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Vorhaben

Programme der betrieblichen Tourismusförderung 2014- 2020

Betriebliche Tourismusförderung des Bundes 2014-2020 (Richtlinien des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über den TOP-TOURISMUS-IMPULS 2014-2020, Richtlinie des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft für die Übernahme von Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft 2014-2020, Vertrag über die Abwicklung der Tourismusförderungen des Bundes)

2017
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: -71.886

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Problemdefinition

Der Tourismus spielt in der österreichischen Volkswirtschaft eine bedeutende Rolle. Der geschätzte Anteil des Tourismus am BIP belief sich 2013 auf 7,3% (Quelle: Studie „Ein Tourismus-Satellitenkonto für Österreich – Methodik, Ergebnisse und Prognosen für die Jahre 2000 bis 2014“ der Statistik Austria und des WIFO, S. 14/Übersicht 4). Im Jahresdurchschnitt 2013 waren 195.894 Personen im Beherbergungs- und Gaststättenwesen beschäftigt, das waren 5,6% aller unselbstständig Beschäftigten. (Quelle: BMASK, http://www.dnet.at/elis/Arbeitsmarkt.aspx, Arbeitsmarkt im Tourismus, Jahresdaten). Die österreichische Tourismus- und Freizeitwirtschaft muss laufend Anstrengungen unternehmen, um ihre gute Position im europäischen und internationalen Wettbewerb zu behaupten.
Die Entwicklungen auf dem Kapitalmarkt (Basel III) haben zu Änderungen in der Tourismusfinanzierung in Österreich geführt. Die Ratings von Tourismusbetrieben liegen einige Ratingstufen unter dem KMU-Schnitt, was sich negativ auf die Finanzierungskonditionen und möglicherweise auf die Kreditentscheidung selbst auswirkt. Unter den Rahmenbedingungen von Basel III und den für die Banken gestiegenen Refinanzierungskosten steigt der positive Effekt von Förderinstrumenten, die die Notwendigkeit zur Eigenmittelunterlegung bei den Banken dämpfen, Finanzierungsrisiken übernehmen und durch günstige Finanzierungen unterstützen.
Mit einem geförderten Investitionsvolumen von rund 486 Mio. Euro im Jahr 2013 lieferte die Tourismusförderung eine wichtige Unterstützung für eine zielgerichtete Veränderung der Unternehmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere im Hinblick auf die Qualität des Angebotes und belebte damit vor- und nachgelagerte Wirtschaftszweige. Im Jahr 2013 wurden im Rahmen der betrieblichen Tourismusförderung rd. 600 Förderungsfälle mit einem Kredit- bzw. Haftungsvolumen von rund 150 Mio. Euro unterstützt. Für die neuen Richtlinien wird von rund 500 Förderungsfällen jährlich ausgegangen, die allesamt KMUs der Tourismus- und Freizeitwirtschaft darstellen.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismus- und Freizeitwirtschaft

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anteil der Qualitätsbetten [%]

Istwert

45,1

%

Zielzustand

46,3

%

Datenquelle: Statistik Austria

Ziel 2: Sicherung der Beschäftigungslage

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Mitarbeiterzahlen (Vollzeitäquivalente) bei unterstützten Unternehmen [Anzahl]

Istwert

23,0

Anzahl

Zielzustand

22,3

Anzahl

Datenquelle: Datenbereitstellung für die Evaluerung, ÖHT

Ziel 3: Erleichterung der Kapitalaufbringung von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Gefördertes Kreditvolumen [Mio. EUR]

Istwert

232

Mio. EUR

Zielzustand

140

Mio. EUR

Datenquelle: ÖHT Evaluierungsstudie


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


TOP – Jungunternehmerförderung

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Um die Wettbewerbsfähigkeit sowie die Tourismusbranche als Arbeitsplatzmotor zu erhalten benötigt die österreichische Tourismus- und Freizeitwirtschaft mutige Jungunternehmer. Mit dieser Maßnahme wird die Gründung und Übernahme von kleinen und mittleren Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft gefördert. Unterstützt werden dabei materielle Investitionen. Das BMWFW unterstützt gemeinsam mit dem beteiligten Bundesland die Jungunternehmer in Form eines Einmalzuschusses von max. je 7,5% der förderbaren Kosten, die mind. 20.000 Euro und max. 250.000 Euro betragen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

TOP – Innovation

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Um die gute Position des österreichischen Tourismus im europäischen und internationalen Wettbewerb angesichts der sich dynamisch ändernden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu behaupten, bedarf es innovativer Ideen und Konzepte sowie der Schaffung von Angebotsbündeln entlang der touristischen Wertschöpfungskette. Mit dieser Förderungsschiene werden die Konzeption, Entwicklung und Umsetzung kreativer und buchungsrelevanter innovativer Angebote durch KMUs der Tourismus- und Freizeitwirtschaft (innovative Einzelprojekte) und durch überbetriebliche Kooperationen entlang der touristischen Wertschöpfungskette in einer Tourismusdestination (innovative Kooperationsprojekte) im ländlichen Raum unterstützt. Die Förderung besteht im Falle innovativer Einzelprojekte bei förderbaren Kosten von mind. 100.000 Euro bis max. 500.000 Euro in einem Zuschuss von bis zu 50% der förderbaren Kosten, im Falle innovativer Kooperationsprojekte beträgt der Zuschuss bis zu 70% der förderbaren Kosten. Die Förderung wird als „De-minimis Beihilfe“ gewährt. Der Zuschuss setzt sich aus Mitteln des BMWFW sowie EU-Mitteln im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung in Österreich 2014-2020 zusammen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

TOP – Investition

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Mit TOP-Impuls-Krediten und TOP-Tourismus-Krediten stehen Förderungsinstrumente zur Verfügung, die angesichts des laufenden Modernisierungsbedarfs der qualitätstouristischen Einrichtungen eine langfristige und nachhaltige Finanzierungsmöglichkeit bietet. Mit langen Laufzeiten und nachhaltig zinsgünstigen Konditionen entsprechen diese Finanzierungsformen bestmöglich dem Finanzierungsbedarf, der sich aus ständig steigenden Qualitätsansprüchen aber auch aus den sich laufend ändernden Anforderungen an Tourismusbetriebe ergibt. Kreditfinanzierungen der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT), die die betriebliche Tourismusförderung des Bundes abwickelt, sind in der Regel zwischen 700.000 Euro Gesamtinvestitionskosten (GIK) bis 5 Mio. Euro Kredit möglich. Bei dem TOP-Impuls-Kredit handelt es sich um einen geförderten Investitionskredit, der idR für Vorhaben zwischen GIK 700.000 Euro und 1 Mio. Euro gewährt wird und auf einer mit einer Bundeshaftung besicherten Refinanzierungslinie beruht. Beim TOP-Tourismus-Kredit handelt es sich um einen geförderten Investitionskredit, der idR für Vorhaben ab 1 Mio. Euro GIK gewährt wird und der mit einem bundesseitigen Zinsenzuschuss von max. 2% p.a. versehen ist.
Mit TOP – Investition werden auch Projekte mit förderbaren Kosten zwischen 100.000 Euro und 700.00 Euro durch Barzuschüsse (max. 5% der förderbaren Kosten) gefördert.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

TOP – Restrukturierung

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Geringe Eigenkapitalausstattung, notwendige Erneuerungen, hoher Finanzbedarf, wachsender Konkurrenzdruck und damit verbundene, notwendige Investitionen stellen Risikofaktoren für den österreichischen Tourismus dar und können Unternehmen in eine wirtschaftlich schwierige Situation bringen, die nur mit professioneller externer Hilfe bewältigt werden kann.
Im Rahmen der TOP – Restrukturierung können Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe, die wesentliche Angebotsträger der heimischen Tourismuswirtschaft sind und grundsätzlich eine langfristige Erfolgschance haben, auf das Knowhow der ÖHT zurückgreifen.
Das BMWFW unterstützt die Restrukturierungsmaßnahmen gemeinsam mit dem beteiligten Bundesland über Zinsenzuschüsse.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die reduzierte Finanzierungsbereitschaft von Banken und die verschärften Eigenkapitalvorschriften machen das Instrument der Bundeshaftung zur Finanzierung von Investitionen unverzichtbar. Mit der Haftungsrichtlinie soll der Zugang zur Kreditfinanzierung für Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft erleichtert werden. Entsprechend dem langfristigen Finanzierungsbedarf der Tourismus- und Freizeitwirtschaft haben die Haftungen Laufzeiten von bis zu 20 Jahren. Die Haftungsübernahmen sind richtliniengemäß in der Regel zwischen 100.000,00 Euro und bis zu 4 Mio. Euro im Einzelfall möglich. Behaftet werden können ERP-Kredite und ERP-Kleinkredite sowie geförderte Investitionskredite der ÖHT und kommerzielle Investitionskredite.
Bei Übernahme einer Bundeshaftung reduziert sich das Finanzierungsrisiko der Kapitalgeber signifikant. Es entfällt die Verpflichtung, Eigenkapital zu unterlegen und verbessert sich das Rating des Kreditnehmers. In den Förderungsfällen ist die Bundeshaftung erforderlich, um die Finanzierungen für die Unternehmen zu ermöglichen. 2013 wurde ein Gesamtinvestitionsvolumen von rd. 72 Mio. Euro behaftet.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2017
2014
2015
2016
2017

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-71.886

Tsd. Euro

Plan

-92.600

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

2.839

Tsd. Euro

Plan

6.400

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

69.047

Tsd. Euro

Plan

86.200

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

71.886

Tsd. Euro

Plan

92.600

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-11.009

Tsd. Euro

Plan

-10.200

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

748

Tsd. Euro

Plan

960

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

10.261

Tsd. Euro

Plan

9.240

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

11.009

Tsd. Euro

Plan

10.200

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-20.874

Tsd. Euro

Plan

-20.600

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

701

Tsd. Euro

Plan

1.360

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

20.173

Tsd. Euro

Plan

19.240

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

20.874

Tsd. Euro

Plan

20.600

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-20.005

Tsd. Euro

Plan

-20.600

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

859

Tsd. Euro

Plan

1.360

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

19.146

Tsd. Euro

Plan

19.240

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

20.005

Tsd. Euro

Plan

20.600

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-19.998

Tsd. Euro

Plan

-20.600

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

531

Tsd. Euro

Plan

1.360

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

19.467

Tsd. Euro

Plan

19.240

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

19.998

Tsd. Euro

Plan

20.600

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die erwarteten finanziellen Auswirkungen sind weitestgehend eingetreten. Mehrbedarfe konnten innerhalb der UG 40 abgedeckt werden. Für das Jahr 2018 sind gegenwärtig noch keine Istwerte verfügbar.
Die Bedeckung erfolgte jedenfalls im Rahmen BFG/BFRG.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Gesamtwirtschaft Verwaltungskosten für Unternehmen Unternehmen
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt

Im Rahmen der Erstellung der WFA wurde davon ausgegangen, dass durch die gegenständlichen Maßnahmen der Zugang zu Finanzmittel für die Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft erleichert werden kann und somit notwendige Investitionen getätigt werden, die notwendig sind, um die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu erhalten.
Im Rahmen der Evaluierung wurde Folgendes ersichtlich: Neben den mit der Investitionstätigkeit im Tourismus selbst geschaffenen Arbeitsplätzen, kann die durch Tourismusförderung angestoßene Investitionstätigkeit von jährlich rd. EUR 1.000 Mio. bei Baugewerbe und Zulieferbetrieben im Umkreis von erfahrungsgemäß 50 – 60 km weitere wesentliche Beschäftigungs- und Wertschöpfungseffekte auslösen und trägt auf diese Weise in ansonsten wirtschaftsschwachen Regionen wesentlich zur Stabilisierung der Regionalwirtschaft bei. Das hat sich vor allem auch in der vergangenen Finanz- und Wirtschaftskrise gezeigt, in der die Investitionstätigkeit trotz schlechter Rahmenbedingungen nicht zuletzt auch durch die geförderten Tourismusfinanzierungen aufrechterhalten werden konnte.

Verwaltungskosten für Unternehmen

Im Rahmen der Erstellung der WFA wurde davon ausgegangen, dass Förderungsnehmer verpflichtet sind, Förderungsansuchen (inkl. Baupläne, Jahresabschlüssen udn diversen Verträgen) an die ÖHT zu richten und Verwendungsnachweise zu erbringen.
Im Rahmen der Evaluierung wurde Folgendes ersichtlich: Verwaltungskosten entstanden bei der Erstellung von Förderungsansuchen (Vorlage von Bauplänen, Jahresabschlüssen, Verträgen, etc.) und bei der Darlegung von Verwendungsnachweisen (Vorlage von Belegen).

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
  • Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus

Im Rahmen der Erstellung der WFA wurde davon ausgegangen, dass durch die Programme der Tourismusförderung Unternehmen der Zugang zu Finanzmitteln erleichtert wird.
Im Rahmen der Evaluierung wurde Folgendes ersichtlich: Die Ziele dieser Förderung bestanden in der Erhaltung bzw. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigungslage in Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Diese Ziele konnten erreicht werden.

Gesamtbeurteilung

Die TOP-Tourismus-Förderungsrichtlinien 2014 – 2020 wurden für alle Anträge angewandt, die ab dem 1.7.2014 einen Förderungsantrag bei der ÖHT gestellt hatten. Zur Evaluierung wurden jene Fälle herangezogen, die auf Basis dieser Richtlinie eingereicht und bis zum 31.12.2015 zur Genehmigung in der ERP-Fachkommission vorgelegt werden konnten.

TOP-Tourismus-Kredite: Im Jahr 2016 wurde bei 34 Fällen, die vollständige Datensätze (Jahresabschluss und Fragebogen) übermittelt haben, ein durchschnittlicher Umsatz von EUR 5.270.193 (Ziel: 2.070.000) erzielt, der durchschnittliche Gross Operating Profit (GOP) belief sich auf EUR 1.377.645 (Ziel: 448.500) und die durchschnittliche Mitarbeiterzahl auf 55. Die durchschnittliche Bettenanzahl beläuft sich auf 137 und es wurden durchschnittlich 29.007 Nächtigungen erzielt. Die kleine Fallzahl, die aufgrund vollständiger Datensätze der Evaluierung zugrunde liegen), große und atypische Tourismusbetriebe in der Stichprobe und die konsolidierten Werte von verbundenen Unternehmen erklären die zum Teil deutlich nach oben abweichenden Istwerte im Vergleich zu den Zielwerten, was andererseits aber wiederum die gesamtwirtschaftliche Relevanz der Tourismusförderung unterstreicht.

TOP-A-Zuschüsse: Im Jahr 2016 wurde bei 21 Fällen, die vollständige Datensätze (Jahresabschluss und Fragebogen) übermittelt haben, ein durchschnittlicher Umsatz von EUR 2.074.115 (Ziel: EUR 2.070.000) erzielt, der durchschnittliche GOP belief sich auf EUR 492.591(Ziel: EUR 448.500) und die durchschnittliche Mitarbeiterzahl auf 26. Die durchschnittliche Bettenanzahl beläuft sich auf 102 und es wurden durchschnittlich 19.946 Nächtigungen erzielt. Sämtliche Zielwerte wurden somit überschritten.

TOP-Jungunternehmer: Der Evaluierung liegen neun Fälle zugrunde, die vollständige Datensätze (Jahresabschluss und Fragebogen) übermittelt haben (Anzahl der relevanten Fälle 42). Im Jahr 2016 wurde ein durchschnittlicher Umsatz von EUR 349.876 (Ziel: EUR 310.000) erzielt, der durchschnittliche GOP belief sich auf EUR 57.544 (Ziel: EUR 68.000) und die durchschnittliche Mitarbeiterzahl auf 7. Der Zielwert GOP wurde knapp nicht erreicht. Die meisten Unternehmen existieren auch im Jahr nach Gründung bzw. Übernahme, es kam zu drei Konkursen bzw. Insolvenzen im Jahr 2016.

TOP-Innovation: Es wurden sechs Kooperationen im Jahr 2016 eingegangen. Der Zielwert (positive Anzahl an Kooperationen) wurde somit erreicht.

TOP-Restrukturierung: Im konkreten Beobachtungszeitraum konnten insgesamt vier Fälle im Rahmen der TOP-Restrukturierung abgewickelt werden. Gesamthaft betrachtet wurde der festgesetzte Zielwert von 10% signifikant übertroffen bzw. konnte der Verschuldungsgrad im Schnitt um etwa 37% gesenkt werden. Im Rahmen der TOP-Restrukturierung kann die Ausgangslage (z.B. der Verschuldungsgrad der Unternehmen, schwache Ertragslage, etc.) bzw. die Rahmenbedingungen (z.B. die Besicherungssituation der Banken, Vermögenswerte auf Unternehmerseite, etc.) zu den einzelnen Sanierungsfällen grundsätzlich sehr unterschiedlich sein . Das erfordert in weiterer Folge die Umsetzung von teilweise sehr unterschiedlichen Maßnahmenpaketen, die mitunter nicht zwingend zu einer unmittelbaren Reduktion des Verschuldungsgrades führen müssen.

Haftungen: Im Jahr 2016 wurde ein durchschnittlicher Umsatz von EUR 1.278.610 (Ziel: EUR 1.157.000) erzielt, der durchschnittliche GOP belief sich auf EUR 266.557 (Ziel: EUR 247.000) und die durchschnittliche Mitarbeiterzahl auf 22. Die durchschnittliche Bettenanzahl beläuft sich auf 97 und es wurden durchschnittlich 14.575 Nächtigungen erzielt. Die tatsächlich erzielten Werte liegen durchwegs über den seinerzeitigen Zielwerten, was hauptsächlich auf eine positive touristische Gesamtentwicklung im Jahr 2016 zurückzuführen ist, und ebendiese Zahlen des Jahres 2016 in die Evaluierung bereits Eingang gefunden haben. Die überproportionale Abweichung bei der Bettenanzahl lässt sich damit begründen, dass hauptsächlich die Beherbergungsbetriebe vollständige Datensätze rechtzeitig übermittelt haben.

Das Ziel „Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen“ wurde knapp nicht erreicht, weil die Zunahme der Qualitätsbetten nicht in dem erwarteten Ausmaß (Istwert: 45,07% statt Zielwert: 46,33%) eingetroffen ist. Ungeachtet dessen konnte die Beschäftigungslage gesichert werden (Ziel 2) und die Kapitalaufbringung von Unternehmen (Ziel 3) wurde durch die gesetzten Maßnahmen im erheblichen Ausmaß erleichtert und das Ziel konnte dadurch erreicht werden. Damit konnte auch die gute Position der österreichischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft im europäischen und internationalen Wettbewerb behauptet werden. Die Maßnahmen der Tourismusförderung unterstützten die notwendigen Investitionen in diesem Sektor und leisteten einen wesentlichen Beitrag zur erfolgreichen Positionierung des österreichischen Tourismus.


Verbesserungspotentiale

Die Ergebnisse der Evaluierung legen die Forcierung der „elektronischen Förderungseinreichung“ nahe.


Weitere Evaluierungen

Diese vorliegende Evaluierung ist eine Zwischenevaluierung, um festzustellen, ob sich die getroffenen Maßnahmen in die angestrebte Richtung entwickeln. Die vorläufige Schlussevaluierung ist für 2019 vorgesehen, damit rechtzeitig die Grundlagen für die Folge-Richtlinie geschaffen wird.


Weiterführende Informationen