Vorhaben
Programme der betrieblichen Tourismusförderung 2014- 2020
Betriebliche Tourismusförderung des Bundes 2014-2020 (Richtlinien des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über den TOP-TOURISMUS-IMPULS 2014-2020, Richtlinie des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft für die Übernahme von Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft 2014-2020, Vertrag über die Abwicklung der Tourismusförderungen des Bundes)
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014
Nettoergebnis in Tsd. €: -71.886
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anteil der Qualitätsbetten [%]
Istwert
45,1%
Zielzustand
46,3%
Datenquelle: Statistik Austria
Ziel 2: Sicherung der Beschäftigungslage
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Mitarbeiterzahlen (Vollzeitäquivalente) bei unterstützten Unternehmen [Anzahl]
Istwert
23,0Anzahl
Zielzustand
22,3Anzahl
Datenquelle: Datenbereitstellung für die Evaluerung, ÖHT
Ziel 3: Erleichterung der Kapitalaufbringung von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Gefördertes Kreditvolumen [Mio. EUR]
Istwert
232Mio. EUR
Zielzustand
140Mio. EUR
Datenquelle: ÖHT Evaluierungsstudie
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
TOP – Jungunternehmerförderung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Um die Wettbewerbsfähigkeit sowie die Tourismusbranche als Arbeitsplatzmotor zu erhalten benötigt die österreichische Tourismus- und Freizeitwirtschaft mutige Jungunternehmer. Mit dieser Maßnahme wird die Gründung und Übernahme von kleinen und mittleren Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft gefördert. Unterstützt werden dabei materielle Investitionen. Das BMWFW unterstützt gemeinsam mit dem beteiligten Bundesland die Jungunternehmer in Form eines Einmalzuschusses von max. je 7,5% der förderbaren Kosten, die mind. 20.000 Euro und max. 250.000 Euro betragen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
TOP – Innovation
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Um die gute Position des österreichischen Tourismus im europäischen und internationalen Wettbewerb angesichts der sich dynamisch ändernden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu behaupten, bedarf es innovativer Ideen und Konzepte sowie der Schaffung von Angebotsbündeln entlang der touristischen Wertschöpfungskette. Mit dieser Förderungsschiene werden die Konzeption, Entwicklung und Umsetzung kreativer und buchungsrelevanter innovativer Angebote durch KMUs der Tourismus- und Freizeitwirtschaft (innovative Einzelprojekte) und durch überbetriebliche Kooperationen entlang der touristischen Wertschöpfungskette in einer Tourismusdestination (innovative Kooperationsprojekte) im ländlichen Raum unterstützt. Die Förderung besteht im Falle innovativer Einzelprojekte bei förderbaren Kosten von mind. 100.000 Euro bis max. 500.000 Euro in einem Zuschuss von bis zu 50% der förderbaren Kosten, im Falle innovativer Kooperationsprojekte beträgt der Zuschuss bis zu 70% der förderbaren Kosten. Die Förderung wird als „De-minimis Beihilfe“ gewährt. Der Zuschuss setzt sich aus Mitteln des BMWFW sowie EU-Mitteln im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung in Österreich 2014-2020 zusammen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
TOP – Investition
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Mit TOP-Impuls-Krediten und TOP-Tourismus-Krediten stehen Förderungsinstrumente zur Verfügung, die angesichts des laufenden Modernisierungsbedarfs der qualitätstouristischen Einrichtungen eine langfristige und nachhaltige Finanzierungsmöglichkeit bietet. Mit langen Laufzeiten und nachhaltig zinsgünstigen Konditionen entsprechen diese Finanzierungsformen bestmöglich dem Finanzierungsbedarf, der sich aus ständig steigenden Qualitätsansprüchen aber auch aus den sich laufend ändernden Anforderungen an Tourismusbetriebe ergibt. Kreditfinanzierungen der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT), die die betriebliche Tourismusförderung des Bundes abwickelt, sind in der Regel zwischen 700.000 Euro Gesamtinvestitionskosten (GIK) bis 5 Mio. Euro Kredit möglich. Bei dem TOP-Impuls-Kredit handelt es sich um einen geförderten Investitionskredit, der idR für Vorhaben zwischen GIK 700.000 Euro und 1 Mio. Euro gewährt wird und auf einer mit einer Bundeshaftung besicherten Refinanzierungslinie beruht. Beim TOP-Tourismus-Kredit handelt es sich um einen geförderten Investitionskredit, der idR für Vorhaben ab 1 Mio. Euro GIK gewährt wird und der mit einem bundesseitigen Zinsenzuschuss von max. 2% p.a. versehen ist.
Mit TOP – Investition werden auch Projekte mit förderbaren Kosten zwischen 100.000 Euro und 700.00 Euro durch Barzuschüsse (max. 5% der förderbaren Kosten) gefördert.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
TOP – Restrukturierung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Geringe Eigenkapitalausstattung, notwendige Erneuerungen, hoher Finanzbedarf, wachsender Konkurrenzdruck und damit verbundene, notwendige Investitionen stellen Risikofaktoren für den österreichischen Tourismus dar und können Unternehmen in eine wirtschaftlich schwierige Situation bringen, die nur mit professioneller externer Hilfe bewältigt werden kann.
Im Rahmen der TOP – Restrukturierung können Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe, die wesentliche Angebotsträger der heimischen Tourismuswirtschaft sind und grundsätzlich eine langfristige Erfolgschance haben, auf das Knowhow der ÖHT zurückgreifen.
Das BMWFW unterstützt die Restrukturierungsmaßnahmen gemeinsam mit dem beteiligten Bundesland über Zinsenzuschüsse.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die reduzierte Finanzierungsbereitschaft von Banken und die verschärften Eigenkapitalvorschriften machen das Instrument der Bundeshaftung zur Finanzierung von Investitionen unverzichtbar. Mit der Haftungsrichtlinie soll der Zugang zur Kreditfinanzierung für Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft erleichtert werden. Entsprechend dem langfristigen Finanzierungsbedarf der Tourismus- und Freizeitwirtschaft haben die Haftungen Laufzeiten von bis zu 20 Jahren. Die Haftungsübernahmen sind richtliniengemäß in der Regel zwischen 100.000,00 Euro und bis zu 4 Mio. Euro im Einzelfall möglich. Behaftet werden können ERP-Kredite und ERP-Kleinkredite sowie geförderte Investitionskredite der ÖHT und kommerzielle Investitionskredite.
Bei Übernahme einer Bundeshaftung reduziert sich das Finanzierungsrisiko der Kapitalgeber signifikant. Es entfällt die Verpflichtung, Eigenkapital zu unterlegen und verbessert sich das Rating des Kreditnehmers. In den Förderungsfällen ist die Bundeshaftung erforderlich, um die Finanzierungen für die Unternehmen zu ermöglichen. 2013 wurde ein Gesamtinvestitionsvolumen von rd. 72 Mio. Euro behaftet.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die erwarteten finanziellen Auswirkungen sind weitestgehend eingetreten. Mehrbedarfe konnten innerhalb der UG 40 abgedeckt werden. Für das Jahr 2018 sind gegenwärtig noch keine Istwerte verfügbar.
Die Bedeckung erfolgte jedenfalls im Rahmen BFG/BFRG.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
Im Rahmen der Erstellung der WFA wurde davon ausgegangen, dass durch die gegenständlichen Maßnahmen der Zugang zu Finanzmittel für die Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft erleichert werden kann und somit notwendige Investitionen getätigt werden, die notwendig sind, um die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu erhalten.
Im Rahmen der Evaluierung wurde Folgendes ersichtlich: Neben den mit der Investitionstätigkeit im Tourismus selbst geschaffenen Arbeitsplätzen, kann die durch Tourismusförderung angestoßene Investitionstätigkeit von jährlich rd. EUR 1.000 Mio. bei Baugewerbe und Zulieferbetrieben im Umkreis von erfahrungsgemäß 50 – 60 km weitere wesentliche Beschäftigungs- und Wertschöpfungseffekte auslösen und trägt auf diese Weise in ansonsten wirtschaftsschwachen Regionen wesentlich zur Stabilisierung der Regionalwirtschaft bei. Das hat sich vor allem auch in der vergangenen Finanz- und Wirtschaftskrise gezeigt, in der die Investitionstätigkeit trotz schlechter Rahmenbedingungen nicht zuletzt auch durch die geförderten Tourismusfinanzierungen aufrechterhalten werden konnte.
Im Rahmen der Erstellung der WFA wurde davon ausgegangen, dass Förderungsnehmer verpflichtet sind, Förderungsansuchen (inkl. Baupläne, Jahresabschlüssen udn diversen Verträgen) an die ÖHT zu richten und Verwendungsnachweise zu erbringen.
Im Rahmen der Evaluierung wurde Folgendes ersichtlich: Verwaltungskosten entstanden bei der Erstellung von Förderungsansuchen (Vorlage von Bauplänen, Jahresabschlüssen, Verträgen, etc.) und bei der Darlegung von Verwendungsnachweisen (Vorlage von Belegen).
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
- Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus
Im Rahmen der Erstellung der WFA wurde davon ausgegangen, dass durch die Programme der Tourismusförderung Unternehmen der Zugang zu Finanzmitteln erleichtert wird.
Im Rahmen der Evaluierung wurde Folgendes ersichtlich: Die Ziele dieser Förderung bestanden in der Erhaltung bzw. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigungslage in Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Diese Ziele konnten erreicht werden.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Diese vorliegende Evaluierung ist eine Zwischenevaluierung, um festzustellen, ob sich die getroffenen Maßnahmen in die angestrebte Richtung entwickeln. Die vorläufige Schlussevaluierung ist für 2019 vorgesehen, damit rechtzeitig die Grundlagen für die Folge-Richtlinie geschaffen wird.