Vorhaben
Förderung alpine Infrastruktur 2014 - 2017
Rahmenförderungsvertrag über die Förderung der alpinen Infrastruktur 2014-2017; Jährlicher Förderungsvertrag über die Förderung der alpinen Infrastruktur 2014
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014
Nettoergebnis in Tsd. €: -14.762
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Ermöglichung der Durchführung der laufend notwendigen Erhaltungsmaßnahmen bei der alpinen Infrastruktur
Beschreibung des Ziels
Wanderwege und (versicherte) Bergwege sowie Schutzhütten bilden das Rückgrat des österreichischen Sommertourismus und müssen fortlaufend instandgehalten werden. Ein gut markiertes Wegenetz gibt Sicherheit und die Schutzhütten fungieren als Stützpunkte und Anlaufstellen im Wandertourismus. Durch die Unterstützung der alpinen Vereine soll gewährleistet werden, dass Schutzhütten und Wege erhalten bleiben und die laufend notwendigen Maßnahmen finanziert werden können.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Schutzhüttenförderung des Tourismusressorts [Anzahl]
Istwert
300Anzahl
Zielzustand
300Anzahl
Datenquelle: Bestandsstatistik der geförderten Hütten 2013-2017
Ziel 2: Sicherung der Qualität der alpinen Infrastruktur
Beschreibung des Ziels
Dem Alpin- und Wandertourismus kommt in Österreich große Bedeutung zu, so ist die beliebteste sportliche Aktivität der Sommerurlauber das Wandern. Um Touristen weiterhin für das Wandern zu begeistern ist es notwendig, die Qualität der Schutzhütten, vor allem im Gäste- und Personalbereich, zu erhalten.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Besucherzahlen über den 5-jährigen Beobachtungszeitraum halten [Anzahl]
Istwert
576.473Anzahl
Zielzustand
1.170.000Anzahl
Datenquelle: Bestandsstatistik der geförderten Hütten 2013-2017
Nächtigungszahlen über den 5-jährigen Beobachtungszeitraum halten [Anzahl]
Istwert
195.281Anzahl
Zielzustand
364.000Anzahl
Datenquelle: Bestandsstatistik der geförderten Hütten 2013-2017
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Auszahlung nicht rückzahlbarer Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Mitgliedsvereine des VAVÖ erhalten auf Basis des Rahmenförderungsvertrages über die Förderung der alpinen Infrastruktur 2014-2017 nicht rückzahlbare Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen auf Schutzhütten, Wegen und bei Biwaks. Diese Mittel werden für konkrete Projekte zur Verfügung gestellt, die der Substanzerhaltung, Qualitätsverbesserung sowie Kapazitätsoptimierung im Gästebereich bzw. Personalbereich, der Erfüllung von Behördenauflagen, umweltbezogenen Einrichtungen sowie Energiesparmaßnahmen sowie Maßnahmen im Bereich zielgruppenrelevanter Sondereinrichtungen dienen. Bei den nach diesem Rahmenförderungsvertrag geförderten Schutzhütten wird davon ausgegangen, dass diese aufgrund definierter Kriterien nicht den Wettbewerb in der Europäischen Union im Sinne des EU-Beihilfenrechtes verzerren. Die Kriterien sind im Bewertungsmodell festgelegt, welches die alpinen Vereine bei Einreichung der zu fördernden Hütten beilegen müssen. Sollten die Merkmale auf einzelne geförderte Hütten nicht zutreffen, wird die Förderung nur als „De-minimis“-Beihilfe gewährt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Der Rahmenförderungsvertrag galt für die Jahre 2014 bis 2017. Für diese Jahre wurde jährlich eine Förderung in Höhe von EUR 3,6 Mio gewährt. Die konkrete Förderungszusage erfolgte jedoch nicht über den Rahmenförderungsvertrag, sondern über jährliche Förderungsverträge zwischen dem BMWFW und dem Verband der alpinen Vereine Österreichs (VAVÖ).
Die Bedeckung erfolgte jedenfalls im Rahmen BFG/BFRG.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.