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Vorhaben

Verordnung: Änderung der Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikverordnung (ELStV)

2018
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2013

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2013

Nettoergebnis in Tsd. €: -5.394

Vorhabensart: Verordnung

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Problemdefinition

Das BMASK hat mit dem BGBl II, Nr. 277 aus 2010 die Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen (Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikverordnung – ELStV) erlassen. Geregelt wird darin die Verwendung von Verwaltungsdaten zur Erhebung der Einkommens- und Lebensbedingungen (EU-SILC) in Österreich.

Laut § 13, Abs. 2 hat eine Evaluierung der Kosten im Jahr 2013 zu erfolgen:
(2) Im Jahr 2013 sind die Kosten für die Durchführung der Statistiken nach dieser Verordnung einer Evaluierung zu unterziehen und bei Bedarf durch den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Finanzen für die Erhebungsjahre ab 2013 neu festzulegen. Für die Evaluierung hat die Bundesanstalt die Unterlagen der internen Kostenrechnung gemäß § 32 Abs. 2 Bundesstatistikgesetz 2000 offen zu legen.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die Ergebnisse der Statistik zu den Einkommens- und Lebensbedingungen, die jährlich durch die Bundesanstalt Statistik Österreich für Österreich erhoben wird, dienen zur Messung der Indikatoren im Rahmen der EU 2020 Strategie für den Bereich des Sozialziels „Armuts- und Ausgrenzungsgefährdete Personen“ sowie der Indikatoren für das Wirkungsziel 2 der UG 21. Daher muss die Sicherstellung der Finanzierung der Erhebung gewährleistet werden.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Sicherstellung der Finanzierung für die Umsetzung der VERORDNUNG(EG)1177/2003 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS & RATES vom 16. Juni 2003 für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC)

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Sicherstellung der jährlichen Finanzierung der Erhebungskosten

Ausgangszustand 2013:

Jährliche Übermittlung der aktuellen Daten nach EU-SILC

Zielzustand 2018:

Jährliche Übermittlung der aktuellen Daten nach EU-SILC

Istzustand 2018:

Der Kostenersatz wurde einer neuerlichen Prüfung unterzogen, der jährliche Kostenersatz für die Erhebung wurde festgesetzt und in der UG 21 bedeckt.

Datenquelle:
UG 21

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Anpassung des Kostenersatzes

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Das BMASK hat mit dem BGBl II, Nr. 277 aus 2010 die Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen (Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikverordnung – ELStV) erlassen. Geregelt wird darin die Verwendung von Verwaltungsdaten zur Erhebung der Einkommens- und Lebensbedingungen (EU-SILC) in Österreich.
Laut § 13, Abs. 2 hat eine Evaluierung der Kosten im Jahr 2013 zu erfolgen:
(2) Im Jahr 2013 sind die Kosten für die Durchführung der Statistiken nach dieser Verordnung einer Evaluierung zu unterziehen und bei Bedarf durch den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Finanzen für die Erhebungsjahre ab 2013 neu festzulegen.
Diese Evaluierung wurde durchgeführt auf Basis eines Prüfberichts einer Wirtschaftsprüfungskanzlei und der neue Kostenersatz festgesetzt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2013 - 2017
2013
2014
2015
2016
2017

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-5.394

Tsd. Euro

Plan

-5.394

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

5.394

Tsd. Euro

Plan

5.394

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

5.394

Tsd. Euro

Plan

5.394

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.074

Tsd. Euro

Plan

-1.074

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.074

Tsd. Euro

Plan

1.074

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.074

Tsd. Euro

Plan

1.074

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.074

Tsd. Euro

Plan

-1.074

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.074

Tsd. Euro

Plan

1.074

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.074

Tsd. Euro

Plan

1.074

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.074

Tsd. Euro

Plan

-1.074

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.074

Tsd. Euro

Plan

1.074

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.074

Tsd. Euro

Plan

1.074

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.074

Tsd. Euro

Plan

-1.074

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.074

Tsd. Euro

Plan

1.074

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.074

Tsd. Euro

Plan

1.074

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.098

Tsd. Euro

Plan

-1.098

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.098

Tsd. Euro

Plan

1.098

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.098

Tsd. Euro

Plan

1.098

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Aufgrund der in der Verordnung festgelegten Wertsicherungsklausel erhöhte sich der Kostenersatz im Jahr 2017 auf 1.127.700 Euro (plus 5%). Die Wertsicherungsklausel kommt zur Anwendung, wenn eine Erhöhung oder Verminderung des wertangepassten Kostenersatzes um mindestens 5% auf Basis des Verbraucherpreisindex 2010, Indexzahl September 2013 eintritt. Mit Mai 2017 wurde die Fünf-Prozent-Schwelle erreicht, der Kostenersatz musste daher gemäß der gegenständlichen Verordnung angepasst werden. Da die Erhebung in drei Phasen über 3 Jahre läuft und somit 3 Teilzahlungen je nach Erhebungsjahr ausbezahlt werden, wurden nicht alle Teilzahlungen valorisiert (3. Teil- und somit Schlusszahlung für EU-SILC 2016 wurde nicht valorisiert). Daher musste 2017 nicht die gesamte valorisierte Summe ausbezahlt werden, insgesamt wurden 1.098.165 Euro ausbezahlt.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Soziales
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Soziales

Subdimension(en)

  • Europa-2020-Sozialzielgruppe

Auf Basis der jährlich vorgelegten Erhebungsergebnisse konnten die Indikatoren für die Wirkungsdimension der Europa-2020-Sozialzielgruppe der UG 21 berechnet werden. Das Sozialziel besagt, dass in Österreich im Zeitraum von 10 Jahren 235.000 Personen aus Armut- oder Ausgrenzungsgefährdung gebracht werden sollen. Im Beobachtungszeitraum hat sich die Zahl der Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdeten um 157.000 Personen reduziert.

Gesamtbeurteilung

Mit der Erlassung der Verordnung über die Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen (Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikverordnung – ELStV) hat die Bundesanstalt Statistik Österreich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen- und Lebensbedingungen jährlich die Statistiken über Einkommen von Personen und Privathaushalten sowie Statistiken über Lebensbedingungen zu erstellen und zu veröffentlichen. Entsprechend der 277. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen (Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikverordnung – ELStV) sind im Jahr 2013 die Kosten für die Durchführung der Statistiken nach dieser Verordnung einer Evaluierung zu unterziehen und bei Bedarf durch den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Finanzen für die Erhebungsjahre ab 2013 neu festzulegen. Für die Evaluierung hat die Bundesanstalt die Unterlagen der internen Kostenrechnung gemäß § 32 Abs. 2 Bundesstatistikgesetz 2000 offen zu legen. Die tatsächlichen Erhebungskosten wurden von einer externen Wirtschaftsprüfungskanzlei unter Einhaltung der Vergaberichtlinien geprüft. Auf Basis der Prüfergebnisse wurde der Kostenersatz im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Finanzen auf 1.074.000 Euro festgelegt.

In der gegenständlichen Verordnung wurde als Ausgangsbasis für die Wertsicherungsklausel der Verbraucherpreisindex 2010 mit der Indexzahl September 2013 festgelegt. Aufgrund der Erhöhung um 5% auf Basis der Wertsicherungsklausel bis zum Monat Mai 2017, wurde der Kostenersatz neuerlich angepasst und lag damit ab dem Jahr 2017 bei 1.127.700 Euro.

Der Kostenersatz konnte jedes Jahr aus der UG 21 bedeckt werden und die Durchführung der Erhebung durch die Bundesanstalt Statistik Austria wurde damit auch gewährleistet. Die Daten zur Messung der Indikatoren für die Wirkungsdimension der Europa-2020-Sozialzielgruppe und die Indikatoren für das Wirkungsziel 2 der UG 21 konnten damit jährlich vorgelegt werden.

In der gegenständlichen Verordnung wurde auch eine Evaluierung des Kostenersatzes für das Jahr 2018 festgelegt. Das Ressort hat dafür eine externe Wirtschaftsprüfungskanzlei unter Einhaltung der Vergaberichtlinien mit der Überprüfung der tatsächlichen Erhebungskosten bei der Bundesanstalt Statistik Österreich beauftragt. Auf Basis des Prüfberichts wurde der neue Kostenersatz im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Finanzen festgelegt. Der ab dem Jahr 2018 geltende Kostenersatz beläuft sich auf 1.149.000 Euro.


Verbesserungspotentiale

Evaluierung 2018: Bei der Festsetzung des neuen Kostenersatzes für die Erhebung wurde auf eine möglichst kosteneffiziente Durchführung der Erhebung geachtet, um die Erhebung weiterhin aus der UG 21 finanzieren zu können. Es wurde durch eine Aktualisierung der Merkmale sichergestellt, dass die Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen den aktuellen statistischen Anforderungen gerecht wird. Die Verweise der Verordnung entsprechen den geltenden Fassungen der innerstaatlichen und europäischen Fassungen.


Weitere Evaluierungen

Die gegenständliche Verordnung wurde 2018 unter Einbindung einer Wirtschaftsprüfungskanzlei in Bezug auf den Kostenersatz sowie auf weitere zu aktualisierende Verordnungsbestandteile einer Evaluierung unterzogen und im selben Jahr neu erlassen. 2023 wird eine neuerliche Evaluierung der Verordnung inklusive Kostenersatz erfolgen.


Weiterführende Informationen