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Vorhaben

Förderung Verein VertretungsNetz 2017

2018
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2017

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017

Nettoergebnis in Tsd. €: -29.107

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Das Bundesministerium für Justiz fördert seit dem Jahr 1984 Vereine für Sachwalterschaft, Patientenanwaltschaft und Bewohnervertretung. Rechtsgrundlage ist das Vereinssachwalter-, Patientenanwalts- und Bewohnervertretergesetz (VSPBG), BGBl. I Nr. 156/1990. § 1 VSPBG ermächtigt die Bundesministerin/den Bundesminister für Justiz, die Eignung eines Vereins, gemäß § 279 Abs. 3 und Abs. 4 ABGB zum Sachwalter bestellt zu werden, gemäß § 13 Abs. 1 UbG Patientenanwälte oder gemäß § 8 Abs. 3 HeimAufG Bewohnervertreter namhaft zu machen, mit Verordnung festzustellen.
Nach § 8 VSPBG hat die Bundesministerin/der Bundesminister für Justiz den Vereinen den Aufwand, der mit den durch ihre Mitarbeiter/innen erbrachten Vertretungs- und Beratungsleistungen im Zusammenhang steht, im Rahmen der jeweils im Bundesfinanzgesetz für diese Zwecke verfügbaren Mittel zu ersetzen. Dabei ist eine möglichst ausreichende Versorgung der Betroffenen mit Vereinssachwaltern, Patientenanwälten und Bewohnervertretern sicherzustellen.
Der sachliche und räumliche Tätigkeitsbereich des Vereins VertretungsNetz, Forsthausgasse 16-20, 1200 Wien, umfasst nach der aktuellen Eignungsfeststellungsverordnung der Bundesministerin für Justiz BGBl. II Nr. 117/2007 in den Fachbereichen Sachwalterschaft und Bewohnervertretung die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Steiermark, Tirol und Wien sowie Teile der Bundesländer Niederösterreich und Salzburg, im Fachbereich Patientenanwaltschaft ganz Österreich mit Ausnahme des Bundeslandes Vorarlberg.
Mit Förderungsansuchen vom 25.10.2016 hat der Verein VertretungsNetz um Gewährung einer Förderung für das Jahr 2017 in Höhe von 31.461.010 Euro ersucht.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Sicherstellung einer möglichst ausreichenden Versorgung der Betroffenen mit Vereinssachwaltern, Patientenanwälten und Bewohnervertretern im räumlichen Tätigkeitsbereich des Vereins VertretungsNetz.

Beschreibung des Ziels

Die gesetzlichen Aufgaben des Vereins werden von (bei diesem angestellten) hauptamtlichen Vereinssachwaltern, Patientenanwälten und Bewohnervertretern wahrgenommen. Zusätzlich kann der Verein auch geeignete ehrenamtlich tätige Personen als Vereinssachwalter bekannt geben, die aber von hauptamtlichen Mitarbeitern anzuleiten und zu überwachen sind. Eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung setzt daher vor allem eine ausreichende Anzahl hauptamtlicher Vereinssachwalter, Patientenanwälte und Bewohnervertreter (Betreuungsstellen) voraus.
Angestrebt wird, dass der Verein Leistungen zumindest im selben Ausmaß wie in den vergangenen Jahren erbringt, was voraussetzt, dass der Personalstand im Wesentlichen aufrecht erhalten werden kann. Darüber hinaus ist eine geringfügige Personalaufstockung geplant, um vor allem in der Vereinssachwalterschaft wenigstens den dringendsten Mehrbedarf abdecken zu können.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Zur Verfügung gestellte Betreuungsstellen - Zielwert bezogen auf Jahr 2017 [VBÄ]

Istwert

253

VBÄ

Zielzustand

260

VBÄ

Datenquelle: Controllingberichte VertretungsNetz


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Gewährung einer Förderung an den Verein VertretungsNetz in Höhe von 29.107.000 Euro.

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Mit dem Verein VertretungsNetz wäre ein Förderungsvertrag für das Jahr 2017 in Höhe von 29.107.000 Euro abzuschließen. Eine Förderung in dieser Höhe ist zur Finanzierung des angestrebten Personalstandes durch den genannten Verein jedenfalls erforderlich.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2017 - 2018
2017
2018

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-29.107

Tsd. Euro

Plan

-29.107

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

29.107

Tsd. Euro

Plan

29.107

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

29.107

Tsd. Euro

Plan

29.107

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-29.107

Tsd. Euro

Plan

-29.107

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

29.107

Tsd. Euro

Plan

29.107

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

29.107

Tsd. Euro

Plan

29.107

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die tatsächlich eingetretenen finanziellen Auswirkungen entsprachen der Planung.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Soziales
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Soziales

Subdimension(en)

  • Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung (in Hinblick auf deren Beschäftigungssituation sowie außerhalb der Arbeitswelt)

Vom Verein VertretungsNetz wurden im Jahr 2017 rund 6.000 Personen als Sachwalter vertreten. Weiters hat der Verein in diesem Jahr Clearings in SW-Verfahren betreffend rund 6.500 Personen durchgeführt. In der Bewohnervertretung waren von den an VertretungsNetz im Jahr 2017 gemeldeten freiheitsbeschränkenden Maßnahmen rund 15.000 Personen betroffen. Der Patientenanwaltschaft des Vereins wurden rund 24.000 Unterbringungen gemeldet, wobei hier die Anzahl der KlientInnen nicht feststellbar ist (tlw. Mehrfachzählungen). Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die Gesamtzahl der vom Verein VertretungsNetz vertretenen bzw. betreuten KlientInnen im Jahr 2017 deutlich über der in der WFA angeführten Schätzung (17.000 Personen) lag. Durch all diese Leistungen des Vereins wurde die gesellschaftliche Teilhabe psychisch kranker und geistig beeinträchtigter Menschen wesentlich gestärkt.

Gesamtbeurteilung

Der Verein VertretungsNetz ist mit Abstand der größte der Vereine nach dem ErwSchVG (vormals: VSPBG), sein Wirkungsbereich erstreckt sich auf den Großteil Österreichs. Die Entwicklung der Gesamtzahl der von diesem Verein zur Verfügung gestellten Betreuungsstellen stellt sich in den letzten drei Jahren wie folgt dar:
per 31.12.2015: rund 248 Betreuungsstellen
per 31.12.2016: rund 252 Betreuungsstellen
per 31.12.2017: rund 253 Betreuungsstellen
Für das Jahr 2017 wurde angestrebt, dass dieser Verein Leistungen zumindest im selben Ausmaß wie in den vergangenen Jahren erbringt, was voraussetzt, dass der Personalstand 2016 aufrecht erhalten werden kann. Darüber hinaus wurde für 2017 eine geringfügige Personalaufstockung eingeplant, um in der Vereinssachwalterschaft in Wien wenigstens den dringendsten Mehrbedarf abdecken zu können: aufgrund der besonderen Situation im großstädtischen Bereich ist der Anteil der Vereinssachwalterschaft an der Gesamtzahl der Sachwalterschaften nämlich in Wien besonders niedrig, weshalb geplant war, diesen Leistungsbereich des Vereins um rund 8 Betreuungsstellen (VBÄ) aufzustocken und dem Verein so die Übernahme zusätzlicher Sachwalterschaften in Wien zu ermöglichen.
Dieses Ziel wurde überwiegend erreicht:
Der Personalstand des Vereins VertretungsNetz konnte im Jahr 2017 gehalten werden; somit konnte auch das Leistungsniveau in allen Bereichen aufrechterhalten werden. Mit dem (überwiegend aus Förderungsmitteln finanzierten) Personal hat der Verein VertretungsNetz im Jahr 2017 insgesamt rund 6.000 Personen als Sachwalter vertreten. Daneben hat der Verein seine Clearingtätigkeit erfolgreich fortgesetzt: Im Jahr 2017 hat der Verein rund 6.500 Abklärungen (Clearings) im Auftrag der Gerichte durchgeführt und damit einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung von Sachwalterschaften geleistet, sowie fast 7.000 Beratungen für Betroffene und Angehörige zum Thema Sachwalterschaft und Alternativen durchgeführt. Die Patientenanwaltschaft des Vereins hat PatientInnen in 33 psychiatrischen Anstalten bzw. Abteilungen in Verfahren nach dem UbG vertreten. Die Bewohnervertretung des Vereins hat BewohnerInnen von über 2.000 Einrichtungen bei der Wahrnehmung und allenfalls gerichtlichen Durchsetzung ihrer Freiheitsrechte nach dem HeimAufG unterstützt und vertreten.
Nicht umgesetzt werden konnte lediglich der geplante Ausbau in Wien. Grund dafür war, dass im Frühjahr 2017 – also nach Abschluss der Planung – das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG), BGBl. I Nr. 59/2017, beschlossen wurde. Ziel dieses Gesetzes war eine grundlegende Reform des Sachwalterrechts in Richtung einer Stärkung der Autonomie der betroffenen Personen. Eine der wesentlichen Maßnahmen des 2. ErwSchG war, die Vereine im Sinne des VSPBG (nunmehr: Erwachsenenschutzvereine) zu einer „Drehscheibe der Rechtsfürsorge“ auszubauen. Konkret wurden die Abklärungs- und Beratungsaufgaben (Clearingaufgaben) der Erwachsenenschutzvereine maßgeblich erweitert und ihnen zudem neue Aufgaben (Errichtung und Registrierung alternativer Vertretungsverhältnisse) übertragen.
Auf Grund dessen war es notwendig, die ursprüngliche Planung zu revidieren: Da die Finanzierung des 2. ErwSchG lange Zeit ungewiss war, wurde im Einvernehmen mit der Leitung des Vereins VertretungsNetz beschlossen, sämtliche verfügbaren Ressourcen in die ab 2018 hinzukommenden neuen Aufgabenbereiche und in die Vorbereitung der Umsetzung des 2. ErwSchG zu investieren. Vor diesem Hintergrund wurde der ursprünglich geplante Ausbau im traditionellen Aufgabenbereich der Vereinssachwalterschaft nicht mehr umgesetzt.
Die vorgesehene Maßnahme (Förderung) konnte zur Gänze umgesetzt werden. In den letzten Jahren wurden dem Verein VertretungsNetz vom BMVRDJ folgende Förderungen gewährt:
2015: 26,317 Mio. €
2016: 27,816 Mio. €
2017: 29,107 Mio. €
Das Verhältnis zwischen dem eingesetzten Transferaufwand (Subventionen) und den erreichten Wirkungen ist als effizient zu beurteilen. Kostensteigerungen ergaben sich (erwartungsgemäß) vor allem aus strukturellen Effekten beim Personalaufwand des Vereins, sowie zusätzlich aus Vorlaufkosten (Vorbereitung der Umsetzung) des 2. ErwSchG.
Änderungsbedarf oder Verbesserungspotenziale gibt es aus heutiger Sicht nicht.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen