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Vorhaben

Innovationsscheck Plus 2013+2014

2018
Vorhaben überplanmäßig erreicht

Finanzjahr: 2013

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2013

Nettoergebnis in Tsd. €: -3.170

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind bei Forschung und Entwicklung (F&E) mit Barrieren im Management und in der Absorption von externem Wissen konfrontiert. Dazu kommt, dass Innovationszyklen vielfach kürzer geworden sind und der Druck mit Innovationen rasch auf den Markt zu gelangen („time to market“) gestiegen ist (wichtig ist daher in diesem Zusammenhang die Prototypen- und Produktentwicklung zu unterstützen). Ein weiterer Aspekt ist, dass die KMU vor allem aus Kosten- und Ressourcengründen dabei Unterstützung benötigen um den „richtigen Innovationspfad“ entwickeln zu können.

Weiters gilt es vor allem auch Barrieren für Unternehmen, insbesondere von KMU, für Kooperationen mit Wissenschaft und Forschungsinstitutionen abzubauen und den Zugang von innovativen Unternehmen zu externen Ressourcen zu erleichtern, sowie die strategisch orientierte Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu stärken.
Vor diesem Hintergrund wurden die Programme zum Innovationsscheck € 5.000,- am 06.11.2007 und zum Innovationsscheck Plus € 10.000,- am 22.06.2011 (=IScheck-Programme) gestartet, deren Sonderrichtlinien mit 31.12.2017 befristet sind.

Generell hat die bisherige Erfahrung gezeigt, dass niederschwellige Unterstützungsmaßnahmen sich dabei bewährt haben, wirksame Impulse für das Initiieren von Forschungs- und Innovations (F&I)-Vorhaben bei KMU zu setzen.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat sich in ihrer FTI-Strategie (März 2011) und auch im derzeitigen Regierungsübereinkommen zum Ziel gesetzt, die „Potenziale der Innovation bei KMU zu aktivieren“. Die Initiative Innovationsscheck Plus soll im Sinne dieser Zielsetzung dazu beitragen, die Unternehmen (KMU) dabei zu unterstützen, Forschungs-, Entwicklungs- und Innovations- (FEI-) Vorhaben zu setzen bzw. effizienter und effektiver durchzuführen und damit nachhaltige FEI-Aktivitäten in KMU anzustoßen.
Mit dem Instrument des Innovationsscheck Plus wird insbesondere die (Vor-) Validierung einer Methode, die Arbeiten zur Prototypenentwicklung, sowie in vielen Fällen die Durchführung von Produktentwicklungen bis knapp vor der Marktreife gefördert.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Stärkeres Heranführen von KMU an regelmäßige Forschungs-, Entwicklungs- (F&E) bzw. Innovationsleistung

Beschreibung des Ziels

Der Innovationsscheck Plus ist eine Förderlinie für KMU in Österreich mit dem Ziel, ihnen den Einstieg in eine kontinuierliche und intensivere Forschungs- und Innovationstätigkeit zu ermöglichen und somit eine Verbreiterung der Forschungs- und Innovations-Basis bei den Unternehmen zu erreichen.
KMU sollen damit die Überwindung von Hemmschwellen zu Kooperationen mit Forschungseinrichtungen erleichtert werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

F&E&I-betreibende KMU [Anzahl]

Istwert

3.600

Anzahl

Zielzustand

3.400

Anzahl

Datenquelle: Die F&E-Erhebung der Statistik Austria 2015


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Innovationsscheck Plus

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Mit dem Innovationsscheck Plus können sich die Unternehmen an Forschungseinrichtungen (außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und Universitäten) wenden und je nach Bedarf deren förderbare Leistungen bis zu einer Höhe von maximal EUR 10.000,- bezahlen. Die förderbaren Gesamtkosten können maximal EUR 12.500,- betragen. (inklusive Selbstbehalt von 20% vom Unternehmen).
KMU sollen damit die Überwindung von Hemmschwellen zu Kooperationen mit Forschungseinrichtungen erleichtert werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2013 - 2017
2013
2014
2015
2016
2017

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-3.170

Tsd. Euro

Plan

-4.400

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

170

Tsd. Euro

Plan

400

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

3.000

Tsd. Euro

Plan

4.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

3.170

Tsd. Euro

Plan

4.400

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-50

Tsd. Euro

Plan

-2.200

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

50

Tsd. Euro

Plan

200

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

2.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

50

Tsd. Euro

Plan

2.200

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.084

Tsd. Euro

Plan

-550

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

84

Tsd. Euro

Plan

50

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.000

Tsd. Euro

Plan

500

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.084

Tsd. Euro

Plan

550

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.528

Tsd. Euro

Plan

-1.100

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

28

Tsd. Euro

Plan

100

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.500

Tsd. Euro

Plan

1.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.528

Tsd. Euro

Plan

1.100

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-508

Tsd. Euro

Plan

-550

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

8

Tsd. Euro

Plan

50

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

500

Tsd. Euro

Plan

500

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

508

Tsd. Euro

Plan

550

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Das Programm zum Innovationsschecks Plus (INSplus) (2013+2014) ist grundsätzlich planmäßig gelaufen. Die Programmziele wurden – trotz geringerem Kostenaufwand als geplant – erreicht.
Das zum Zeitpunkt der Planung und Erstellung der gegenständlichen WFA geplante Auszahlungsbudget für den Transferaufwand zum INSplus hat sich reduziert (AV INSplus 2014: von 2 Mio. EUR auf gesamt 1 Mio. EUR) und der Auszahlungsplan verschoben, weshalb Zahlungen erst ab 2014 erfolgt sind. Das Delta beim Transferaufwand in Höhe von 1 Mio. EUR gegenüber der ursprünglichen Budgetplanung ergibt sich aufgrund einer Umschichtung dieser Mittel auf den Folge-Ausführungsvertrag (AV) zum INSplus (2015). Diese Umschichtung wurde von der FFG infolge des Ablaufs der Vertragsdauer zum AV INSplus 2014 (Grund: Verschiebung des Auszahlungsplans) vorgenommen.
Die tatsächlich abgerechneten Abwicklungskosten (Werkleistungen) im Rahmen der gegenständlichen WFA zum INSplus liegen bei rund 6% und damit deutlich unter der vertraglich vereinbarten Obergrenze von 10% der Fördermittel.
Ergebnis der externen Evaluierung der Innovationsscheckprogramme (Innovationsscheck und Innovationsscheck Plus) (convelop 2016/17): Angesichts des relativ geringen Mitteleinsatzes, ist der Umfang der erzielten Effekte des Programms hervorzuheben.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Das Wirkungsziel des Innovationsscheck Plus, die Unternehmen (KMU) dabei zu unterstützen, Forschungs-, Entwicklungs- und Innovations- (FEI-) Vorhaben zu setzen bzw. effizienter und effektiver durchzuführen und damit nachhaltige FEI-Aktivitäten in KMU zu stimulieren, wird überplanmäßig erreicht. Wie eine externe Evaluierung (convelop 2016/2017) bestätigt, sind die Innovationsscheckprogramme (Innovationsscheck und Innovationsscheck Plus) zudem gut in die FTI-Strategie des Bundes (März 2011) im Bereich „Potenziale der Innovation aktivieren“ eingebettet und adressieren deren Ziele.
Die Evaluierung belegt, dass mit dem Innovationsscheck Plus ein hoher Anteil an Newcomern (das sind jene Unternehmen, deren erstes genehmigtes FFG-Projekt ein Innovationsscheck Plus ist) mobilisiert wird. Dieser hält sich während der gesamten Programmlaufzeit (Juni 2011 bis Ende 2017) stabil bei rund 50%. Ebenso wurde erhoben, dass rund ein Viertel der Newcomer Folgeprojekte mit Unterstützung der FFG durchführt, und damit nachhaltiges Interesse an FEI-Aktivitäten zeigt.
Darüber hinaus konnte das Evaluierungsteam aufzeigen, dass neue nachhaltige Netzwerke zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen entstanden sind, Forschungseinrichtungen davon profitiert haben ihr Wissen in der Praxis zu erproben, und Unternehmen Innovationen hervorgebracht und wirtschaftlich verwerten konnten, wie es ohne Innovationsscheck nicht möglich gewesen wäre. Ergänzt wurden diese Effekte durch vielfältige Impulse, die Unternehmen und Forschungseinrichtungen für ihre laufende Arbeit aus den Kooperationen mitnehmen konnten. Beispielsweise eine leichtere Vermarktung neu entwickelter Produkte durch ein „wissenschaftliches Label“, mehr Bereitschaft der Unternehmen mit neuen Ideen zu experimentieren und „Multiplikatoreffekte“ für die Vermarktung neuer Produkte durch die Forschungseinrichtungen mit ihren Publikationen und Konferenzbeiträgen.
Vertiefende Ergebnisse zur Bewertung der F&E-Aktivitäten der Unternehmen, die einen Innovationsscheck bezogen haben, konnten im Rahmen der Evaluierung insbesondere durch die erstmalig erfolgte Verschneidung der erfassten Unternehmen (Innovationsscheck-Beziehenden) mit der F&E-Erhebung der Statistik Austria (Erhebungsjahre 2007/09/11/13) aufgezeigt werden. Obwohl diese Erhebung auf F&E fokussiert, und reine Innovationsaktivitäten darin nicht erfasst werden, haben mindestens 21%, aller neu in der F&E-Erhebung der Statistik Austria erfassten Unternehmen, einen Innovationsscheck bezogen. Die F&E-Ausgaben dieser Unternehmen liegen dabei deutlich über der Förderhöhe des Innovationsschecks.

Gesamtbeurteilung

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind bei Forschung und Entwicklung (F&E) mit Barrieren im Management und in der Absorption von externem Wissen konfrontiert. Dazu kommt, dass Innovationszyklen vielfach kürzer geworden sind und der Druck, mit Innovationen rasch auf den Markt zu gelangen („time to market“), gestiegen ist (wichtig ist daher in diesem Zusammenhang, die Prototypen- und Produktentwicklung zu unterstützen). Ein weiterer Aspekt ist, dass KMU vor allem aus Kosten- und Ressourcengründen dabei Unterstützung benötigen, um den „richtigen Innovationspfad“ entwickeln zu können.
Es gilt vor allem auch Barrieren für Unternehmen, insbesondere von KMU, für Kooperationen mit Wissenschaft und Forschungsinstitutionen abzubauen, den Zugang von innovativen Unternehmen zu externen Ressourcen zu erleichtern sowie die strategisch orientierte Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu stärken.
Vor diesem Hintergrund wurden der Innovationsscheck € 5.000 am 06.11.2007 und der Innovationsscheck Plus € 10.000 am 22.06.2011 gestartet, deren Sonderrichtlinien mit 31.12.2017 befristet waren.

Mit dem Innovationsscheck Plus wenden sich Unternehmen an Forschungseinrichtungen (außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und Universitäten) und bezahlen deren förderbare Leistungen bis zu einer Höhe von maximal € 12.500, nach Zahlung eines 20%igen Selbstbehalts, mit dem Scheck in der Höhe von bis zu € 10.000 (Förderintensität 80 %). Gefördert wurde insbesondere die (Vor-) Validierung einer Methode, die Arbeiten zur Prototypenentwicklung sowie die Durchführung von Produktentwicklungen fast bis zur Marktreife.

Das Wirkungsziel Unternehmen (KMU) dabei zu unterstützen, Forschungs-, Entwicklungs- und Innovations- (FEI-) Vorhaben zu setzen bzw. effizienter und effektiver durchzuführen und damit nachhaltige FEI-Aktivitäten in KMU zu stimulieren, wurde mit dem Innovationsscheck Plus überplanmäßig erreicht.
Wie eine externe Evaluierung (convelop 2016/2017) bestätigt, sind die Innovationsscheckprogramme (Innovationsscheck und Innovationsscheck Plus) zudem gut in die FTI-Strategie des Bundes im Bereich „Potenziale der Innovation aktivieren“ eingebettet und adressieren deren Ziele.
Die Forschungseinrichtungen tragen maßgeblich zum Erfolg des Programms bei, indem sie aktiv auf KMU zugehen, und als Multiplikatoren für Informationen über das Innovationsscheck-Programm fungieren. Deren externe Expertise liefert wertvolle Beiträge zur Qualitätssteigerung der Vorhaben.
Ein Budgeteinsatz von rund € 1,5 Mio. pro Jahr ermöglichte etwa 150 Innovationsschecks Plus. Angesichts des relativ geringen Mitteleinsatzes ist der Umfang der erzielten Effekte des Programms hervorzuheben.

Die externe Evaluierung belegt, dass mit dem Innovationsscheck Plus ein hoher Anteil von rund 50% an Newcomern (das sind jene Unternehmen, deren erstes genehmigtes FFG-Projekt ein Innovationsscheck Plus ist) mobilisiert wird. Der Innovationsscheck war auch mit einer Hebelwirkung für die Forschungs- und Innovationsausgaben dieser Zielgruppe verbunden. Ein Viertel der Newcomer führt Folgeprojekte mit Unterstützung der FFG durch und zeigt damit nachhaltiges Interesse an FEI-Aktivitäten.
Darüber hinaus konnte aufgezeigt werden, dass neue nachhaltige Netzwerke zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen entstanden sind, Forschungseinrichtungen davon profitiert haben, ihr Wissen in der Praxis zu erproben, und Unternehmen Innovationen hervorgebracht und wirtschaftlich verwerten konnten, wie es ohne Innovationsscheck nicht möglich gewesen wäre.
Vertiefende Ergebnisse zur Bewertung der F&E-Aktivitäten der Unternehmen die einen Innovationsscheck bezogen haben, konnten im Rahmen der Evaluierung insbesondere durch die erstmalige Verschneidung der erfassten Unternehmen (Innovationsscheck-Beziehenden) mit der F&E-Erhebung der Statistik Austria (Erhebungsjahre 2007/09/11/13) aufgezeigt werden. Obwohl diese Erhebung auf F&E fokussiert und reine Innovationsaktivitäten darin nicht erfasst werden, haben mindestens 21% aller neu in der F&E-Erhebung der Statistik Austria erfassten Unternehmen einen Innovationsscheck bezogen. Die F&E-Ausgaben dieser Unternehmen liegen dabei deutlich über der Förderhöhe des Innovationsschecks.

Das Evaluierungsteam (convelop 2016/17) hat daher eine Weiterführung der Innovationsscheck-Programme (Innovationsscheck € 5.000 und Innovationsscheck Plus € 10.000) empfohlen.
Die Ergebnisse dieser Evaluierung sind in ein neues Format eingeflossen, dass der Empfehlung folgt, das bisherige Format des Innovationsscheck plus sowohl in der Höhe der maximalen Fördersumme, als auch mit einem Selbstbehalt (20%) weiterzuführen.
Mit dem „InnovationsScheck mit Selbstbehalt“ steht seit 2.1.2018 eine gemeinsame Programmlinie des BMDW und des BMVIT für KMU zur Verfügung.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen