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Vorhaben

Sonderrichtlinie des BM.I zur Abwicklung der Förderungen im Zusammenhang mit Hilfsmaßnahmen für Transitflüchtlinge im Zeitraum 4.9.2015 - 31.3.2016

2017
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2015

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015

Nettoergebnis in Tsd. €: -36.901

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Vorgänger WFA:
Aufgrund der internationalen Lage sind seit Anfang September bis Mitte Oktober 2015 rund 292.000 Personen an der österreichischen Grenze angekommen. Der allergrößte Teil der Flüchtlinge hat das Ziel nach Deutschland zu kommen, Österreich ist vor allem ein Transitland. Die hier ankommenden Menschen werden in Kooperation von BMI, BMLVS und den NGOs mit Nahrung versorgt, bei Bedarf medizinisch betreut und in Not- und Übergangsquartieren untergebracht. Durch Zusammenwirken von Bund, Ländern, Gemeinden, NGOs, Rettungsorganisationen und die Umsicht von Polizei und Bundesheer können humanitäre Notsituationen vermieden werden.
Die NGOs leisten bei der Bewältigung der außerordentlichen zusätzlichen Fürsorgemaßnahmen durch Verpflegung und Bereitstellung von Notunterkünften, durch Nahrungsversorgung und medizinische Betreuung sowie soziale Hilfeleistung einen wesentlichen Beitrag, wofür außerordentliche Förderzahlungen durch das BM.I geleistet werden. Die gegenständliche Sonderrichtlinie regelt die Abwicklung der Förderungen an NGOs im Zusammenhang mit den Hilfsmaßnahmen für Transitflüchtlinge (somit keine Asylwerber iSd Asylgesetzes und daher nicht im Wirkungsziel „Sicherstellung eines geordneten, rechtsstaatlichen Vollzugs und eines qualitativ hochwertigen Managements in den Bereichen Asyl, Fremdenwesen und der legalen Migration“ verankert).

Gegenständliche WFA:
Da die Sonderrichtlinie zur Abwicklung der Förderungen im Zusammenhang mit Hilfsmaßnahmen für Transitflüchtlinge hinsichtlich der Förderungsgewährung auf den Leistungszeitraum 4. September 2015 bis 31. März 2016 beschränkt ist, ergab sich aufgrund des weiterhin bestehenden Flüchtlingsandrangs (insbesondere Lybien) die Notwendigkeit einer Verlängerung bis 30. Juni 2016. Ergänzend wird angemerkt, dass bis 19.4.2016 rd. 795.000 Personen an der österreichischen Grenze angekommen sind.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Bundesministerium für Inneres (BM.I) als größter Sicherheitsdienstleister Österreichs trägt besondere Verantwortung dafür, dass die Menschen ihr Leben in Sicherheit und Freiheit gestalten können. Die Aufgaben des BM.I reichen von der Kriminalitäts-, Terror- und Korruptionsbekämpfung über Asylwesen, Migration und Krisen- und Katastrophenschutzmanagement bis hin zu Zivildienst sowie der Durchführung von Wahlen. Um zielorientiert und mit Weitblick zu sozialem Frieden und hoher Lebensqualität in Österreich beitragen zu können, bedarf es einer strategischen Handlungsanleitung, die das BM.I mit seiner Ressortstrategie INNEN.SICHER festgelegt hat.
Davon ausgehend wurde eine Förderstrategie formuliert, die den Ausgangspunkt und Rahmen für alle vom BM.I verlautbarten Sonderrichtlinien (gemäß § 5 Abs. 2 der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014), BGBI. II Nr. 208/2014 in der geltenden Fassung) bildet.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Sicherstellung der Nahrungsversorgung, medizinischen Betreuung und Unterbringung in Not- und Übergangsquartieren

Beschreibung des Ziels

Vorgänger WFA:
Aufgrund der internationalen Lage sind seit Anfang September bis Mitte Oktober 2015 rund 292.000 Personen an der österreichischen Grenze angekommen. Es gilt die ankommenden Menschen mit Nahrung zu versorgen, bei Bedarf medizinisch zu betreuen und in Not- und Übergangsquartieren unterzubringen. Eine humanitäre Notsituation in Österreich soll vermieden werden.

Gegenständliche WFA:
Ergänzend wird angemerkt, dass bis 19.4.2016 rd. 795.000 Personen an der österreichischen Grenze angekommen sind.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Versorgung der Transitflüchtlinge

Ausgangszustand 2015:

Die Versorgung der Transitflüchtlinge ist ohne Vergabe der Förderungen nur unzureichend gewährleistet.

Zielzustand 2017:

Die Versorgung der Transitflüchtlinge ist durch die Vergabe von Förderungen an NGOs, Rettungsorganisationen etc. sichergestellt (Zielwerte sind mit den konkreten Förderverträgen zu vereinbaren).

Istzustand 2017:

Das BM.I hat mit den NGOs Förderungsverträge abgeschlossen, dadurch war die Versorgung der Transitflüchtlinge sichergestellt. Die in Österreich ankommenden Menschen wurden umfassend versorgt (Nahrung, Kleidung, medizinische Erstversorgung) und zu Not- und Übergangsquartieren transportiert und dort untergebracht.

Datenquelle:
interne Aufzeichnungen

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Umsetzung der Sonderrichtlinie durch Vergabe von Förderungen

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durch die Umsetzung der Sonderrichtlinie zur Abwicklung der Förderungen im Zusammenhang mit Hilfsmaßnahmen für Transitflüchtlinge wird Nahrungsversorgung, medizinische Betreuung und Unterbringung in Not- und Übergangsquartieren von Transitflüchtlingen gewährleistet.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Umsetzung der Sonderrichtlinie durch Vergabe von Förderungen – Verlängerung der Sonderrichtlinie bis 30. Juni 2016

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durch die Verlängerung der Sonderrichtlinie können Hilfsmaßnahmen bis 30. Juni 2016 gefördert werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2015 - 2017
2015
2016
2017

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-36.901

Tsd. Euro

Plan

-74.077

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

36.901

Tsd. Euro

Plan

74.077

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

36.901

Tsd. Euro

Plan

74.077

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-35.408

Tsd. Euro

Plan

-36.442

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

35.408

Tsd. Euro

Plan

36.442

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

35.408

Tsd. Euro

Plan

36.442

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.493

Tsd. Euro

Plan

-37.635

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.493

Tsd. Euro

Plan

37.635

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.493

Tsd. Euro

Plan

37.635

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Im Zeitpunkt der Planung und Erstellung der gegenständlichen WFA wurde im Jahr 2015 mit einem Aufwand von € 36,442 Mio. und im Jahr 2016 mit einem Aufwand von € 37,635 gerechnet. Tatsächlich sind im Jahr 2015 finanzielle Auswirkungen in der Höhe von € 35,408 und im Jahr 2016 von € 1,493 eingetreten. Das Delta im Jahr 2016 ergibt sich durch die erforderliche temporäre Unterbringung von Asylwerber in Transitquartieren. Ab Ende März bzw. Anfang April des Jahres 2016 ging der Anteil der Transitmigranten in den Quartieren gegen null, weshalb von einem 100%igen Anteil an Asylwerbern ausgegangen wurde. Die Kostentragung für Asylwerber erfolgte durch das Detailbudget der Grundversorgung.

Gesamtbeurteilung

Im September 2015 begann aufgrund der internationalen Lage ein nicht vergleichbarer Zustrom von Transitmigranten an die österreichische Grenze. Der allergrößte Teil der Transitmigranten hatte das Ziel nach Deutschland zu kommen. Österreich stellte ein sogenanntes Durchreiseland dar.

Durch das Zusammenwirken von Bund, Ländern, Gemeinden und insbesondere durch die Zusammenarbeit mit den NGOs sowie der Umsicht von Polizei und Bundesheer konnten die ankommenden Menschen mit Nahrung und Kleidung versorgt, medizinisch betreut und in Not- und Übergangsquartieren untergebracht und somit eine humanitäre Notsituation vermieden werden. Im Zeitraum zwischen 04.09.2015 und 31.03.2016 konnten mit den getroffenen Maßnahmen bis zu 800.000 Menschen versorgt werden.

Die NGOs leisteten bei der Bewältigung der Migrationskrise einen wesentlichen Beitrag durch die Bereitstellung von Notunterkünften, durch Nahrungsversorgung sowie soziale Hilfeleistungen. Dafür wurden vom BM.I außerordentliche Förderzahlungen an 12 NGOs geleistet. Die gegenständliche Sonderrichtlinie hat die Abwicklung der Förderungen an NGOs im Zusammenhang mit den Hilfsmaßnahmen für Transitmigranten geregelt. Auf Basis dieser Sonderrichtlinie wurden mit den NGOs Förderungsverträge abgeschlossen und seitens des BM.I Auszahlungen getätigt. Die gesetzmäßige oder satzungsmäßige Bestimmung des Förderwerbers wurde mit dem Schwerpunkt auf die Erbringung von Leistungen des Rettungswesen, der Katastrophenhilfe, der humanitären Hilfe oder sonstiger sozialer Hilfeleistungen festgelegt.
Mit den gesetzten Maßnahmen konnte für den erforderlichen Zeitraum (die Sonderrichtlinie wurde bis 30.06.2016 verlängert) die gewünschte Wirkung erzielt werden.

Zu den finanziellen Auswirkungen wird angemerkt, dass aufgrund der großen Anzahl an ankommenden Menschen auch Asylwerber in Transitquartieren temporär untergebracht wurden. Nachdem ab Ende März/Anfang April des Jahres 2016 der Anteil der Transitmigranten gegen null ging, erfolgte die Kostentragung der in den Transitquartieren untergebrachten Asylwerber durch das Detailbudget der Grundversorgung.


Verbesserungspotentiale

Im BM.I wird derzeit ein Konzept Zur Bewältigung vergleichbarer Krisensituation erarbeitet. Im Zuge der Erarbeitung des Konzepts zur Bewältigung vergleichbarer Krisensituationen werden mögliche Verbesserungspotentiale ausgelotet.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen