Vorhaben
Förderung kreativwirtschaftsbasierter Innovationen - aws impulse
Förderung kreativwirtschaftsbasierter Innovationen in Österreich - evolve / aws impulse
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2015
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2008
Nettoergebnis in Tsd. €: -20.854
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Forcierung der Entwicklung und Marktüberleitung von neuen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen im Bereich der Kreativwirtschaft (KW) durch Absenken des Risikos
Beschreibung des Ziels
Fehlende Finanzierung und das damit verbundene wirtschaftliche Risiko stellen eine wesentliche Barriere in der Entwicklung und Marktüberleitung von neuen Produkten, Verfahren, Dienstleistungen dar. Ziel der Förderungsmaßnahmen aws impulse XS und aws impulse XL ist es, dieses Risiko zu senken.
Damit werden die Entwicklung, die wirtschaftliche Überleitung und/oder die Durchsetzung am Markt von innovativen Vorhaben, die thematisch dem Bereich der Kreativwirtschaft zuzuordnen sind, ermöglicht und unterstützt.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Umsätze mit neuen oder stark verbesserten Produkten [%]
Istwert
87,3%
Zielzustand
85,0%
Datenquelle: European Innovation Scoreboard 2018 (beruht auf Daten 2017)
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Förderung kreativwirtschaftsbasierter Innovationen (aws impulse XS und aws impulse XL)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Das gegenständliche Förderungsprogramm, das von der AWS abgewickelt wird, umfasst 2 Programmlinien, aws impulse XS und aws impulse XL.
aws impulse XS – fördert hochinnovativen Projekten in der Projektfrühphase mit hohem Potenzial zur wirtschaftlichen Verwertung, aws impulse XL – fördert Projekte zur wirtschaftlichen Nutzbarmachung innovativer und marktorientierter Projekte, bei denen Leistungen der Kreativwirtschaft maßgeblich zur Wertschöpfung beitragen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Für die Jahre 2015-2018 wurden für die aws Kreativwirtschaft Mittel in folgender Höhe veranschlagt/ pro Jahr:
– max. EUR 4.300.000,– monetäre Förderungsmittel für Unternehmen (aus den beiden Förderungslinien „aws impulse XS“ und „aws impulse XL“
– max. EUR 600.000,– Förderungsmittel in Form von Beratungen etc. (i.e. Realförderung von Unternehmen durch nicht-monetäre Leistungen der aws, z.B. Beratung, Schulungen, Veranstaltungen, Netzwerkaktivitäten…)
– max. EUR 600.000,– Abwicklungsentgelt für die aws (Austria Wirtschaftsservice GmbH) für die Durchführung des Förderungsprogramms
Die stärkere Abweichung des Transferaufwands vom Plan beruht darauf, dass im Jahr 2015 entgegen der Planungen nicht zwei Förderungsrunden (im Halbjahresrhythmus), sondern nur eine Förderungsrunde durchgeführt werden konnten. Dies ist auf den Umstand zurückzuführen, dass der gesamte aws-Technologie-&Innovationsvertrag des Ressorts mit der aws erst mit Mitte 2015 in Kraft getreten ist und somit keine vertragliche Grundlage für die Vergabe von Förderungsmitteln bzw. die Durchführung von Ausschreibungen im ersten Halbjahr 2015 gegeben war.
Im Jahr 2016 wiederum kam es zu überplanmäßigen Bewilligungen aufgrund besonders hoher Einreichzahlen, die auch in Zusammenhang mit der Erstellung der Kreativwirtschaftsstrategie für Österreich zu sehen sind. Die Veröffentlichung der Kreativwirtschaftsstrategie hat größere Sichtbarkeit und Awareness für das Thema erzeugt, wodurch noch mehr Unternehmen aus dem Umfeld Projekte eingereicht haben.
In den Jahren 2017 und 2018 wurden die Maximalbudgets von der aws eingehalten und keine großen Abweichungen verzeichnet.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Wie in der WFA angeführt, haben die „impulse“ Förderungen des BMDW Auswirkungen auf die Innovationsfähigkeit von Unternehmen und insbesondere auf die Unternehmen aus dem Kreativwirtschaftsbereich:
Wie die Österreichischen Kreativwirtschaftsberichte zeigen, haben sich die Zahlen zu den Innovationseckdaten der Kreativwirtschaftsunternehmen im Zeitablauf der letzten Jahre verbessert und liegen deutlich über jenen der Grundgesamtheit aller Unternehmen: 91% der Unternehmen der Kreativwirtschaft sind innovationsaktiv, 75% erstellen Produkt- und Dienstleistungsinnovationen, 44% haben innovative Geschäftsmodelle. Rund die Hälfte der Kreativwirtschaftsunternehmen führt Innovationsaktivitäten gemeinsam mit Kooperationspartnern durch. 40% der Kreativwirtschaftsunternehmen unterstützen andere Unternehmen, insbesondere aus anderen Branchen, bei Innovationen. 87% setzen neue Produkte/Verfahren/Technologien ein, die von anderen Unternehmen entwickelt wurden; 69% nutzen neuartige Softwareanwendungen und Internettechnologien und spielen damit eine wichtige Rolle für die Digitalisierung (Daten aus dem 7. Österreichischen Kreativwirtschaftsbericht). Die positive Entwicklung dieser Kennzahlen über die Jahre lässt darauf schließen, dass die impulse-Förderungen (monetäre & nicht-monetäre Maßnahmen) bei der Zielgruppe ankommen und dort auch die intendierten positiven Auswirkungen auf deren Innovationsfähigkeit haben. Diese Aussage ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass pro Jahr allein rund 50 Unternehmen eine monetäre Förderung erhalten (und weitere Unternehmen auch mit nicht-monetären Leistungen unterstützt werden). Aufgrund der in Summe über die letzten Jahre sehr hohen Anzahl an geförderten Unternehmen ist daher davon auszugehen, dass die Wirkungen des Programms auf die Gesamtheit der österreichischen Kreativwirtschaft eindeutig positiv sind.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass in den kommenden Jahren wie im FTI-Bereich des BMDW üblich eine neuerliche Evaluierung der impulse-Förderungsprogramme durchgeführt werden wird. Aufgrund der Tatsache, dass eine neue Vertragsperiode mit der aws ansteht und weiters Überlegungen zu Streamlining von Agentur-Aktivitäten bestehen, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch kein genaues Datum für eine neuerliche Evaluierung genannt werden.