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Vorhaben

15a-Vereinbarung zum Ausbau des Kinderbetreuungsangebots

Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots

2018
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: -357.500

Vorhabensart: Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Das Barcelona-Ziel der Europäischen Union sieht im Interesse der Vereinbarkeit von Familie und Beruf die Zurverfügungstellung von Kinderbetreuungsplätzen dem regionalen Bedarf entsprechend im Ausmaß von 33% bei den unter 3-Jährigen und von 90 % bei den Drei- bis Sechsjährigen vor.
Durch die Kostenbeteiligung des Bundes konnten zwischen 2008 und 2012 31.097 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden, darin enthalten waren 21.431 Plätze für die unter 3-Jährigen und 9.666 Plätze für die Drei- bis Sechsjährigen. Damit konnte das Barcelona-Ziel bei den unter 3-Jährigen nicht erreicht werden, da die derzeitige Betreuungsquote unter Berücksichtigung der Tagesmütter und -väterbetreuung 22,9 % beträgt. Für die Drei- bis Sechsjährigen wurde das Barcelona-Ziel bereits 2009 erreicht und die aktuelle Betreuungsquote liegt bei 92,8 %.
Zur Erreichung des Barcelona-Zieles bei den unter 3-Jährigen, zur Abdeckung des höheren Bedarfs in Großstädten und zur Schließung von regionalen Lücken in der ganztägigen Betreuung von Drei- bis Sechsjährigen soll der Ausbau von Kinderbildungs- und -betreuungsangeboten weiter vorangetrieben werden. Die Bildungs- und Betreuungsqualität für Kinder bis zum Schuleintritt soll außerdem weiterentwickelt werden.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Vorhaben war im Regierungsprogramm 2013 – 2018 verankert, das eine mittelfristige Strategie zur Verbesserung der zur Verfügung stehenden Kinderbildungs- und -betreuungsplätzen dem regionalen Bedarf entsprechend und zur Erreichung des Barcelona-Ziels bei den unter 3-Jährigen vorsah. Die Bildungs- und -Betreuungsqualität für Kinder bis zum Schuleintritt sollte außerdem weiterentwickelt werden. Die Barcelona-Ziele sind auch Teil der „Strategie Europa 2020“ der Europäischen Union. Der flächendeckende Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots ist auch eine Zielsetzung des aktuellen Regierungsprogramms 2017-2022.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Bestehen eines bedarfsgerechten ganzjährigen, ganztägigen Betreuungsangebots für Kinder bis zum Schuleintritt, das zumindest den Barcelona-Zielen (Betreuungsquote 33% für Unter-Drei-Jährige und mind. 90% für Drei- bis Sechsjährige) entspricht, im gesamten Bundesgebiet

Beschreibung des Ziels

Die Vereinbarung setzt als Schwerpunkt die Erhöhung des Betreuungsangebots für Unter-Drei-Jährige, wobei die mit einer Vollbeschäftigung der Eltern zu vereinbarende Kinderbetreuung besonders zu berücksichtigen ist. Für die Drei- bis Sechsjährigen sollen zur Beseitigung regionaler Defizite Anreize für die qualifizierte Ganztagesbetreuung, die mit einer Vollbeschäftigung der Eltern vereinbar ist, geschaffen werden.
Ein weiterer Schwerpunkt der gegenständlichen Vereinbarung liegt in der quantitativen und qualitativen Förderung von Tageselternangeboten. Die Erhöhung des Tagesmütter- und Tagesväterangebots erfolgt durch Übernahme der Ausbildungskosten, Investitionskosten und durch die sozialrechtliche Absicherung mittels Anstellungsverhältnisses.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Betreuungsquote Unter-Drei-Jährige [%]

Istwert

28,6

%

Zielzustand

33,0

%

Datenquelle: Kindertagesheimstatistik 2017/18

Betreuungsquote Drei- bis Sechsjährige [%]

Istwert

94,7

%

Zielzustand

95,0

%

Datenquelle: Kindertagesheimstatistik 2017/18

Ziel 2: Angebot von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, die einen Betreuungsschlüssel von 1:4 für Unter-Drei-Jährige und 1:10 für Drei- bis Sechsjährige bieten, an mehreren Standorten und Regionen

Beschreibung des Ziels

Durch die Vereinbarung soll eine Steigerung der Betreuungsqualität in bestehenden Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen durch freiwillige Verbesserung des Betreuungsschlüssels über die Einstellung von zusätzlichen Betreuungspersonen erreicht werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Beschäftigte in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen - Null- bis Sechsjährigen [Anzahl]

Istwert

n.v.

Anzahl

Zielzustand

49.000

Anzahl

Datenquelle: Kindertagesheimstatistik 2017/18 (Angaben nur ohne Bundesland Wien verfügbar)

Fachkräfte in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen -Null- bis Sechsjährige [Anzahl]

Istwert

n.v.

Anzahl

Zielzustand

27.500

Anzahl

Datenquelle: Kindertagesheimstatistik 2017/18, (Angaben nur ohne Bundesland Wien verfügbar)


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Zusatzvereinbarung zur Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots BGBl. I Nr. 120/2011, mit der diese bis 2017 verlängert, die Zweckzuschüsse des Bundes angehoben und die Verwendungszwecke erweitert werden

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die bestehende Vereinbarung wird bis Ende 2017 verlängert und der Zweckzuschuss des Bundes für das Jahr 2014 auf 100 000 000 Euro angehoben. Weiters wird der Bund in den Jahren 2015 bis 2017 einen Zweckzuschuss in der Höhe von insgesamt 205 000 000 Euro zur Verfügung stellen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2018
2014
2015
2016
2017
2018

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-357.500

Tsd. Euro

Plan

-305.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

357.500

Tsd. Euro

Plan

305.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

357.500

Tsd. Euro

Plan

305.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-80.272

Tsd. Euro

Plan

-100.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

80.272

Tsd. Euro

Plan

100.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

80.272

Tsd. Euro

Plan

100.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-95.286

Tsd. Euro

Plan

-100.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

95.286

Tsd. Euro

Plan

100.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

95.286

Tsd. Euro

Plan

100.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-64.719

Tsd. Euro

Plan

-52.500

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

64.719

Tsd. Euro

Plan

52.500

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

64.719

Tsd. Euro

Plan

52.500

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-64.723

Tsd. Euro

Plan

-52.500

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

64.723

Tsd. Euro

Plan

52.500

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

64.723

Tsd. Euro

Plan

52.500

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-52.500

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

52.500

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

52.500

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Bundeszuschüsse wurden in den Jahren 2014 bis 2017 unter Berücksichtigung der prognostizierten Inanspruchnahme der Zweckzuschüsse durch die Länder vom BMF in der angegeben Höhe (Ist) an die Länder überwiesen. Diese Beträge enthalten im Vergleich zu Art. 3 der gegenständlichen 15a-Vereinbarung (Plan) einerseits geringere Auszahlungsbeträge als auch Nachzahlungsbeträge für bereits verwendete Mittel. Im Jahr 2014 wurden von den 100 Mio. Euro nur 80,272 Mio., im Jahr 2015 wurden statt 100 Mio. Euro 95,286 Mio. Euro, im Jahr 2016 statt 52,5 Mio. Euro 64,719 Mio. Euro sowie im Jahr 2017 statt 52,5 Mio. Euro 64,723 Mio. Euro ausbezahlt . Die nicht verwendeten Bundeszuschüsse wurden gemäß Artikel 6 Abs. 2 der gegenständlichen Vereinbarung in das darauffolgende Jahr übertragen.
Die Zuschüsse für die Jahre 2014, 2015 und 2016 konnten widmungsgemäß verwendet und vollständig abgerechnet werden, jene für 2017 wurden in der Höhe von 45.025.786,58 Euro verwendet und abgerechnet. Die verbleibenden Zuschussmittel in der Höhe von 7.474.213,42 Euro wurden gemäß Art. 6 Abs. 2 der gegenständlichen 15a-Vereinbarung in das Jahr 2018 übertragen und konnten mit den Zuschussmittel für das Jahr 2018 verwendet werden, da die gegenständliche Vereinbarung im Herbst 2017 bis 31.12.2018 inhaltlich und betraglich unverändert um ein weiteres Jahr verlängert wurde (15a-Vereinbarung BGBl. I Nr. 6/2018). Eine Rückzahlung von Zweckzuschüssen des Bundes ist daher nicht erfolgt.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern Soziales Kinder und Jugend Gesamtwirtschaft
Konsumentenschutzpolitik
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Subdimension(en)

  • Direkte Leistungen
  • Bildung, Erwerbstätigkeit und Einkommen

Das Vorhaben verursachte positive Auswirkungen auf die Beschäftigung von Frauen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, da durch die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen neue Arbeitsplätze für Elementarpädagoginnen und -pädagogen sowie Kindergartenassistentinnen und -assistenten entstanden. Durch den Ausbau von Betreuungsplätzen wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert, und die Kompetenzen von Frauen und Männern – die auch Eltern sind – können am Arbeitsmarkt besser genutzt werden.

Die Wesentlichkeitsgrenze der Wirkungsdimension von mehr als 50.000 Erwerbstätigen – von denen ein Geschlecht erheblich unterrepräsentiert ist – galt während des Evaluierungszeitraums und bezogen auf die Personalstruktur in elementaren Bildungseinrichtungen unverändert, zumal der Männeranteil am gesamten Betreuungspersonal per 2017/2018 (exklusive Wien) lediglich 1,33% betrug. Die im Rahmen des gegenständlichen Vorhabens durchgeführten bewusstseinsbildende Maßnahmen, um mehr männliches Personal zu gewinnen, bewirkten nur einen geringfügigen Anstieg des Männeranteils in der Elementarpädagogik. Auf dieses Gleichstellungsthema wird auch in der Gesamtbeurteilung, Punkt Verbesserungspotentiale eingegangen.

Im Zuge der Evaluierung des Vorhabens ergaben sich keine weiteren wesentlichen Auswirkungen in den übrigen Subdimensionen dieser Wirkungsdimension.

Soziales

Subdimension(en)

  • Arbeitsbedingungen
  • Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung (in Hinblick auf deren Beschäftigungssituation sowie außerhalb der Arbeitswelt)
  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

In der Subdimension „Arbeitsbedingungen“ der Wirkungsdimension „Soziales“ traten keine wesentlichen Auswirkungen auf, weil die Wesentlichkeitsgrenze von mehr als 150.000 betroffenen Bediensteten nicht erreicht wurde – tatsächlich waren rund 55.000 Bedienstete betroffen. Unbenommen dessen erhöhte sich die Anzahl der Beschäftigten in Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen deutlich: in allen Bundesländern, außer Wien, um 7.212. Eine bundesweite Anzahl ist statistisch nicht erfasst, weil seit dem Berichtsjahr 2014/15 Wien die Daten zum Personal nicht mehr in die Kindertagesheimstatistik einmeldet. Ebenso wenig liegen konkrete Zahlen zu den Beschäftigungseffekten bei den Eltern der betreuten Kinder, insbesondere bei den Müttern, vor. Durch die Verwendung des Bundeszuschusses für Investitionskosten zur Erreichung der Barrierefreiheit von elementaren Bildungseinrichtungen kam es zu positiven Auswirkungen auf den Zugang für Kinder mit Behinderung zu vorschulischer Bildung. Im Zuge der Evaluierung des Vorhabens ergaben sich keine weiteren wesentlichen Auswirkungen in den übrigen Subdimensionen dieser Wirkungsdimension.

Kinder und Jugend

Subdimension(en)

  • Unterhaltsversorgung, Ausgleich für Kinderkosten, Betreuung von Kindern (bis 18 Jahre)

Durch die Ausbauinitiativen konnten von 2013 bis 2017 insgesamt 39.503 zusätzliche Plätze geschaffen werden, davon 18.711 für unter 3-Jährige. Weiters konnte durch die Maßnahme die Betreuungsquote von 22,9 % auf 28,6% bei den unter 3-Jährigen angehoben werden. Bei den 3- bis 6-Jährigen stieg sie im Jahr 2015/16 von 92,2% auf 95,1 % an und ging danach wieder leicht zurück auf 94,7 %.
Die Öffnungszeiten in den Betreuungseinrichtungen wurden bis zum Kindergartenjahr 2017/18 verlängert. Das zeigt sich daran, dass 2017 60,1% der unter 3-Jährigen und 43,6% der 3- bis 6-Jährigen in VIF-konformen Einrichtungen (mind. 45 Wochenstunden; mind. 47 Wochen pro Jahr geöffnet) betreut wurden. Schließzeiten zu Mittag sind eine Seltenheit geworden – österreichweit nur mehr in weniger als 1% (0,8%) der Kindergärten.
Um den Ausbau des institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungsangebots finanziell auch für 2018 sicherzustellen, wurde die bis 2017 geltende Vereinbarung gemäß Art. 15a Bundes-Verfassungsgesetz als kurzfristige Maßnahme inhaltlich und betraglich unverändert um ein weiteres Jahr verlängert. Im Zuge der Evaluierung des Vorhabens ergaben sich keine weiteren wesentlichen Auswirkungen in den übrigen Subdimensionen dieser Wirkungsdimension.

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Nachfrage
  • Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Durch die gegenständliche gemeinsame Ausbauinitiativen von Bund, Ländern und Gemeinden konnten insgesamt 39.503 Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen werden. Dafür waren durch Investitionen von Gemeinden und privaten Trägern von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen Räumlichkeiten durch Bau- und Umbaumaßnahmen zu erweitern und auszustatten, wodurch die Nachfrage im Baugewerbe und bei Handwerksunternehmen (Elektriker, Installateure, Tapezierer, Bodenleger etc.) anstieg. Weiters stieg die Anzahl der Betreuungsgruppen in den Einrichtungen um 2.571 Gruppen, wofür Fach-, Assistenz-, Verwaltungs- und Reinigungspersonal neu anzustellen bzw. deren Beschäftigungsausmaß zu erhöhen war. Die konkrete Anzahl ist statistisch nicht erfasst, weil seit dem Berichtsjahr 2014/15 Wien die Daten zum Personal nicht mehr in die Kindertagesheimstatistik einmeldet. Aber ohne Wien erhöhte sich die Zahl der in Kindertagesheimen Beschäftigten um 7.212 Personen. Neben dem Beschäftigungseffekt bei Personal in elementaren Bildungseinrichtungen ermöglichen zusätzliche Betreuungsplätze und längere Öffnungszeiten auch die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Eltern, insbesondere von Müttern. Im Zuge der Evaluierung des Vorhabens ergaben sich keine weiteren wesentlichen Auswirkungen in den übrigen Subdimensionen dieser Wirkungsdimension.

Gesamtbeurteilung

Die Gesamtbeurteilung der Wirkung dieses Regelungsvorhabens mit „überwiegend eingetreten“ ist insofern gerechtfertigt, als das erste Vorhabensziel betreffend ganztägiges Betreuungsangebot „teilweise erreicht“, jedoch das zweite Vorhabensziel betreffend den Betreuungsschlüssel und die Vorhabensmaßnahme mit „zur Gänze erreicht“ beurteilt werden können. Da lediglich das Bundesland Wien seit dem Berichtsjahr 2014/15 die Daten zum Personal nicht mehr in die Kindertagesheimstatistik einmeldet, liegen keine Istwerte zu den beiden Kennzahlen des Vorhabensziels betreffend Betreuungsschlüssel vor. Aufgrund der Kennzahlenentwicklung in den übrigen Bundesländern kann allerdings davon ausgegangen werden, dass diese Kennzahlen „zur Gänze erreicht“ wurden. Seitdem Kindergartenjahr 2012/13 hat sich das Betreuungspersonal (ohne Wien) von 33.661 auf 37.126 (2017/18) erhöht. In den Bundesländern Burgenland (+ 69), Niederösterreich (+ 1.126), Oberösterreich (+1.104), Salzburg (+56), Tirol (+605), Vorarlberg (+678) wurde mehr Personal eingesetzt. In Kärnten (-120) und Steiermark (-53) haben sich die Zahlen im gleichen Zeitraum verringert, daher wird angenommen, dass in den beiden Bundesländern das Personal vermehrt in den Horteinrichtungen eingesetzt wurde. Die qualifizierten Fachkräfte in Österreich (ohne Wien) sind von 17.915 im Kindergartenjahr 2012/13 auf 21.971 im Kindergartenjahr 2017/18 angestiegen. In allen Bundesländern ist das qualifizierte Fachkräftepersonal in der Elementarpädagogik angestiegen: Burgenland +167, Kärnten +319, Niederösterreich +792, Oberösterreich +921, Salzburg +460, Steiermark +355, Tirol +471, Vorarlberg +571.

Durch die Ausbauinitiativen konnten von 2013 bis 2017 insgesamt 39.503 zusätzliche Plätze geschaffen werden, davon 18.711 für unter 3-Jährige. Weiters konnte durch die Maßnahme die Betreuungsquote von 22,9 % auf 28,6% bei den unter 3-Jährigen angehoben werden. Bei den 3- bis 6-Jährigen ist sie von 92,2% auf 95,1 % im Jahr 2015/16 gestiegen und danach auf 94,7 % wieder leicht zurückgegangen. Das Barcelona-Ziel der Europäischen Union steht im Zeichen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und sieht vor, dass mindestens einem Anteil von 33% der unter 3-Jährigen bzw. einem Anteil von 90% der 3- bis 6-Jährigen entsprechend dem regionalen Bedarf geeignete elementare Bildungseinrichtungen zur Verfügung stehen sollen. Mit der Ausbauinitiative dieses Regelungsvorhabens wurde das Barcelona-Ziel für die unter 3-Jährigen knapp verfehlt (28,6%) und für die 3- bis 6-Jährigen deutlich übertroffen (94,7%). Ein Erklärungsansatz für das knapp verfehlte Barcelona-Ziel für die unter 3-Jährigen ergibt sich aus dem österreichweit starken und kontinuierlichen Anstieg bei Lebendgeburten in den letzten Jahren: von 77.948 im Jahr 2012 auf 86.558 im Jahr 2017 (Quelle: Statistik Austria).

Im Zuge der Ausbauaktivität wurden finanzielle Mittel für bewusstseinsbildende Aktivitäten im Zuge der Bewerbung des Berufs des Kindergartenpädagogens/der -pädagogin oder des Tagesvaters/der Tagesmutter bereitgestellt. Ziel war es, mehr Männer für den Beruf in der Elementarpädagogik zu gewinnen. Geringfügig konnte die Anzahl des Männer angehoben werden (Anstieg von 434 auf 493 vom Kindergartenjahr 2012/13 bis 2017/18).

Die Öffnungszeiten in den Betreuungseinrichtungen haben sich bis zum Kindergartenjahr 2017/18 verlängert. Das zeigt sich daran, dass 2017 60,1% der unter 3-Jährigen und 43,6% der 3- bis 6-Jährigen in VIF-konformen Einrichtungen (mind. 45 Wochenstunden; mind. 47 Wochen pro Jahr geöffnet) betreut wurden. Schließzeiten zu Mittag sind eine Seltenheit geworden – österreichweit nur mehr in weniger als 1% (0,8%) der Kindergärten.

Um den Ausbau des institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungsangebots finanziell auch für 2018 sicherzustellen, wurde die bis 2017 geltende Vereinbarung gemäß Art.15a Bundes-Verfassungsgesetz als kurzfristige Maßnahme inhaltlich und betraglich unverändert um ein weiteres Jahr verlängert.

Durch das späte Inkrafttreten im Jahr 2014 hatten die Länder keine ausreichende Planungssicherheit und haben ihre Projekte nur in geringem Umfang bzw. erst in Folgejahren umgesetzt. Daher wurde in den ersten beiden Jahren nicht der gesamte Zweckzuschuss sondern ein nach den Prognosen der Länder reduzierter Betrag ausbezahlt. Erst in den Jahren 2016 und 2017 wurden die Zweckzuschüsse fast zur Gänze sowie die übertragenen Mittel aus den Vorjahren eingesetzt, weshalb in diesen Jahren auch Nachzahlungen durch den Bund geleistet wurden.


Verbesserungspotentiale

Um das Barcelona-Ziel für die unter 3-Jährigen mittelfristig zu erreichen, wären die elementaren Kinderbildungs- und -betreuungsangebote stärker auf die Bedürfnisse vollbeschäftigter Eltern auszurichten und in weiterer Folge auszubauen. Für die 3- bis 6-Jährigen sollen zur Schließung regionaler Betreuungslücken Anreize geschaffen werden, um die qualifizierte Ganztagesbetreuung, die mit der Vollbeschäftigung der Eltern vereinbar ist, weiter auszubauen und um den Betreuungsschlüssel zu erhöhen. Was die Personalstruktur in den elementaren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen anbelangt, so hätten die Bundesländer weiterhin Anreize zu setzen, um den Männeranteil im Sinne der Geschlechtergleichstellung mittelfristig erheblich zu steigern. Weiters bedarf es eines Anreizsystems, sodass alle Bundesländer ihre Daten in die Kindertagesheimstatistik einmelden.

Neben der gegenständlichen Bund-Länder-Vereinbarung bestanden auch 2 weitere 15a-Vereinbarungen zum beitragsfreien Pflichtkindergarten bzw. zur frühen sprachlichen Förderung. Zwischen diesen bestand hinsichtlich der Mittelverwendung keine Durchlässigkeit, weshalb allenfalls nicht verwendete Zweckzuschüsse nicht für den Verwendungszweck einer anderen Vereinbarung verwendet werden konnten, auch wenn sie dort dringend benötigt wurden. Weiters zeigten sich administrative Hindernisse bei der Mitttelverwendung (z.B. Definition Verlängerung der Öffnungszeiten). Daher ersetzt die Bund-und-Länder-Vereinbarung „Elementarpädagogik“, welche seit 1.9.2018 wirksam ist, die drei bisherigen Vereinbarungen gem. Art. 15a Bundes-Verfassungsgesetz: Vereinbarung über die frühe sprachliche Förderung, Vereinbarung über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots sowie die Vereinbarung über das beitragsfreie Pflichtkindergartenjahr. Der Bund stellt im Kindergartenjahr 2018/19 125 Mio. Euro und in den Kindergartenjahren 2019/20 bis 2021/22 jeweils 142,5 Mio. Euro an Zweckzuschüssen zur Verfügung stellt. Davon sollen weiterhin 70 Mio. Euro für den beitragsfreien Pflichtkindergarten zur Verfügung stehen. Für den Ausbau des elementaren Kinderbildungs- und betreuungsangebots sind mind. 47,125 Mio. Euro und für die frühe sprachliche Förderung sind mind. 18,125 Mio. Euro vorgesehen. Die verbleibenden Zuschüsse können bedarfsgerecht eingesetzt werden. Der Kofinanzierungsanteil der Länder wurde – mit Ausnahme der Mittel in der Höhe von 70 Mio. Euro für die Besuchspflicht – auf 52,5 % und damit auf rund 38 Mio. Euro angehoben. Definitionen wurden überarbeitet.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen