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Vorhaben

Werkvertrag BMLFUW - LKn über die technische Hilfestellung bei der Antragseinreichung im INVEKOS-Bereich 01.07.2015 - 30.06.2021

2017
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2015

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015

Nettoergebnis in Tsd. €: -32.084

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

INVEKOS (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem) ist ein durch die EU schrittweise eingeführtes System zur Durchsetzung einer einheitlichen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in den EU-Mitgliedsstaaten. Das BMLFUW hat dabei seit dem Jahre 1995 externe Unterstützung bei der Umsetzung bzw. Abwicklung zugekauft. Die derzeit bestehende Vereinbarung zur Hilfestellung von Förderwerber bei der Antragstellung läuft mit Ende Juni 2015 aus.
Durch die GAP Reform haben sich auf unionsrechtlicher Ebene neue Vorschriften für die Umsetzung von INVEKOS ab dem Jahr 2015 ergeben, welche national umzusetzen sind.
Gem. Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 809/2014 ist gefordert, dass insbesondere im Bereich der Flächenförderung die Antragstellung elektronisch erfolgt. Der Anteil der elektronischen Antragstellung soll stufenweise erhöht werden; ab 2018 sollen die Beihilfenanträge Flächen ausschließlich elektronisch eingereicht werden.
Ist der Begünstigte nicht in der Lage, den Beihilfe- und/oder Zahlungsantrag unter Verwendung des – auf einem geografischen Informationssystem (GIS) basierenden – geografischen Beihilfe-Antragsformulars einzureichen, so hat die zuständige Behörde gemäß Art. 17 Abs. 3 Verordnung (EU) Nr. 809/2014 dem Begünstigten entweder die erforderliche Technische Hilfe (lit. a) oder das Antragsformular in Papierform (lit. b) zur Verfügung zu stellen.
In Österreich wird mit § 3 der nationalen Horizontalen GAP-Verordnung und dem gegenständlichen Werkvertrag des BMLFUW mit den LKn über die technische Hilfestellung bei der Antragseinreichung im INVEKOS-Bereich die Variante lit. a des Art. 17 Abs. 3 Verordnung (EU) Nr. 809/2014 umgesetzt.
Der den Mitgliedstaaten eingeräumte (inhaltliche) Spielraum wird – entsprechend dem Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2019 – mit der Novelle zum MOG 2007, BGBl. I Nr. 47/2014 näher ausgestaltet.

Im Jahr 2014 haben in Österreich rund 121.300 landwirtschaftliche Betriebe einen Beihilfeantrag im Rahmen des Mehrfachantrages Flächen (MFA) gestellt und es wurden in weiterer Folge etwa 1,6 Mrd. € an die Landwirte ausbezahlt. Es ist zu erwarten, dass sowohl die Anzahl der betroffenen Betriebe, als auch das Finanzvolumen in den folgenden Jahren nur geringfügig sinken wird. Der MFA ist die Basis für die Berechnung aller Flächenförderungen für die Landwirtschaft.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das gegenständliche Vorhaben steht im Zusammenhang mit der mittelfristigen Strategie des BMLFUW, die 1. und 2. Säule der GAP und die entsprechenden Maßnahmen gemäß EU- und nationalem Recht umzusetzen.
Die fachliche Begleitung der technischen Implementierung, z.B. des schrittweisen Übergangs auf das einheitliche Direktzahlungsmodell, wird dabei von der Abt. II 4 im BMLFUW wahrgenommen.

Marktordnungsprämien und Leistungsabgeltungen als Direktzahlungen an die Betriebsinhaber land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sind das Rückgrat der österreichischen Agrarpolitik. Diese Zahlungen sind ein wesentlicher Beitrag des BMLFUW zur Sicherung der bäuerlichen Einkommen und damit zur Erhaltung einer flächendeckenden und nachhaltigen landwirtschaftlichen Produktion.
Von leistungsstarken Betrieben profitiert die Wirtschaft im vor- und nachgelagerten Sektor. Damit werden Arbeitsplätze in den ländlichen Regionen gesichert.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: EU-rechtskonforme, qualitätsgesicherte und transparente Abwicklung der Flächenmaßnahmen im Rahmen der GAP

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Abschluß "neuer" Werkvertrag techn. Hilfe 2018-2021 bei Antragseinreichung im INVEKOS-Bereich

Ausgangszustand 2014:

Bestehendes System zur Abwicklung der Agrarförderungen (mit Stand Ende 2014)

Zielzustand 2017:

Weiterentwicklung des Abwicklungs-Systems - bei gleichzeitig höherem Qualitätsanspruch und steigender Anlastungsgefahr - in Hinblick auf die Fehler der Vorjahre (z.B. Änderungen bei der Digitalisierung, Dokumentation, nicht-landwirtschaftliche Flächen in den Referenzparzellen)

Istzustand 2017:

Weiterentwickeltes Abwicklungs-System bei höherem Qualitätsanspruch und geringeren Kosten - Vermeidung von Fehlern der Vorjahre (z.B. "Auffälligkeitsprüfung" bei der Digitalisierung, Dokumentationsverpflichtungen der LKn)

Datenquelle:
Endbericht der gemeinsamen Evaluierung des "alten" Werkvertrages techn. Hilfe 2015-2017 durch BMLFUW und LKn (Mitwirkung der LK Österreich)

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 2: Vereinfachung der Handhabung durch umfassende Nutzung der elektronisch verfügbaren Informationen und Unterlagen

Beschreibung des Ziels

Durch Umstellung auf die elektronische Antragstellung und Bekanntgabe der Antragsinhalte/Vordrucke auf elektronischem Weg wird die Vorlage von Papierunterlagen stark reduziert und bei gleichzeitig verbesserten Antragsmöglichkeiten der Verwaltungsaufwand bei der Antragstellung verringert.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Zur Verfügung Stellung der Antragsinhalte im e-AMA und Prüfung im Zuge der Antragstellung

Ausgangszustand 2014:

Anträge werden (auf Durchschlagpapier) mit den Vorjahresdaten vorgedruckt; Betriebsinhaber hat Angaben zu kontrollieren und zu aktualisieren und diese Daten sind neu für das aktuelle Antragsjahr einzugeben.

Zielzustand 2017:

Antragsinhalte werden elektronisch im e-AMA zur Verfügung gestellt und im Zuge der Antragstellung geprüft, aktualisiert und elektronisch eingereicht. Antragsinhalte betreffen den Mehrfach-Antrag Flächen (z.B. Feldstücksliste), den Herbstantrag (z.B. Begrünungsliste), die Almauftriebsliste, die Übertragung Zahlungsansprüche, Bewirtschafterwechsel und sonstige Anträge und Anzeigen.

Istzustand 2017:

Antragsinhalte werden elektronisch im e-AMA zur Verfügung gestellt und im Zuge der Antragstellung geprüft, aktualisiert und elektronisch eingereicht. Antragsinhalte betreffen den Mehrfach-Antrag Flächen (z.B. Feldstücksliste), den Herbstantrag (z.B. Begrünungsliste), die Almauftriebsliste, die Übertragung Zahlungsansprüche, Bewirtschafterwechsel und sonstige Anträge und Anzeigen.

Datenquelle:
AMA Benutzerhandbücher "Online-Erfassung Flächen", "INVEKOS-GIS" und "Referenzänderungsantrag (RAA) - Online"

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Steuerungsgremium, Steuerungsprozess und Terminplan zur Antragsabwicklung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Es wird ein Steuerungsgremium für Änderungen/Verbesserungen im Zusammenhang mit der Antragsabwicklung eingerichtet. Zur besseren Umsetzung des Steuerungsprozesses ist die LK Österreich, in Vertretung der LK der Länder, zentrale Ansprech- und Koordinierungsstelle für das BMLFUW.

Die Leistungen der LK werden gemäß eines vom BMLFUW zu erstellenden Terminplanes erbracht, der in der Folge für die weitere Vorgangsweise bindend ist.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Verfahren, Antragstellung (Online-Antrag) und Abwicklung der Maßnahmen im INVEKOS

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Der jährliche Mehrfachantrag Flächen (Sammelantrag) wird mit den einzelbetrieblichen Daten des Vorjahres vorbefüllt und samt geografischem Beihilfeantragsformular elektronisch (im e-AMA) zur Verfügung gestellt, vom Betriebsinhaber überprüft und aktualisiert. Die einzelnen Schläge innerhalb der Referenzparzelle sind vom Betriebsinhaber zu digitalisieren, sodass sich Lage und Ausmaß ergeben und ist dazu die jeweilige Nutzung anzugeben. Mithilfe seiner elektronischen Kennung reicht der Betriebsinhaber seinen Antrag ein.
Betriebsinhaber ohne eigenem elektronischen Zugang können dafür die technische Unterstützung der LK in Anspruch nehmen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Verwendung eines Qualitätsmanagement-Systems

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Es wird ein Qualitätsmanagement-System verwendet um die vertragskonforme Erfüllung der Aufgaben der LK sicherzustellen.
Das Qualitätsmanagement-System umfasst insbesondere die Vorlage der Leistungsnachweise für Zwecke der Abrechnung, die Dokumentation der Personalschulungen, eine interne Qualitätskontrolle der LK sowie die Führung der Checkliste mit den Kontrollpunkten der Identitätsfeststellung, Plausi-Prüfung und Prüfung, ob der Antragstellerwille im Antrag vollständig abgebildet ist.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Dokumentation im Rahmen der konkreten Hilfestellung für Antragsteller

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Maßnahme besteht in der Dokumentation der formalen Prüfung der Antragsberechtigung hinsichtlich der geografischen Online-Antragstellung MFA-Flächen und des ÖPUL-Herbstantrages, der Dokumentation der Prüfung der Identität von Übergeber und Übernehmer hinsichtlich der Übertragung von Zahlungsansprüchen und der Anzeige Bewirtschafterwechsel sowie der Dokumentation der Prüfung der Identität bei Änderungen von Stammdaten gemäß AMA-Benutzerhandbuch und hinsichtlich sonstiger Anträge und Anzeigen gemäß den maßgeblichen EU-Vorgaben und der nationalen Umsetzung im Bereich INVEKOS, die online bzw. mittels E-Antag einzureichen sind.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2015 - 2017
2015
2016
2017

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-32.084

Tsd. Euro

Plan

-35.519

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

254

Tsd. Euro

Plan

254

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

31.146

Tsd. Euro

Plan

34.581

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

684

Tsd. Euro

Plan

684

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

32.084

Tsd. Euro

Plan

35.519

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.541

Tsd. Euro

Plan

-2.683

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

28

Tsd. Euro

Plan

28

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.439

Tsd. Euro

Plan

2.581

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

74

Tsd. Euro

Plan

74

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.541

Tsd. Euro

Plan

2.683

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-7.725

Tsd. Euro

Plan

-8.203

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

55

Tsd. Euro

Plan

55

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

7.522

Tsd. Euro

Plan

8.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

148

Tsd. Euro

Plan

148

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

7.725

Tsd. Euro

Plan

8.203

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-7.410

Tsd. Euro

Plan

-8.207

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

56

Tsd. Euro

Plan

56

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

7.203

Tsd. Euro

Plan

8.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

151

Tsd. Euro

Plan

151

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

7.410

Tsd. Euro

Plan

8.207

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Zum Zeitpunkt der Planung und Erstellung der WFA wurde mit Aufwänden in Höhe von 18.581.000 € im Bereich Transferzahlungen an die LKn für die Jahre 2015-2017 gerechnet. Tatsächlich sind nur finanzielle Auswirkungen in der Höhe von 16.164.000 € in den Jahren 2015-2017 eingetreten. Der Grund dafür ist, dass die der Abrechnung der Werkverträge BMLFUW – LKn über die technische Hilfestellung bei der Antragseinreichung im INVEKOS-Bereich für die Jahre 2015-2017 zugrunde liegenden Fallzahlen gemäß Auswertungen der Agrarmarkt Austria nicht so hoch sind, als zum Zeitpunkt der WFA prognostiziert. Das wird auch für die Jahre 2018 und 2019 weiterhin der Fall sein.
Es sind keine unerwarteten Probleme aufgetreten. Die Ziele der WFA sind mit minimalem Kostenaufwand erreicht worden.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Gleichstellung von Frauen und Männern: Das Förderangebot richtet sich an Frauen und Männer gleichermaßen.
Sonstige wesentliche Auswirkungen: Die BetriebsleiterInnen erhalten im Rahmen der INVEKOS-Förderungsabwicklung Entscheidungsgrundlagen für die strategische Ausrichtung ihres Unternehmens, bei der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und zu weiteren Themen, wie diese in den bezughabenden Verordnungen und Richtlinien aufgelistet sind.

Gesamtbeurteilung

Mit dem gegenständlichen Werkvertrag soll eine qualitativ hochwertige und praxistaugliche technische Hilfestellung für die Antragsteller angeboten werden, wobei das Ziel verfolgt wird, eine bestmögliche Antragsqualität und damit eine höchstmögliche Auszahlungsqualität zu erreichen.
Diese Zielsetzung wurde – auch durch die wesentlichen Vorleistungen und Beiträge der Zahlstelle AMA – erreicht.

Im Zuge der Evaluierung wurden die Leistungspositionen und das Minutengerüst für die Arbeitsschritte im Rahmen der Leistungspositionen MFA-Flächen geprüft. Die Minutenwerte wurden durch Zeitmessungen validiert, die Leistungspositionen durch entsprechende Aufgabenbeschreibungen präzisiert und eine einheitliche Bewertung und Zuordnung der Aufwände zu den Antragsarten vorgenommen. Leistungspositionen wurden gegebenenfalls neu abgegrenzt bzw. zusammengelegt, notwendige AMA-Auswertungen für die Fallzahlen präzisiert und Minutenwerte angepasst. Insgesamt kam es zu einer Aufwertung der Leistungspositionen „Auffälligkeitsprüfung bei Orthofoto-Aktualisierung“ sowie des Herbstantrages.
Hinsichtlich Werkvertragsabrechnung wurden Anreizsysteme geschaffen, die den Anteil der selbsttätigen Antragsteller und die Erledigungsqualität der Referenzänderungsanträge berücksichtigen.
Der Stundensatz wurde – basierend auf der Entlohnung gemäß AMA-Kollektivvertrag und unter Berücksichtigung von arbeitsplatzbedingten betrieblichen Aufwänden gemäß WFA FinA Verordnung – evaluiert. Für die Abrechnung 2018 gilt ein Gesamtstundensatz von € 40,17.

Die LKn-bezogenen Obergrenzen bezüglich Kostenersatz wurden auf Basis von Szenarienrechnungen überprüft und neue Obergrenzen ermittelt. Die bundesweite Obergrenze sinkt von 8,0 Mio. Euro auf 7,491 Mio. Euro und bewegt sich im Bereich der Abrechnung 2016.
Die Zurverfügungstellung von AMA-Daten an die LKn wurde zwischenzeitlich präzisiert. Neben der Datenüberlassung für die Aufgabenerfüllung gemäß gegenständlichem Werkvertrag kann durch die AMA auch eine Antragsdatenweitergabe auf Basis einer Zustimmungserklärung des Antragstellers erfolgen. Für den Fall einer unzulässigen Datennutzung durch den Auftragnehmer wurden im gegenständlichen Vertrag entsprechende Vorkehrungen getroffen.
Schlussendlich wurde hinsichtlich der selbsttätigen Antragstellung auch eine Position betreffend das Anbot von Schulungen für potenziell selbsttätige Antragsteller in den Vertrag aufgenommen.

Schlussfolgerung: Der gegenständliche Werkvertrag erfüllt die vereinbarten Zielsetzungen; Anpassungen bzw. Ergänzungen wurden – wie beschrieben – für zielführend erachtet und mit einer Vertragsänderung, beginnend mit 1.12.2017, umgesetzt.


Verbesserungspotentiale

Die Dokumentation der erbrachten Leistungen gemäß der verwendeten Checkliste war in einigen Bereichen zu allgemein und ließ die tatsächlich gesetzten Arbeitsschritte zum Teil nicht vollständig erkennen. Sie wurde in Hinblick auf die Qualitätssicherungsmaßnahmen präzisiert (z.B. Auffälligkeitsprüfung bei Orthofoto-Aktualisierung, …).


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.