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Vorhaben

Novelle des Katastrophenfondsgesetzes 1996 und des Hagelversicherungs-Förderungsgesetzes

Novelle des Katastrophenfondsgesetzes 1996 und des Hagelversicherungs-Förderungsgesetzes

2018
Vorhaben überplanmäßig erreicht

Finanzjahr: 2016

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2016

Nettoergebnis in Tsd. €: -24.800

Vorhabensart: Bundesgesetz

Problemdefinition

Die Landwirtinnen und Landwirte sind von der Zunahme von Wetterextremen massiv betroffen. Das Jahr 2015 hat dies zuletzt deutlich aufgezeigt: Hitze und Dürre haben die Landwirtschaft in Österreich stark beeinträchtigt. In den letzten Jahren sind witterungsbedingte Einkommensverluste vermehrt zu verzeichnen. Insbesondere lang anhaltende Dürreperioden und atypische Niederschlagsverteilungen im Jahr, eingeschlossen Starkregenereignisse, verursachen diese Schäden. Die Versicherungsprämien sind umso höher angesetzt, je höher das Schadensrisiko ist. Durch die Prämienbezuschussung sollen diese bei den förderbaren Risiken und Kulturen um 50% verbilligt werden. Die Prämien müssen für die Landwirte aber nicht zwangsläufig um 50% verbilligt werden, wenn sie Flächen versichern lassen, welche sie bisher auf Grund des erhöhten Schadensrisikos (hohe Prämie) nicht versichern ließen. In der Zunahme der versicherten Flächen sollte sich diese Annahme bestätigen.
Im Rahmen des österreichischen Agrarversicherungssystems sind die wesentlichen Risiken in der Landwirtschaft versicherbar. Derzeit werden die Prämien für die Risiken Hagel und Frost mit je 25% durch den Bund (Katastrophenfonds) und durch die einzelnen Länder öffentlich bezuschusst.
Der Bund leistet jährlich auf Grund des Hagelversicherungs-Förderungsgesetzes Zuschüsse zur Verbilligung der Hagel- und Frostversicherungsprämie des einzelnen Landwirtes im Ausmaß von rd. 20 Mio. €. Durch die Ausweitung der Bezuschussung auf weitere wesentliche Elementarschäden, das sind Dürre, Stürme sowie starke oder anhaltende Regenfälle sollen 2016 zusätzlich bis zu 5,6 Mio. €, 2017 zusätzlich rd. 7,1 Mio. € und 2018 ff zusätzlich 8,4 Mio. € bereitgestellt werden.
Bei größeren Schadereignissen, insbesondere infolge von Dürrekatastrophen, wurden in den letzten Jahren die finanziellen Auswirkungen für die Landwirtinnen und Landwirte teilweise durch öffentliche Mittel (insbesondere aus dem Katastrophenfonds) ex-post abgefedert. Die Förderungsabwicklung war extrem verwaltungsaufwendig und zeitintensiv (Auszahlung der Förderung erst ein Jahr nach dem Auftreten des Schadereignisses; Genehmigung von Europäischer Kommission musste außerdem eingeholt werden).
Im Jahr 2013 wurden rd. 18 Mio. Katastrophenfondsmittel zusätzlich verausgabt. Für die Frostschäden 2016 ist mit einer noch höheren Summe zu rechnen.
Durch die Novelle des Katastrophenfondsgesetzes 1996 und des Hagelversicherungs-Förderungsgesetzes soll nun den Landwirtinnen und Landwirten der Anreiz geboten werden, verstärkt Eigenvorsorge gegen Schadensfälle durch Elementarereignisse zu betreiben und sich selbst gegen Risiken – d.s. Hagel und Frost, ungünstige Witterungsverhältnisse (Dürre, Stürme, starke oder anhaltende Regenfälle) – abzusichern.
Als Folge der Bezuschussung der Versicherungsprämien ist nunmehr vorgesehen, dass es für versicherbare Kulturen in Zukunft keine zusätzlichen Entschädigungsmaßnahmen bei Elementarschäden aus dem Katastrophenfonds mehr geben soll.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Im Programm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013-18 „Erfolgreich.Österreich“ (S. 20) ist vorgesehen:
Ausbau der bestehenden Versicherungssysteme zu einer umfassenden Ernteversicherung unter Berücksichtigung einer notwendigen Anpassung der Katastrophenfondszuschüsse.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Schaffung von Anreizen für ein verbessertes Risikomanagement in der Landwirtschaft durch leistbaren Versicherungsschutz für Landwirtinnen und Landwirte im Rahmen einer Public Private Partnership (PPP) – umfassende Ernteversicherung

Beschreibung des Ziels

Zielsetzung ist die Schaffung von Anreizen, damit den Landwirtinnen und den Landwirten verstärkt die Möglichkeit geboten wird, leistbare Risikovorsorge zu betreiben. Österreich ist aufgrund der topographischen Bedingungen besonders stark durch extreme Wetterverhältnisse betroffen. In den alpinen Regionen wird ein erhöhter Temperaturanstieg als in anderen Regionen Europas prognostiziert. Auch weltweit ist ein Trend zu umfassenden auf PPP basierenden Ernteversicherungssystemen erkennbar.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anteil der versicherten Fläche an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche [%]

Istwert

51

%

Zielzustand

40

%

Datenquelle: BMNT: Evaluierungsbericht 2018 gemäß Hagelversicherungs-Förderungsgesetz, Stand 17.1.2019

Ziel 2: Verwaltungsvereinfachung bei Abwicklung der Schäden im Vermögen Privater – Streichung der Dreijahresfrist

Beschreibung des Ziels

Die gemäß § 3 Z 3 lit. a des Katastrophenfondsgesetzes 1996 bestehende Ordnungsfrist soll zur Erreichung einer Verwaltungsvereinfachung entfallen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Abschaffung der Fristverlängerung

Ausgangszustand 2016:

Anträge der Länder auf Gewährung von Fondsmitteln sind binnen 3 Jahren ab Schadensereignis einzubringen. Rund 10 Anträge werden gemäß dieser Frist gestellt.

Zielzustand 2018:

Verfahren auf Fristverlängerung werden nicht mehr durchgeführt.

Istzustand 2018:

Anträge auf Fristverlängerung werden nicht mehr gestellt, daher wurden seit Inkrafttreten der Novelle keine Verfahren durchgeführt.

Datenquelle:
KatFG 1996

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Erweiterung der derzeitigen öffentlichen Prämienzuschüsse auf weitere wesentliche Elementarversicherungsprämien

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Das österreichische Agrarversicherungssystem basiert zum Teil auf einem Public Private Partnership (PPP) Modell. Die Versicherungsprämien der Landwirtinnen und Landwirte für die Risiken Hagel und Frost werden bereits mit je 25% durch den Bund und durch die einzelnen Länder gefördert. Dieses System existiert bereits seit dem Beitritt Österreichs zur EU basierend auf den Rahmenregelungen für staatliche Beihilfen. Analog dazu erfolgt die Bezuschussung gegen weitere wesentliche Schadensrisiken, wie Dürre.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Streichung der Frist für Antragstellung bezüglich Schäden im Vermögen Privater

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Gemäß § 3 Z 3 lit. a des Katastrophenfondsgesetzes 1996 sind Anträge auf Gewährung von Fondsmittel für die finanzielle Hilfe zur Beseitigung außergewöhnlicher Schäden nach Naturkatastrophen im Vermögen physischer und juristischer Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften („Schäden im Privatvermögen“) vom Land innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren, gerechnet vom Tag, an dem der einzelne Schadensfall eingetreten ist, einzubringen. Diese Frist für die Antragsstellung durch die Länder beim Bundesministerium für Finanzen ist zu unterscheiden von den Fristen, die in den Richtlinien der Länder für Anträge der Geschädigten vorgesehen werden. Bei der Dreijahresfrist handelt es sich um eine Ordnungsfrist, von der in begründeten Einzelfällen abgesehen werden kann. Bei Schäden im Vermögen der Länder und Gemeinden ist eine derartige Frist nicht vorgesehen, aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung kann diese Frist auch bei Schäden im Privatvermögen entfallen. Für die Budgetplanung ist eine derartige Frist nicht erforderlich, weil das Bundesministerium für Finanzen bei größeren Katastrophen ohnehin auch ohne formellen Antrag von den Ländern über die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen informiert wird.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2016 - 2018
2016
2017
2018

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-24.800

Tsd. Euro

Plan

-37.900

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

24.800

Tsd. Euro

Plan

37.900

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

24.800

Tsd. Euro

Plan

37.900

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-5.240

Tsd. Euro

Plan

-5.600

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

5.240

Tsd. Euro

Plan

5.600

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

5.240

Tsd. Euro

Plan

5.600

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-7.890

Tsd. Euro

Plan

-7.100

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

7.890

Tsd. Euro

Plan

7.100

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

7.890

Tsd. Euro

Plan

7.100

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-11.670

Tsd. Euro

Plan

-8.400

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

11.670

Tsd. Euro

Plan

8.400

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

11.670

Tsd. Euro

Plan

8.400

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

In den Jahren vor 2016 haben die Auszahlungen für die Hagel- und Frostversicherung rd. 20 Mio. € betragen, dieser Betrag ist Basis für die Berechnung der Mehrauszahlungen in den Folgejahren.
Aus dem Katastrophenfonds wurden in den Jahren 2016-2018 für die umfassende Ernteversicherung folgende Auszahlungen geleistet:
2016: 25,24 Mio. € [plus 5,24 gegenüber Prognose von 5,6 Mio. €]
2017: 27,89 Mio. € [plus 7,89 gegenüber Prognose von 7,1 Mio. €]
2018: 31,67 Mio. € [plus 11,67 gegenüber Prognose von 8,4 Mio. €]
Für die Jahre 2019-2020 sind noch keine Ist-Werte vorhanden.

Die finanziellen Auswirkungen entsprechen weitgehend den prognostizierten Erwartungen. Die im Jahr 2018 gegebenen Mehrauszahlungen gegenüber der Prognose sind darauf zurückzuführen, dass die Eigenverantwortung mehr als prognostiziert von den Landwirten wahrgenommen wurde und dementsprechend vermehrt Versicherungen abgeschlossen wurden.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Die landwirtschaftlichen Betriebe profitieren von den vorgesehenen Prämienzahlungen in Bezug auf einen erweiterten Risikokatalog (umfassende Ernteversicherung). Die Anzahl der versicherten Betriebe hat sich von 2015 (44.620 Betriebe) auf 2018 (60.555 Betriebe) um 35,7 % gesteigert.

Gesamtbeurteilung

Die eigenverantwortliche Risikovorsorge gegen widrige Witterungsverhältnisse wurde gesteigert (zusätzliche versicherbare Risiken). Eine deutliche Steigerung der Durchversicherung ist festzustellen.
Anträge auf Fristverlängerung gemäß § 3 Z. 3 lit. a KatFG 1996 werden auf Grund der Novelle nicht mehr gestellt.
Die versicherte Fläche konnte insgesamt und relativ zur Anzahl der Versicherungsnehmer deutlich gesteigert werden.
Mehrgefahrenversicherung in Acker-, Gartenbau und Grünland:
Versicherte Fläche: 2015: 928.527 ha; 2018: 1.017.344 ha (+9,6 %)
Der Durchversicherungsgrad betreffend Mehrgefahrenversicherung betrug im Jahr 2018: 51 %. Dies entspricht einer versicherten Fläche von mehr als 1 Mio. ha im Vergleich zur versicherbaren Fläche von rund 2 Mio. ha. Zu beachten ist, dass bei der Berechnung des Durchversicherungsgrades lt. WFA nur auf das Ackerland Bezug genommen wurde. Grünland wurde vor der Novelle nicht erfasst.
Die Zahl der Versicherungsnehmer ist nicht im gleichen Ausmaß gestiegen.
Versicherte Betriebe: 2015: 44.620 Betriebe; 2018: 60.555 Betriebe (+35,7 %).
Es ist festzuhalten, dass sich die Durchversicherung in den einzelnen Produktionssparten und auch nach Bundesländern deutlich unterscheidet. Dies ist auf Unterschiede in der Schadenswahrscheinlichkeit (oder deren Einschätzung durch die Landwirte) zurückzuführen. So wurde in Vorarlberg in der Dürreindexversicherung Grünland eine Durchversicherung von 1 % ermittelt, während der Bundesdurchschnitt 14 % beträgt.
Hervorzuheben ist die effiziente Abwicklung durch die Hagelversicherungsgesellschaft.
Das wesentliche Ziel der Novelle war die Erweiterung eines leistbaren Versicherungsschutzes in der Landwirtschaft, der überplanmäßig angenommen wurde. Daher werden die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens als überplanmäßig eingetreten bewertet.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.