Vorhaben
Sammel-Gesetz Verlängerung des Finanzausgleichs bis Ende 2016
Sammel-Gesetz Verlängerung des Finanzausgleichs bis Ende 2016
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2015
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015
Nettoergebnis in Tsd. €: -20.000
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Beibehalten der bestehenden finanzausgleichsrechtlichen Bestimmungen für die Jahre 2015 und 2016.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Einhaltung finanzausgleichsrechtlicher Bestimmungen
Ausgangszustand 2014:
Die Regelungen des Finanzausgleichs, insbesondere das Finanzausgleichsgesetz 2008 sowie die begleitenden Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG, treten mit Ablauf des Jahres 2014 außer Kraft. Ein neuer Finanzausgleich müsste verhandelt werden und mit 1.1.2015 in Kraft treten.
Zielzustand 2016:
Die für 2015 und 2016 verlängerten finanzausgleichsrechtlichen Bestimmungen werden von den Finanzausgleichspartnern eingehalten und korrekt vollzogen.
Istzustand 2016:
Die für 2015 und 2016 verlängerten finanzausgleichsrechtlichen Bestimmungen werden von den Finanzausgleichspartnern eingehalten und korrekt vollzogen.
Datenquelle:
Bundesrechnungsabschluss 2015 und 2016
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Verlängerung des Finanzausgleichs bis Ende 2016
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Der zeitliche Geltungsbereich der den Finanzausgleich regelnden Gesetze und Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG wird dahingehend geändert, dass sie erst mit Ablauf des Jahres 2016 außer Kraft treten. Diese Verlängerung erfolgt in Form des ggstdl. Sammelgesetzes sowie einer gleichzeitig eingebrachten Sammel-15a-Vereinbarung.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Länder erhalten gemäß § 9 Abs. 6a der Novelle in den Jahren 2015 und 2016 je 10 Mio. Euro zusätzlich aus den Ertragsanteilen an der Umsatzsteuer.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.