Vorhaben
Novelle des Katastrophenfondsgesetzes 1996 und des Hagelversicherungs-Förderungsgesetzes
Novelle des Katastrophenfondsgesetzes 1996 und des Hagelversicherungs-Förderungsgesetzes
Vorhaben überplanmäßig erreicht
Finanzjahr: 2016
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2016
Nettoergebnis in Tsd. €: -24.800
Vorhabensart: Bundesgesetz
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Schaffung von Anreizen für ein verbessertes Risikomanagement in der Landwirtschaft durch leistbaren Versicherungsschutz für Landwirtinnen und Landwirte im Rahmen einer Public Private Partnership (PPP) – umfassende Ernteversicherung
Beschreibung des Ziels
Zielsetzung ist die Schaffung von Anreizen, damit den Landwirtinnen und den Landwirten verstärkt die Möglichkeit geboten wird, leistbare Risikovorsorge zu betreiben. Österreich ist aufgrund der topographischen Bedingungen besonders stark durch extreme Wetterverhältnisse betroffen. In den alpinen Regionen wird ein erhöhter Temperaturanstieg als in anderen Regionen Europas prognostiziert. Auch weltweit ist ein Trend zu umfassenden auf PPP basierenden Ernteversicherungssystemen erkennbar.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anteil der versicherten Fläche an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche [%]
Istwert
51%
Zielzustand
40%
Datenquelle: BMNT: Evaluierungsbericht 2018 gemäß Hagelversicherungs-Förderungsgesetz, Stand 17.1.2019
Ziel 2: Verwaltungsvereinfachung bei Abwicklung der Schäden im Vermögen Privater – Streichung der Dreijahresfrist
Beschreibung des Ziels
Die gemäß § 3 Z 3 lit. a des Katastrophenfondsgesetzes 1996 bestehende Ordnungsfrist soll zur Erreichung einer Verwaltungsvereinfachung entfallen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Abschaffung der Fristverlängerung
Ausgangszustand 2016:
Anträge der Länder auf Gewährung von Fondsmitteln sind binnen 3 Jahren ab Schadensereignis einzubringen. Rund 10 Anträge werden gemäß dieser Frist gestellt.
Zielzustand 2018:
Verfahren auf Fristverlängerung werden nicht mehr durchgeführt.
Istzustand 2018:
Anträge auf Fristverlängerung werden nicht mehr gestellt, daher wurden seit Inkrafttreten der Novelle keine Verfahren durchgeführt.
Datenquelle:
KatFG 1996
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Erweiterung der derzeitigen öffentlichen Prämienzuschüsse auf weitere wesentliche Elementarversicherungsprämien
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Das österreichische Agrarversicherungssystem basiert zum Teil auf einem Public Private Partnership (PPP) Modell. Die Versicherungsprämien der Landwirtinnen und Landwirte für die Risiken Hagel und Frost werden bereits mit je 25% durch den Bund und durch die einzelnen Länder gefördert. Dieses System existiert bereits seit dem Beitritt Österreichs zur EU basierend auf den Rahmenregelungen für staatliche Beihilfen. Analog dazu erfolgt die Bezuschussung gegen weitere wesentliche Schadensrisiken, wie Dürre.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Streichung der Frist für Antragstellung bezüglich Schäden im Vermögen Privater
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Gemäß § 3 Z 3 lit. a des Katastrophenfondsgesetzes 1996 sind Anträge auf Gewährung von Fondsmittel für die finanzielle Hilfe zur Beseitigung außergewöhnlicher Schäden nach Naturkatastrophen im Vermögen physischer und juristischer Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften („Schäden im Privatvermögen“) vom Land innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren, gerechnet vom Tag, an dem der einzelne Schadensfall eingetreten ist, einzubringen. Diese Frist für die Antragsstellung durch die Länder beim Bundesministerium für Finanzen ist zu unterscheiden von den Fristen, die in den Richtlinien der Länder für Anträge der Geschädigten vorgesehen werden. Bei der Dreijahresfrist handelt es sich um eine Ordnungsfrist, von der in begründeten Einzelfällen abgesehen werden kann. Bei Schäden im Vermögen der Länder und Gemeinden ist eine derartige Frist nicht vorgesehen, aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung kann diese Frist auch bei Schäden im Privatvermögen entfallen. Für die Budgetplanung ist eine derartige Frist nicht erforderlich, weil das Bundesministerium für Finanzen bei größeren Katastrophen ohnehin auch ohne formellen Antrag von den Ländern über die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen informiert wird.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
In den Jahren vor 2016 haben die Auszahlungen für die Hagel- und Frostversicherung rd. 20 Mio. € betragen, dieser Betrag ist Basis für die Berechnung der Mehrauszahlungen in den Folgejahren.
Aus dem Katastrophenfonds wurden in den Jahren 2016-2018 für die umfassende Ernteversicherung folgende Auszahlungen geleistet:
2016: 25,24 Mio. € [plus 5,24 gegenüber Prognose von 5,6 Mio. €]
2017: 27,89 Mio. € [plus 7,89 gegenüber Prognose von 7,1 Mio. €]
2018: 31,67 Mio. € [plus 11,67 gegenüber Prognose von 8,4 Mio. €]
Für die Jahre 2019-2020 sind noch keine Ist-Werte vorhanden.
Die finanziellen Auswirkungen entsprechen weitgehend den prognostizierten Erwartungen. Die im Jahr 2018 gegebenen Mehrauszahlungen gegenüber der Prognose sind darauf zurückzuführen, dass die Eigenverantwortung mehr als prognostiziert von den Landwirten wahrgenommen wurde und dementsprechend vermehrt Versicherungen abgeschlossen wurden.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Die landwirtschaftlichen Betriebe profitieren von den vorgesehenen Prämienzahlungen in Bezug auf einen erweiterten Risikokatalog (umfassende Ernteversicherung). Die Anzahl der versicherten Betriebe hat sich von 2015 (44.620 Betriebe) auf 2018 (60.555 Betriebe) um 35,7 % gesteigert.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.