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Vorhaben
Ersatz der verlegbaren Mittelbereichsradaranlage als verlegbarer Anteil des Luftraumbeobachtungssystems
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2013
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2013
Nettoergebnis in Tsd. €: -96
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Fünf Stück Mittelbereichsradaranlagen RAT-31S, drei in ortsfester und zwei in verlegbarer Ausführung, wurden Ende der 70er-Jahre im österreichischen Bundesheer zur Luftraumüberwachung in Betrieb genommen. Im Jahr 2002 wurde mit der Ablöse der ortsfesten (of) Radaranlagen durch Anlagen des Typs RAT-31DL begonnen. Die Fertigstellung der 3 ortsfesten Anlagen wurde Mitte 2011 abgeschlossen. Somit ist seit Ende 2009 nur mehr eine verlegbare Radaranlage vom Typ TAT-31S in Betrieb. Somit ist seit Ende 2009 nur mehr eine verlegbaren Radaranlage vom Typ RAT-31S im Betrieb. Diese Anlage dient für die Substituierung bei planmäßigen Wartungen, bei Modifikationen und Upgrades sowie bei Ausfall von den ortsfesten Radaranlagen sowie zur Verdichtung und Schwergewichtsbildung zur Bewältigung folgender Szenarien:
– Einsätze in Westösterreich (die notwendige Radarbedeckung kann hier nur durch ein verlegbares Radar sichergestellt werden),
– Aufbau von Redundanz für eine gesicherte Verfügbarkeit in einem gegebenen Einsatzraum (die Überlappung der Erfassungsbereiche der ortsfesten Radaranlagen ist wegen der Topografie Österreichs nur in größeren Höhen gegeben) und
– Qualitätssteigerung im Multiradartracking (höhere Datenerneuerungsrate, Verbesserung von Auflösung und Genauigkeit, bessere Unterdrückung von Festzeichen und erhöhte Festigkeit des Gesamtsystems bei elektronischen Gegenmaßnahmen).
Aufgrund des hohen Alters der Anlage (>30 Jahre), fehlender Ersatz- und Umlaufteile sowie der problematischen „Ausweichteil“-Beschaffung ist mit unerwartet auftretenden kritischen Problemen jederzeit zu rechnen.
Eine längerfristige hohe Verfügbarkeit des einzig verbliebenen verlegbaren Mittelbereichsradars ist somit nicht mehr sicherzustellen und eine dringende Systemablöse erforderlich.
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Aus den Strategiepapieren Bund bzw. BMLV geht die Notwendigkeit der Sicherstellung einer zeitgemäßen notwendigen Radarabdeckung zweifelsfrei hervor und lässt sich stringent ableiten. Aufgrund des hohen Alters der Anlage, fehlender Ersatz- und Umlaufteile, etc. war die Anlage durch ein zeitgemäßes System zu ersetzen. Die gesetzte Realisierungsmaßnahme ist somit als Akt der Verbesserung der Sicherheit der Republik Österreich zu bewerten.
Siehe hierzu die Ausführungen:
– in der Österreichischen Sicherheitsstrategie 2013 Pkt. 4.4 Verteidigungspolitik/Militärische Landesverteidigung Zi. 8 (S.22),
– in der Teilstrategie Verteidigungspolitik 2014 Pkt. 3 Verteidigungspolitische Zielsetzungen Zi. 1 Gewährleistung der staatlichen Souveränität und Integrität (S.9), Pkt. 4 Verteidigungspolitisches Konzept Österreichs (S.11), Pkt. 5.2 Verteidigungspolitisches Leistungsprofil/Landesverteidigung und Assistenz (S.20),
– im Militärstrategisches Konzept 2017 Pkt. 4.1.3 Luftraumsicherungsoperationen (S.18), Pkt. 4.1.4 Evakuierungsoperationen (S.19), Pkt. 4.2 Militärische Luftraumüberwachung (S. 20).
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1:
Sicherstellung der notwendigen Radarabdeckung für die Luftraumüberwachung
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Radarabdeckung mittels verlegbarer Radaranlage
Ausgangszustand 2013:
Sicherstellung der notwendigen Radarabdeckung mit einer einsatzbereiten verlegbaren Radaranlage für die Luftraumüberwachung nicht gewährleistet.
Zielzustand 2018:
Sicherstellung der notwendigen Radarabdeckung mit einer einsatzbereiten verlegbaren Radaranlage für die Luftraumüberwachung gewährleistet.
Istzustand 2018:
Die notwendige Radarabdeckung mit einer einsatzbereiten verlegbaren Radaranlage für die Luftraumüberwachung ist gewährleistet.
Datenquelle:
Kommando Luftstreitkräfte/BMLV
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Beschaffung einer verlegbaren Radaranlage als verlegbarer Anteil des Luftraumbeobachtungssystems (vlgb LRBS)
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Gesamt 2013 - 2017
2013
2014
2015
2016
2017
Aufwände und Erträge – Nettoergebnis
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
Zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA wurde mit Gesamtauszahlungen in der Höhe von 34,44 Mio. € kalkuliert. Tatsächlich sind aufgrund des Vertrages Gesamtaufwendungen in der Höhe von 32,27 Mio. € eingetreten, wodurch es zu Minderaufwendungen in der Höhe von 2,17 Mio. € kam. Die oa. Angaben in der Ergebnisrechnung ergeben sich aus der AfA gem. automatischer Berechnung WFA-Rechner.
Seit Ende 2009 war im ÖBH nur mehr eine verlegbare Radaranlage vom Typ RAT-31S im Betrieb. Diese Anlage diente für
• die Substituierung bei planmäßigen Wartungen, bei Modifikationen und Upgrades sowie bei Ausfall von ortsfesten Long Range Radars.
• zur Verdichtung und Schwergewichtsbildung zur Bewältigung folgender Szenarien:
o Einsätze in Westösterreich (die notwendige Radarbedeckung kann hier nur durch vlgb Radars sichergestellt werden),
o Aufbau von Redundanz für eine gesicherte Verfügbarkeit in einem gegebenen Einsatzraum (die Überlappung der Erfassungsbereiche der ortsfesten LRR ist wegen der Topografie Österreichs nur in größeren Höhen gegeben) und
o Qualitätssteigerung im Multiradartracking (höhere Datenerneuerungsrate, Verbesserung von Auflösung und Genauigkeit, bessere Unterdrückung von Festzeichen und erhöhte Festigkeit des Gesamtsystems bei elektronischen Gegenmaßnahmen).
Aufgrund des hohen Alters der Anlage (>30 Jahre), fehlender Ersatz- und Umlaufteile, der problematischen Ausweichteil-Beschaffung, des fehlenden Know-How bei den Firmen und des mittlerweile schon stark eingeschränkten Techniker-Pools RAT-31S bei der Luftraumüberwachung, war mit unerwartet auftretenden kritischen Problemen jederzeit zu rechnen.
Eine längerfristige hohe Verfügbarkeit des einzig verbliebenen vlgb Mittelbereichsradars war somit nicht mehr sicherzustellen und eine dringende Systemablöse erforderlich.
Nach Zuschlagserteilung sowie zeitgerechter Erbringung aller vertraglichen Leistungen seitens der Fa. LEONARDO S.p.A. wurde für das neue Long Range Radar System Ende Juni 2018 die Nutzungsfreigabe erteilt, wodurch die notwendige Radarabdeckung mit einer einsatzbereiten verlegbaren Radaranlage für die Luftraumüberwachung zur Gänze gewährleistet ist. Für diese Beschaffung wurden von den kalkulierten 34,44 Mio. schließlich € 32,27 Mio. € bezahlt, wodurch es zu Minderaufwendungen von ca. 2,17 Mio. € kam.
Insgesamt haben sich die gewählte Beschaffungsmethode, die Auswahl des Auftragnehmers, der Personaleinsatz sowie die Zielformulierung positiv für die Zielerreichung ausgewirkt und können zukünftig für ähnliche Aufgabenstellungen als Muster herangezogen werden.
Verbesserungspotentiale
Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.
Weiterführende Informationen