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Vorhaben

Förderung kreativwirtschaftsbasierter Innovationen - aws impulse

2018
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2015

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2008

Nettoergebnis in Tsd. €: -20.854

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Kreativwirtschaft ist selbst ein wichtiger Faktor der österreichischen Wirtschaft (siehe 6. KWB 2015; 10 % der Unternehmen, 4 % der Beschäftigten, 4 % der Bruttowertschöpfung). Die Kreativwirtschaft hat weiters eine hohe innovationspolitische Relevanz, die sich jedoch weniger durch ihren Beitrag zur Generierung von technischem Wissen manifestiert, sondern vielmehr durch den beträchtlichen Wissens- und Technologietransfer, der von ihr ausgeht. Die Unternehmen der Kreativwirtschaft sind aufgrund der für sie typischen sehr kleinteiligen und projektorientierten Organisationsformen Vorreiter hinsichtlich neuer Arbeitsrealitäten und damit auch ein wichtiger Impulsgeber für die Wirtschaft. In Zeiten, wo im Wettbewerb der globalen Märkte nicht nur Kostenfaktoren für den Erfolg am Markt entscheidend sind, wird der Anteil kreativer Leistungen von Produkten, Dienstleistungen und Verfahren immer bedeutsamer. Insbesondere die zunehmende Bedeutung der nicht-technologischen Innovationen wird in der und durch die Kreativwirtschaft in einem hohen Maße abgedeckt. Dank ihrer hohen Problemlösungskompetenz und starken Innovationsorientierung ist die Kreativwirtschaft Innovationstreiber für andere Branchen (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)) und leistet einen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Gesamtwirtschaft (siehe 3. KWB). Die Kreativwirtschaft schafft neue Nutzererfahrungen, womit sie Innovationen stimuliert, anwend- sowie vermarktbar macht.

Fehlende Finanzierung und das damit verbundene wirtschaftliche Risiko stellen in diesem kleinststrukturierten Wirtschaftssektor jedoch eine wesentliche Barriere in der Entwicklung und Marktüberleitung von neuen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen dar.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

1) Strategie der Bundesregierung für Forschung, Technologie und Innovation (2011): „Potenziale ausschöpfen, Dynamik steigern, Zukunft schaffen. Der Weg zum Innovation Leader.“
„Die Innovationspolitik in Österreich setzt aber noch zu sehr auf ein eng gefasstes, technologisches Innovationskonzept, das zu wenig auf die nicht technologischen Aspekte wie organisatorische Innovationen, Dienstleistungskonzepte oder neue Business-Modelle eingeht. Dabei ist auch der steigenden Bedeutung der NutzerInnen und KonsumentInnen bei der Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen gerecht zu werden“. (S. 26).
„Der Fokus liegt daher aufbauend auf den Stärkefeldern der österreichischen Wirtschaft auf (…) der Verbreiterung der Innovationsaktivitäten aller Unternehmen, insbesondere aber der Klein- und Mittelbetriebe (KMU), der stärkeren Nutzung des Potenzials der Kreativwirtschaft, der substanziellen Anhebung des Innovationsniveaus (….)“ . S. 26
2) Kreativwirtschaftsstrategie für Österreich (2016): 2016 wurde unter Federführung des nunmehrigen BMDW unter breiter Einbindung der Akteure in einem mehrmonatigen Co-Creation Prozess eine Kreativwirtschaftsstrategie für Österreich erarbeitet, die die Marschroute bis 2025 festlegen soll.
3) Den allgemeinen Rahmen in Österreich bildet das Regierungsprogramm 2018-2022, das folgende Punkte zum Themenbereich nicht-technologische Innovationen enthält:
-Förderung von Geschäftsmodellinnovationen im Fördersystem stärker berücksichtigen (S. 83)
-Innovative, neue Geschäftsmodelle und Technologien im Sinne der gesellschaftlichen Entwicklung ermöglichen (S. 81)
-Nichttechnologische, gesellschaftliche Innovation und Social Entrepreneurship stärker in Förderprogramme miteinbeziehen (S. 79)
-Erleichterung des Zugangs von KMU zu Förderungen durch Verankerung eines breiteren Innovationsbegriffs in Richtlinien und Förderkriterien (S. 136).
4) Den europäischen Rahmen bildet die auf zehn Jahre angelegte Wachstums- und Beschäftigungsstrategie der EU, „Europa 2020“, in der sich die Innovationsorientierung als Grundgedanke in einer sehr breiten Weise durchzieht. Die Verwirklichung der Innovationsunion wurde als eine der 7 Leitinitiativen von Europa 2020 deklariert. Hierzu kann die Kreativwirtschaft einen wesentlichen Beitrag leisten und ist daher einer der Schwerpunkte:
-Siehe Mitteilung der Kommission KOM(2010) 546, S. 4, Punkt 9: „Wir müssen unsere Stärken in der Gestaltung und im kreativen Bereich besser zur Geltung bringen. Wir müssen auf soziale Innovationen setzen.“
-Mitteilung der EK 2014 „For a European Industrial Renaissance“: unterstreicht die Rolle der Kreativwirtschaft als einer der zentralen Sektoren, um die EU aus der Wirtschaftskrise zu bringen.
-Studie der EK 2016 „Boosting the competitiveness of cultural and creative industries for growth and jobs“

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Forcierung der Entwicklung und Marktüberleitung von neuen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen im Bereich der Kreativwirtschaft (KW) durch Absenken des Risikos

Beschreibung des Ziels

Fehlende Finanzierung und das damit verbundene wirtschaftliche Risiko stellen eine wesentliche Barriere in der Entwicklung und Marktüberleitung von neuen Produkten, Verfahren, Dienstleistungen dar. Ziel der Förderungsmaßnahmen aws impulse XS und aws impulse XL ist es, dieses Risiko zu senken.
Damit werden die Entwicklung, die wirtschaftliche Überleitung und/oder die Durchsetzung am Markt von innovativen Vorhaben, die thematisch dem Bereich der Kreativwirtschaft zuzuordnen sind, ermöglicht und unterstützt.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Umsätze mit neuen oder stark verbesserten Produkten [%]

Istwert

87,3

%

Zielzustand

85,0

%

Datenquelle: European Innovation Scoreboard 2018 (beruht auf Daten 2017)


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Förderung kreativwirtschaftsbasierter Innovationen (aws impulse XS und aws impulse XL)

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Das gegenständliche Förderungsprogramm, das von der AWS abgewickelt wird, umfasst 2 Programmlinien, aws impulse XS und aws impulse XL.
aws impulse XS – fördert hochinnovativen Projekten in der Projektfrühphase mit hohem Potenzial zur wirtschaftlichen Verwertung, aws impulse XL – fördert Projekte zur wirtschaftlichen Nutzbarmachung innovativer und marktorientierter Projekte, bei denen Leistungen der Kreativwirtschaft maßgeblich zur Wertschöpfung beitragen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2008 - 2016
2008
2009
2010
2011
2012

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-20.854

Tsd. Euro

Plan

-22.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

2.435

Tsd. Euro

Plan

2.400

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

18.419

Tsd. Euro

Plan

19.600

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

20.854

Tsd. Euro

Plan

22.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-4.468

Tsd. Euro

Plan

-5.500

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

584

Tsd. Euro

Plan

600

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

3.884

Tsd. Euro

Plan

4.900

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

4.468

Tsd. Euro

Plan

5.500

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-5.904

Tsd. Euro

Plan

-5.500

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

675

Tsd. Euro

Plan

600

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

5.229

Tsd. Euro

Plan

4.900

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

5.904

Tsd. Euro

Plan

5.500

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-5.125

Tsd. Euro

Plan

-5.500

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

600

Tsd. Euro

Plan

600

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

4.525

Tsd. Euro

Plan

4.900

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

5.125

Tsd. Euro

Plan

5.500

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-5.357

Tsd. Euro

Plan

-5.500

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

576

Tsd. Euro

Plan

600

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

4.781

Tsd. Euro

Plan

4.900

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

5.357

Tsd. Euro

Plan

5.500

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Für die Jahre 2015-2018 wurden für die aws Kreativwirtschaft Mittel in folgender Höhe veranschlagt/ pro Jahr:
– max. EUR 4.300.000,– monetäre Förderungsmittel für Unternehmen (aus den beiden Förderungslinien „aws impulse XS“ und „aws impulse XL“
– max. EUR 600.000,– Förderungsmittel in Form von Beratungen etc. (i.e. Realförderung von Unternehmen durch nicht-monetäre Leistungen der aws, z.B. Beratung, Schulungen, Veranstaltungen, Netzwerkaktivitäten…)
– max. EUR 600.000,– Abwicklungsentgelt für die aws (Austria Wirtschaftsservice GmbH) für die Durchführung des Förderungsprogramms

Die stärkere Abweichung des Transferaufwands vom Plan beruht darauf, dass im Jahr 2015 entgegen der Planungen nicht zwei Förderungsrunden (im Halbjahresrhythmus), sondern nur eine Förderungsrunde durchgeführt werden konnten. Dies ist auf den Umstand zurückzuführen, dass der gesamte aws-Technologie-&Innovationsvertrag des Ressorts mit der aws erst mit Mitte 2015 in Kraft getreten ist und somit keine vertragliche Grundlage für die Vergabe von Förderungsmitteln bzw. die Durchführung von Ausschreibungen im ersten Halbjahr 2015 gegeben war.

Im Jahr 2016 wiederum kam es zu überplanmäßigen Bewilligungen aufgrund besonders hoher Einreichzahlen, die auch in Zusammenhang mit der Erstellung der Kreativwirtschaftsstrategie für Österreich zu sehen sind. Die Veröffentlichung der Kreativwirtschaftsstrategie hat größere Sichtbarkeit und Awareness für das Thema erzeugt, wodurch noch mehr Unternehmen aus dem Umfeld Projekte eingereicht haben.

In den Jahren 2017 und 2018 wurden die Maximalbudgets von der aws eingehalten und keine großen Abweichungen verzeichnet.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Wie in der WFA angeführt, haben die „impulse“ Förderungen des BMDW Auswirkungen auf die Innovationsfähigkeit von Unternehmen und insbesondere auf die Unternehmen aus dem Kreativwirtschaftsbereich:
Wie die Österreichischen Kreativwirtschaftsberichte zeigen, haben sich die Zahlen zu den Innovationseckdaten der Kreativwirtschaftsunternehmen im Zeitablauf der letzten Jahre verbessert und liegen deutlich über jenen der Grundgesamtheit aller Unternehmen: 91% der Unternehmen der Kreativwirtschaft sind innovationsaktiv, 75% erstellen Produkt- und Dienstleistungsinnovationen, 44% haben innovative Geschäftsmodelle. Rund die Hälfte der Kreativwirtschaftsunternehmen führt Innovationsaktivitäten gemeinsam mit Kooperationspartnern durch. 40% der Kreativwirtschaftsunternehmen unterstützen andere Unternehmen, insbesondere aus anderen Branchen, bei Innovationen. 87% setzen neue Produkte/Verfahren/Technologien ein, die von anderen Unternehmen entwickelt wurden; 69% nutzen neuartige Softwareanwendungen und Internettechnologien und spielen damit eine wichtige Rolle für die Digitalisierung (Daten aus dem 7. Österreichischen Kreativwirtschaftsbericht). Die positive Entwicklung dieser Kennzahlen über die Jahre lässt darauf schließen, dass die impulse-Förderungen (monetäre & nicht-monetäre Maßnahmen) bei der Zielgruppe ankommen und dort auch die intendierten positiven Auswirkungen auf deren Innovationsfähigkeit haben. Diese Aussage ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass pro Jahr allein rund 50 Unternehmen eine monetäre Förderung erhalten (und weitere Unternehmen auch mit nicht-monetären Leistungen unterstützt werden). Aufgrund der in Summe über die letzten Jahre sehr hohen Anzahl an geförderten Unternehmen ist daher davon auszugehen, dass die Wirkungen des Programms auf die Gesamtheit der österreichischen Kreativwirtschaft eindeutig positiv sind.

Gesamtbeurteilung

Mit den „impulse“-Förderungen wurde neues Terrain in der FTI-Politik beschritten, sowohl national als auch teilweise international. Grundlegend ist nämlich ein breiter, nicht-technologisch geprägter Innovationsbegriff, der weit über klassisch naturwissenschaftlich-technische Forschungs-&Entwicklungskategorien hinausgeht und neue Themenfelder des Innovationsbereichs erschließt, die vielfach mit dem Themenfeld Kreativwirtschaft enge Berührungspunkte haben: open innovation, Dienstleistungsinnovationen, social innovation, organisatorische Innovationen, Geschäftsmodellinnovationen & neue Business-Modelle, Startups, Digitalisierung – all dies sind Schlüsselbegriffe. Die Kreativwirtschaft ist somit eine zentrale Treiberin nicht-technologischer Innovationen und bringt als Early Adopter neuer Technologien die Digitalisierung in die KMU. In den impulse-Förderungsprogrammen werden jene Lösungen entwickelt, mit denen (oftmals durch digitale Technologien) neue Geschäftsmodelle, Dienstleistungsinnovationen etc. generiert werden – vielfach mit dem Ziel, einen sozialen, gesellschaftlichen Mehrwert zu schaffen. Die Innovation liegt dabei nicht in der Technologie, sondern in deren Anwendung und Schaffung von etwas Neuem, das für Unternehmen und Gesellschaft von Relevanz ist.

Im Gegensatz zu „klassischen“ FTI-Förderungen, bei denen Österreich bereits über ein breit ausdifferenziertes Instrumentarium verfügt, steckt der Bereich der gezielten Unterstützung nicht-technologischer, anwendungsorientierter Innovation noch in den Kinderschuhen. Gleichzeitig besteht Einigkeit darüber, dass dieser Bereich im modernen Wirtschaftsleben zunehmend an Bedeutung gewinnen und für die künftige Wettbewerbsfähigkeit mitentscheidend sein wird. Dahingehend ist auch das aktuelle Regierungsprogramm zu lesen (siehe Punkt 7.1.), das mehrfach einen stärkeren Fokus auf nicht-technologische, Geschäftsmodell-, und gesellschaftliche Innovation postuliert mit gleichzeitiger Verankerung eines breiten Innovationsbegriffs. Genau diese Stoßrichtung verfolgen daher die „impulse“ Programme zur kreativwirtschaftsbasierten Innovationsförderung des BMDW.

Dass die impulse Förderungen einen großen Bedarf in der österreichischen Wirtschaft abdecken und eine Art „Vakuum“ füllen, zeigt sich auch an den Einreichzahlen: Pro Jahr wurden in Summe über die beiden Förderungslinien rund 400 Projekte eingereicht. Rund 40-50 Projekte pro Jahr konnten mit den verfügbaren Förderungsmitteln tatsächlich gefördert werden.

Sieht man sich den European Innovation Scoreboard (EIS) an, so wird auch hier deutlich, dass Österreich im Bereich der Innovationsaktivitäten Richtung Markt noch Nachholbedarf hat: 2010 lag der Referenzwert für die mit neuen oder stark verbesserten Produkten erzielten Umsätze bei nur 80,1 (EU-Schnitt bei 100). Aufgrund von Maßnahmen wie den impulse-Förderungsprogrammen, die gezielt auf diese Themen fokussieren, konnte Österreich seinen relativen Wert bei diesem Kernindikator deutlich verbessern und liegt nunmehr bei 87,3 (Zahlen 2017). Diese positive Entwicklung weist darauf hin, dass die impulse-Förderungen und andere Maßnahmen im Bereich Innovationsförderung greifen, was sich bei mehreren Faktoren zeigt: Zum einen steigt die Anzahl der Kreativwirtschaftsunternehmen in Relation zur Gesamtwirtschaft an. Dies ist insofern relevant, als die impulse-Förderungen in vielen Fällen von neu gegründeten oder in Gründung befindlichen Unternehmen in Anspruch genommen werden, deren wirtschaftliche Entwicklung noch prekär ist. In Kombination mit der geringen Anzahl an Konkursen innerhalb dieser geförderten Unternehmen ist daher davon auszugehen, dass die Förderung zu einer positiven Entwicklung der Gesamtunternehmenszahlen (bedingt durch eine finanzielle Risikoabfederung) im Kreativwirtschaftsbereich beiträgt. Zum anderen zeigt sich, dass diese geförderten Unternehmen einige Zeit nach Auslaufen der Förderung auch vielfach bessere Eckdaten aufweisen als andere Unternehmen: Sie haben kürzere Innovationszyklen, haben mehr Produkte/Dienstleistungen auf den Markt gebracht, waren öfter an Innovationen beteiligt, sind besser mit Kooperationspartnern vernetzt und erzielen dadurch letztlich auch höhere Umsätze. All die o.a. Faktoren belegen somit, dass die von der Förderung intendierten Wirkungen sogar überplanmäßig erreicht wurden.

Gleichzeitig macht der Indikator des EIS aber auch deutlich, dass Österreich auf dem Gebiet der Innovationsförderung und Marktüberleitung weiterhin Aufholbedarf hat und weitere Anstrengungen unternehmen sollte, um bei „soft & non-tech innovations“ bessere Erfolge zu erzielen und erfolgreiche Innovationsmuster für Unternehmen zu ermöglichen. Daher gilt es, die impulse-Förderungsprogramme in diesem Sinne weiterzuführen, um eine weitere Output-Steigerung und eine Entwicklung Richtung EU-Schnitt anzustreben – und in weiterer Folge auch darüber hinaus (im Sinne des allgemeinen Ziels, Innovation Leader zu werden).


Verbesserungspotentiale

Durch die kreativwirtschaftsbasierten Innovationsförderungen werden nicht nur wie oben beschrieben Innovationsimpulse gehebelt, sondern auch Crossover-Effekte, die von den Kreativwirtschaftsunternehmen ausgehen, auf die restliche Wirtschaft und das Innovationssystem ausgelöst. Diese Crossover-Effekte gehen dabei weit über ihre eigene Wirtschaftsleistung hinaus und betreffen etwa die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit anderer Branchen oder Beiträge zur Lösung gesamtgesellschaftlicher Herausforderungen in Bereichen wie Ökologie, soziale Inklusion etc. Der Rat der Europäischen Union (2015) definiert „Crossover-Effekte zwischen dem Kultur- und Kreativbereich und anderen Bereichen als einen Prozess […], bei dem die Kenntnisse und Fähigkeiten, die für den Kultur- und Kreativbereich charakteristisch sind mit den Kenntnissen und Fähigkeiten in anderen Bereichen kombiniert werden, um innovative und intelligente Lösungen für die heutigen gesellschaftlichen Herausforderungen zu generieren.“ Sowohl von EU-Seite, wo dem Thema Crossovers der Kreativwirtschaft steigende Bedeutung eingeräumt wird, als auch beruhend auf den Erkenntnissen aus den impulse-Förderungen der letzten Jahre deutet daher vieles darauf hin, dass das Thema Kreativwirtschaft noch breiter adressiert werden sollte. Es gilt noch stärker herauszuarbeiten, dass es nicht um die Förderung von Kreativwirtschaft als Selbstzweck geht, sondern um die gezielte Forcierung ihrer Wirkungen als Motor im Innovationssystem und als Katalysator für Transformationsprozesse in der restlichen Wirtschaft durch die gezielte Auslösung und Verstärkung der oben beschriebenen Crossover-Effekte. Ziel ist, die Nutzung und Integration kreativwirtschaftlichen Know-hows entlang der gesamten Wertschöpfungskette und über Branchengrenzen hinweg zu adressieren und sichtbar zu machen. Es gilt, Kreativwirtschaftsinputs als zentralen Innovations- und Transformationstreiber für alle KMU zu positionieren, um das österreichische Innovationssystem nachhaltig anzuschieben.


Weitere Evaluierungen

Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass in den kommenden Jahren wie im FTI-Bereich des BMDW üblich eine neuerliche Evaluierung der impulse-Förderungsprogramme durchgeführt werden wird. Aufgrund der Tatsache, dass eine neue Vertragsperiode mit der aws ansteht und weiters Überlegungen zu Streamlining von Agentur-Aktivitäten bestehen, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch kein genaues Datum für eine neuerliche Evaluierung genannt werden.


Weiterführende Informationen