Vorhaben
Überbetriebliche Berufsausbildungen nach dem Berufsausbildungsgesetz gem. § 30b und § 8b in Wien
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2017
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017
Nettoergebnis in Tsd. €: -44.156
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Integration in den 1. Lehrstellenmarkt über ÜBA 1
Beschreibung des Ziels
Gemessen wird, wie viel Prozent der TeilnehmerInnen, die das Projekt innerhalb der ÜBA 1 absolviert haben, am 92. Tag nach Ende des Projekts bei einem Unternehmen in einem Lehrverhältnis bzw. nach Ende der Ausbildung in einem Dienstverhältnis stehen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Vermittlung auf Lehrstellen am 1. Lehrstellenmarkt [%]
Istwert
40,2%
Zielzustand
34,0%
Datenquelle: AMS-Datawarehouse
Ziel 2: Integration in den 1. Lehrstellenmarkt über ÜBA 2
Beschreibung des Ziels
Gemessen wird, wie viel Prozent der TeilnehmerInnen, die das Projekt innerhalb der ÜBA 2 absolviert haben, am 92. Tag nach Ende des Projekts bei einem Unternehmen in einem Lehrverhältnis bzw. nach Ende der Ausbildung in einem Dienstverhältnis stehen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Vermittlung auf Lehrstellen am 1. Lehrstellenmarkt [%]
Istwert
61,3%
Zielzustand
28,0%
Datenquelle: AMS-Datawarehouse
Ziel 3: Integration in den 1. Lehrstellenmarkt über die verlängerte Lehrzeit (ehemals IBA)
Beschreibung des Ziels
Gemessen wird, wie viel Prozent der TeilnehmerInnen, die das Projekt innerhalb der IBA absolviert haben, am 92. Tag nach Ende des Projekts bei einem Unternehmen in einem Lehrverhältnis bzw. nach Ende der Ausbildung in einem Dienstverhältnis stehen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Vermittlung auf Lehrstellen am 1. Lehrstellenmarkt [%]
Istwert
12,1%
Zielzustand
18,0%
Datenquelle: AMS-Datawarehouse
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Überbetriebliche Ausbildungen gemäß §30b und §8b BAG und Erprobung in der Berufsobergruppe "Büro/ Handel / Finanzen, Berufsbereich Büro, Recht / Sicherheit / Verwaltung, Freizeitwirtschaft / Sport, Transport / Verkehr / Lager"
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung im Zuge der Wiener Ausbildungsgarantie in den oa. Berufsobergruppen
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Überbetriebliche Ausbildungen gemäß §30b und §8b BAG und Erprobung in der Berufsobergruppe: Holz / Papier / Glas / Keramik, Land- und Forstwirtschaft / Tiere / Pflanzen, Mode / Textil / Leder, 4. Chemie / Kunststoff
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung im Zuge der Wiener Ausbildungsgarantie in den oa. Berufsobergruppen
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Überbetriebliche Ausbildungen gemäß §30b und §8b BAG und Erprobung in der Berufsobergruppe: Informatik / EDV / Kommunikationstechnik, Medien / Druck / Design, Elektrotechnik / Elektronik
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung im Zuge der Wiener Ausbildungsgarantie in den oa. Berufsobergruppen
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Überbetriebliche Ausbildungen gemäß §30b und §8b BAG und Erprobung in der Berufsobergruppe: Maschinen / Fahrzeuge / Metall, Kunst/Kunsthandwerk
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung im Zuge der Wiener Ausbildungsgarantie in den oa. Berufsobergruppen
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Überbetriebliche Ausbildungen gemäß §30b und §8b BAG und Erprobung in der Berufsobergruppe: Büro / Handel / Finanzen, Schwerpunkt Handel und Verkauf, Kultur / Sprachen / Gesellschaft
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung im Zuge der Wiener Ausbildungsgarantie in den oa. Berufsobergruppen
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Kalkulation für die überbetriebliche Lehrausbildung erfolgt in Wien aufgrund von Tagsätzen mit einer kalkulierten Verweildauer im Projekt. Treten nur weniger Personen ein oder werden sie schneller auf den 1. Lehrstellenarbeitsmarkt hinausvermittelt, so entstehen bei der Abrechnung weniger Verweiltage als ursprüngliche kalkuliert. Daher entstanden über beide Jahre verteilt um 5,7 Mio. € weniger Aufwendungen als geplant.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Ohne dieses Angebot kann aufgrund der zu wenigen Lehrstellen am 1. Lehrstellenmarkt in Wien nicht gewährleistet werden, dass tatsächlich jedem/jeder Jugendlichen ein Angebot zur Berufsausbildung nach der Schule zur Verfügung steht, das durch das Ausbildungspflichtgesetz vorgesehen wird. Dieses Bundesgesetz regelt die Verpflichtung zu einer Bildung oder Ausbildung für Jugendliche, welche die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben (Ausbildungspflicht).
Personen ohne Berufsausbildung haben ein massiv höheres Risiko arbeitslos zu werden und proportional länger zu bleiben, als Personen mit einer Ausbildung. Alleine in Wien ist die Arbeitslosigkeit bei Personen mit max. Pflichtschule inzwischen bereits bei fast 40%. Die überbetriebliche Lehrausbildung des AMS trägt somit maßgeblich dazu bei, dass Personen ins Erwerbsleben finden und ihr Risiko auf Arbeitslosigkeit minimiert wird.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.