Vorhaben
FWF - Der Wissenschaftsfonds: Genehmigung der aus den Bewilligungen 2013 resultierenden Vorbelastungen der Folgejahre
FWF-Der Wissenschaftsfonds: Genehmigung der aus den Bewilligungen 2013 resultierenden Vorbelastungen der Folgejahre
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2013
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2013
Nettoergebnis in Tsd. €: -168.160
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Erhaltung der Liquidität des FWF
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Liquide Austattung des FWF
Ausgangszustand 2013:
Kennzahlen des Finanz- und Begleitcontrollings: FWF ist liquid
Zielzustand 2018:
Der FWF wäre über den gesamten Beobachtungszeitraum mit ausreichender Liquidität ausgestattet, wie die entsprechenden Kennzahlen des Finanz- und Begleitcontrolling belegen werden.
Istzustand 2018:
Der FWF war über den gesamten Beobachtungszeitraum mit ausreichender Liquidität ausgestattet. Dies wird durch die entsprechenden Kennzahlen des Finanz- und Beteiligungscontrolling belegt.
Datenquelle:
Jahresbericht 2013, Rechnungsabschluss 2013
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben gem. FTFG
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Gem. § (3) lit a FTFG verfügt der Wissenschaftsfonds über Zuwendungen, die ihm der Bund zur Durchführung von operationellen Maßnahmen zur Erfüllung des Arbeitsprogramms nach Maßgabe der im jährlichen Bundesfinanzgesetz für diese Zwecke vorgesehenen Mittel leistet. Gemäß § 60 BHG 2013 sind Vorbelastungen einzutragen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanz- und Begleitcontrolling
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Das Finanz- und Begleitcontrolling des FWF erfolgt im Quartal durch Abstimmung des Liquiditätsbedarfs und kontinuierliches Monitoring durch die Fachabteilung.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Aufgrund der Mehrjährigkeit der FWF-Forschungsprojekte ist die tatsächliche Auszahlung p.a. an den FWF die Summe der Vorbelastungen der Vorjahre sowie die Summe der Neuverpflichtungen nach tatsächlicher Fälligkeit. Die finanzielle Entwicklung des FWF für ein isoliertes Arbeitsjahr ist wenig aussagekräftig, durch die Berücksichtigung eines mehrjährigen Zeitverlaufs kann die Performance wesentlich besser beurteilt werden. Daher werden die WFA-Evaluierungen für die „Genehmigung der Vorbelastungen gem. Planung des Arbeitsprogramms des FWF durch die Aufsichtsbehörde BMBWF (seinerzeit BMWFW)“ für die Jahre 2015-2019 gebündelt erfolgen, wofür bereits die Zustimmung des BMF in Form eines Verwaltungsübereinkommens vorliegt.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.