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Vorhaben

Internes Abkommen zur Finanzierung des 11. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF)

2018
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015

Nettoergebnis in Tsd. €: -340.050

Vorhabensart: Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung

Beitrag zu Wirkungszielen

Problemdefinition

Der 11. EEF (Europäischer Entwicklungsfonds) ist ein EU Außeninstrument, das allerdings außerhalb des Mehrjährigen EU–Finanzrahmens (MFR) 2014 – 2020 auf Basis des vorliegenden Internen Abkommens finanziert wird. Es handelt sich daher um einen außerbudgetären Fonds, der von allen EU Mitgliedstaaten auf Basis eines zwischenstaatlichen Abkommens (= Internes Abkommen) finanziert wird.
Der EEF ist das wichtigste Instrument der EU Entwicklungszusammenarbeit, der insgesamt 79 Entwicklungsländern (48 davon in Subsahara – Afrika, 16 in der Karibikregion und 15 in der Pazifikregion) offensteht, sofern sie das AKP EU Partnerschaftsabkommen unterzeichnet haben. Bei den AKP Staaten handelt es sich großteils um ehemalige Kolonien Frankreichs und Großbritanniens, der überwiegende Teil dieser Länder zählt zu den am wenigsten entwickelten Ländern der Welt (Least Developed Countries – LDC) mit einem durchschnittlichen Pro Kopf Einkommen von weniger als USD 1.005,- pro Jahr und mit den niedrigsten Werten beim Human Development Index.
Laut Vertrag von Lissabon, der rechtlichen Grundlage für die EU EZA (Entwicklungszusammenarbeit), ist Armutsreduktion als Oberziel aller EU EZA Maßnahmen verankert. Gemeinsame Ziele, Werte und Prinzipien für die EU Entwicklungszusammenarbeit wurden erstmals im europäischen Konsensus über Entwicklung aus dem Jahr 2005 verankert, die entwicklungspolitische Strategie der EU für den Zeitraum 2014 – 2020 ist in der „Agenda for Change“ dargelegt, die 2012 vom Rat beschlossen wurde. Inhaltlich wird sich die EU EZA in Zukunft auf 2 Schwerpunktbereiche konzentrieren: 1) Menschenrechte, Demokratie und gute Regierungsführung sowie 2) breitenwirksames, nachhaltiges Wachstum für die menschliche Entwicklung.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Sowohl im Lissabonvertrag der EU als auch im österreichischen EZA-Gesetz sind als Oberziele die Armutsminderung festgelegt.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Armutsminderung

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Sozio-ökonomische Situation AKP Staaten

Ausgangszustand 2015:

Aktuelle sozio-ökonomische Situation in 79 AKP Staaten

Zielzustand 2018:

In einem Teil der 78 AKP Staaten, die unter das Cotonou Abkommen fallen, hat sich die sozio – ökonomische Situation für die Zielgruppen verbessert, was unter anderem auf Maßnahmen aus dem EDF zurückzuführen ist.

Istzustand 2018:

Laut externer Evaluierung ist der 11. EEF ein relevantes und geeignetes Instrument, um das Ziel der Armutsminderung in den Partnerländen zu erreichen.

Datenquelle:
Externen Midterm Review über die EU Außenfinanzierungsinstrumente 2014 – 2020

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

überwiegend erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Landes- und Regionalprogramme für Maßnahmen der EU Entwicklungszusammenarbeit (EZA) mit den AKP Staaten

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Landesprogramme, Regionalprogramme und AKP – weite Programme

Die Landesprogramme orientieren sich an den Entwicklungsplänen der Partnerländer und somit an deren Bedarf, sie werden unter Einbeziehung von Regierung und Organisationen der Zivilgesellschaft sowie in Koordination mit anderen Gebern vor Ort vorbereitet. Die offizielle Genehmigung dieser Programme erfolgt im Komitologieverahren (EEF Ausschuss) in Brüssel, in dem auch Österreich vertreten ist.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2015 - 2018
2015
2016
2017
2018

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-340.050

Tsd. Euro

Plan

-522.430

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

340.050

Tsd. Euro

Plan

522.430

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

340.050

Tsd. Euro

Plan

522.430

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-78.580

Tsd. Euro

Plan

-104.486

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

78.580

Tsd. Euro

Plan

104.486

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

78.580

Tsd. Euro

Plan

104.486

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-81.940

Tsd. Euro

Plan

-104.486

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

81.940

Tsd. Euro

Plan

104.486

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

81.940

Tsd. Euro

Plan

104.486

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-83.390

Tsd. Euro

Plan

-104.486

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

83.390

Tsd. Euro

Plan

104.486

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

83.390

Tsd. Euro

Plan

104.486

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-96.140

Tsd. Euro

Plan

-104.486

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

96.140

Tsd. Euro

Plan

104.486

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

96.140

Tsd. Euro

Plan

104.486

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Der 11. EEF hat eine Laufzeit von 7 Jahren, der von Österreich zu zahlende Gesamtbetrag wurde für die Planungszahlen gleichmäßig auf die 7 Jahre aufgeteilt.

Tatsächlich finanzieren die EU Mitgliedstaaten aber nach Bedarf und daraus ergeben sich die unterschiedlichen Beiträge.

Gesamtbeurteilung

Die nachfolgende Beurteilung basiert auf der von der Kommission beauftragten, externen Midterm Review über die EU Außenfinanzierungsinstrumente 2014 – 2020. Das Kommissionsarbeitspapier mit der Zahl SWD(2017) 601 final evaluiert den 11. Europäische Entwicklungsfonds (EEF) für die Periode Jänner 2014 bis Mitte 2017. Die Evaluierungsfragen beziehen sich auf die Relevanz, Effektivität, Effizienz, Kohärenz, den Mehrwert und die Hebelwirkung des Instruments.

Laut externer Evaluierung ist der 11. EEF ein relevantes und geeignetes Instrument, um das Ziel der Armutsminderung in den Partnerländen zu erreichen. Als außerbudgetäres Instrument zeichnet er sich durch sein hohes Maß an Flexibilität aus, wodurch auf neue/veränderte Rahmenbedingungen schnell reagiert werden kann. Der 11. EEF ist ein effizientes Instrument, die Kohärenz zwischen den einzelnen Komponenten ist gegeben. Der 11. EEF hat einen Mehrwert gegenüber anderen Finanzierungsinstrumenten der EU und der EU Mitgliedstaaten. Hervorgehoben wird dabei insbesondere die Flexibilität, die sich daraus ergibt, dass der EEF nicht der Einjährigkeit des Budgets unterliegt und daher besser auf Unvorhergesehenes reagieren kann.

Ziel jeder Evaluierung ist es auch, Verbesserungspotential für die Zukunft aufzuzeigen. In ihrem Vorschlag für die EU Außenfinanzierungsinstrumente 2021 – 2027 wird den generellen Empfehlungen zur Vereinfachung der Struktur (Zusammenlegung mehrerer Instrumente) sowie Stärkung der Flexibilität Rechnung getragen.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen