Vorhaben
Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen
Förderaktion "Handwerkerbonus": Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen, (BGBl. I Nr. 31/2014); Verordnung des Bundesministers für Finanzen gemäß § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Förderung von Handwerkerleistungen; Vertragsabschluss mit einer Abwicklungsstelle; Förderrichtlinien gemäß § 8 des Bundesgesetzes über die Förderung von Handwerkerleistungen.
Vorhaben teilweise erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014
Nettoergebnis in Tsd. €: -29.102
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Bekämpfung der Schwarzarbeit und Stärkung der redlichen Wirtschaft
Beschreibung des Ziels
Mit der Förderung von Handwerkerleistungen soll die Schwarzarbeit bekämpft und die redliche Wirtschaft gestärkt werden. Zudem sollen damit und durch die Befristung wachstums- und konjunkturbelebende Impulse gesetzt werden. Aufgrund des in den zugehörigen Richtlinien festgelegten Verfahrens ist davon auszugehen, dass Mitnahmeeffekte stark hintangehalten werden können.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Index der Beschäftigten insgesamt gemäß ÖNACE (Österreichische Systematik der Wirtschaftstätigkeiten) 2008 im Bereich F (Bau) [Index]
Istwert
107,3Index
Zielzustand
106,8Index
Datenquelle: Statistik Austria
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Förderung von Handwerkerleistungen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 20% der förderbaren Kosten, die im Zusammenhang mit einer förderbaren Leistung stehen. Der Zuschuss ist pro Förderungswerber und Jahr dahingehend beschränkt, dass maximal 3.000 Euro (exklusive Umsatzsteuer) an förderbaren Kosten geltend gemacht werden können. Insgesamt stehen für diese Förderungen Mittel im Ausmaß von höchstens 10 Millionen Euro für das Jahr 2014 und höchstens 20 Millionen Euro für das Jahr 2015 zur Verfügung. Gegenstand der Förderung ist der Bereich der Wohnbaurenovierung, Wohnbauerhaltung und Wohnbaumodernisierung, wenn die betroffenen Gebäudeteile im Inland liegen und zu eigenen Wohnzwecken der Förderungswerberin bzw. des Förderungswerbers (Eigentümerinnen bzw. Eigentümer, Mieterinnen bzw. Mieter) dienen.
Die näheren Bedingungen werden in Förderrichtlinien festgelegt, mit der Abwicklung wird eine entsprechende Stelle betraut.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Festlegung einer Abwicklungsstelle für die Förderung von Handwerkerleistungen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Um die Verwaltungskosten minimal zu halten, wird die Abwicklung des Handwerkerbonus an die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) übertragen und ein entsprechender Vertrag abgeschlossen. Die KPC ist bereits mit der Abwicklung einer Reihe von ähnlichen Förderungen betraut und kann daher auf bestehende Ressourcen und Erfahrungen zurückgreifen. Zugleich werden in diesem Sinn vier Bausparkassen zur Annahme von Anträgen ermächtigt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Festlegung von Förderrichtlinien
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Mit den Förderrichtlinien werden im Wesentlichen die Bereiche „Gegenstand der Förderung“, „Förderbare Kosten“, „Ausmaß und Art der Förderung“, „Persönliche und sachliche Voraussetzungen für das Erlangen einer Förderung“, „Förderansuchen“, „Förderungsvertrag“, „Auszahlung einer Förderung“, „Ablehnung einer Förderung“, „Einstellung und Rückforderung einer Förderung“ und „Veröffentlichung“ definiert.
In der Gestaltung wurde auf einen effizienten und fairen Ablauf sowie eine Minimierung von Mitnahmeeffekten geachtet.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die gesetzlichen Höchstgrenzen an Auszahlungen wurden in beiden Jahren respektiert. Zur Vermeidung von überschießender Arbeit bei den Förderwerberinnen und Förderwerbern sowie den Abwicklungsstellen wurden die jeweiligen Förderperioden so beendet, dass alle rechtzeitig einlangenden und genehmigungsfähigen Fälle abgewickelt werden konnten. Die relativ große Marge 2015 erklärt sich aus dem Umstand, dass es im August 2015 einen starken Zuwachs an Förderanträgen gab. Die Förderaktion wurde gemäß den Erfahrungen aus dem Jahr 2014 beendet, doch blieb der genehmigungsfähige „Nachlauf“ an Anträgen wesentlich unter den Erwartungen.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Nachfrage
Die nominelle Wertschöpfung aller Wirtschaftsbereiche stieg in Österreich im Vergleich zum Vorjahr absolut um 7,25 (2014) bzw. 8,21 (2015) Mrd. Euro. Die erwarteten positven Effekte von 17 (2014) und 38 (2015) Mio. Euro lassen sich dabei aufgrund ihrer geringen Dimension nicht isolieren. Selbiges gilt für die Beschäftigung.
Die Antragstellerinnen und Antragsteller haben ihre Unterlagen überwiegend über die zum Vertriebsnetzwerk der Bausparkassen gehörigen Filialen persönlich bzw. elektronisch eingebracht. Sowohl die Kalkulation der monetären Verwaltungskosten (Kopierkosten, Porto), die bei rein postalischer Einreichung anfallen, als auch der prognostizierte Zeitaufwand scheinen damit in der erwarteten Dimension bestätigt.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.