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Vorhaben

Förderung Verein Vertretungs-Netz 2015

Förderung Verein Vertretungs-Netz 2015

2016
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2015

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015

Nettoergebnis in Tsd. €: -24.201

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Das Bundesministerium für Justiz fördert seit dem Jahr 1984 Vereine für Sachwalterschaft, Patientenanwaltschaft und Bewohnervertretung. Rechtsgrundlage ist das Vereinssachwalter-, Patientenanwalts- und Bewohnervertretergesetz (VSPBG), BGBl. I Nr. 156/1990. § 1 VSPBG ermächtigt die Bundesministerin/den Bundesminister für Justiz, die Eignung eines Vereins, gemäß § 279 Abs. 3 und Abs. 4 ABGB zum Sachwalter bestellt zu werden, gemäß § 13 Abs. 1 UbG Patientenanwälte oder gemäß § 8 Abs. 3 HeimAufG Bewohnervertreter namhaft zu machen, mit Verordnung festzustellen.
Nach § 8 VSPBG hat die Bundesministerin/der Bundesminister für Justiz den Vereinen den Aufwand, der mit den durch ihre Mitarbeiter/innen erbrachten Vertretungs- und Beratungsleistungen im Zusammenhang steht, im Rahmen der jeweils im Bundesfinanzgesetz für diese Zwecke verfügbaren Mittel zu ersetzen. Dabei ist eine möglichst ausreichende Versorgung der Betroffenen mit Vereinssachwaltern, Patientenanwälten und Bewohnervertretern sicherzustellen.
Der sachliche und räumliche Tätigkeitsbereich des Vereins VertretungsNetz, Forsthausgasse 16 – 20, 1200 Wien, umfasst nach der aktuellen Eignungsfeststellungsverordnung der Bundesministerin für Justiz BGBl. II Nr. 117/2007 in den Fachbereichen Sachwalterschaft und Bewohnervertretung die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Steiermark, Tirol und Wien sowie Teile der Bundesländer Niederösterreich und Salzburg, im Fachbereich Patientenanwaltschaft ganz Österreich mit Ausnahme des Bundeslandes Vorarlberg.
Mit Förderungsansuchen vom 31.10.2014 hat der Verein VertretungsNetz um Gewährung einer Förderung für das Jahr 2015 in Höhe von 27.645.181 Euro ersucht.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Finanzierung einer ausreichenden Anzahl von Betreuungsstellen, die dem Verein weiterhin eine Aufgabenwahrnehmung im bisherigen Umfang ermöglicht.

Beschreibung des Ziels

Die gesetzlichen Aufgaben des Vereins werden von (bei diesem angestellten) hauptamtlichen Vereinssachwaltern, Patientenanwälten und Bewohnervertretern wahrgenommen. Zusätzlich kann der Verein auch geeignete ehrenamtlich tätige Personen als Vereinssachwalter bekannt geben, die aber von hauptamtlichen Mitarbeitern anzuleiten und zu überwachen sind. Eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung setzt daher vor allem eine ausreichende Anzahl hauptamtlicher Vereinssachwalter, Patientenanwälte und Bewohnervertreter (Betreuungsstellen) voraus.
Angestrebt wird, dass der Verein Leistungen zumindest im selben Ausmaß wie 2013 und 2014 erbringt, was voraussetzt, dass der Personalstand im Wesentlichen aufrecht erhalten werden kann.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Betreungsstellen [VBÄ]

Istwert

245

VBÄ

Zielzustand

245

VBÄ

Datenquelle: Controllingberichte VertretungsNetz


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Gewährung einer Förderung an den Verein VertretungsNetz in Höhe von 24.201.000 Euro.

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Mit dem Verein VertretungsNetz wäre ein Förderungsvertrag für das Jahr 2015 in Höhe von 24.201.000 Euro abzuschließen. Eine Förderung in dieser Höhe ist zur weiteren Finanzierung des bestehenden Personalstandes durch den genannten Verein jedenfalls erforderlich.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2015 - 2016
2015
2016

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-24.201

Tsd. Euro

Plan

-24.201

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

24.201

Tsd. Euro

Plan

24.201

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

24.201

Tsd. Euro

Plan

24.201

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-24.201

Tsd. Euro

Plan

-24.201

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

24.201

Tsd. Euro

Plan

24.201

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

24.201

Tsd. Euro

Plan

24.201

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die tatsächlich eingetretenen finanziellen Auswirkungen entsprechen der Planung.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Soziales
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Soziales

Subdimension(en)

  • Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung (in Hinblick auf deren Beschäftigungssituation sowie außerhalb der Arbeitswelt)

Vom Verein VertretungsNetz wurden im Jahr 2015 rund 6.000 Personen als Sachwalter vertreten und rund 6.000 Clearings in SW-Verfahren durchgeführt. Die Patientenanwaltschaft hat psychisch kranke Personen in 32 psychiatrischen Anstalten und die Bewohnervertretung die Bewohner von insgesamt über 2.000 Einrichtungen nach dem HeimAufG vertreten. Durch all diese Leistungen wurde die gesellschaftliche Teilhabe psychisch kranker und geistig behinderter Menschen wesentlich gestärkt.

Gesamtbeurteilung

Die Vereine im Sinne des VSPBG vertreten Betroffene als Sachwalter. Darüber hinaus wurden diesen Vereinen mit dem Unterbringungsgesetz die Aufgaben der Patientenanwaltschaft, mit dem Heimaufenthaltsgesetz die Aufgaben der Bewohnervertretung und mit dem Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006 Clearingaufgaben im Sachwalterschaftsverfahren übertragen. Nach § 8 VSPBG hat die Bundesministerin/der Bundesminister für Justiz den Vereinen den Aufwand, der mit den durch ihre Mitarbeiter/innen erbrachten Vertretungs- und Beratungsleistungen im Zusammenhang steht, im Rahmen der jeweils im Bundesfinanzgesetz für diese Zwecke verfügbaren Mittel zu ersetzen. Dabei ist eine möglichst ausreichende Versorgung der Betroffenen mit Vereinssachwaltern, Patientenanwälten und Bewohnervertretern sicherzustellen.
Die gesetzlichen Aufgaben der Vereine werden von (bei diesen angestellten) hauptamtlichen Vereinssachwaltern, Patientenanwälten und Bewohnervertretern wahrgenommen. Zusätzlich können die Vereine auch geeignete ehrenamtlich tätige Personen als Vereinssachwalter bekannt geben, die aber von hauptamtlichen Mitarbeitern anzuleiten und zu überwachen sind. Eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung setzt daher vor allem eine ausreichende Anzahl hauptamtlicher Vereinssachwalter, Patientenanwälte und Bewohnervertreter (Betreuungsstellen) voraus.
Der Verein VertretungsNetz ist mit Abstand der größte der Vereine nach dem VSPBG, sein Wirkungsbereich erstreckt sich auf den Großteil Österreichs. Für das Jahr 2015 wurde angestrebt, dass dieser Verein Leistungen zumindest im selben Ausmaß wie im Vorjahr erbringt, was voraussetzt, dass der Personalstand (2014: insgesamt rund 245 Betreuungsstellen) im Wesentlichen aufrecht erhalten werden kann.
Dieses Ziel wurde zur Gänze erreicht: mit der dem Verein VertretungsNetz im Jahr 2015 vom Bundesministerium für Justiz gewährten Förderung von 24,201 Mio. Euro konnte der Verein im Jahr 2015 (durchschnittlich) 245 Betreuungsstellen finanzieren und zur Verfügung stellen.
Das Verhältis zwischen dem eingesetzten Transferaufwand (Subvention) und den erreichten Wirkungen ist als effizient zu beurteilen. Kostensteigerungen ergaben sich (erwartungsgemäß) vor allem aus strukturellen Effekten beim Personalaufwand des Vereins.
Änderungsbedarf oder Verbesserungspotenziale gibt es aus heutiger Sicht nicht.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.