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Vorhaben

Änderung der Verordnung über beitragsfreie pauschalierte Aufwandsentschädigungen

2018
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: -25.919

Vorhabensart: Verordnung

Problemdefinition

Im Rahmen des 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes 2013, BGBl. I Nr.139, wurde § 49 Abs. 7 Z 2 ASVG mit Wirkung vom 1. Jänner 2014 erweitert.
Demnach kann der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nunmehr für Lehrende an Einrichtungen, denen vom Arbeitsmarktservice die Erbringung von Dienstleistungen (etwa zur beruflichen Aus- oder Fortbildung) übertragen wird, im Verordnungsweg entgeltfreie pauschalierte Aufwandsentschädigungen festsetzen.
Mit der vorliegenden Verordnung soll von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht werden, indem der Katalog des begünstigten Personenkreises nach § 1 der Verordnung über beitragsfreie pauschalierte Aufwandsentschädigungen, BGBl. II Nr. 409/2002 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 246/2009, entsprechend ergänzt wird.
Damit wird erreicht, dass Aufwandsentschädigungen für die in Rede stehenden Lehrenden (gleich wie Aufwandsentschädigungen für Lehrende an Erwachsenenbildungseinrichtungen) bis zur Höhe von 537,78 € im Kalendermonat nicht als Entgelt im Sinne des § 49 Abs. 1 ASVG gelten, wenn die einschlägige Lehrtätigkeit nicht den Hauptberuf und die Hauptquelle des Einkommen bildet.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Gleichstellung der vom Arbeitsmarktservice beauftragten Lehrenden mit Lehrenden an Erwachsenbildungseinrichtungen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Lehrende im Bereich Erwachsenenbildung welche durch das AMS beauftragt wurden [Anzahl]

Istwert

2.971

Anzahl

Zielzustand

3.490

Anzahl

Datenquelle: Schätzung aus dem Jahr 2019 erstellt vom AMS und BMASGK Sektion VI


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Einbeziehung der Lehrenden, die vom Arbeitsmarktservice mit Dienstleistungen betraut sind in den Kreis der durch eine Pauschalierung Begünstigten

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Der Katalog des begünstigten Personenkreises nach § 1 der Verordnung über beitragsfreie pauschalierte Aufwandsentschädigungen, BGBl. II Nr. 409/2002 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 246/2009 wird um den Kreis der Lehrenden an Einrichtungen, denen vom Arbeitsmarktservice die Erbringung von Dienstleistungen (etwa zur beruflichen Aus- und Weiterbildung) übertragen wird, mittels Verordnung des Bundesministere für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz erweitert.
Damit wird erreicht, dass Aufwandsentschädigungen für diese gruppe von Lehrenden (gleich wie Aufwandsentschädigungen für Lehrende an Erwachsenbildungseinrichtungen) bis zur Höhe von € 537,78 im Kalendermonat nicht als Entgelt im Sinne des § 49 Abs. 1 ASVG gelten, wenn die einschlägige Lehrtätigkeit nicht den Hauptberuf und die Hauptquelle der Einnahmen bildet.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2018
2014
2015
2016
2017
2018

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-25.919

Tsd. Euro

Plan

-29.013

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-25.919

Tsd. Euro

Plan

-29.013

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-25.919

Tsd. Euro

Plan

-29.013

Tsd. Euro

Ergebnis

-5.404

Tsd. Euro

Plan

-5.404

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-5.404

Tsd. Euro

Plan

-5.404

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-5.404

Tsd. Euro

Plan

-5.404

Tsd. Euro

Ergebnis

-5.161

Tsd. Euro

Plan

-5.824

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-5.161

Tsd. Euro

Plan

-5.824

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-5.161

Tsd. Euro

Plan

-5.824

Tsd. Euro

Ergebnis

-4.824

Tsd. Euro

Plan

-5.730

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-4.824

Tsd. Euro

Plan

-5.730

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-4.824

Tsd. Euro

Plan

-5.730

Tsd. Euro

Ergebnis

-5.358

Tsd. Euro

Plan

-5.929

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-5.358

Tsd. Euro

Plan

-5.929

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-5.358

Tsd. Euro

Plan

-5.929

Tsd. Euro

Ergebnis

-5.172

Tsd. Euro

Plan

-6.126

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-5.172

Tsd. Euro

Plan

-6.126

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-5.172

Tsd. Euro

Plan

-6.126

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Der Einnahmenentfall fällt geringer aus, da die Anzahl der nebenberuflichen AMS TrainerInnen über der Geringfügigkeitsgrenze ab dem Jahr 2015 geringer ausfiel als angenommen. (2015: 3.174 statt 3.575, 2016: 2.900 statt 3.434, 2017: 3.149 statt 3.463, 2018: 2.971 statt 3.490)

Gesamtbeurteilung

Der Katalog des begünstigten Personenkreises über beitragsfreie pauschalierte Aufwandsentschädigungen (lt. BGBL. II Nr. 246/2009 betrifft dies ein Entgelt bis zur Höhe von 537,78 € und gleichzeitig die ausgeübte Tätigkeit nicht den Hauptberuf und die Hauptquelle der Einnahmen bildet) wird um Lehrende an Einrichtungen vom AMS erweitert.

Laut AMS sind mit Wirksamkeitsbeginn der Verordnung 1.1. 2014 3.400 Personen betroffen. Anmerkung: Schon vor dem Wirksamkeitsbeginn gab es diese Personengruppe in etwa gleichem Umfang als Lehrende beim AMS, jedoch ohne beitragsfreier pauschalierter Aufwandsentschädigung.

Laut AMS wurde mit einer leichten Steigerung bis zum Jahr 2018 (3.490 Betroffene) gerechnet. Die tatsächliche Größe lag jedoch im Jahr 2018 bei 2.971 Betroffenen. Die Entwicklung ist von der Anzahl und Dauer der Beschäftigungen (daraus ergibt sich die Höhe des Entgeltes) beim AMS abhängig (externe Einflussfaktoren).

Für die ho. Beurteilung, war ausschlaggebend, dass die Verordnung termingemäß ergangen ist und somit das eigentliche Ziel, die Einbeziehung der gesamten gegenständlichen Gruppe, rechtlich ermöglicht wurde.

Budgetär angemerkt wird: Aufgrund der geringeren Anzahl an nebenberuflichen AMS Lehrenden fiel der Einnahmenentfall für die Sozial- und Arbeitslosenversicherung geringer als geplant aus. Positive Effekte ergeben sich in der Folge auch bei den einzusetzenden Bundesmitteln (die Ausfallhaftung bei der Pensionsversicherung und der Ersatz bei der Arbeitslosenversicherung sinkt).


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.