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Vorhaben

Kreativwirtschaftsscheck (KWS)

2018
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2015

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2013

Nettoergebnis in Tsd. €: -4.942

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Kreativwirtschaft hat wie kaum ein anderer Bereich in den letzten Jahren als Wirtschafts- und Wettbewerbsfaktor innerhalb der Europäischen Union an Bedeutung gewonnen und findet als dynamischer Wirtschaftszweig Anerkennung. In Österreich stellt die Kreativwirtschaft als Wachstums- und Beschäftigungsmotor ebenfalls einen bedeutenden Erfolgsfaktor für den Wirtschaftsstandort dar.

Dank ihrer hohen Problemlösungskompetenz und starken Innovationsorientierung ist die Kreativwirtschaft Innovationstreiber für andere Branchen (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)) und leistet einen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Gesamtwirtschaft. Die Kreativwirtschaft schafft neue Nutzererfahrungen, womit sie Innovationen stimuliert und anwend- sowie vermarktbar macht. Kennzeichen der Kreativwirtschaft ist ihre hohe Heterogenität: Zu ihr gehören Bereiche wie Architekten, Design, Musik & Buch, Radio & TV, Software & Games, Verlage, Video & Film und Werbung.

Neben der hohen innovationspolitischen Relevanz, die sich sowohl in der durch die Kreativwirtschaft selbst generierten Wertschöpfung als auch in ihrem Beitrag für andere Branchen manifestiert, ist die Kreativwirtschaft aufgrund ihrer Vorreiterrolle hinsichtlich neuer Organisationsformen, neuer Arbeitsmodelle, der frühen Antizipation neuer Konsumbedürfnisse und gesellschaftlicher Veränderungen ein wichtiger Innovationstreiber und Türöffner für einen breiten Innovationsansatz, der auch nicht-technologische Innovation umfasst (gemäß Begriffsdefinition der OECD im „Oslo Manual“).

Das Innovationspotential ist dabei im Kreativsektor selbst sehr hoch, u.a. auch da dieser Bereich wesentlich höhere Innovationserträge als die traditionelle Wirtschaft aufweist: So erzielen innovierende Kreativunternehmen rund 31 % ihrer Umsätze mit neuen Produkten, das sind 10 Prozentpunkte mehr als in der traditionellen Sachgüterproduktion. Die Dynamik der Kreativwirtschaft ist dabei eng mit der technologischen Entwicklung – gerade im IKT-Bereich – verbunden, die Massenproduktion, Massenkonsum und damit auch Kommerzialisierung kreativer Inhalte auf breiter Basis ermöglicht hat.

Zahlreiche Unternehmen der Kreativwirtschaft sind in Forschung und Entwicklung aktiv. Sie verwenden zudem forschungs- und technologieintensive Dienstleistungen anderer Wirtschaftszweige als Basis, um ihre eigenen Kreativleistungen produzieren und vermarkten zu können. Damit haben sie eine wichtige Brückenschlagfunktion zwischen Technik/Naturwissenschaften und dem Markt, beschleunigen so die Diffusion von Innovationen sowohl von der Angebots- als auch von der Nachfrageseite.

Österreich kann mit der Kreativwirtschaft auch den Strukturwandel in Richtung hoher Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit vorantreiben. Hier kann die Kreativwirtschaft als transformative Kraft wirken und einen wesentlichen Beitrag für andere Wirtschaftsketten, zur Schaffung zukunftsfähiger Arbeitsplätze (vor allem in KMU), zur Erhöhung der Attraktivität von Städten und Regionen als Wirtschaftsstandort und zur Stärkung regionaler Innovationssysteme leisten.

Die Förderungsmaßnahmen des BMWFW fokussieren daher einerseits auf die angebotsseitige Stärkung der Kreativwirtschaft selbst und zunehmend auf die Stärkung der Nachfrage nach kreativwirtschaftlichen Leistungen anderer Branchen, vor allem bei KMU. Mit dem Kreativwirtschaftsscheck erfolgt damit eine sowohl angebots- als auch nachfrageseitige Stärkung dieses wirtschafts- und innovationspolitisch wichtigen Sektors und in der Folge ein Innovationsimpuls für KMU aller Branchen.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Regierungsprogramm 2013-2018 hält in Kapitel 01 „Wachstum und Beschäftigung für Österreich“ fest (Seite 8), die Wirtschaft mit Innovationen weiterentwickeln zu wollen, konkret durch die Stärkung der Kreativwirtschaft.

Die FTI-Strategie der Bundesregierung (2011; siehe https://www.bmdw.gv.at/WirtschaftsstandortInnovationInternationalisierung/Forschung_und_Innovation/Initiativen/Documents/FTI-Strategie.pdf) hält im Zusammenhang KMU und Kreativwirtschaft fest (Seite 26), dass die Innovationspolitik in Österreich noch zu sehr auf ein eng gefasstes, technologisches Innovationskonzept setzt, das zu wenig auf die nicht-technologischen Aspekte wie organisatorische Innovationen, Dienstleistungskonzepte oder neue Business-Modelle eingeht. Der Fokus solle daher u.a. auf der Verbreiterung der Innovationsaktivitäten aller Unternehmen, insbesondere aber der Klein- und Mittelbetriebe (KMU), der stärkeren Nutzung des Potenzials der Kreativwirtschaft sowie der substanziellen Anhebung des Innovationsniveaus liegen.

„Kreativwirtschaftsstrategie für Österreich“ des nunmehrigen Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (veröffentlicht 2016; siehe https://www.bmdw.gv.at/WirtschaftsstandortInnovationInternationalisierung/Forschung_und_Innovation/InnovationsUndTechnologiepolitik/Documents/Kreativwirtschaftsstrategie%20Langfassung.pdf) – Maßnahme 15 „Anreize für die cross-sektorale Zusammenarbeit mit der Kreativwirtschaft verstärken“:
Um Branchengrenzen zu überwinden und neuartige Leistungen nachzufragen, bedarf es in vielen Fällen eines konkreten Anlasses und günstiger Rahmenbedingungen. Insbesondere für KMU, welche über wenig Erfahrung mit externen, wissensintensiven Dienstleistern verfügen, ist die Hemmschwelle groß, die es bei der Zusammenarbeit mit Kreativunternehmen zu überwinden gilt.
Der Kreativwirtschaftsscheck leistet zur Maßnahme 15 der Kreativwirtschaftsstrategie einen großen Beitrag.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Stärkung der Innovationskraft österreichischer KMUs durch Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Kreativwirtschaft

Beschreibung des Ziels

Leistungen der Kreativwirtschaft sind wichtige Inputfaktoren für Innovationen in KMUs. Informationsasymmetrien hinsichtlich des erzielbaren Mehrwerts/Nutzens durch die Einbindung von Kreativleistungen in den Innovationsprozess stellen jedoch für KMUs Hemmnisse in der Nachfrage nach Kreativleistungen, in der Nutzung dieser für die eigene Innovationstätigkeit und in der Stimulierung und Professionalisierung von Innovationstätigkei-ten durch kreativwirtschaftliche Leistungen dar.
Mit Hilfe der gegenständlichen Förderungsmaßnahme soll diesen Hemmnissen entgegengewirkt und die Inanspruchnahme von Kreativwirtschaftsleistungen durch KMUs forciert werden.
Der „aws Kreativwirtschaftsscheck“ (KWS) zielt damit auf
– die Erhöhung der Innovationstätigkeit von KMUs
– die Erhöhung der Inanspruchnahme von Kreativleistungen durch KMUs
– die Stärkung der Erbringer (gem. Pkt. 3.1.) von kreativwirtschaftlichen Leistungen
– die Stimulierung und Ermöglichung von Kooperationen von Unternehmen der Kreativwirtschaft entlang den Wertschöpfungsketten und von Unternehmen der Kreativwirtschaft mit Unternehmen aus kreativwirtschafts-fernen Branchen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Verbesserung des innovativen Outputs von KMU durch Inanspruchnahme von Kreativwirtschaftsleistungen

Ausgangszustand 2015:

Österreich weist im Innovation Union Scoreboard 2015 bei KMU, die neue Produkt- und Prozessinnovationen einführen sowie bei den Umsätzen mit neuen oder stark verbesserten Produkten einen Handlungsbedarf auf. Die FTI-Strategie der Bundesregierung hält im Zusammenhang KMU und Kreativwirtschaft fest (Seite 26): Die Innovationspolitik in Österreich setzt aber noch zu sehr auf ein eng gefasstes, technologisches Innovationskonzept, das zu wenig auf die nicht technologischen Aspekte wie organisatorische Innovationen, Dienstleistungskonzepte oder neue Business-Modelle eingeht. Der Fokus solle daher u.a. auf der Verbreiterung der Innovationsaktivitäten aller Unternehmen, insbesondere aber der Klein- und Mittelbetriebe (KMU), der stärkeren Nutzung des Potenzials der Kreativwirtschaft sowie der substanziellen Anhebung des Innovationsniveaus liegen.

Zielzustand 2018:

Verbesserung des innovativen Outputs von KMU durch Inanspruchnahme von Kreativwirtschaftsleistungen. Derzeit läuft eine Evaluierung des KWS (Ergebnisse sind für Sommer/Herbst 2015 vorgesehen). Vorerst kommen die Richtindikatoren gem. Pkt. 10.2 der gegenständlichen Programmrichtlinie zum Tragen. Infolge der kurzen Laufzeit des Programmes bislang (2013 bis Ende 2015) ist eine Quantifizierung von Indikatoren noch nicht möglich. Da aber eine Fortsetzung des Programms nach 2015 intendiert ist, wird auf Basis der Evaluierungsergebnisse eine Quantifizierung der Indikatoren in der dann neu zu erlassenen Richtlinie vorgenommen werden.

Istzustand 2018:

Beim European Innovation Scoreboard 2015 (ehem. "Innovation Union Scoreboard") betrug der AT-Wert beim Indikator 3.1.1 "SMEs with product or process innovations" 2015 35,69. Im Jahr 2017 betrug der AT-Wert beim Indikator 3.1.1 "SMEs with product or process innovations" 40,71 (der European Innovation Scoreboard 2018 wurde nicht herangezogen, da 2018 kein Call des Kreativwirtschaftsschecks durchgeführt wurde). Durch den Kreativwirtschaftsscheck konnte die Anzahl von KMU mit Produkt- oder Prozessinnovationen deutlich erhöht werden und damit auch eine Verbesserung des innovativen Outputs von KMU erzielt werden.

Datenquelle:
European Innovation Scoreboard

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Kreativwirtschaftsscheck

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Der Kreativwirtschaftsscheck (KWS) zielt darauf ab, die Inanspruchnahme von Kreativwirtschaftsleistungen zu forcieren, und adressiert KMU aller Branchen, die im Zuge ihrer Innovationstätigkeit Kreativwirtschaftsleistungen in Anspruch nehmen. Diese Kreativwirtschaftsleistungen sind Gegenstand der Förderung.

Vor dem Hintergrund der Heterogenität der Kreativwirtschaft wurden kreativwirtschaftliche Kernbereiche als Adressaten der Förderungsmaßnahme definiert. Gegenstand der Förderung sind somit kreativwirtschaftliche Leistungen, die den nachfolgenden Kernbereichen der Kreativwirtschaft zuzuordnen sind: Design, Architektur, Multimedia/Spiele, Mode, Musikwirtschaft, insb. Musikverwertung, Audiovision und Film, insb. Filmverwertung, Medien- und Verlagswesen, Grafik, Werbewirtschaft, Kunstmarkt.

Diese Zuordnung trägt einem wesentlichen Charakteristikum der Kreativwirtschaft Rechnung: dem Umstand, dass bestehende Branchenklassifizierungen den Unternehmensgegenstand und nicht die Art bzw. die Inputfaktoren der Leistungserstellung widerspiegeln.

Gegenstand der Förderung (förderbare Vorhaben):
Gegenstand der Förderung sind Kosten für kreativwirtschaftliche Leistungen, die
-) zur Ideengenerierung, Konzeption, Entwicklung, Anwendung, Umsetzung und/oder Marktüberleitung führen und
-) die im Rahmen einer konkreten unternehmerischen Innovationsaktivität eines KMU direkten Innovationscharakter haben und/oder eine innovationsunterstützende Maßnahme darstellen und
-) deren Relevanz für die Innovationsaktivität plausibel und nachvollziehbar dargestellt werden kann.

Förderungsart und Förderungshöhe:
Die Förderung besteht in der Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses (sonstige Geldzuwendungen gemäß ARR 2014 idgF). Die Höhe der Förderung beträgt – in Abhängigkeit der Anrechnung der förderbaren Kosten – max. EUR 5.000,–. Bis zu einem Betrag von EUR 5.000,– an förderbaren Kosten beträgt die Förderintensität 100 %.

Förderungswerber (formelle Voraussetzungen):
Antragsberechtigt sind KMU (KMU sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß Definition in der Empfehlung der EU-Kommission 2003/361 vom 6. Mai 2003 (OJ L 124/36 vom 20. Mai 2003)) mit Sitz oder Projektstandort in Österreich.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2013 - 2017
2013
2014
2015
2016
2017

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-4.942

Tsd. Euro

Plan

-4.950

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

450

Tsd. Euro

Plan

450

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

4.492

Tsd. Euro

Plan

4.500

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

4.942

Tsd. Euro

Plan

4.950

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.643

Tsd. Euro

Plan

-1.650

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

150

Tsd. Euro

Plan

150

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.493

Tsd. Euro

Plan

1.500

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.643

Tsd. Euro

Plan

1.650

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.630

Tsd. Euro

Plan

-1.100

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

150

Tsd. Euro

Plan

100

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.480

Tsd. Euro

Plan

1.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.630

Tsd. Euro

Plan

1.100

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.669

Tsd. Euro

Plan

-1.100

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

150

Tsd. Euro

Plan

100

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.519

Tsd. Euro

Plan

1.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.669

Tsd. Euro

Plan

1.100

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-1.100

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

100

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

1.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

1.100

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die berechneten und geplanten finanziellen Auswirkungen zum Vorhaben in den Jahren 2015-2017 sind in einer Gesamtbetrachtung zur Gänze eingetreten. Im Jahr 2015 hat es einen Call des Kreativwirtschaftsschecks gegeben, bei dem 304 Schecks zugesagt wurden (mit einem Fördervolumen von rd. EUR 1,493 Mio.); 2016: 305 zugesagte Schecks (Fördervolumen rd. EUR 1,480 Mio.); 2017: 307 zugesagte Schecks (Fördervolument rd. EUR 1,519 Mio.). Das Programm wurde dermaßen gut angenommen, sodass das Budget 2016 und 2017 erhöht wurde und stattdessen 2018 kein Call des Kreativwirtschaftsschecks durchgeführt wurde (daher stehen Werkleistungen und Transferaufwand im Jahr 2018 auf Null).

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus

Durch das Hereinholen von Leistungen der Kreativwirtschaft (d.h. Inanspruchnahme des Kreativwirtschaftsschecks) wurden in KMU konkrete Innovationsvorhaben initiiert, ermöglicht bzw. realisiert (das Vorliegen eines konkreten Innovationsvorhabens war auch eine Bedingung gemäß der Sonderrichtlinie Kreativwirtschaftsscheck). Analog zu den Ergebnissen der extern durchgeführten Evaluierung im Jahr 2015 hatte der Kreativwirtschaftsscheck auch in den Jahren 2016 und 2017 eine stimulierende und unterstützende Wirkung auf die Kreativwirtschaft in Verbindung mit Dienstleistern und auch mit produzierenden Unternehmen. Beim Kreativwirtschaftsscheck sind sowohl seitens der Kreativwirtschaftsdienstleister als auch seitens der KMU vorrangig junge Kleinstunternehmen involviert. Dies entspricht der beabsichtigten Verbreiterung der Innovationsaktivitäten bei Kleinunternehmen.

Gesamtbeurteilung

Die FTI-Strategie der Bundesregierung (2011) hält im Zusammenhang KMU und Kreativwirtschaft fest (Seite 26), dass die Innovationspolitik in Österreich noch zu sehr auf ein eng gefasstes, technologisches Innovationskonzept setzt, das zu wenig auf die nicht-technologischen Aspekte wie organisatorische Innovationen, Dienstleistungskonzepte oder neue Business-Modelle eingeht. Der Fokus solle daher u.a. auf der Verbreiterung der Innovationsaktivitäten aller Unternehmen, insbesondere aber der Klein- und Mittelbetriebe (KMU), der stärkeren Nutzung des Potenzials der Kreativwirtschaft sowie der substanziellen Anhebung des Innovationsniveaus liegen.
Gleiches schlägt die im Jahr 2016 erarbeitete „Kreativwirtschaftsstrategie für Österreich“ des nunmehrigen BMDW vor, nämlich dass Anreize für die cross-sektorale Zusammenarbeit mit der Kreativwirtschaft verstärkt werden sollen (Maßnahme 15). Um Branchengrenzen zu überwinden und neuartige Leistungen nachzufragen, bedarf es in vielen Fällen eines konkreten Anlasses und günstiger Rahmenbedingungen. Insbesondere für KMU, welche über wenig Erfahrung mit externen, wissensintensiven Dienstleistern verfügen, ist die Hemmschwelle groß, die es bei der Zusammenarbeit mit Kreativunternehmen zu überwinden gilt.
Der Kreativwirtschaftsscheck hat einen Beitrag zu den genannten Zielsetzungen geleistet. In den Jahren 2015-2017 wurden 916 Kreativwirtschaftsschecks mit einem Fördervolumen von rund EUR 4,492 Mio. vergeben, mit denen eine branchenübergreifende Zusammenarbeit zwischen KMU und der Kreativwirtschaft forciert werden konnte. Durch den Kreativwirtschaftsscheck konnte die Anzahl von KMU mit Produkt- oder Prozessinnovationen deutlich erhöht werden und damit auch eine Verbesserung des innovativen Outputs von KMU erzielt werden. Analog zu den Ergebnissen der extern durchgeführten Evaluierung aus dem Jahr 2015 wies der Kreativwirtschaftsscheck auch in den Jahren 2016 und 2017 eine stimulierende und unterstützende Wirkung auf die Kreativwirtschaft in Verbindung mit Dienstleistern und auch mit produzierenden Unternehmen auf. Sowohl seitens der Kreativwirtschaftsdienstleister als auch seitens der KMU waren vorrangig junge Kleinstunternehmen involviert. Dies entspricht der beabsichtigten Verbreiterung der Innovationsaktivitäten bei Kleinunternehmen.
Aufgrund des niedrigen AT-Werts von 35,69 beim Indikator 3.1.1 „SMEs with product or process innovations“ des European Innovation Scoreboard 2015 (ehem. „Innovation Union Scoreboard“) war ein Handlungsbedarf gegeben. Der Kreativwirtschaftsscheck (und allfällige weitere Maßnahmen in dem Bereich) hat einen Beitrag geleistet, sodass der Wert im Jahr 2017 auf 40,71 angestiegen ist und sich der innovative Output von KMU verbessert hat.
Zusammenfassend handelt es sich beim Kreativwirtschaftsscheck um ein erfolgreiches Programm, dessen Ziele planmäßig erreicht wurden und von KMU bzw. Kreativwirtschaftsdienstleistern stark nachgefragt wird.


Verbesserungspotentiale

Analog zu den Ergebnissen der extern durchgeführten Evaluierung liegt eine Herausforderung im Handling der großen Anzahl an Anträgen, da bei begrenzten Budgetmitteln nicht alle eingereichten Projekte einen Förderzuschlag erhalten können. Darüber hinaus erscheinen leichte Adaptionen in der Antragstellung sowie in der Kommunikation sinnvoll, um den Innovationsgehalt der Projekte besser darstellen zu können.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen