Vorhaben
Änderung der Verordnung über die Konjunkturstatistik im Produzierenden Bereich
Änderung der Verordnung über die Konjunkturstatistik im Produzierenden Bereich
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2013
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2013
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: Verordnung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Maximale Entlastung von Kleinunternehmen hinsichtlich ihrer bestehenden Auskunftspflicht durch Differenzierung des bestehenden Deckungsgrades nach Wirtschaftszweigen sowie einer Flexibilisierung der Umsatzschwelle auf der Grundlage objektiver Wirtschaftsprognosen
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Erhebungsmasse [Anzahl]
Istwert
10.000Anzahl
Zielzustand
11.500Anzahl
Datenquelle: Bundesanstalt Statistik Österreich
Stundenaufwand [Anzahl]
Istwert
110.000Anzahl
Zielzustand
133.000Anzahl
Datenquelle: Belastungsbarometer der Bundesanstalt Statistik Österreich
Ziel 2: Steigerung der Nutzung von elektronischen Meldemedien im Zuge der Datenübermittlung
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Nutzung der elektronischen Meldemedien [%]
Istwert
99,40%
Zielzustand
99,00%
Datenquelle: Bundesanstalt Statistik Österreich
Ziel 3: Schaffung von Rechtssicherheit hinsichtlich der Auskunftspflicht von Betrieben gewerblicher Art und Verbänden von Körperschaften öffentlichen Rechts sowie von Arbeitsgemeinschaften
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Neuformulierung zur Auskunftspflicht
Ausgangszustand 2013:
Gegenwärtig bestehen vereinzelte Interpretationsprobleme dahingehend, ob derartige statistische Einheiten von Körperschaften öffentlichen Rechts der Auskunftspflicht in der Konjunkturstatistik im Produzierenden Bereich unterliegen. Ebenso entstand durch die unterschiedlichen Variationen von Typen an Arbeitsgemeinschaften ein Klärungsbedarf hinsichtlich ihrer Berücksichtigung als statistische Einheit.
Zielzustand 2017:
Mit der Neuformulierung soll Klarheit geschaffen werden, dass diese statistischen Einheiten, die in bestimmten Wirtschaftsbereichen einen maßgeblichen und unverzichtbaren Wirtschaftsfaktor darstellen, in den Geltungsbereich der Verordnung fallen und die Wirtschaftsleistung dieser statistischen Einheiten in die Konjunkturstatistik für den Produzierenden Bereich einfließt.
Istzustand 2017:
Der Meilenstein wurde erreicht. Mit der Neuformulierung wurde Klarheit geschaffen.
Datenquelle:
Bundesanstalt Statistik Österreich
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 4: Erweiterung des unentgeltlichen Informationsangebots
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Veröffentlichung von periodischen Hauptergebnissen
Ausgangszustand 2013:
Historische Veröffentlichungen konnten nur ein Abbild der primär erhobenen statistischen Einheiten liefern.
Zielzustand 2017:
Veröffentlichung von periodischen Hauptergebnissen zu den die Grundgesamtheit bildenden statistischen Einheiten.
Istzustand 2017:
Der Meilenstein wurde erreicht. Die kostenlose Veröffentlichung von periodischen Hauptergebnissen über die Grundgesamtheit im Produzierenden Bereich wurden und werden monatlich vorgenommen.
Datenquelle:
Bundesanstalt Statistik Österreich
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Schaffung von statistischen Informationen ohne Unterschreitung internationaler Qualitätsstandards im Produzierenden Bereich durch Absenkung des Deckungsgrades (Repräsentanzkriteriums), differenziert nach Wirtschaftszweigen sowie einer Flexibilisierung der Umsatzschwelle auf der Grundlage objektiver Wirtschaftsprognosen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Absenkung des Deckungsgrades (Repräsentanzkriteriums) zur Minimierung der Respondentenbelastung auf ein statistisch-qualitativ vertretbares Ausmaß sowie Flexibilisierung der Assimilationsschwelle (Umsatzschwelle) auf der Grundlage objektiver Wirtschaftsprognosen im Sinne weiterer Respondentenentlastung. Das Ziel soll durch Verbesserung der statistischen Methoden erreicht werden, um einerseits Respondenten zu entlasten und andererseits den internationalen Qualitätsstandard für diese Statistik aufrecht zu erhalten
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Zusendung von Erhebungsformularen in Papierform nur nach schriftlicher Erklärung des Auskunftspflichtigen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Normierung der grundsätzlichen Verwendung der von der Bundesanstalt Statistik Österreich angebotenen elektronischen Meldemedien, Zusendung von Erhebungsformularen in Papierform nur nach vorheriger schriftlicher Erklärung des/der Auskunftspflichtigen, dass die technischen Voraussetzungen zu einer Meldung mittels elektronischem Meldemedium nicht gegeben sind, einschließlich einer schriftlichen Mitteilung bei Wegfall des Hindernisgrundes.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Änderung/Adaptierung/Ergänzung des Verordnungstextes im Rahmen des ggst. Entwurfs
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Klarstellung der Termini technici unter Heranziehung bereits in anderen unternehmensstatistischen Verordnungen verwendeten Rechtsbezügen und -abgrenzungen hinsichtlich der relevanten statistischen Einheiten für die Körperschaften öffentlichen Rechts (vgl. § 3 Abs. 1 Z 4 und Z 5 sowie Abs. 6), sowie Ergänzung des die Arbeitsgemeinschaften betreffenden Rechtstexts dahingehend, dass durch einen Zusatz die Auskunftspflicht für alle Typen von Arbeitsgemeinschaften festgestellt wird (vgl. § 3 Abs. 5).
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Verpflichtung der Bundesanstalt Statistik Österreich zur monatlichen Publikation der wesentlichen Hauptmerkmale über die die Gesamtheit des Produzierenden Bereichs bildenden statistischen Einheiten (Grundgesamtheit).
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die von der Bundesanstalt Statistik Österreich neu entwickelten Erhebungs-, Aufarbeitungs- und Schätzverfahren ermöglichen nunmehr auch gesicherte Aussagen, nicht nur wie bisher über die primär erhobenen Daten, sondern durch Kombination vorhandener Verwaltungs- und Statistikdaten mit den Primärdaten in Verbindung mit international anerkannten Methoden auch über die die Gesamtheit des Produzierenden Bereichs bildenden statistischen Einheiten (Grundgesamtheit). Die Einfügung von lit. d und e in § 11 Abs. 2 Z 2 verpflichtet die Bundesanstalt Statistik Österreich zur monatlichen Veröffentlichung wesentlichen Hauptmerkmale über diese Grundgesamtheit.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Finanzierung der in der Anlage II des Bundesstatistikgesetztes genannten Konjunkturstatistik im Produzierenden Bereich erfolgte gemäß § 32 Absatz 3 Z 1 des Bundesstatistikgesetztes 2000 idgF.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Durch die Entbindung einer maßgeblichen Zahl von Unternehmen von ihrer Auskunftspflicht und der damit verbundenen Reduktion des Jahresstundenaufwandes konnten die Verwaltungskosten für die Unternehmen um rund 1,37 Mio. Euro pro Jahr gesenkt werden.
Die in der Novelle zur Konjunkturstatistik-Verordnung gesetzte Maßnahme übertraf das gesteckte Ziel. Auf Basis des Berichtsjahres 2016 lag der Jahresstundenaufwand gemäß dem Belastungsbarometer der Bundesanstalt Statistik Österreich für die Unternehmen im Rahmen dieser Statistik bei rund 110.000 Stunden. Die Differenz zwischen dem Ausgangswert (147.000 Stunden) und dem Istzustand (ca. 110.000 Stunden) ergibt eine Einsparung von rund 37.000 Stunden pro Jahr. Die monetäre Einsparung betrug somit für das Berichtsjahr 2016 – wiederum bei Anwendung des Standardkostensatzes von 37 Euro/Stunde – rund 1,37 Mio. Euro (37.000 Stunden mal 37 Euro).
Sowohl die Anzahl der in die Konjunkturerhebung im Produzierenden Bereich einbezogenen Unternehmen, als auch der Jahresstundenaufwand für diese Erhebung konnten deutlich – über den Zielvorgaben – reduziert werden. Ebenso konnte die Nutzung der elektronischen Meldemedien auf das höchst mögliche Ausmaß gesteigert werden. Mit der neuen bzw. verbesserten Formulierung hinsichtlich der Auskunftspflicht von Betrieben gewerblicher Art, Verbänden, Körperschaften öffentlichen Rechts sowie von Arbeitsgemeinschaften konnte die rechtliche Klarheit stark verbessert werden. Des Weiteren wurden und werden die Hauptergebnisse über die Grundgesamtheit im Produzierenden Bereich monatlich kostenlos veröffentlicht.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.