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Vorhaben

Änderung der Verordnung über die Leistungs- und Strukturstatistik

Änderung der Verordnung über die Leistungs- und Strukturstatistik

2018
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: -254

Vorhabensart: Verordnung

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Verpflichtung der Bundesanstalt Statistik Austria, einerseits dem Strukturwandel sowie der Wirtschaftsentwicklung und andererseits den qualitativen und technischen Entwicklungen im Bereich der Wirtschaftsstatistik im Sinne einer maximal vertretbaren Respondentenentlastung Rechnung zu tragen, erfordert in Verbindung mit § 24 und § 7 des Bundesstatistikgesetzes 2000 eine Reduktion der Belastung insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen bei gleichzeitiger Sicherung der geltenden nationalen und internationalen Qualitätsstandards sowie die Sicherstellung des statistischen Informationsangebotes unter Anwendung neuer statistischer Methoden und Verfahren. Entsprechend den letzten verfügbaren Ergebnissen des Respondenten-Belastungsbarometers der Bundesanstalt Statistik Austria wurden laut gültiger VO etwa 35.500 Unternehmen mit etwa 59.000 Stunden belastet. 5% der Unternehmen melden
weiterhin in Papierform.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Entlastung von Kleinunternehmen durch Erhöhung und Flexibilisierung von Meldeschwellen, Differenzierung des Deckungsgrades und der Meldeschwellen nach Wirtschaftszweigen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Erhebungsmasse [Anzahl]

Istwert

34.775

Anzahl

Zielzustand

31.950

Anzahl

Datenquelle: Bundesanstalt Statistik Österreich

Stundenaufwand [h]

Istwert

57.812

h

Zielzustand

55.000

h

Datenquelle: Bundesanstalt Statistik Österreich

Ziel 2: Steigerung der Nutzung der elektronischen Meldemedien im Zuge der Datenübermittlung

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Nutzung elektronischer Meldemedien [%]

Istwert

99,60

%

Zielzustand

98,00

%

Datenquelle: Bundesanstalt Statistik Österreich

Ziel 3: Schaffung von Rechtssicherheit hinsichtlich der Auskunftspflicht von Betrieben gewerblicher Art und Verbänden von Körperschaften öffentlichen Rechts sowie von Arbeitsgemeinschaften

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Klärung der Auskunftspflicht für gewisse Arten von Statistischen Einheiten in Wirtschaftsbereichen

Ausgangszustand 2014:

Gegenwärtig bestehen vereinzelte Interpretationsprobleme dahingehend, ob derartige statistische Einheiten von Körperschaften öffentlichen Rechts der Auskunftspflicht in der Leistungs- und Strukturstatistik in den Produktions- und Dienstleistungsbereichen unterliegen. Ebenso entstand durch die unterschiedlichen Variationen von Typen von Arbeitsgemeinschaften ein Klärungsbedarf hinsichtlich ihrer Berücksichtigung als statistische Einheit.

Zielzustand 2018:

Mit der Neuformulierung soll Klarheit geschaffen werden, dass diese statistischen Einheiten, die in bestimmten Wirtschaftsbereichen einen maßgeblichen und unverzichtbaren Wirtschaftsfaktor darstellen, in den Geltungsbereich der Verordnung fallen und die Wirtschaftsleistung dieser statistischen Einheiten in die Leistungs- und Strukturstatistik einfließt.

Istzustand 2018:

Mit der Neuformulierung wurde, wie geplant, Klarheit geschaffen. Gegenwärtig bestehen keine Interpretationsprobleme.

Datenquelle:
Bundesanstalt Statistik Österreich

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 4: Sicherstellung des Kostenersatzes gemäß § 32 Abs. 4 Z 1 Bundesstatistikgesetz 2000 für die Ermittlung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen und Gebietsansässigkeit der Kunden für ausgewählte Dienstleistungsbereiche

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Umsetzung der Veröffentlichung periodischer Ergebnisse über Umsatzerlöse nach bestimmten Kriterien

Ausgangszustand 2014:

Die Leistungs- und Strukturstatistik wird ab dem Berichtsjahr 2013 ohne Informationen über Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen und Gebietsansässigkeit der Kunden für ausgewählte Dienstleistungsbereiche erstellt.

Zielzustand 2018:

Die Leistungs- und Strukturstatistik wird ab dem Berichtsjahr 2013 mit Informationen über Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen und Gebietsansässigkeit der Kunden für ausgewählte Dienstleistungsbereiche erstellt.

Istzustand 2018:

Die Leistungs- und Strukturstatistik wird ab dem Berichtsjahr 2013 weiterhin mit Informationen über Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen und Gebietsansässigkeit der Kunden für ausgewählte Dienstleistungsbereiche erstellt.

Datenquelle:
Bundesanstalt Statistik Österreich

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Adaptierung der Regelung der Anordnung hinsichtlich der Meldepflicht zur Schaffung von statistischen Informationen über die Leistung und Struktur in den Produktions- und Dienstleistungsbereichen bei

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Absenkung des Deckungsgrades zur Minimierung der Respondentenbelastung auf ein statistischqualitativ vertretbares Ausmaß, Erhöhung und Flexibilisierung der Umsatzschwellen auf der Grundlage objektiver Wirtschaftsdaten sowie Ausweitung der Beschäftigtenschwelle im Sinne der Sicherstellung der Qualität der Ergebnisse. Das Ziel soll auch durch Verbesserung der statistischen Methoden erreicht werden, um einerseits Respondenten zu entlasten und andererseits den internationalen Qualitätsstandard für diese Statistik aufrecht zu erhalten.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Zusendung von Erhebungsformularen in Papierform nur nach schriftlicher Erklärung des Auskunftspflichtigen

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Normierung der grundsätzlichen Verwendung der von der Bundesanstalt Statistik Österreich angebotenen elektronischen Meldemedien, Zusendung von Erhebungsformularen in Papierform nur nach vorheriger schriftlicher Erklärung des/der Auskunftspflichtigen, dass die technischen Voraussetzungen zu einer Meldung mittels elektronischem Meldemedium nicht gegeben sind. Soweit die Auskunftspflichtigen die Meldeschwellen gemäß § 6 nicht erfüllen, sind sie zur Auskunftserteilung in Form einer begründeten Leermeldung verpflichtet, welche auch formlos erfolgen kann.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Neuformulierung und Ergänzung der Bestimmungen hinsichtlich der Auskunftspflicht von Betrieben gewerblicher Art und Verbänden von Körperschaften öffentlichen Rechts sowie von Arbeitsgemeinschaften

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Klarstellung der Termini technici unter Heranziehung bereits in anderen unternehmensstatistischen Verordnungen verwendeten Rechtsbezügen und -abgrenzungen hinsichtlich der relevanten statistischen Einheiten für die Körperschaften öffentlichen Rechts (vgl. § 3 Abs. 1 Z 3 und Z 4 sowie Abs. 7a), sowie Ergänzung des die Arbeitsgemeinschaften betreffenden Rechtstexts dahin gehend, dass durch einen Zusatz die Auskunftspflicht für alle Typen von Arbeitsgemeinschaften festgestellt wird (vgl. § 3 Abs. 7).

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Schaffung von Rechtssicherheit hinsichtlich der zukünftigen Verfügbarkeit von statistischen Daten über die Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen und Gebietsansässigkeit der Kunden für ausgewählte Dien

Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Für die Ermittlung von statistischen Daten zur Einhaltung der Informationsverpflichtungen für den Anhang VIII der EU-Verordnung über die strukturelle Unternehmensstatistik (Einzelmodul für die Strukturstatistik der Dienstleistungen für Unternehmen), gebührt der Bundesanstalt Statistik Österreich für den verbundenen Aufwand seit dem Jahr 2009 ein zusätzlicher Kostenersatz gemäß § 32 Abs. 4 Z 1 Bundesstatistikgesetz 2000. Der Anspruch auf Kostenersatz besteht gegenüber dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft. Der Kostenersatz war im Jahr 2013 einer Evaluierung zu unterziehen, um für die Erhebungsjahre ab 2014 neu festgelegt zu werden. Da es weiterhin eine Verpflichtung aufgrund geltender EU-Rechtsvorschriften hinsichtlich der Erstellung der statistischen Daten gibt, wurden die Kosten unter Berücksichtigung neuer fachstatistischer und technischer Gegebenheiten neu kalkuliert und im gegenständlichen Verordnungsentwurf für die Jahre 2014 bis 2017 festgelegt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2018
2014
2015
2016
2017
2018

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-254

Tsd. Euro

Plan

-254

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

254

Tsd. Euro

Plan

254

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

254

Tsd. Euro

Plan

254

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-48

Tsd. Euro

Plan

-48

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

48

Tsd. Euro

Plan

48

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

48

Tsd. Euro

Plan

48

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-49

Tsd. Euro

Plan

-49

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

49

Tsd. Euro

Plan

49

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

49

Tsd. Euro

Plan

49

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-51

Tsd. Euro

Plan

-51

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

51

Tsd. Euro

Plan

51

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

51

Tsd. Euro

Plan

51

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-52

Tsd. Euro

Plan

-52

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

52

Tsd. Euro

Plan

52

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

52

Tsd. Euro

Plan

52

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-54

Tsd. Euro

Plan

-54

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

54

Tsd. Euro

Plan

54

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

54

Tsd. Euro

Plan

54

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen sind wie geplant eingetreten.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Verwaltungskosten für Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen

Verwaltungskosten für Unternehmen

Die angegebenen Maßnahmen verhinderten eine Erhöhung der Verwaltungskosten, die ohne diese Maßnahmen deutlich gestiegen wären.
Durch die Senkung und Flexibilisierung der Meldeschwellen konnten Unternehmen in bestimmten Wirtschaftsbereichen wesentlich entlastet werden bzw. die Belastung sowie der Stundenaufwand und somit die Verwaltungskosten für die Unternehmen insgesamt zumindest nicht erhöht bzw. leicht gesenkt werden.
Sowohl die Anzahl der in die Leistungs- und Strukturerhebung meldepflichtigen Unternehmen als auch der Jahresstundenaufwand für diese Erhebung konnten trotz eines Anstiegs der Unternehmensanzahl in der Grundgesamtheit konstant gehalten werden. Die Senkung der Verwaltungskosten für Unternehmen betrug durchschnittlich ca. 45.000 Euro pro Jahr.
Ebenso konnte die Nutzung der elektronischen Meldemedien auf das höchst mögliche Ausmaß gesteigert werden. Mit der neuen bzw. verbesserten Formulierung hinsichtlich der Auskunftspflicht von Betrieben gewerblicher Art und Verbänden von Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie von Arbeitsgemeinschaften konnte die rechtliche Klarheit stark verbessert werden. Des Weiteren sind statistische Daten über die Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen und Gebietsansässigkeit der Kunden für ausgewählte Dienstleistungsbereiche weiterhin verfügbar.

Gesamtbeurteilung

Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind grundsätzlich eingetreten – allerdings nicht in dem erhofften Umfang. So konnte die Anzahl der in die Leistungs- und Strukturerhebung meldepflichtigen Unternehmen grundsätzlich konstant gehalten bzw. in Teilbereichen gesenkt werden – leider nicht in dem geplanten Ausmaß. Ohne die Maßnahme wären die Verwaltungskosten für Unternehmen deutlich gestiegen. Die Steigerung der Nutzung der elektronischen Meldemedien trug nicht nur zur weiteren Verbesserung der Datenqualität, sondern auch aufgrund der in den elektronischen Meldemedien laufend implementierten Features und Hilfestellungen zur weiteren Entlastung der Respondenten bei. Des Weiteren unterstützten die Änderungen, Adaptierungen bzw. Ergänzungen der Termini technici in der Verordnung wesentlich den Erhebungsablauf. Die für die Datennutzer/innen weiterhin verfügbaren wichtigen Daten über die Gliederung der Umsatzerlöse nach Kunden/innen und Produkten in ausgewählten Dienstleistungsbereichen wurde begrüßt.
Die Zahl der Meldepflichtigen in der Leistungs- und Strukturerhebung zeigt, dass durch die gesetzten Maßnahmen die Erhebungsmasse ausgehend vom Ausgangszustand im Jahr 2014 grundsätzlich reduziert werden konnte. Das Niveau von 2014 wurde trotz einer leichten Steigerung in den Jahren 2016 und 2017 noch nicht erreicht. Somit trägt die in der Leistungs- und Strukturstatistik-Verordnung verankerte Flexibilisierung der Meldeschwellen zu einer relativ konstanten Erhebungsmasse bzw. Belastung bei, die ohne Verankerung der Flexibilisierung deutlich gestiegen wäre. Die Senkung der Verwaltungskosten für Unternehmen betrug durchschnittlich ca. 45.000 Euro pro Jahr.
Während im Produzierenden Bereich die Umsatzschwellen aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen bereits im Jahr 2017 (Berichtsjahr 2015) auf das Maximum von 1,5 bzw. 2,5 Mio. EUR angehoben wurden (= maximales Flexibilisierungsausmaß laut Verordnung), konnten die Schwellen im Dienstleistungsbereich mit dem Jahr 2018 (Berichtsjahr 2016) erstmals angehoben werden. Da im Produzierenden Bereich die Schwellenwerte für die Leistungs- und Strukturstatistik an jene der Konjunkturstatistik geknüpft sind und daher aus zeitlichen Gründen an das prognostizierte Wirtschaftswachstum geknüpft werden mussten, können sich die Schwellenwerte für den Dienstleistungsbereich bereits am tatsächlichen (meist geringeren) Wirtschaftswachstum aus der vierteljährlichen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung orientieren. Die Absenkung des Deckungsgrades differenziert nach Wirtschaftszweigen zur Minimierung der Respondentenbelastung sowie die Flexibilisierung der Umsatzschwellen auf der Grundlage objektiver Wirtschaftsprognosen haben sich grundsätzlich bewährt und zu einer konstanten Erhebungsmasse im Zeitverlauf beigetragen.
Jedoch muss auch darauf aufmerksam gemacht werden, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt das Entlastungspotential der aktuellen Verordnung fast zur Gänze ausgeschöpft ist – im Dienstleistungsbereich könnten die Schwellen allerdings noch um zwei Stufen (100.000 EUR) erhöht werden. Weitere Entlastungen bzw. die Sicherung des gegenwärtigen Niveaus an meldepflichtigen Unternehmen können nur durch eine neuerliche Novellierung der geltenden Leistungs- und Strukturstatistik-Verordnung realisiert werden. Es muss aber betont werden, dass eine Mindestabdeckung der einzelnen Wirtschaftsbereiche durch die Primärerhebung erforderlich ist, um modellbasierte Datenergänzungen vorzunehmen und so die vorgegebenen Qualitätskriterien erfüllen zu können.


Verbesserungspotentiale

Bei der Durchführung der Evaluierung sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden. Im Zuge der zu erwartenden Implementierung der Erfordernisse von FRIBS (Framework Regulation Integrating Business Statistics) muss die geltende Leistungs- und Strukturstatistik-Verordnung jedoch erneut novelliert werden. Im Rahmen dieser Novellierung können die Bestimmungen über die Auskunftspflicht bzw. die Kriterien für die Flexibilisierung unter Beachtung eines Mindestdeckungsgrades durch die Primärerhebung zur Erreichung der geforderten nationalen und internationalen Qualitätsstandards in der Leistungs- und Strukturstatistik, neuerlich adaptiert werden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.