Vorhaben
Novelle zum Familienlastenausgleichsgesetz zur Erhöhung der Familienbeihilfe
Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014
Nettoergebnis in Tsd. €: -827.811
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Verbesserung der finanziellen Lage der Familien
Beschreibung des Ziels
Durch Bereitstellung von zusätzlichen Geldmitteln für Familien soll das Ziel, Perspektiven für Familien und damit eine familienfreundlichere Gesellschaft zu schaffen, erreicht werden. Hierbei soll auch durch eine überproportionale Anhebung des Behindertenzuschlags zur Familienbeihilfe im ersten Erhöhungsschritt dem erhöhten finanziellen Bedarf für behinderte Kinder Rechnung getragen werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Verbesserung der finanziellen Situation der Familien
Ausgangszustand 2014:
Rund 1.084.000 anspruchsberechtigte Personen beziehen für rund 1.775.000 Kinder die Familienbeihilfe.
Zielzustand 2018:
Die finanzielle Situation der Familien, insbesondere der Familien mit erheblich behinderten Kindern, wird verbessert.
Istzustand 2018:
Die Anzahl der Anspruchsberechtigten/Kinder ist nahezu gleich geblieben. Die Familienbeihilfe wurde ab 1. Juli 2014 - in einem ersten Schritt - um 4 % erhöht (für erheblich behinderte Kinder um 8,4 %).
Datenquelle:
Familienbeihilfendatenbank
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Erhöhung der Familienbeihilfe
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Beschreibung der Maßnahme:
1. Die Familienbeihilfe (einschließlich Alterszuschläge und Geschwisterstaffel) soll in drei Etappen erhöht werden:
– ab 1. Juli 2014 um rund 4 %
– ab 1. Jänner 2016 um rund 1,9 %
– ab 1. Jänner 2018 um rund 1,9 %
2. Der Zuschlag zur Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder soll erhöht werden:
– ab 1. Juli 2014 um rund 8,4 %
– ab 1. Jänner 2016 um rund 1,9 %
– ab 1. Jänner 2018 um rund 1,9 %
3. Das Schulstartgeld und der Mehrkindzuschlag sollen erhalten bleiben.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die finanziellen Auswirkungen sind im Hinblick auf die nahezu gleichgebliebenen Daten betreffend Anspruchsberechtigte/Kinder entsprechend den in der WFA geplanten Werten eingetreten. Von einer neuen Hochrechnung wird demzufolge im Hinblick auf die komplex-umfangreiche Berechnung Abstand genommen.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Unterhaltsversorgung, Ausgleich für Kinderkosten, Betreuung von Kindern (bis 18 Jahre)
Durch die Anhebung der Familienbeihilfe wurden den Familien im Zeitraum Mitte 2014 bis Ende 2018 rund 830 Millionen € zusätzlich zur Verfügung gestellt. Parallel zu dieser Anhebung stieg in Österreich die Zahl der Lebendgeburten pro 1.000 EinwohnerInnen an: von 9,6 im Jahr 2014 auf 10 im Jahr 2017 (Quelle: Statistik Austria). Es lässt sich jedoch nicht seriös berechnen, ob zwischen valorisierter Familienbeihilfe und positiver Geburtenentwicklung ein kausaler Zusammenhang besteht. Im Zuge der Evaluierung des Regelungsvorhabens traten keine weiteren wesentlichen Auswirkungen in den Subdimensionen dieser Wirkungsdimension auf.
Subdimension(en)
- Direkte Leistungen
Die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern wurde in diesem Vorhaben insofern berücksichtigt, als die Familien unabhängig von der Geschlechtszugehörigkeit ihrer Kinder von der Anhebung der Familienbeihilfe profitierten. Im Zuge der Evaluierung des Regelungsvorhabens traten keine weiteren wesentlichen Auswirkungen in den Subdimensionen dieser Wirkungsdimension auf.
Subdimension(en)
- Europa-2020-Sozialzielgruppe
- Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung (in Hinblick auf deren Beschäftigungssituation sowie außerhalb der Arbeitswelt)
Durch die Anhebung der Familienbeihilfe wurden den Familien im Zeitraum Mitte 2014 bis Ende 2018 rund 830 Millionen € zusätzlich zur Verfügung gestellt. Die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung war ein wichtiger Aspekt dieses Vorhabens, da Leistungen für erheblich behinderte Kinder in einem besonderen Ausmaß erhöht wurden (ab 1. Juli 2014 um 8,4 %). Auch Eltern armutsgefährdeter Bevölkerungsgruppen profitierten von der Anhebung der Familienbeihilfe. Im Zuge der Evaluierung des Regelungsvorhabens traten keine weiteren wesentlichen Auswirkungen in den Subdimensionen dieser Wirkungsdimension auf.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.