Vorhaben
Änderung der Verordnung über die Leistungs- und Strukturstatistik
Änderung der Verordnung über die Leistungs- und Strukturstatistik
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014
Nettoergebnis in Tsd. €: -254
Vorhabensart: Verordnung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Entlastung von Kleinunternehmen durch Erhöhung und Flexibilisierung von Meldeschwellen, Differenzierung des Deckungsgrades und der Meldeschwellen nach Wirtschaftszweigen
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Erhebungsmasse [Anzahl]
Istwert
34.775Anzahl
Zielzustand
31.950Anzahl
Datenquelle: Bundesanstalt Statistik Österreich
Stundenaufwand [h]
Istwert
57.812h
Zielzustand
55.000h
Datenquelle: Bundesanstalt Statistik Österreich
Ziel 2: Steigerung der Nutzung der elektronischen Meldemedien im Zuge der Datenübermittlung
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Nutzung elektronischer Meldemedien [%]
Istwert
99,60%
Zielzustand
98,00%
Datenquelle: Bundesanstalt Statistik Österreich
Ziel 3: Schaffung von Rechtssicherheit hinsichtlich der Auskunftspflicht von Betrieben gewerblicher Art und Verbänden von Körperschaften öffentlichen Rechts sowie von Arbeitsgemeinschaften
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Klärung der Auskunftspflicht für gewisse Arten von Statistischen Einheiten in Wirtschaftsbereichen
Ausgangszustand 2014:
Gegenwärtig bestehen vereinzelte Interpretationsprobleme dahingehend, ob derartige statistische Einheiten von Körperschaften öffentlichen Rechts der Auskunftspflicht in der Leistungs- und Strukturstatistik in den Produktions- und Dienstleistungsbereichen unterliegen. Ebenso entstand durch die unterschiedlichen Variationen von Typen von Arbeitsgemeinschaften ein Klärungsbedarf hinsichtlich ihrer Berücksichtigung als statistische Einheit.
Zielzustand 2018:
Mit der Neuformulierung soll Klarheit geschaffen werden, dass diese statistischen Einheiten, die in bestimmten Wirtschaftsbereichen einen maßgeblichen und unverzichtbaren Wirtschaftsfaktor darstellen, in den Geltungsbereich der Verordnung fallen und die Wirtschaftsleistung dieser statistischen Einheiten in die Leistungs- und Strukturstatistik einfließt.
Istzustand 2018:
Mit der Neuformulierung wurde, wie geplant, Klarheit geschaffen. Gegenwärtig bestehen keine Interpretationsprobleme.
Datenquelle:
Bundesanstalt Statistik Österreich
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 4: Sicherstellung des Kostenersatzes gemäß § 32 Abs. 4 Z 1 Bundesstatistikgesetz 2000 für die Ermittlung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen und Gebietsansässigkeit der Kunden für ausgewählte Dienstleistungsbereiche
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Umsetzung der Veröffentlichung periodischer Ergebnisse über Umsatzerlöse nach bestimmten Kriterien
Ausgangszustand 2014:
Die Leistungs- und Strukturstatistik wird ab dem Berichtsjahr 2013 ohne Informationen über Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen und Gebietsansässigkeit der Kunden für ausgewählte Dienstleistungsbereiche erstellt.
Zielzustand 2018:
Die Leistungs- und Strukturstatistik wird ab dem Berichtsjahr 2013 mit Informationen über Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen und Gebietsansässigkeit der Kunden für ausgewählte Dienstleistungsbereiche erstellt.
Istzustand 2018:
Die Leistungs- und Strukturstatistik wird ab dem Berichtsjahr 2013 weiterhin mit Informationen über Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen und Gebietsansässigkeit der Kunden für ausgewählte Dienstleistungsbereiche erstellt.
Datenquelle:
Bundesanstalt Statistik Österreich
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Adaptierung der Regelung der Anordnung hinsichtlich der Meldepflicht zur Schaffung von statistischen Informationen über die Leistung und Struktur in den Produktions- und Dienstleistungsbereichen bei
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Absenkung des Deckungsgrades zur Minimierung der Respondentenbelastung auf ein statistischqualitativ vertretbares Ausmaß, Erhöhung und Flexibilisierung der Umsatzschwellen auf der Grundlage objektiver Wirtschaftsdaten sowie Ausweitung der Beschäftigtenschwelle im Sinne der Sicherstellung der Qualität der Ergebnisse. Das Ziel soll auch durch Verbesserung der statistischen Methoden erreicht werden, um einerseits Respondenten zu entlasten und andererseits den internationalen Qualitätsstandard für diese Statistik aufrecht zu erhalten.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Zusendung von Erhebungsformularen in Papierform nur nach schriftlicher Erklärung des Auskunftspflichtigen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Normierung der grundsätzlichen Verwendung der von der Bundesanstalt Statistik Österreich angebotenen elektronischen Meldemedien, Zusendung von Erhebungsformularen in Papierform nur nach vorheriger schriftlicher Erklärung des/der Auskunftspflichtigen, dass die technischen Voraussetzungen zu einer Meldung mittels elektronischem Meldemedium nicht gegeben sind. Soweit die Auskunftspflichtigen die Meldeschwellen gemäß § 6 nicht erfüllen, sind sie zur Auskunftserteilung in Form einer begründeten Leermeldung verpflichtet, welche auch formlos erfolgen kann.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Neuformulierung und Ergänzung der Bestimmungen hinsichtlich der Auskunftspflicht von Betrieben gewerblicher Art und Verbänden von Körperschaften öffentlichen Rechts sowie von Arbeitsgemeinschaften
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Klarstellung der Termini technici unter Heranziehung bereits in anderen unternehmensstatistischen Verordnungen verwendeten Rechtsbezügen und -abgrenzungen hinsichtlich der relevanten statistischen Einheiten für die Körperschaften öffentlichen Rechts (vgl. § 3 Abs. 1 Z 3 und Z 4 sowie Abs. 7a), sowie Ergänzung des die Arbeitsgemeinschaften betreffenden Rechtstexts dahin gehend, dass durch einen Zusatz die Auskunftspflicht für alle Typen von Arbeitsgemeinschaften festgestellt wird (vgl. § 3 Abs. 7).
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Schaffung von Rechtssicherheit hinsichtlich der zukünftigen Verfügbarkeit von statistischen Daten über die Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen und Gebietsansässigkeit der Kunden für ausgewählte Dien
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Für die Ermittlung von statistischen Daten zur Einhaltung der Informationsverpflichtungen für den Anhang VIII der EU-Verordnung über die strukturelle Unternehmensstatistik (Einzelmodul für die Strukturstatistik der Dienstleistungen für Unternehmen), gebührt der Bundesanstalt Statistik Österreich für den verbundenen Aufwand seit dem Jahr 2009 ein zusätzlicher Kostenersatz gemäß § 32 Abs. 4 Z 1 Bundesstatistikgesetz 2000. Der Anspruch auf Kostenersatz besteht gegenüber dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft. Der Kostenersatz war im Jahr 2013 einer Evaluierung zu unterziehen, um für die Erhebungsjahre ab 2014 neu festgelegt zu werden. Da es weiterhin eine Verpflichtung aufgrund geltender EU-Rechtsvorschriften hinsichtlich der Erstellung der statistischen Daten gibt, wurden die Kosten unter Berücksichtigung neuer fachstatistischer und technischer Gegebenheiten neu kalkuliert und im gegenständlichen Verordnungsentwurf für die Jahre 2014 bis 2017 festgelegt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen sind wie geplant eingetreten.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Die angegebenen Maßnahmen verhinderten eine Erhöhung der Verwaltungskosten, die ohne diese Maßnahmen deutlich gestiegen wären.
Durch die Senkung und Flexibilisierung der Meldeschwellen konnten Unternehmen in bestimmten Wirtschaftsbereichen wesentlich entlastet werden bzw. die Belastung sowie der Stundenaufwand und somit die Verwaltungskosten für die Unternehmen insgesamt zumindest nicht erhöht bzw. leicht gesenkt werden.
Sowohl die Anzahl der in die Leistungs- und Strukturerhebung meldepflichtigen Unternehmen als auch der Jahresstundenaufwand für diese Erhebung konnten trotz eines Anstiegs der Unternehmensanzahl in der Grundgesamtheit konstant gehalten werden. Die Senkung der Verwaltungskosten für Unternehmen betrug durchschnittlich ca. 45.000 Euro pro Jahr.
Ebenso konnte die Nutzung der elektronischen Meldemedien auf das höchst mögliche Ausmaß gesteigert werden. Mit der neuen bzw. verbesserten Formulierung hinsichtlich der Auskunftspflicht von Betrieben gewerblicher Art und Verbänden von Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie von Arbeitsgemeinschaften konnte die rechtliche Klarheit stark verbessert werden. Des Weiteren sind statistische Daten über die Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen und Gebietsansässigkeit der Kunden für ausgewählte Dienstleistungsbereiche weiterhin verfügbar.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.