Vorhaben
Mutterkuhzusatzprämien-Verordnung 2014
Mutterkuhzusatzprämie 2014
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2015
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015
Nettoergebnis in Tsd. €: -5.590
Vorhabensart: Verordnung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Erhaltung leistungsfähiger Mutterkuhbetriebe
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Abweichung der Einkommenssituation spezialisierter Mutterkuhhaltungsbetriebe vom Durchschnitt [%]
Istwert
-56%
Zielzustand
-56%
Datenquelle: Grüner Bericht 2015, Punkt 4.2 und Tabelle 4.2.4d
Mutterkuhhaltungsbetriebe [Anzahl]
Istwert
45.025Anzahl
Zielzustand
47.065Anzahl
Datenquelle: Grüner Bericht 2015, Tabelle 5.2.5
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Gewährung einer zusätzlichen Mutterkuhprämie 2014
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Für jeden Antrag auf EU Mutterkuhprämie für das Jahr 2014 wird neben der EU finanzierten Prämie zusätzlich eine nationale Prämie aus Bundes- und Ländermittel gewährt. Diese Mutterkuhzusatzprämie besteht aus einem zusätzlichen Betrag von 30 € pro Tier, wobei von einer Zahl von 343.300 Tieren ausgegangen wird, d.h. das Gesamtvolumen beträgt etwa 10,299 Mio. €.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Im Zeitpunkt der Planung und Erstellung der gegenständlichen WFA wurde davon ausgegangen, dass die Mutterkuhprämie für voraussichtlich 343.000 Tiere in der Höhe von 30 € pro Tier ausbezahlt wird. D.h. das Gesamtfördervolumen hätte damit etwa 10,299 Mio. € betragen. Von diesen wurden die Leistungen aus dem EGFL von in der Höhe von 89.355 € (3.700 Stück x 24,15 €) für das Burgenland in Abzug gebracht. Danach beträgt der Bundesanteil 60%.
Tatsächlich wurde laut Grünem Bericht 2015 die Mutterkuhprämie für 315.993 Stück gewährt (siehe Tabelle 5.2.5). Dies ist auf einen Bestandsrückgang bei den Mutterkühen zurückzuführen.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Bei spezialisierten Mutterkuhbetrieben betrugen die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 10.199 Euro je Betrieb und lagen um 56% unter dem Durchschnitt aller Betriebe. Der Ertrag aus der Tierhaltung verzeichnete durch die höheren Verkaufserlöse für Rinder ein Plus von 6%, der Aufwand stieg auch um 6 %.
Mit der gegenständlichen Maßnahme wurde daher für jeden Antrag auf EU Mutterkuh- oder Milchkuhprämie für das Jahr 2014 zusätzlich eine nationale Prämie gewährt, die sich aus einem Bundes- und einem Länderanteil zusammensetzte. Die Mutterkuhzusatzprämie bestand aus einem zusätzlichen Betrag von 30 € pro Tier (abzüglich von allfälligen Kürzungen wegen Nichteinhaltung anderer Vorschriften, wie z.B. der Cross Compliance) und wurde für 315.993 Stück gewährt. Das Gesamtvolumen betrug 9,42 Mio. € für 45.025 Betriebe (siehe Tabelle 5.2.5 des Grünen Berichts 2015).
Öffentliche Gelder bilden einen wesentlichen Einkommensbestandteil landwirtschaftlicher Betriebe. Durch zusätzliche Prämien für Mutterkühe kommt es zu zusätzlichen Erlösen für Mutterkuhhaltungsbetriebe, deren Einkünfte ohnehin weit unter dem Durchschnitt der landwirtschaftlichen Betriebe liegen.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.