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Vorhaben

Förderung alpine Infrastruktur 2014 - 2017

Rahmenförderungsvertrag über die Förderung der alpinen Infrastruktur 2014-2017; Jährlicher Förderungsvertrag über die Förderung der alpinen Infrastruktur 2014

2017
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: -14.762

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Problemdefinition

Dem Alpin- und Wandertourismus kommt in Österreich große Bedeutung zu, so ist die beliebteste sportliche Aktivität der Sommerurlauber das Wandern. Warum sich die Sommerurlauber für ein Urlaubsziel entscheiden, liegt primär an den natürlichen Gegebenheiten. Für 63% sind Landschaft und Natur ausschlaggebend. Die Berge werden von 51% als Grund genannt. 4 von 10 Sommergästen bezeichnen ihren Aufenthalt als Wander- bzw. Bergsteig-Urlaub (Studie Österreich Werbung, T-MONA Urlauber Sommer 2011). Wanderwege, Bergwege und Steige bilden das Rückgrat des österreichischen Sommertourismus und müssen fortlaufend instandgehalten werden. Ein gut markiertes Wegenetz gibt Sicherheit, die Schutzhütten fungieren als Stützpunkte und Anlaufstellen. Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft unterstützt daher laufende Erhaltungsmaßnahmen bei alpinen Schutzhütten sowie Wander- und Bergwegen, die von den im Verband der alpinen Vereine Österreichs (VAVÖ) zusammengeschlossenen Vereinen betreut werden. Von den Mitgliedsvereinen des VAVÖ werden 475 Schutzhütten betrieben, davon fallen rund 300 Schutzhütten unter die Förderung des BMWFW. Die Ziele der Förderung bestehen im Erhalt des Bestands und der Qualität der alpinen Infrastruktur.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Ermöglichung der Durchführung der laufend notwendigen Erhaltungsmaßnahmen bei der alpinen Infrastruktur

Beschreibung des Ziels

Wanderwege und (versicherte) Bergwege sowie Schutzhütten bilden das Rückgrat des österreichischen Sommertourismus und müssen fortlaufend instandgehalten werden. Ein gut markiertes Wegenetz gibt Sicherheit und die Schutzhütten fungieren als Stützpunkte und Anlaufstellen im Wandertourismus. Durch die Unterstützung der alpinen Vereine soll gewährleistet werden, dass Schutzhütten und Wege erhalten bleiben und die laufend notwendigen Maßnahmen finanziert werden können.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Schutzhüttenförderung des Tourismusressorts [Anzahl]

Istwert

300

Anzahl

Zielzustand

300

Anzahl

Datenquelle: Bestandsstatistik der geförderten Hütten 2013-2017

Ziel 2: Sicherung der Qualität der alpinen Infrastruktur

Beschreibung des Ziels

Dem Alpin- und Wandertourismus kommt in Österreich große Bedeutung zu, so ist die beliebteste sportliche Aktivität der Sommerurlauber das Wandern. Um Touristen weiterhin für das Wandern zu begeistern ist es notwendig, die Qualität der Schutzhütten, vor allem im Gäste- und Personalbereich, zu erhalten.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Besucherzahlen über den 5-jährigen Beobachtungszeitraum halten [Anzahl]

Istwert

576.473

Anzahl

Zielzustand

1.170.000

Anzahl

Datenquelle: Bestandsstatistik der geförderten Hütten 2013-2017

Nächtigungszahlen über den 5-jährigen Beobachtungszeitraum halten [Anzahl]

Istwert

195.281

Anzahl

Zielzustand

364.000

Anzahl

Datenquelle: Bestandsstatistik der geförderten Hütten 2013-2017


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Auszahlung nicht rückzahlbarer Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Mitgliedsvereine des VAVÖ erhalten auf Basis des Rahmenförderungsvertrages über die Förderung der alpinen Infrastruktur 2014-2017 nicht rückzahlbare Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen auf Schutzhütten, Wegen und bei Biwaks. Diese Mittel werden für konkrete Projekte zur Verfügung gestellt, die der Substanzerhaltung, Qualitätsverbesserung sowie Kapazitätsoptimierung im Gästebereich bzw. Personalbereich, der Erfüllung von Behördenauflagen, umweltbezogenen Einrichtungen sowie Energiesparmaßnahmen sowie Maßnahmen im Bereich zielgruppenrelevanter Sondereinrichtungen dienen. Bei den nach diesem Rahmenförderungsvertrag geförderten Schutzhütten wird davon ausgegangen, dass diese aufgrund definierter Kriterien nicht den Wettbewerb in der Europäischen Union im Sinne des EU-Beihilfenrechtes verzerren. Die Kriterien sind im Bewertungsmodell festgelegt, welches die alpinen Vereine bei Einreichung der zu fördernden Hütten beilegen müssen. Sollten die Merkmale auf einzelne geförderte Hütten nicht zutreffen, wird die Förderung nur als „De-minimis“-Beihilfe gewährt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2017
2014
2015
2016
2017

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-14.762

Tsd. Euro

Plan

-14.762

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

94

Tsd. Euro

Plan

94

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

14.400

Tsd. Euro

Plan

14.400

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

268

Tsd. Euro

Plan

268

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

14.762

Tsd. Euro

Plan

14.762

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-3.632

Tsd. Euro

Plan

-3.632

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

8

Tsd. Euro

Plan

8

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

3.600

Tsd. Euro

Plan

3.600

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

24

Tsd. Euro

Plan

24

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

3.632

Tsd. Euro

Plan

3.632

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-3.680

Tsd. Euro

Plan

-3.680

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

21

Tsd. Euro

Plan

21

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

3.600

Tsd. Euro

Plan

3.600

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

59

Tsd. Euro

Plan

59

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

3.680

Tsd. Euro

Plan

3.680

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-3.681

Tsd. Euro

Plan

-3.681

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

21

Tsd. Euro

Plan

21

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

3.600

Tsd. Euro

Plan

3.600

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

60

Tsd. Euro

Plan

60

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

3.681

Tsd. Euro

Plan

3.681

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-3.684

Tsd. Euro

Plan

-3.684

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

22

Tsd. Euro

Plan

22

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

3.600

Tsd. Euro

Plan

3.600

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

62

Tsd. Euro

Plan

62

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

3.684

Tsd. Euro

Plan

3.684

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Der Rahmenförderungsvertrag galt für die Jahre 2014 bis 2017. Für diese Jahre wurde jährlich eine Förderung in Höhe von EUR 3,6 Mio gewährt. Die konkrete Förderungszusage erfolgte jedoch nicht über den Rahmenförderungsvertrag, sondern über jährliche Förderungsverträge zwischen dem BMWFW und dem Verband der alpinen Vereine Österreichs (VAVÖ).
Die Bedeckung erfolgte jedenfalls im Rahmen BFG/BFRG.

Gesamtbeurteilung

Ohne die Förderung durch Tourismusmittel ist der Erhalt eines Teiles der von Mitgliedsvereinen des Verbands alpiner Vereine Österreichs (VAVÖ) betriebenen 475 Schutzhütten gefährdet. Bei der von der Förderung erfassten Schutzhütten ist es aufgrund ihrer Lage zwar möglich, den laufenden Betrieb aus den erzielbaren Einnahmen, nicht aber Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen zu finanzieren.
Aus einer 2016/2017 im Auftrag des BMWFW vom Österreichischen Rauminstitut GmbH erstellten Evaluierung „Evaluierung Rahmenförderungsvertrag über die Förderung der alpinen Infrastruktur 2014-2017“ geht hervor, dass die Fördermittel durch den Rahmenförderungsvertrag über die Förderung der alpinen Infrastruktur im Berichtszeitraum entsprechend der Zielformulierungen eingesetzt wurden. Die Untersuchung der Förderdaten wie auch die durchgeführten Interviews haben gezeigt, dass die Fördermittel im Rahmen der Zielsetzungen verwendet wurden. Der überwiegende Teil der Fördermittel ging an Schutzhütten, ein besonderer Schwerpunkt wurde dabei auf die Erhaltung der Bausubstanz gelegt. Für Biwaks, Wege und Materialseilbahnen wurden vergleichsweise wenig Fördermittel in Anspruch genommen, die anstehenden Projekte wurden von den alpinen Vereinen dennoch umgesetzt. Die Analyse hat darüber hinaus gezeigt, dass etwa ein Drittel aller förderbaren Hütten jährlich mit Förderungen des BMWFW bedacht werden. Dabei findet beim Österreichischen Touristenklub (ÖTK) eine deutlich stärkere Konzentration auf einzelne Hütten statt. Der überwiegende Teil der Fördermittel (69,2%) wird für Schutzhütten aufgewendet. Materialseilbahnen, Wege und Biwaks machen einen deutlich kleineren Anteil aus. Der Großteil der Investitionen (42%) geht in die Erhaltung der Bausubstanz, wobei der ÖTK mit 75% den größten und die Naturfreunde mit 31% den geringsten Anteil ihrer Investitionen in Schutzhütten mit Förderung seitens des BMWFW dafür verwenden. Die Investitionen des Alpenvereins weisen den geringsten Anteil an BMWFW-Förderungen (47% des Investitionsvolumens) und gleichzeitig den höchsten Anteil an sonstigen Förderungen (11%) und auch an Eigenmittel (42%) auf. Bei den Naturfreunden, dem ÖTK (jeweils 73%) und den Kleinvereinen (66%) liegt der BMWFW-Anteil wesentlich höher. Die Tourismusintensität der Standortgemeinde hat keine merkliche Auswirkung auf die Höhe der Förderung oder die Auslastung der Schutzhütten. Umgekehrt trägt somit die Auslastung der Schutzhütten auch nicht messbar zur Tourismusintensität der Gemeinden bei. Der Förderschwerpunkt nach Größenklassen liegt bei Hütten mit mehr als 50 Schlafplätzen und 51 bis 100 Sitzplätzen. Größere Hütten (mehr als 50 Schlafplätze bzw. mehr als 100 Sitzplätze) haben eine deutlich bessere Nächtigungs-Auslastung als kleinere.

Erläuterung zur Zielerreichung:
Ziel 1) Sämtliche im Jahr 2013 geförderten Schutzhütten sind auch 2018, fünf Jahre nach der Förderung noch in Betrieb. Damit konnte auch das mit den geförderten Schutzhütten verbundene Wegenetz erhalten werden.
Ziel 2) Im Jahr 2013 wurde davon ausgegangen, dass 2017 eine aktuelle Datenbasis bezüglich Nächtigungs- und Tagesbesucherzahlen für sämtliche förderungswürdige Hütten vorliegt; dies konnte jedoch nicht gesamthaft, sondern nur für die tatsächlich geförderten Hütten vorgelegt werden. Die in der gegenständlichen Evaluierung angegebenen Nächtigungs- und Tagesbesucherzahlen auf den geförderten Hütten konnten eruiert werden. Nachdem keine Datenbasis zu den Besucher- und Nächtigungszahlen über die Anzahl der förderungswürdigen Hütten vorliegt, sondern nur über die Anzahl der tatsächlich geförderten Hütten, erscheint das Ziel als „nicht erreicht“ auf, wobei das hier nicht dem Erfolg der Förderung, sondern den herangezogenen Indikatoren geschuldet ist. Die ho. erwähnte beauftragte Studie zum Erfolg der Förderung der Alpinen Infrastruktur zeichnet ein umfassendes Bild über die Auswirkungen der gegenständlichen Förderung und kommt zu dem Ergebnis, dass die Fördermittel durch den Rahmenförderungsvertrag über die Förderung der alpinen Infrastruktur im Berichtszeitraum entsprechend der Zielformulierungen eingesetzt wurden.


Verbesserungspotentiale

Bezeichnung der Hütten einzuführen (Strukturierung der Daten). Die Struktur der Datenerfassung und die Adaptierung der Datenblätter könnte der Studie zufolge ebenso modifiziert werden. Ein weiterer Verbesserungsvorschlag bezieht sich auf die Förderfähigkeit von mehrjährigen Projekten.
Des Weiteren sind die im Zuge der erstellten WFA angeführten Indikatoren für die angeführten Ziele in ihrer Aussagekraft zu verbessern, um den tatsächlichen Erfolg der Förderung widerzuspiegeln. Bei einer etwaigen neuen Förderung wird darauf zu achten sein, aussagekräftigere, wirkungsorientierte Kennzahlen und Indikatoren heranzuziehen, die direkt mit der Förderung korrelieren und aus der sich der Verlauf der Förderung realitätsnah darstellen lässt.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen