Vorhaben
Verlängerung der Programme der betrieblichen Tourismusförderung 2011- 2013 bis 30.06.2014
Verlängerung der Programme der betrieblichen Tourismusförderung des Bundes 2011 - 2013 bis 30.06.2014: Verlängerung Richtlinien des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend für die TOP-Tourismus-Förderung und Verlängerung der Richtlinie des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend für die Übernahme von Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft 2011-2013
Vorhaben überplanmäßig erreicht
Finanzjahr: 2013
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014
Nettoergebnis in Tsd. €: -10.634
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anteil der Qualitätsbetten [%]
Istwert
45,1%
Zielzustand
44,0%
Datenquelle: Statistik Austria
Ziel 2: Sicherung der Beschäftigungslage
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Mitarbeiterzahlen (Vollzeitäquivalente) bei unterstützten Unternehmen [Anzahl]
Istwert
210.263,0Anzahl
Zielzustand
192.000,0Anzahl
Datenquelle: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Ziel 3: Erleichterung der Kapitalaufbringung von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Ausarbeitung der Studie "Auswirkungen von Basel III auf die Tourismusfinanzierung in Österreich"
Ausgangszustand 2013:
Die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Tourismuswirtschaft erfordert eine jährliche Investitionstätigkeit in Milliardenhöhe. Die Finanzierung der notwendigen Investitionen stellt dabei - nicht zuletzt aufgrund der der regulatorischen Kriterien von BASEL III und der Vergabepraxis der Geschäftsbanken - eine immer größere Herausforderung für die kleinbetrieblich strukturierte Tourismuswirtschaft dar. Die KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft stehen vor der großen Herausforderung einen Kreditzugang zu erhalten.
Zielzustand 2017:
Durch die Tourismusförderungsprogramme des Bundes konnten die Folgen einer Kreditverknappung - unter den regulatorischen Kriterien von BASEL III und der Vergabepraxis der Geschäftsbanken - für die Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft gemildert werden. Im Auftrag des Wirtschaftsministeriums ist derzeit eine Studie zum Thema "Auswirkungen von Basel III auf die Tourismusfinanzierung in Österreich" in Ausarbeitung, deren Ergebnisse in die WFA der neuen Tourismus-Förderungs-Richtlinien 2014 bis 2020 einfließen werden.
Istzustand 2017:
Unter den Rahmenbedingungen von Basel III und den für die Banken gestiegenen Refinanzierungskosten steigt der positive Effekt von Förderinstrumenten, die die Notwendigkeit zur Eigenmittelunterlegung bei den Banken dämpfen, Finanzierungsrisiken übernehmen und durch günstige Refinanzierungen unterstützen.
Datenquelle:
Studie "Auswirkungen von Basel III auf die Tourismusfinanzierung in Österreich", Studie im Auftrag von BMWFW mit ÖHT und EY Österreich
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
TOP - Investition
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Mit TOP-Tourismus-Krediten steht ein Förderungsinstrument zur Verfügung, das angesichts des laufenden Modernisierungsbedarfs der qualitätstouristischen Einrichtungen eine langfristige und nachhaltige Finanzierungsmöglichkeit bietet. Mit langen Laufzeiten und nachhaltig zinsgünstigen Konditionen entspricht diese Finanzierungsform bestmöglich dem Finanzierungsbedarf, der sich aus ständig steigenden Qualitätsansprüchen aber auch aus den sich laufend ändernden Anforderungen an Tourismusbetriebe ergibt. Kreditfinanzierungen der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT), die die betriebliche Tourismusförderung des Bundes abwickelt, sind in der Regel zwischen 1 Mio. Euro und 5 Mio. Euro möglich.
Mit TOP A werden auch Projekte mit förderbaren Kosten zwischen 100.000 Euro und 1 Mio. Euro durch Barzuschüsse gefördert.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
TOP - Jungunternehmer
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Um die Wettbewerbsfähigkeit sowie die Tourismusbranche als Arbeitsplatzmotor zu erhalten benötigt die österreichische Tourismus- und Freizeitwirtschaft mutige Jungunternehmer. Besonders im Bereich der Übernahmen steht die Branche vor einer großen Herausforderung, da bis 2020 laut einer Schätzung der KMU-Forschung Austria rund 2.000 Hotels in Österreich zur Übergabe anstehen. Mit dieser Maßnahme wird die Gründung und Übernahme von kleinen und mittleren Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft gefördert. Unterstützt werden dabei materielle und immaterielle Investitionen. Das BMWFJ unterstützt die Jungunternehmer in Form eines Einmalzuschusses.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
TOP - Kooperation
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Um die gute Position des österreichischen Tourismus im europäischen und internationalen Wettbewerb angesichts der sich dynamisch ändernden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu behaupten, bedarf es innovativer Ideen und Konzepte sowie der Schaffung von Angebotsbündeln entlang der touristischen Wertschöpfungskette. Mit dieser Förderungsschiene wird die Bildung und Weiterentwicklung von nachhaltigen vertikalen und horizontalen Kooperationen unterstützt. Das BMWFJ unterstützt die Kooperationen gemeinsam mit dem beteiligten Bundesland über Zuschüsse.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
TOP - Restrukturierung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Geringe Eigenkapitalausstattung, notwendige Erneuerungen, hoher Finanzbedarf, wachsender Konkurrenzdruck und damit verbundene, notwendige Investitionen stellen Risikofaktoren fur den österreichischen Tourismus dar und können Unternehmen in eine wirtschaftlich schwierige Situation bringen, die nur mit professioneller externer Hilfe bewältigt werden kann.
Im Rahmen der TOP – Restrukturierung können KMUs, die wesentliche Angebotsträger der heimischen Tourismuswirtschaft sind und grundsätzlich eine langfristige Erfolgschance haben, auf das Knowhow der ÖHT zurückgreifen.
Das BMWFJ unterstützt die Restrukturierungsmaßnahmen gemeinsam mit dem beteiligten Bundesland über Zinsenzuschüsse.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die reduzierte Finanzierungsbereitschaft von Banken und die verschärften Eigenkapitalvorschriften machen das Instrument der Bundeshaftung zur Finanzierung von Investitionen unverzichtbar. Mit der Haftungsrichtlinie soll der Zugang zur Kreditfinanzierung für Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft erleichtert werden. Entsprechend dem langfristigen Finanzierungsbedarf der Tourismus- und Freizeitwirtschaft haben die Haftungen Laufzeiten von bis zu 20 Jahren. Die Haftungsübernahmen sind richtliniengemäß zwischen 100.000,00 Euro (ERP-Kleinkredite auch darunter) und bis zu 4 Mio. Euro im Einzelfall möglich. Behaftet werden können ERP-Kredite und ERP-Kleinkredite sowie TOP-Tourismuskredite, aber auch Kredite von privaten und institutionellen Kapitalgebern.
Bei Übernahme einer Bundeshaftung reduziert sich das Finanzierungsrisiko der Kapitalgeber signifikant. Es entfällt die Verpflichtung, Eigenkapital zu unterlegen und verbessert sich das Rating des Kreditnehmers. In den Förderungsfällen ist die Bundeshaftung erforderlich, um die Finanzierungen für die Unternehmen zu ermöglichen. Ohne die Haftungen wäre das Investitionsvolumen im Tourismus um rd. 63 Mio. Euro weniger.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die erwarteten finanziellen Auswirkungen sind weitestgehend eingetreten. Mehrbedarfe konnten innerhalb der UG 40 abgedeckt werden.
Die Bedeckung erfolgte jedenfalls im Rahmen BFG/BFRG.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Im Rahmen der Erstellung der WFA wurde davon ausgegangen, dass Förderungsnehmer verpflichtet sind, Förderungsansuchen (inkl. Baupläne, Jahresabschlüssen udn diversen Verträgen) an die ÖHT zu richten und Verwendungsnachweise zu erbringen.
Im Rahmen der Evaluierung wurde folgendes ersichtlich: Verwaltungskosten entstanden bei der Erstellung von Förderungsansuchen (Vorlage von Bauplänen, Jahresabschlüssen, Verträgen, etc.) und bei der Darlegung von Verwendungsnachweisen (Vorlage von Belegen).
Subdimension(en)
- Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
Im Rahmen der Erstellung der WFA wurde davon ausgegangen, dass durch die gegenständlichen Maßnahmen der Zugang zu Finanzmittel für die Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft erleichert werden kann und somit notwendige Investitionen getätigt werden, die notwendig sind, um die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu erhalten.
Im Rahmen der Evaluierung wurde folgendes ersichtlich: Neben den mit der Investitionstätigkeit im Tourismus selbst geschaffenen Arbeitsplätzen, kann die durch Tourismusförderung angestoßene Investitionstätigkeit von jährlich rd. EUR 1.000 Mio. bei Baugewerbe und Zulieferbetrieben im Umkreis von erfahrungsgemäß 50 – 60 km weitere wesentliche Beschäftigungs- und Wertschöpfungseffekte auslösen und trägt auf diese Weise in ansonsten wirtschaftsschwachen Regionen wesentlich zur Stabilisierung der Regionalwirtschaft bei. Das hat sich vor allem auch in der vergangenen Finanz- und Wirtschaftskrise gezeigt, in der die Investitionstätigkeit trotz schlechter Rahmenbedingungen nicht zuletzt auch durch die geförderten Tourismusfinanzierungen aufrechterhalten werden konnte.
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Im Rahmen der Erstellung der WFA wurde davon ausgegangen, dass durch die Programme der Tourismusförderung Unternehmen der Zugang zu Finanzmitteln erleichtert wird.
Im Rahmen der Evaluierung wurde folgendes ersichtlich: Die Ziele dieser Förderung bestanden in der Erhaltung bzw. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigungslage in Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Diese Ziele konnten – wie sich aus der Bilanzanalyse der geförderten Unternehmen ergibt – erreicht werden.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.