Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
Vorhaben

Beschaffung von 6.000 Containern samt Baubetreuungsleistungen im Zusammenhang mit der Aufstellung von 75 Containerdörfern als Betreuungsquartiere

Containerbeschaffung; Beschaffung von 6.000 Containern für die Errichtung von Betreuungsquartieren des Bundes für MigrantInnen und hilfs- und schutzbedürftige Personen und Rahmenvereinbarung mit der Bundesimmobilien GmbH, über die Erbringung von Baubetreuungsleistungen im Zusammenhang mit der Aufstellung von 75 Containerdörfer, als Betreuungsquartiere des Bundes für MigrantInnen und hilfs- und schutzbedürftige Personen

2018
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2015

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015

Nettoergebnis in Tsd. €: -13.405

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Ziel der Grundversorgungsvereinbarung – Art 15a B-VG des Bundes und der Länder ist die vorübergehende Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde. Gemäß § 2 Abs. 1 GVG-B 2005 leistet der Bund Asylwerbern im Zulassungsverfahren Versorgung in einer Betreuungseinrichtung des Bundes, sowie Fremden, deren Asylantrag im Zulassungsverfahren zurückgewiesen oder abgewiesen wurde, bei Aberkennung der aufschiebenden Wirkung, bis diese das Bundesgebiet verlassen. Nach erfolgter Zulassung haben die Länder die Versorgung der von der Koordinationsstelle zugewiesenen hilfs- und schutzbedürftigen Fremden sicherzustellen (vgl. Art. 4 Abs. 1 Z. 1 GVV – Art. 15a B-VG). Die Zuteilung sowie die Überstellung erfolgt gem. § 6 Abs. 1 GVG-B 2005 iVm Art. 3 Abs. 2 Z. 1 GVV – Art. 15a B-VG im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen der Länder unter Bedachtnahme auf den Aufteilungsschlüssel.

Überdies hat Österreich die Mindestnormen der EU-Vorgaben zu erfüllen (Vorgaben aus der Richtlinie 2003/9/EG des Rates zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylwerbern in den Mitgliedstaaten und der Richtlinie 2013/33/EU zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen).

Bedauerlicherweise kamen die Bundesländer in den vergangenen Monaten dieser Verpflichtung nicht in ausreichendem Maße nach und wurden seitens der Länder nicht Kapazitäten in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt. Daraus resultierend kam es zu einem massiven Rückstau in den Betreuungsstellen des Bundes. Sofortige Notmaßnahmen mussten und müssen weiterhin ergriffen werden, um Obdachlosigkeit von grundversorgten Personen zu verhindern bzw. einzudämmen.

Vor diesem Hintergrund der steigenden Belagsstände und des Rückstaus in den Betreuungsstellen des Bundes wurden die Länder seitens des Bundesministeriums für Inneres während des vergangenen Jahres stetig und nachdrücklich auf die sich zuspitzende Situation hingewiesen und ersucht, neue Quartiere zu schaffen.

Aufgrund der fehlenden Unterbringungskapazitäten in den Bundesländern blieben die Überstellungen in die Bundesländer deutlich hinter der Anzahl neuer Asylanträge zurück . Somit kam es zu einem erheblichen Rückstau in den Betreuungsstellen des Bundes.

Um der gesetzlichen Verantwortung weiterhin gerecht werden zu können und weiterhin eine adäquate und menschenwürdige Unterbringung und Versorgung von hilfs- und schutzbedürftigen Personen gewährleisten zu können, wurden seitens des Bundesministeriums für Inneres eine Reihe an Sofort- und Notmaßnahmen ergriffen (u.a. Aufstellen von Zelten) und wird laufend an der Errichtung weiterer Unterbringungskapazitäten gearbeitet.
Momentan kommt es Erstaufnahmezentren/Betreuungsstellenderzeit zu massiven Kapazitätsengpässen – die damit verbundenen Auswirkungen sind: Betreuungs- und Versorgungsprobleme, mangelhafte Unterbringung, fallweise Obdachlosigkeit etc. .
Mit gegenständlicher Containerbeschaffung können die Erstaufnahmestellen/Betreuungsstellen nachhaltig entlastet werden und kurzfristig zusätzliche Kapazitäten für rd. 15.000 Personen geschaffen werden.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

In der Strategie INNEN.SICHER 2015 sind Migration und Mobilität und deren Management als eine zentrale Schlüsselherausforderung des Ressorts bezeichnet.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Schaffung von Betreuungsquartieren des Bundes entsprechend der Vereinbarung des Bundesministeriums für Inneres mit den Landeshauptleuten vom 18. November 2014 als Betreuungsquartiere des Bundes für MigrantInnen und hilfs- und schutzbedürftige Fremde

Beschreibung des Ziels

Mit Hilfe dieser Einrichtungen, Versorgungsengpässen hinsichtlich der Unterbringung von Asylwerbern und sonstiger hilfsbedürftiger Personen entgegenwirken zu können und damit weiterhin einen geordneten und rechtsstaatlichen Vollzug des Asylwesens in Österreich zu gewährleisten.
Die Schaffung von zusätzlichen Betreuungseinrichtungen in Form der 75 Containerdörfer soll somit zu einer dauerhaften Lösung des derzeitigen Unterbringungsproblems beitragen:
. Die derzeitigen Unterbringungsengpässe sollen behoben werden um auch gleichzeitig einen Mehrwert für eine schnellere Verfahrensdurchführung geschaffen werden.
. Die Betreuungsstellen, hier insbesondere TRAISKIRCHEN, sollen damit spürbar und nachhaltig und dauerhaft entlastet werden.
. Die Unterstützungsleistungen der Landespolizeidirektionen sollen auf ein Minimum reduziert werden und eine Versorgung von Personen in Zelten obsolet machen.
. Das zukünftige Eintreten von Unterbringungsnotständen die so weit gehen, dass Hilfs- und schutzbedürftige Personen nicht einmal Bett zur Verfügung gestellt werden kann, soll fortwährend verhindert werden.
. Trotz ständig steigender Anzahl soll Hilfs- und schutzbedürftigen Personen eine qualitätsmäßig gleiche menschenwürdige Unterbringung ermöglicht und gewährleistet werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Containerbeschaffung

Ausgangszustand 2015:

Auf Grund der ständig steigenden Asylantragszahlen und damit der Personen, die sich in Grundversorgung befinden und der teilweise mangelnden Quotenerfüllung der Länder in Hinsicht auf die Aufnahme von Personen in Grundversorgungsquartiere der Länder, fehlt es an adäquaten Unterbringungsmöglichkeiten. Der Bund kann hier nicht in ausreichendem Ausmaß durch das zur Verfügung stellen zusätzlicher Quartiere Abhilfe schaffen . zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten ist: 0 . zusätzlich betreute Personen ist: 0 . Zeltstädte ist: 6 . Betreuungsunterstützung durch LPDn ist (Anzahl LPDn): 4 . Einheitliche Qualitätsstandards in allen Betrereuungseinrichtungen: KEINE

Zielzustand 2018:

Containerbeschaffung; Beschaffung von 6.000 Containern für die Errichtung von Betreuungsquartieren des Bundes für MigrantInnen und hilfs- und schutzbedürftige Personen und Rahmenvereinbarung mit der Bundesimmobilien GmbH, über die Erbringung von Baubetreuungsleistungen im Zusammenhang mit der Aufstellung von 75 Containerdörfer, als Betreuungsquartiere des Bundes für MigrantInnen und hilfs- und schutzbedürftige Personen

Istzustand 2018:

Es wurden 16 Betreuungsstellen eingerichtet (1140 Container zur Unterbringung von 2800 Personen) Zeltstädte konnten Ende 2015 eingestellt werden. Notunterkünfte seitens der LPD mussten nicht weiter in Anspruch genommen werden. Eine Vorhaltekapazität iHv 564 Containern wird künftigen Versorgungsengpässen bei wiederum hohen Antragszahlen entgegenwirken (Kapazität: rund 7 Dörfer zur Unterbringung von rund 1400 Personen) Durch Einsatz des Vertragspartners des BMI (ORS GmbH) in allen Betreuungseinrichtungen konnte ein einheitlicher Qualitätsstandard erreicht werden. Insgesamt wurden 3.060 Container beschafft. Die Abweichung von der ursprünglich geplanten Anzahl resultiert daraus, dass nach Etablierung des Durchgriffsrechtes seitens der Länder feste Quartiere zur Verfügung gestellt werden konnten und diesen Quartieren naturgemäß der Vorzug gegenüber Containerdörfern gegeben wurde.

Datenquelle:
Aufzeichnungen des BMI

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

überwiegend erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Einrichtung und Betrieb von Betreungseinrichtungen (75 Containerdörfer)

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Nach erfolgten BBG Abruf und do. Containerkauf und Genehmigung durch das Kabinett der Frau Bundesminister soll die Einrichtung von Containerdörfern im gesamten Bundesgebiet erfolgen.
Eine Zielerreichung soll stattfinden, indem die Republik Österreich, vertreten durch die Bundesministerin für Inneres, Mieter von Liegenschaften auf denen Containerdörfer erreichtet werden, die Betreuung der dort untergebrachten MigrantInnen und Schutzbedürftigen unter Ausnützung der Quartierkapazität durchführt und der Betrieb der Betreuungsstelle nachhaltig zu einer Entlastung der Belagsstände der übrigen Betreuungsstellen des Bundes, sowie einer rascheren und effizienteren Zuteilung der Personen beiträgt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Rahmenvereinbarung mit der BIG über die Erbringung von Baubetreuungsleistungen

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Nach erfolgten BBG Abruf und do. Containerkauf und Genehmigung durch das Kabinett der Frau Bundesminister soll die Einrichtung von 75 Containerdörfern im gesamten Bundesgebiet erfolgen. Hierzu ist es notwendig für diese abgerufenen 75 Containerdörfer, mittels einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Baubetreuungsleistungen im Zusammenhang mit der Aufstellung mobiler Wohneinheiten (v.a. Containern) zur Unterbringung von Asylwerbern und der Bezugsakt zu erbringen.
Eine Zielerreichung soll stattfinden, indem die Republik Österreich, vertreten durch die Bundesministerin für Inneres, Mieter von Liegenschaften auf denen Containerdörfer erreichtet werden, die Betreuung der dort untergebrachten MigrantInnen und Schutzbedürftigen unter Ausnützung der Quartierkapazität durchführt und der Betrieb der Betreuungsstelle nachhaltig zu einer Entlastung der Belagsstände der übrigen Betreuungsstellen des Bundes, sowie einer rascheren und effizienteren Zuteilung der Personen beiträgt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2015 - 2018
2015
2016
2017
2018

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-13.405

Tsd. Euro

Plan

-45.460

Tsd. Euro

Erträge

Ist

162

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

7.841

Tsd. Euro

Plan

22.000

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

5.726

Tsd. Euro

Plan

23.460

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

13.567

Tsd. Euro

Plan

45.460

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

162

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.351

Tsd. Euro

Plan

-23.297

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

1.248

Tsd. Euro

Plan

18.197

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

103

Tsd. Euro

Plan

5.100

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.351

Tsd. Euro

Plan

23.297

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-6.330

Tsd. Euro

Plan

-9.923

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

5.171

Tsd. Euro

Plan

3.803

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

1.159

Tsd. Euro

Plan

6.120

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

6.330

Tsd. Euro

Plan

9.923

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-3.413

Tsd. Euro

Plan

-6.120

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

1.296

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

2.117

Tsd. Euro

Plan

6.120

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

3.413

Tsd. Euro

Plan

6.120

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-2.311

Tsd. Euro

Plan

-6.120

Tsd. Euro

Erträge

Ist

162

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

126

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

2.347

Tsd. Euro

Plan

6.120

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.473

Tsd. Euro

Plan

6.120

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

162

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Planwerte beziehen sich auf die Aufwendungen (AfA für Anlagen) für 6.000 Container.
Insgesamt musste nur rund die Hälfte des Volumens aus dem Rahmenvertrag abgerufen werden. Durch die veränderte Bedarfslage (Schaffung von Länderbetreuungskapazitäten in festen Quartieren, rückläufige Asylantragszahlen ab Mitte 2016 nach Schließung der Balkanroute) und die länger dauernden Beschaffungsprozesse ergab sich eine Überkapazität, die für weitere Bedarfe im Bund herangezogen werden konnte (Nutzung durch das BMLVS, Vermietung an das Parlament im Zuge der Umbauarbeiten). Die Bezahlung der abgerufenen Anzahl erfolgte in den Jahren 2015 – 2017.
Erträge entstanden durch die Vermietung überzähliger Container an die Parlamentsdirektion.

Gesamtbeurteilung

Nach Art. 3 Abs.4 der zwischen Bund und Ländern geschlossenen Grundversorgungsvereinbarung – Art 15a B-VG (GVV) ist der Bund zur Unterbringung bereits in Österreich aufhältiger AntragstellerInnen verpflichtet.
Im Sommer 2015 war Österreich mit einem unvorhersehbar raschen Anstieg an schutzsuchenden Personen innerhalb eines äußerst kurzen Zeitraums konfrontiert. Um möglichst rasch menschenwürdige Unterbringungsmöglichkeiten schaffen zu können und weil feste Quartiere zunächst nicht in ausreichender Zahl verfügbar waren, wurden Container beschafft.
Die bis 17. Oktober 2015 bestehende Rahmenvereinbarung der Bundesbeschaffung GmbH bot aufgrund der langen Lieferfristen – 3 Monate und länger – damals nicht die dringend notwendige rasche und flexible Reaktionsmöglichkeit (TRAISKIRCHEN im Juli 2015: über 1800 Obdachlose; ab KW 27: mehr als 2000 Asylanträge/Woche). Ebenso war die tatsächliche Anzahl von verfügbaren Containern nicht ausreichend, um die im Jahr 2015 dringend notwendigen Unterbringungsplätze errichten zu können.
Im Juli 2015 kam es seitens der Bundesbeschaffung GmbH aufgrund des Auslaufens der o.a. Rahmenvereinbarung zur Folgeausschreibung. Die neue Rahmenvereinbarung konnte mit 15. Dezember 2015 in Anspruch genommen werden, der wesentliche Teil der Containerbeschaffung wurde eingeleitet.
Die verfassungsgesetzliche Implementierung des Durchgriffsrechts („Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden, BGBl I 120/2015“) bewirkte eine raschere Verfügbarkeit von Grundstücken zur Containeraufstellung, aber auch eine bevorzugte Zurverfügungstellung von festen Quartieren durch die Länder, um Containeraufstellungen zu verhindern.
Nach Schließung der Balkanroute mit 3/2016 verringerte sich der Zustrom von AntragstellerInnen rasch. Diese Entwicklungen waren zum Zeitpunkt der Bestellung in dieser Form nicht absehbar.
Von den ursprünglich im Rahmenvertrag vorgesehenen Kapazitäten (6000 Container für 75 Dörfer zur Unterbringung von bis zu 15.000 Personen) wurden 3.060 Container beschafft. 1140 Container wurden für Unterbringungszwecke benötigt (16 Standorte, zur Unterbringung von rund 2800 Personen).
Durch den zwischenzeitlich weiteren Rückgang von Grundversorgten in Bundesbetreuung konnten 10 dieser Standorte stillgelegt werden und zum Teil einer Nachnutzung durch das ÖBH zugeführt werden.
Weitere 390 Container wurden zu Grenzmanagementzwecken benötigt. 53 wurden für Schulungs- und Übungsräume und zu Lagerzwecken verwendet. 141 Stück wurden dem Parlament vermietet, 772 wurden vom Österreichischen Bundesheer im Rahmen eines Verwaltungsübereinkommens verwendet.
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und auch in Anbetracht der weltweiten Krisenherde rund um Europa beziehungsweise aus der Erfahrung, dass Flüchtlingsströme weder beeinflussbar noch vorhersehbar sind, ist die Bereithaltung von gewissen Vorsorgekapazitäten seitens des Bundes, wie in Art. 3 Abs. 4 GVV gesetzlich vorgesehen, geboten.
Derzeit stehen 564 Container zu Vorhaltezwecken im Bereich Grundversorgung zur Verfügung (Unterbringungskapazität: rund 1400 Personen). Bei Nichtbedarf im Rahmen der Grundversorgung werden die Container vorübergehend gegen Kostenersatz der Bundesverwaltung zur Verfügung gestellt (z.B. zusätzliche Schulungskapazitäten in der Sicherheitsakademie, Ausweichquartier des Parlaments bei Umbauarbeiten, zu Lagerzwecken im Bereich Strategisches Krisen- und Katastrophenmanagement).


Verbesserungspotentiale

Die in der Bundesverwaltung erforderlichen Verwaltungs- aber auch die Produktionsprozesse in Unternehmen sind für Krisensituationen von zu langer Dauer. Eine gewisse Vorhaltekapazität ist erforderlich, um rasche Bedarfe zu decken und Krisen wie jene aus dem Jahr 2015 zu entschärfen. Weiters sind verwaltungsinterne Maßnahmen zu initiieren, die Kompetenzen bündeln und Durchlaufzeiten verringern.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.