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Vorhaben

FWF - Der Wissenschaftsfonds: Genehmigung der aus den Bewilligungen 2013 resultierenden Vorbelastungen der Folgejahre

2018
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2013

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2013

Nettoergebnis in Tsd. €: -168.160

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Gem. Bundesgesetz zur Förderung der Forschung und Technologieentwicklung (Forschungs- und Technologieförderungsgesetz – FTFG) BGBl. Nr. 434/1982, i.d.g.F., obliegt dem Wissenschaftsfonds FWF (Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung) die Förderung von mehrjährigen wissenschaftlichen Forschungsvorhaben bzw. die Abwicklung von Forschungsförderungen und die Durchführung von Programmen.
Auf Basis der Bewilligungszusagen für mehrjährige Forschungsprojekte erfolgen die tatsächlichen Auszahlungen (Cash-Bedarf) auf die entsprechenden Jahre verteilt bzw. durch die Bewilligungszusagen entsteht eine Zahlungsverpflichtung auf mehrere Jahre (Vorbelastungen der Folgejahre).
In Zusammenhang mit der Finanzierung des Wissenschaftsfonds FWF erfolgt eine WFA im Rahmen der aufsichtsbehördlichen Genehmigung des Arbeitsprogramms 2014, die sich mit den Zielen, die inhaltlich mit der Finanzierung verfolgt werden, und den Auswirkungen in den Wirkungsdimensionen im Detail auseinandersetzt.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das gegenständliche Vorhaben unterstützt mehrere Maßnahmen des Regierungsprogramms und trägt zur Umsetzung der Ziele und Maßnahmen der derzeit gültigen FTI-Strategie bei.

Im derzeit gültigen Regierungsprogramm werden die strategischen Planungen des FWF mehrmals und an unterschiedlichen Stellen durch die Vorhaben der Bundesregierung angesprochen. Grundsätzlich spricht sich die Regierung für eine deutliche Erhöhung der Finanzierung der kompetitiven Forschungsförderung aus. Es soll ein ambitioniertes Exzellenzprogramm für Österreich entwickelt und umgesetzt werden. Weiters ist für Österreich ein Pakt für Forschung und Innovation/Forschungsfinanzierungsgesetz vorgesehen, der den Wissenschaftsorganisationen eine langfristige Finanzierungssicherheit bietet und im Gegenzug eine Verpflichtung der Wissenschaftsorganisationen enthält, die forschungspolitischen Ziele der Regierung zu verfolgen und umzusetzen. Die Karriereperspektiven für junge Wissenschaftler/innen sollen deutlich verbessert und das Wissenstransfersystem strategisch ausgebaut werden. Zu all diesen Vorhaben hat der Wissenschaftsfonds konkrete Maßnahmenpakete entwickelt, die manche Zielsetzungen auch mehrfach adressieren.

Folgende Ziele und Maßnahmen der derzeit gültigen FTI-Strategie des Bundes sind in den strategischen Planungen des FWF von Relevanz:
– Ausbau der Drittmittelfinanzierung der Hochschulforschung über im Wettbewerb evaluierte Projekte des Wissenschaftsfonds FWF mit pauschalierter Abdeckung der Overheads in der Höhe von 20%.
– Verstärkte Förderung von Doktorand/innen und Post-Docs durch Ausbau strukturierter Programmangebote
– Implementierung einer österreichischen Exzellenzinitiative, die in drei Programmlinien unterschiedliche Zielsetzungen verfolgt: Neues ermöglichen, Stärkefelder unterstützen und international sichtbar machen, den besten Forschenden eine verstärkte Sichtbarkeit und zusätzliche Freiräume ermöglichen.
– Individuelle Förderungsmaßnahmen für Frauen im wissenschaftlichen Nachwuchs
– Die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Forschung ist dem FWF ein Anliegen, das durch spezifische Programme sowie Gender Mainstreaming in allen Bereichen umgesetzt wird.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Erhaltung der Liquidität des FWF

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Liquide Austattung des FWF

Ausgangszustand 2013:

Kennzahlen des Finanz- und Begleitcontrollings: FWF ist liquid

Zielzustand 2018:

Der FWF wäre über den gesamten Beobachtungszeitraum mit ausreichender Liquidität ausgestattet, wie die entsprechenden Kennzahlen des Finanz- und Begleitcontrolling belegen werden.

Istzustand 2018:

Der FWF war über den gesamten Beobachtungszeitraum mit ausreichender Liquidität ausgestattet. Dies wird durch die entsprechenden Kennzahlen des Finanz- und Beteiligungscontrolling belegt.

Datenquelle:
Jahresbericht 2013, Rechnungsabschluss 2013

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben gem. FTFG

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Gem. § (3) lit a FTFG verfügt der Wissenschaftsfonds über Zuwendungen, die ihm der Bund zur Durchführung von operationellen Maßnahmen zur Erfüllung des Arbeitsprogramms nach Maßgabe der im jährlichen Bundesfinanzgesetz für diese Zwecke vorgesehenen Mittel leistet. Gemäß § 60 BHG 2013 sind Vorbelastungen einzutragen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanz- und Begleitcontrolling

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Das Finanz- und Begleitcontrolling des FWF erfolgt im Quartal durch Abstimmung des Liquiditätsbedarfs und kontinuierliches Monitoring durch die Fachabteilung.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2013 - 2017
2013
2014
2015
2016
2017

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-168.160

Tsd. Euro

Plan

-168.160

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

168.160

Tsd. Euro

Plan

168.160

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

168.160

Tsd. Euro

Plan

168.160

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-54.520

Tsd. Euro

Plan

-54.520

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

54.520

Tsd. Euro

Plan

54.520

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

54.520

Tsd. Euro

Plan

54.520

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-49.300

Tsd. Euro

Plan

-49.300

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

49.300

Tsd. Euro

Plan

49.300

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

49.300

Tsd. Euro

Plan

49.300

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-46.670

Tsd. Euro

Plan

-46.670

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

46.670

Tsd. Euro

Plan

46.670

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

46.670

Tsd. Euro

Plan

46.670

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-17.670

Tsd. Euro

Plan

-17.670

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

17.670

Tsd. Euro

Plan

17.670

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

17.670

Tsd. Euro

Plan

17.670

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Aufgrund der Mehrjährigkeit der FWF-Forschungsprojekte ist die tatsächliche Auszahlung p.a. an den FWF die Summe der Vorbelastungen der Vorjahre sowie die Summe der Neuverpflichtungen nach tatsächlicher Fälligkeit. Die finanzielle Entwicklung des FWF für ein isoliertes Arbeitsjahr ist wenig aussagekräftig, durch die Berücksichtigung eines mehrjährigen Zeitverlaufs kann die Performance wesentlich besser beurteilt werden. Daher werden die WFA-Evaluierungen für die „Genehmigung der Vorbelastungen gem. Planung des Arbeitsprogramms des FWF durch die Aufsichtsbehörde BMBWF (seinerzeit BMWFW)“ für die Jahre 2015-2019 gebündelt erfolgen, wofür bereits die Zustimmung des BMF in Form eines Verwaltungsübereinkommens vorliegt.

Gesamtbeurteilung

Hintergrund und gesetzlicher Rahmen zur Umsetzung des Vorhabens:
Basierend auf einem von der Aufsichtsbehörde BMBWF (szt. BMWFW) vorgegebenen Cash-Budgetrahmen für das Jahr 2014, erfolgte von Seiten des FWF eine Arbeitsprogrammplanung inklusive mehrjähriger Finanzplanung gem. § 3 FTFG zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben gem. § 2b FTFG, die von Seiten der Aufsichtsbehörde genehmigt wurde. Die finanzielle Entwicklung des FWF kann aufgrund der Mehrjährigkeit der Projekte nicht isoliert für ein Arbeitsjahr betrachtet werden. Diese Mehrjahresfinanzplanung berücksichtigte eine Liquiditätssicherstellung unter Beachtung der Aufwendungen für die Forschungsförderung (bestehende Verpflichtungen resultierend aus den Projekt-Bewilligungszusagen der Vorjahre, Neubewilligungen 2014), der OH-Finanzierung sowie der Vorgaben betr. den Aufwand für die Geschäftsstelle im Wirkungskreis des BMBWF.

Beurteilung der Umsetzung:
In Abstimmung mit dem BMF erfolgten die monatlichen Anweisungen an den FWF nach dem tatsächlichen Bedarf. Im Rahmen der Quartalsberichte (Beteiligungs- und Finanzcontrolling inkl. Risikocontrolling) konnte der jeweils aktuelle Liquiditätsstand und der Budgetbedarf für 2014 und die Folgejahre unterjährig geprüft und nachvollzogen werden. Aufgrund der professionellen Planung von Seiten des FWF entstand kein Liquiditätsengpass im Jahr 2014. Die Bestätigung betreffend Verpflichtungen für die Folgejahre für den Rechnungsabschluss 2014 erfolgte in Form eines Salden-Abstimmungsbriefes, die Genehmigung des Rechnungsabschlusses 2014 erfolgte nach FWF-Aufsichtsratsbeschluss und nach Prüfung durch die Aufsichtsbehörde.


Verbesserungspotentiale

(1) Implementierung eines integrierten EDV-Planungssystems als modernes Controlling- und Steuerungsinstrument (bereits erfolgt)
(2) Maßnahmen zur Verbesserung des IKS (bereits zum Großteil bis 2018 umgesetzt, siehe auch RH-Follow-up Bericht https://www.rechnungshof.gv.at/fileadmin/downloads/2018/Aktuelles/FWF.pdf)
(3) Höherdotierung des FWF bzw. Anpassung der Dotierung auf ein internationales Niveau, um dem Bedarf zur Finanzierung exzellenter Projekte Rechnung zu tragen, die aus budgetären Gründen abgelehnt werden müssen. Der Fehlbetrag zur Förderung der exzellenten (vor allem) Nachwuchswissenschaftler/innen lag 2014 bei ~ 62 Mio. €. (siehe dazu auch den OECD Reviews of Innovation Policy: Austria 2018 – Empfehlungen). Damit gehen dem Forschungs- und Wirtschaftsstandort Österreich jährlich Top-Wissenschaftler/innen verloren.

Wie im MRV vom 22.8.2018 beschlossen, soll eine Exzellenzinitiative zur Steigerung der kompetitiven Grundlagenforschung etabliert werden. Als Mitglied einer von HBM Faßmann beauftragten Expert/inn/en-Gruppe wird der FWF maßgeblich an der Ausarbeitung mitwirken, ein Konzept soll im Frühjahr 2019 beim FTI-Gipfel vorgestellt werden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen