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Vorhaben

Mutterkuhzusatzprämien-Verordnung 2014

2016
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2015

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015

Nettoergebnis in Tsd. €: -5.590

Vorhabensart: Verordnung

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Verordnung (EG) Nr. 73/2009 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik enthält die im Rahmen des Gesundheitschecks der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorgesehenen Umsetzungsmaßnahmen im Bereich der Direktzahlungen.
Die Ausgestaltung inhaltlicher Spielräume erfolgt durch das Marktordnungsgesetz 2007, BGBl. I Nr. 55, zuletzt geändert BGBl. I Nr. 47/2014. In § 8 Abs. 5 Z 1 sind Regelungen zur Mutterkuhprämie enthalten.
Art. 111 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 eröffnet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, eine zusätzliche Mutterkuhprämie in Höhe von bis zu 50 € pro Tier zu gewähren, falls dies nicht zu einer Ungleichbehandlung von Rinderhaltern eines Mitgliedstaates führt. Bei Betrieben in den Regionen im Sinne der Art. 5 und 8 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 werden die ersten 24,15 € je Tier dieser zusätzlichen Prämie vom Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) finanziert.
Gemäß § 8 Abs. 5 Z 3 lit. b des Marktordnungsgesetzes 2007 kann durch Verordnung vorgesehen werden, dass eine zusätzliche Mutterkuhprämie in der Höhe von bis zu 30 € gewährt wird.
Die Einkommenssituation lag bei den spezialisierten Mutterkuhhaltungsbetrieben im Jahr 2013 um 56% unter dem Durchschnitt aller Betriebe und ging gegenüber dem Jahr 2012 um 20% zurück. Einen wesentlichen Anteil tragen dazu öffentliche Gelder bei. Bei den Mutterkuhbetrieben wäre bei Wegfall dieser öffentlichen Gelder ein negatives Einkommen gegeben.
Vom Regelungsvorhaben ist laut Auswertungen der AMA von etwa 47.500 Antragstellern bei der Mutterkuhprämie für das Jahr 2014 auszugehen.
Zur Abfederung von Einkommenseffekten auf die Mutterkuhhalter und zur Erhöhung der Planungssicherheit ist diese Maßnahme vorgesehen.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Eine Herausforderung für die Landwirtschaft besteht darin, die Ernährung der österreichischen Bevölkerung mit regionalen Produkten durch eine flächendeckende landwirtschaftliche Produktion sicherzustellen. Dazu gehört somit auch die Fleischproduktion. Die Einkommenssituation lag laut Grünem Bericht 2014 bei den spezialisierten Mutterkuhhaltungsbetrieben im Jahr 2013 um 56 % unter dem Durchschnitt aller landwirtschaftlichen Betriebe und ging gegenüber dem Jahr 2012 um 20 % zurück. Einen wesentlichen Anteil tragen dazu öffentliche Gelder bei. Bei den Mutterkuhbetrieben wäre bei Wegfall dieser öffentlichen Gelder ein negatives Einkommen gegeben.
Als Mutterkühe sind entsprechend der Definition in Art. 109 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 Kühe einer Fleischrasse oder aus der Kreuzung mit einer Fleischrasse hervorgegangene Kühe, die einem Bestand angehören, in dem Kälber für die Fleischerzeugung gehalten werden. Die Erhaltung leistungsfähiger Mutterkuhbetriebe und somit eine Sicherstellung einer flächendeckenden Rindfleischproduktion soll mit der gegenständlichen Maßnahme gewährleistet werden.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Erhaltung leistungsfähiger Mutterkuhbetriebe

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Abweichung der Einkommenssituation spezialisierter Mutterkuhhaltungsbetriebe vom Durchschnitt [%]

Istwert

-56

%

Zielzustand

-56

%

Datenquelle: Grüner Bericht 2015, Punkt 4.2 und Tabelle 4.2.4d

Mutterkuhhaltungsbetriebe [Anzahl]

Istwert

45.025

Anzahl

Zielzustand

47.065

Anzahl

Datenquelle: Grüner Bericht 2015, Tabelle 5.2.5


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Gewährung einer zusätzlichen Mutterkuhprämie 2014

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Für jeden Antrag auf EU Mutterkuhprämie für das Jahr 2014 wird neben der EU finanzierten Prämie zusätzlich eine nationale Prämie aus Bundes- und Ländermittel gewährt. Diese Mutterkuhzusatzprämie besteht aus einem zusätzlichen Betrag von 30 € pro Tier, wobei von einer Zahl von 343.300 Tieren ausgegangen wird, d.h. das Gesamtvolumen beträgt etwa 10,299 Mio. €.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2015 - 2016
2015
2016

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-5.590

Tsd. Euro

Plan

-6.126

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

5.590

Tsd. Euro

Plan

6.126

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

5.590

Tsd. Euro

Plan

6.126

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-5.590

Tsd. Euro

Plan

-6.126

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Transferaufwand

Ist

5.590

Tsd. Euro

Plan

6.126

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

5.590

Tsd. Euro

Plan

6.126

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Im Zeitpunkt der Planung und Erstellung der gegenständlichen WFA wurde davon ausgegangen, dass die Mutterkuhprämie für voraussichtlich 343.000 Tiere in der Höhe von 30 € pro Tier ausbezahlt wird. D.h. das Gesamtfördervolumen hätte damit etwa 10,299 Mio. € betragen. Von diesen wurden die Leistungen aus dem EGFL von in der Höhe von 89.355 € (3.700 Stück x 24,15 €) für das Burgenland in Abzug gebracht. Danach beträgt der Bundesanteil 60%.
Tatsächlich wurde laut Grünem Bericht 2015 die Mutterkuhprämie für 315.993 Stück gewährt (siehe Tabelle 5.2.5). Dies ist auf einen Bestandsrückgang bei den Mutterkühen zurückzuführen.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Bei spezialisierten Mutterkuhbetrieben betrugen die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 10.199 Euro je Betrieb und lagen um 56% unter dem Durchschnitt aller Betriebe. Der Ertrag aus der Tierhaltung verzeichnete durch die höheren Verkaufserlöse für Rinder ein Plus von 6%, der Aufwand stieg auch um 6 %.
Mit der gegenständlichen Maßnahme wurde daher für jeden Antrag auf EU Mutterkuh- oder Milchkuhprämie für das Jahr 2014 zusätzlich eine nationale Prämie gewährt, die sich aus einem Bundes- und einem Länderanteil zusammensetzte. Die Mutterkuhzusatzprämie bestand aus einem zusätzlichen Betrag von 30 € pro Tier (abzüglich von allfälligen Kürzungen wegen Nichteinhaltung anderer Vorschriften, wie z.B. der Cross Compliance) und wurde für 315.993 Stück gewährt. Das Gesamtvolumen betrug 9,42 Mio. € für 45.025 Betriebe (siehe Tabelle 5.2.5 des Grünen Berichts 2015).
Öffentliche Gelder bilden einen wesentlichen Einkommensbestandteil landwirtschaftlicher Betriebe. Durch zusätzliche Prämien für Mutterkühe kommt es zu zusätzlichen Erlösen für Mutterkuhhaltungsbetriebe, deren Einkünfte ohnehin weit unter dem Durchschnitt der landwirtschaftlichen Betriebe liegen.

Gesamtbeurteilung

Der Produktionswert der Land- und Forstwirtschaft 2014 sank im Vorjahresvergleich um 1,7% auf rund 8,54 Mrd. Euro. Das Produktionsvolumen der heimischen Landwirtschaft nahm 2014 wieder zu (+4,1 %). Die tierische Erzeugung wies dabei eine vergleichsweise stabile Volumenentwicklung auf (+0,6 %). Der Produktionswert der Landwirtschaft nahm um 1,3 % (siehe Grüner Bericht, Punkt 1.1).
Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft beliefen sich 2014 im Durchschnitt aller Betriebe auf 23.370 Euro je Betrieb (-5 % zu 2013) (siehe Grüner Bericht, Punkt 4.1).
Bei spezialisierten Mutterkuhbetrieben betrugen die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 10.199 Euro je Betrieb und lagen um 56% unter dem Durchschnitt aller Betriebe. Der Ertrag aus der Tierhaltung verzeichnete durch die höheren Verkaufserlöse für Rinder ein Plus von 6%, der Aufwand stieg auch um 6 %.
Mit der gegenständlichen Maßnahme wurde daher für jeden Antrag auf EU Mutterkuh- oder Milchkuhprämie für das Jahr 2014 zusätzlich eine nationale Prämie gewährt, die sich aus einem Bundes- und einem Länderanteil zusammensetzte. Die Mutterkuhzusatzprämie bestand aus einem zusätzlichen Betrag von 30 € pro Tier (abzüglich von allfälligen Kürzungen wegen Nichteinhaltung anderer Vorschriften, wie z.B. der Cross Compliance) und wurde für 315.993 Stück gewährt. Das Gesamtvolumen betrug 9,42 Mio. € (siehe Tabelle 5.2.5 des Grünen Berichts 2015).
Zur Anzahl der Mutterkuhhaltungsbetriebe: Der Trend der letzten Jahre setzte sich fort und die Anzahl der Mutterkuhhaltungsbetrieben ging wie in den vergangenen Jahren wiederum um etwa 2.000 Betriebe zurück. (siehe Tabelle 5.2.5 des Grünen Berichts 2014).
Zusammenfassend wurden daher die Ziele zum überwiegenden Teil erreicht. Insgesamt sind die erwarteten Wirkungen daher zum überwiegenden Teil eingetreten.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen