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Vorhaben

PädagogInnenbildung NEU

Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 und das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert werden (PädagogInnenbildung NEU)

2018
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2013

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2013

Nettoergebnis in Tsd. €: -1.206

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Problemdefinition

– Verbesserungsbedarf der Bildungsqualität der Pädagoginnen und Pädagogen
– Einrichtung eines Qualitätssicherungsrates für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung
– praxisorientierte Vorbereitung auf den Beruf
– Überprüfung der Eignung für den Beruf



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Im aktuellen Regierungsprogramm ist eine Weiterentwicklung der „Pädagogenbildung NEU“ vorgesehen (siehe Seite 72 des Regierungsprogrammes). Mit der Novelle BGBl. I Nr. 124/2013 wurde ein bildungspolitisches Kernprojekt der letzten Jahre, die „Pädagoginnen- und Pädagogenbildung NEU“ im Universitätsgesetz 2002 -UG und im Hochschulgesetz 2005 – HG verankert. Für das Lehramtsstudium im Bereich der Sekundarstufe (Allgemeinbildung) wurde eine Kooperationsverpflichtung verankert. Diese verpflichtet Pädagogische Hochschulen zu Kooperationen mit Universitäten. Lehramtsstudien im Bereich der Sekundarstufe (Allgemeinbildung) dürfen nur als gemeinsam eingerichtete Studien geführt werden. Die ersten Lehramtsstudien nach der neuen Struktur starteten bereits im Oktober 2015 und sind seit Oktober 2016 verpflichtend zu führen. Unterschiedliche studienrechtliche Grundlagen der Pädagogischen Hochschulen und Universitäten führten in diesem Zusammenhang oft zu Fragestellungen bei der Einrichtung und Durchführung eines gemeinsam eingerichteten Studiums, die zunächst zur Einführung der „Kooperationsklausel“ (§ 10a HG) mit der Gesetzesnovelle BGBl. I Nr. 21/2015 führte. Als nächster logischer Schritt wurde mit der Gesetzesnovelle BGBl. I Nr. 129/2017 ein neues, gemeinsames Studienrecht vorgesehen. Die unterschiedlichen studienrechtlichen Regelungen der Universitäten und Pädagogischen Hochschulen wurden dabei aneinander angeglichen, um die Kooperationen weiter zu erleichtern und zu verbessern. Zu diesem Zweck wurden Regelungsinhalte des UG und des HG aneinander angeglichen und die Terminologie vereinheitlicht. Des Weiteren erfolgen auch die aufgrund der Angleichung des Studienrechts notwendigen Anpassungen der organisationsrechtlichen Strukturen der Pädagogischen Hochschulen an die Universitäten. Die Vorschläge der mit der Erstellung des gemeinsamen Studienrechts betrauten Expertinnen- und Expertengruppe wurden im Verlauf des Angleichungsprozesses regelmäßig in der übergeordneten „Arbeitsgruppe Rechtsfragen“ des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung erläutert und auf breiter Basis diskutiert. Die „Arbeitsgruppe Rechtsfragen“ setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, der Universitäten, der Pädagogischen Hochschulen, des Qualitätssicherungsrates für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung sowie der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft zusammen und tagt auch 2019 in regelmäßigen Abständen, wodurch eine ständige Begleitung der Umsetzung der „Pädagoginnen- und Pädagogenbildung NEU“ gewährleistet wird.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Verbesserung der Qualität der Bildung von Pädagoginnen und Pädagogen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Verbesserte Vorbereitung auf die Anforderungen der praktischen Ausübung des Berufes

Ausgangszustand 2013:

Geringe Beachtung der praktischen Fähigkeiten des späteren Berufslebens während der Ausbildung

Zielzustand 2018:

Verbesserte Vorbereitung auf die Anforderungen der praktischen Ausübung des Berufes

Istzustand 2018:

In allen Curricula sind mehr Praxiseinheiten vorgesehen.

Datenquelle:
Curricula der Lehramtsstudien

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 2: Weiterentwicklung der Bologna-Struktur insbesondere für Lehramtsstudien

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Angleichung aller Lehramtsstudien an die Bologna-Struktur

Ausgangszustand 2013:

Ausbildung für Lehramtsstudien entspricht nicht durchgehend der Bologna-Struktur

Zielzustand 2018:

Angleichung aller Lehramtsstudien an die Bologna-Struktur

Istzustand 2018:

Die neuen Lehramtsstudien entsprechen flächendeckend der Bologna-Struktur.

Datenquelle:
Curricula der Lehramtsstudien

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 3: Erhöhung der Durchlässigkeit von Lehramtsstudien

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Durchlässigkeit

Ausgangszustand 2013:

Durchlässigkeit ist nicht gegeben

Zielzustand 2018:

Gesteigerte Durchlässigkeit

Istzustand 2018:

Eine gesteigerte Durchlässigkeit ist gegeben. Die Steigerung der Durchlässigkeit ist auch ein zentraler Punkt des aktuellen Regierungsprogramms (siehe Seite 69 des aktuellen Regierungsprogramms).

Datenquelle:
Curricula der Lehramtsstudien.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 4: Verbesserung des Zugangsmanagements durch gezieltere Studienwahl aufgrund von möglichen Zulassungsverfahren

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Unterstützung der gezielteren Studienwahl aufgrund der Zulassungsverfahren

Ausgangszustand 2013:

Partielle Überprüfung der Eignung

Zielzustand 2018:

Unterstützung der gezielteren Studienwahl aufgrund der Zulassungsverfahren

Istzustand 2018:

Es gibt flächendeckend Eignungsverfahren.

Datenquelle:
Curricula und Verordnungen der Universitäten und Pädagogischen Hochschulen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Festlegung von Qualitätssicherungsmaßnahmen

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Gesetzlich festgelegte Kriterien müssen erfüllt werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Errichtung eines Qualitätssicherungsrates für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

– Beobachtung und Analyse der Entwicklung der Pädagoginnen- und Pädagogenbildung
– Beratung der Bundesministerinnen und der Bundesminister und der hochschulischen Bildungseinrichtungen
– Studienangebotsspezifische Prüfung der wissenschaftlichen und professionsorientierten Voraussetzungen für die Leistungserbringung von Pädagogischen Hochschulen

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Schaffung der Möglichkeit Schulen die Bezeichnung „Kooperationsschule“ zu verleihen

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Verleihung der Bezeichnung „Kooperationsschule“ erfolgt durch das Rektorat.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Abänderung der Zulassungsvoraussetzungen für Lehramtsstudien

Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

– Überprüfung der für die Ausbildungserfordernisse für das Lehramt an Schulen bzw. Berufstätigkeiten an elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen entsprechenden leistungsbezogenen und pädagogischen Kriterien
– Berücksichtigung der wissenschaftlichen Kriterien für Eignungsverfahren
– rechtzeitige Zurverfügungstellung des Prüfungsstoffes auf der Homepage der Universität; bei Aufnahmeverfahren vor der Zulassung spätestens sechs Monate vor dem Prüfungstermin, bei Auswahlverfahren nach der Zulassung spätestens zu Beginn des betreffenden Semesters

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Weiterentwicklung der Studienstruktur gemäß dem Bologna-System insbesondere für Lehramtsstudien

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Beachtung des Bologna-Systems als Ausgangslage.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Einführung von Induktionslehrveranstaltungen und Praxisveranstaltungen

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

– Anpassung des Lehrangebotes durch die Universitäten
– gegebenenfalls Anpassung der Leistungsvereinbarungen
– Einrichtung eines Qualitätssicherungsrates für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2013 - 2017
2013
2014
2015
2016
2017

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-1.206

Tsd. Euro

Plan

-1.098

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

332

Tsd. Euro

Plan

477

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

458

Tsd. Euro

Plan

225

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

416

Tsd. Euro

Plan

396

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.206

Tsd. Euro

Plan

1.098

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-59

Tsd. Euro

Plan

-83

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

24

Tsd. Euro

Plan

37

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

27

Tsd. Euro

Plan

17

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

8

Tsd. Euro

Plan

29

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

59

Tsd. Euro

Plan

83

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-335

Tsd. Euro

Plan

-250

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

85

Tsd. Euro

Plan

110

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

152

Tsd. Euro

Plan

51

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

98

Tsd. Euro

Plan

89

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

335

Tsd. Euro

Plan

250

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-264

Tsd. Euro

Plan

-253

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

86

Tsd. Euro

Plan

110

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

74

Tsd. Euro

Plan

52

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

104

Tsd. Euro

Plan

91

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

264

Tsd. Euro

Plan

253

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-279

Tsd. Euro

Plan

-255

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

70

Tsd. Euro

Plan

110

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

103

Tsd. Euro

Plan

52

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

106

Tsd. Euro

Plan

93

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

279

Tsd. Euro

Plan

255

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-269

Tsd. Euro

Plan

-257

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

67

Tsd. Euro

Plan

110

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

102

Tsd. Euro

Plan

53

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

100

Tsd. Euro

Plan

94

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

269

Tsd. Euro

Plan

257

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Aufgrund der verspäteten Einrichtung des QSR sind 2013 geringere Kosten entstanden als geplant waren. Die Diskrepanzen zwischen den Plan- und den Ist-Werten sind darauf zurückzuführen, dass bei der Erstellung der WFA eine Schätzung der voraussichtliche Kosten, anhand vergleichbarer Gremien im Hochschulbereich, vorgenommen worden ist. In der Realität hat sich dann aber gezeigt, dass aufgrund der Besonderheit dieses Gremiums eine andere Kostenverteilung stattgefunden hat. Zum Beispiel wurde der geschätzte Betrag für Werkleistungen nicht vollständig ausgeschöpft, da weniger Gutachten beauftragt worden sind, als bei der Schätzung für die Planwerte veranschlagt worden ist. Beim betrieblichen Sachaufwand ergibt sich die höchste Differenz, welche hauptsächlich auf höhere Reisekosten zurückzuführen sind.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Kinder und Jugend Soziales Gesamtwirtschaft Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Konsumentenschutzpolitik
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Kinder und Jugend

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Die Verbesserung der Ausbildungsqualität hat einen maßgeblichen Einfluss auf die Chancen zu einer selbst bestimmten Lebensführung von Absolventinnen und Absolventen von Bildungseinrichtungen gehabt. Insbesondere zeigt sich das durch eine höhere Qualifizierung junger Menschen durch eine bessere Ausbildung.

Soziales

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Die bessere Bildung von Pädagoginnen und Pädagogen hat zu einer Verbesserung der Ausbildungsqualität von Absolventinnen und Absolventen mit besonderen Bedürfnissen von Bildungseinrichtungen geführt und deren Zugang zu einem Studium erleichtert.

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Nachfrage
  • Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Durch die verbesserte Bildung der Pädagoginnen und Pädagogen hat sich das Ausbildungsniveau von Absolventinnen und Absolventen der Bildungseinrichtungen erhöht, womit eine positive Auswirkung auf den Wirtschaftsstandort und die Wettbewerbsfähigkeit einhergeht.

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Subdimension(en)

  • Bildung, Erwerbstätigkeit und Einkommen

Durch die verbesserte Ausbildung der Pädagoginnen und Pädagogen ist eine Steigerung der Bildungsbeteiligung von Frauen verbunden und führt zu einer Verbesserung der Ausbildungsqualität von Absolventinnen und Absolventen und fördert dadurch die Gleichstellung von Frauen und Männern.

Gesamtbeurteilung

Das Ziel 1 der Verbesserung der Qualität der Bildung von Pädagoginnen und Pädagogen kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden, da es bislang noch keine Absolventinnen und Absolventen gibt, die diese Ausbildung zur Gänze absolviert haben. Jedoch kann gesagt werden, dass alle Curricula mehr Praxiseinheiten während des Studiums aufweisen, weshalb eine verbesserte Vorbereitung auf die Anforderungen der praktischen Ausübung des Berufes vorliegt. Die Maßnahme der Schaffung der Möglichkeit Schulen die Bezeichnung „Kooperationsschule“ zu verleihen, war im Universitätsgesetz 2002 und im Hochschulgesetz 2005 vorgesehen, ist aber durch eine spätere Novellierung wieder entfallen. Dennoch besteht weiterhin die Möglichkeit, dass das Rektorat die Bezeichnung „Kooperationsschule“ verleihen kann.
Zum Ziel 2 der Weiterentwicklung der Bologna-Struktur insbesondere für Lehramtsstudien kann gesagt werden, dass die Bachelorstudien der neuen Lehramtsausbildungen wie vorgesehen auf acht Semester erweitert (240 ECTS-Anrechnungspunkte) und anschließende Masterstudien im Umfang von 60 bis 120 ECTS-Anrechnungspunkten umgesetzt wurden. Die Lehrämter sind entsprechend der Bildungshöhe nach Primarstufe und Sekundarstufe im Bereich der Allgemeinbildung oder der Berufsbildung definiert. Im Bereich der Lehramtsausbildung der Sekundarstufe (Allgemeinbildung) kooperieren die Pädagogischen Hochschulen mit den Universitäten.
Das Ziel 3 der Erhöhung der Durchlässigkeit wurde erfüllt, da eine erhöhte Durchlässigkeit gegeben ist. Die Steigerung der Durchlässigkeit ist auch ein zentraler Punkt des aktuellen Regierungsprogramms (siehe Seite 69 des aktuellen Regierungsprogramms) und wird daher bei einer Novellierung der studienrechtlichen Bestimmungen eine zentrale Rolle spielen.
Das Ziel 4 der Verbesserung des Zugangsmanagements durch gezieltere Studienwahl aufgrund von möglichen Zulassungsverfahren wurde erfüllt. Es werden an allen Bildungseinrichtungen Eignungsverfahren durchgeführt. Derzeit wird daran gearbeitet, dass einheitliche Standards bei den einzelnen Verfahren zur Anwendung kommen.

Im Bereich der Sekundarstufe (Allgemeinbildung) kooperieren die Universitäten mit Pädagogischen Hochschulen in vier Verbünden (daher gibt es in diesem Bereich vier Bachelor- und vier Masterstudien):
Verbundregion Mitte
(Oberösterreich, Salzburg):
www.lehrerin-werden.at
Verbundregion Nordost
(Wien, Niederösterreich):
www.lehramt-ost.at
Verbundregion Südost
(Burgenland, Kärnten, Steiermark):
www.lehramt-so.at
Verbundregion West
(Tirol, Vorarlberg):
www.lehrerinnenbildung-west.at

Weitere Informationen sind unter
https://www.studienplattform.at/neues-lehramt
https://www.qsr.or.at/?content/der-qsr/index
https://bildung.bmbwf.gv.at/schulen/pbneu/index.html
zu finden.

Die 2013 im Gesetz vorgesehenen Induktionslehrveranstaltungen und Praxisveranstaltungen existieren in dieser Form nicht mehr in den gesetzlichen Bestimmungen. Die Induktionsphase ist als begleitender Teil des ersten Jahres der Berufsausübung ausgestaltet und richtet sich nach den berufsrechtlichen Vorgaben des Vertragsbedienstetengesetzes 1948.

Eine Übersicht über die Bewerberinnen und Bewerber für Lehramtsstudien kann unter https://oravm13.noc-science.at/apex/f?p=103:6:::NO::P6_OPEN:N abgerufen werden.


Verbesserungspotentiale

Daher ist im aktuellen Regierungsprogramm eine Weiterentwicklung der „Pädagogenbildung NEU“ vorgesehen (siehe Seite 72 des Regierungsprogrammes). Mit der Novelle BGBl. I Nr. 124/2013 wurde ein bildungspolitisches Kernprojekt der letzten Jahre, die „Pädagoginnen- und Pädagogenbildung NEU“ im Universitätsgesetz 2002 -UG und im Hochschulgesetz 2005 – HG verankert. Für das Lehramtsstudium im Bereich der Sekundarstufe (Allgemeinbildung) wurde eine Kooperationsverpflichtung verankert. Diese verpflichtet Pädagogische Hochschulen zu Kooperationen mit Universitäten. Lehramtsstudien im Bereich der Sekundarstufe (Allgemeinbildung) dürfen nur als gemeinsam eingerichtete Studien geführt werden. Die ersten Lehramtsstudien nach der neuen Struktur starteten bereits im Oktober 2015 und sind seit Oktober 2016 verpflichtend zu führen. Unterschiedliche studienrechtliche Grundlagen der Pädagogischen Hochschulen und Universitäten führten in diesem Zusammenhang oft zu Fragestellungen bei der Einrichtung und Durchführung eines gemeinsam eingerichteten Studiums, die zunächst zur Einführung der „Kooperationsklausel“ (§ 10a HG) mit der Gesetzesnovelle BGBl. I Nr. 21/2015 führte. Als nächster logischer Schritt wurde mit der Gesetzesnovelle BGBl. I Nr. 129/2017 ein neues, gemeinsames Studienrecht vorgesehen. Die unterschiedlichen studienrechtlichen Regelungen der Universitäten und Pädagogischen Hochschulen wurden dabei aneinander angeglichen, um die Kooperationen weiter zu erleichtern und zu verbessern. Zu diesem Zweck wurden Regelungsinhalte des UG und des HG aneinander angeglichen und die Terminologie vereinheitlicht. Des Weiteren erfolgen auch die aufgrund der Angleichung des Studienrechts notwendigen Anpassungen der organisationsrechtlichen Strukturen der Pädagogischen Hochschulen an die Universitäten. Die Vorschläge der mit der Erstellung des gemeinsamen Studienrechts betrauten Expertinnen- und Expertengruppe wurden im Verlauf des Angleichungsprozesses regelmäßig in der übergeordneten „Arbeitsgruppe Rechtsfragen“ des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung erläutert und auf breiter Basis diskutiert. Die „Arbeitsgruppe Rechtsfragen“ setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, der Universitäten, der Pädagogischen Hochschulen, des Qualitätssicherungsrates für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung sowie der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft zusammen und tagt auch 2019 in regelmäßigen Abständen, wodurch eine ständige Begleitung der Umsetzung der „Pädagoginnen- und Pädagogenbildung NEU“ gewährleistet wird.


Weitere Evaluierungen

Eine weitere Evaluierung soll erfolgen, sobald Absolventinnen und Absolventen dieses Ausbildungsmodell zur Gänze absolviert haben und einige Jahre Berufserfahrung vorliegen. Somit wird eine neuerliche Evaluierung in 5 Jahren für zweckmäßig erachtet.