2016:
Erhöhung der Zufriedenheit mit der Gewährung von Familienleistungen.
Datenquelle:
BMFJ, BMF
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
noch nicht ermittelt
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Antragslose Gewährung der Familienbeihilfe anlässlich der Geburt
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Derzeit wird die Familienbeihilfe anlässlich der Geburt eines Kindes nur auf Antrag gewährt.
In Zukunft soll es die Möglichkeit geben, dass die Familienbeihilfe anlässlich der Geburt eines Kindes automationsunterstützt gewährt wird, wenn alle Anspruchsvoraussetzungen und Personenstandsdaten vorliegen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Einmalzahlung für die technische Umsetzung der automationsunterstützten Auszahlung der Familienbeihilfe aus Mitteln des FLAF wurde im Jahr 2015 durchgeführt.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Ersparnis für Bürger/innen von zumindest rund 39.000 Stunden im Jahr, da die Familienbeihilfe anlässlich der Geburt automationsunterstützt ausgezahlt wird und kein Antrag mehr zu stellen ist.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.