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Vorhaben

Umsetzung von Sprachfördermaßnahmen durch den Österreichischen Integrationsfonds

2018
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2016

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2016

Nettoergebnis in Tsd. €: -26.211

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Seit Anfang 2015 dominiert die Flüchtlingsmigration, als Folge der instabilen Lage in Syrien und dem Mittleren Osten, die Zuwanderungssituation in Österreich und stellt damit nicht nur das österreichische Asylwesen vor große Herausforderungen, sondern alle Gebietskörperschaften und Verantwortungsträger, welche von der Querschnittsmaterie Integration betroffen sind. 2015 haben insgesamt 88.340 Personen in Österreich um Asyl angesucht. Österreich hat damit 2015 mehr AsylwerberInnen aufgenommen, als 17 andere EU-Staaten gemeinsam.

Die österreichische Bundesregierung hat sich daher bereits im September 2015 – zusätzlich zu der im Juni 2015 beschlossenen Bereitstellung von EUR 6 Millionen für die Schaffung von 7.000 Deutschkursplätzen die dann vom ÖIF im Rahmen des Deutschkurssonderkontingents 2015 umgesetzt wurden – zu einem möglichst raschen Handeln bekannt und neben konkreten Maßnahmen auch einen mit EUR 75 Millionen dotierten Sondertopf Integration eingerichtet. Von diesem Topf wurden dem BMEIA am 21.3.2016 mit Schreiben des BMF zu GZ. BMF-112913/0020-II/7/2016 Mittel in der Höhe von EUR 25 Millionen zugewiesen.

Mit diesen Finanzmitteln in der Höhe von EUR 25 Millionen konnte das BMEIA unter anderem das Startpaket Deutsch & Integration, österreichweite Werte- und Orientierungskurse umsetzen und die Errichtung zweier neuer Integrationszentren finanzieren.

Aufgrund des weiterhin bestehenden und steigenden Bedarfs an Integrationsleistungen, hat die Bundesregierung am 26. April 2016, mit den Regierungsvorlagen zum Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 (BGBl. I Nr. 34/2016) und der Änderung des Bundesfinanzgesetzes 2016 (BGBl. I Nr. 34/2016) sowie des Bundesfinanzrahmengesetzes 2016 bis 2019, im Ministerrat eine weitere Aufstockung des Integrationsbudgets für die Jahre 2016 und 2017 beschlossen. Diese Budgeterhöhung soll dem BMEIA ermöglichen, eine Schwerpunktsetzung bei der sprachlichen (Deutsch), beruflichen und gesellschaftlichen (Werte) Integration insbesondere bei asyl- und subsidiär schutzberechtigten Personen vorzunehmen.

In Umsetzung des Beschlusses vom 26. April 2016 sowie anderer relevanter Beschlüsse der Bundesregierung – wie zum 50 Punkte-Plan zur Integration von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten in Österreich („Integrationsplan“) , dem „Startpaket Deutsch & Integration“ und dem „Maßnahmenpaket zur Integration von Flüchtlingen“ – sowie der Empfehlungen des Expertenrates im Integrationsbericht 2016 wird das BMEIA diese zusätzlichen Mittel u.a. für die Fortsetzung der in Umsetzung befindlichen sprachlichen Integrationsleistungen verwenden. Diese zusätzlichen finanziellen Mitteln sind notwendig, da die im Rahmen des Deutschkurssonderkontingents sowie Startpakets Deutsch & Integration zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln bereits verplant / aufgebraucht sind.

Bisher wurden Sprachfördermaßnahmen einerseits im Zuge der Vergabe von 10.486 Individualförderungen im Rahmen des Deutschkurssonderkontingents sowie andererseits durch die Schaffung von 20.000 Deutschkursplätze im Rahmen des Startpakets Deutsch & Integration vom BMEIA gemeinsam mit dem ÖIF umgesetzt. Es wird daher beabsichtigt zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres und dem Österreichischen Integrationsfonds eine Vereinbarung im Sinne des Beschlusses des Ministerrats vom 12. Oktober 2016 „Arbeitsgruppenbericht Arbeitsgruppe 3 – Integration und Zwischenbilanz zur Umsetzung des Maßnahmenpakets zur Integration von Flüchtlingen“ zu GZ BMEIA-AT.4.36.42/1255-VIII/2016 abzuschließen um den notwendigen Ausbau der Deutschkurse durch das BMEIA und dem ÖIF kosteneffizient umzusetzen und einen rechtlicher Rahmen zu geben. Der ÖIF könnte ohne zur Verfügung Stellung der beantragten EUR 15 Millionen im Finanzjahr 2016 kein umfassendes und kursniveauübergreifendes Sprachförderangebot – wie in seiner Satzung vorgeschrieben – anbieten.

Es ist beabsichtigt – vorbehaltlich einer nachträglichen Änderung des bekannten Bedarfs – von dem im Jahr 2017 für den ÖIF auf der FIPOS 12.02.03.7330.044 „Beiträge zum Fonds zur Integration von Flüchtlingen“ budgetierten EUR 49,286 Millionen bis zu EUR 30 Millionen im Rahmen der Vereinbarung für Sprachfördermaßnahmen Zweck zu widmen. Diese Vorgehensweise würde dazu führen, dass der ÖIF gemäß der vorgelegten Bedarfsanalyse für den Zeitraum von Abschluss der Vereinbarung bis Ende 2017 mit ausreichend finanziellen Mitteln für Sprachfördermaßnahmen im Jahr 2017 ausgestattet ist. Die restlichen Mittel der FIPOS werden als erhöhtes Regelbudget des ÖIF für die Ermöglichung weiterer Integrationsmaßnahmen wie z.B. Werte- und Orientierungskurse verwendet.

Die gegenständliche Vereinbarung sieht dabei vor, die bisher bestehenden Sprachförderangebote kosteneffizient und bedarfsorientiert, primär im Wege der Vergabe von Projektförderungen, an Deutschkursanbieter sowie subsidiär mittels Vergabe von Personenförderungen für den Besuch von Deutschkursen umzusetzen.

Diese Vereinbarung stellt eine kosteneffiziente und bedarfsorientierte Umsetzung von Sprachfördermaßnahmen mit Werte- und Orientierungswissen für die gesamte Zielgruppe des ÖIF mit dem Schwerpunkt auf Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte sicher. Die Zuweisung der für die Umsetzung der Sprachfördermaßnahmen benötigten Mitteln erfolgt nach begründetem Bedarf.

Diese Vereinbarung schafft somit einen Rahmen damit der ÖIF künftig flexibel und bedarfsorientiert mit den vom BMEIA zur Verfügung gestellten Mitteln Deutschkursplätze bereitstellen kann. Der Mechanismus der Bedarfsanalyse gibt dem ÖIF und dem BMEIA im Falle einer künftigen Migrationsbewegung eine Möglichkeit schnell – sofern nötig auch unterjährig – auf den gestiegenen Bedarf an Deutschkursplätzen zu reagieren.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Vorhaben diente der Umsetzung von Integrationsmaßnahmen aufbauend auf den Zielsetzungen des Beschlusses des Ministerrats vom 26. April betreffend das Bundesgesetz, mit dem u.a. das Bundesfinanzgesetz 2016 geändert wurde und der beiden Beschlüsse des Ministerrats zum „Maßnamenpaket zur Integration von Flüchtlingen“ in Verbindung mit dem „Arbeitsgruppenbericht Arbeitsgruppe 3 Integration und Zwischenbilanz zur Umsetzung des Maßnahmenpakets zur Integration von Flüchtlingen“ sowie den Empfehlungen des Expertenrats für Integration, die mit dem Startpaket Deutsch & Integration etablierte strukturierte Sprachförderangebot für Flüchtlinge fortzuführen.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Aktive Unterstützung der Integration von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten durch die Bereitstellung von Sprachfördermaßnahmen

Beschreibung des Ziels

Erfolgreiche Integration wird von vielen Faktoren in vielen verschiedenen Lebensbereichen bedingt. Unbestrittenermaßen sind Deutschkenntnisse jedoch die Basis für ein gelungenes Zusammenspiel dieser Faktoren. Die mit diesem Vorhaben umzusetzenden Maßnahmen sollen sicherstellen, dass jede asyl- oder subsidiär schutzberechtige Person, die einen Deutschkurs braucht, diesen ungeachtet ihrer finanziellen Möglichkeiten besuchen kann. Das soll der ÖIF mit dem vom BMEIA auf Grundlage der Vereinbarung über die Umsetzung von Sprachfördermaßnahmen durch den Österreichischen Integrationsfonds gewährleisten können.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anzahl vom ÖIF geschaffener Deutschkursplätze [Plätze]

Istwert

59.946

Plätze

Zielzustand

78.000

Plätze

Datenquelle: Eigene Berechnung BMEIA und ÖIF

Prozentsatz der Personen ohne Deutschkenntnisse / mit geringen Deutschkenntnissen [%]

Istwert

n.v.

%

Zielzustand

13,6

%

Datenquelle: STATISTIK AUSTRIA, Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung, Ad-hoc-Modul Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen. Die Nächste Erhebung erfolgt laut Statistik Austria erst 2021.

Prozentsatz der Personen mit durschnittlichen Deutschkenntnissen [%]

Istwert

n.v.

%

Zielzustand

30,2

%

Datenquelle: STATISTIK AUSTRIA, Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung, Ad-hoc-Modul Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen. Die Nächste Erhebung erfolgt laut Statistik Austria erst 2021.

Prozentsatz der Personen mit fortgeschrittenen Deutschkenntnissen [%]

Istwert

n.v.

%

Zielzustand

33,9

%

Datenquelle: STATISTIK AUSTRIA, Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung, Ad-hoc-Modul Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen. Die Nächste Erhebung erfolgt laut Statistik Austria erst 2021.

Deutschkenntnisse der Bevölkerung mit Deutschkenntissen fast wie Muttersprache [%]

Istwert

n.v.

%

Zielzustand

22,3

%

Datenquelle: STATISTIK AUSTRIA, Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung, Ad-hoc-Modul Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen. Die Nächste Erhebung erfolgt laut Statistik Austria erst 2021.


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Nachhaltige Sicherstellung der Vergabe von Projektförderungen an Deutschkursanbieter

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Der ÖIF vergibt im eigenen Namen im Rahmen von öffentlichen Aufrufen Projektförderungen insbesondere an Kursanbieter, Bildungseinrichtungen und sonstige private Organisationen, welche mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher, vorab klar definierter Verpflichtungen betraut werden. Hierbei handelt es sich um soziale Dienstleistungen im allgemeinen Interesse , nämlich um die Durchführung von Sprachprojekten für die Zielgruppe. Der ÖIF wird unter Beachtung der auf ihn anwendbaren Grundsätze der ARR 2014 eine Förderrichtlinie erstellen und dafür Sorge tragen, dass die geförderten Sprachprojekte evaluier- und auswertbar sind. Bei der Vergabe der Förderungen wird der ÖIF die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Wirkungsorientierung, Transparenz und Gleichstellung von Mann und Frau beachten.
Die Parameter, anhand derer die Förderungen berechnet und vergeben werden, werden zuvor objektiv und transparent definiert. Der ÖIF schließt mit den Fördernehmer/innen Förderverträge, in welchen jeweils die Höchstförderungssumme festgelegt wird. Der ÖIF trägt dafür Sorge, dass die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Wirkung eingehalten werden und die Ausgaben nicht über das hinausgehen, was erforderlich ist, um die Kosten der Erfüllung der Durchführung der Sprachprojekte unter Berücksichtigung der dabei anfallenden Einnahmen aus der Erfüllung dieser Verpflichtung ganz oder teilweise zu decken.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Nachhaltige Sicherstellung der Vergabe von Personenförderungen für den Besuch von Deutschkursen

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Aufgrund der geografischen und regionalen Gegebenheiten in Österreich – siehe am Beispiel des Parameters Bevölkerungsdichte – ist es nicht möglich, im gesamten Bundesgebiet Deutschkurse mit Hilfe von Anbietern vor Ort wirtschaftlich durchzuführen. Von der Zielgruppe ist daher grundsätzlich auch eine gewisse Mobilität und Flexibilität zu erwarten, wenn es darum geht, Deutschkenntnisse zu erwerben. Um trotzdem jedem, der Anspruch auf eine geförderte Sprachmaßnahme hat, den Besuch dieser zu ermöglichen, soll der ÖIF auf das bewährte System der Personenförderung zurückgreifen.

Die Vergabe der Personenförderungen erfolgt in Form der Übernahme der Kosten der jeweiligen Sprachfördermaßnahme durch den ÖIF und ist an die Teilnahme einer Sprachfördermaßnahme bei einem zertifizierten Anbieter gebunden. Der ÖIF erlässt dazu eine entsprechende Förderrichtlinie . Die Teilnehmer/innen werden im Rahmen der Antragsstellung auf die vom ÖIF angebotenen Werte- und Orientierungskurse aufmerksam gemacht.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2016 - 2018
2016
2017
2018

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-26.211

Tsd. Euro

Plan

-45.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

26.211

Tsd. Euro

Plan

45.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

26.211

Tsd. Euro

Plan

45.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-15.000

Tsd. Euro

Plan

-15.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

15.000

Tsd. Euro

Plan

15.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

15.000

Tsd. Euro

Plan

15.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-11.211

Tsd. Euro

Plan

-30.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

11.211

Tsd. Euro

Plan

30.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

11.211

Tsd. Euro

Plan

30.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Zum Zeitpunkt der Planung dieses Vorhabens wurde von einem Mittelbedarf iHv. EUR 45 Mio. und 60.000 zusätzlich benötigten Deutschkursplätzen ausgegangen.
Die Nachfrage nach diesen war jedoch geringer als angenommen: Im Jahr 2016 wurde von weiterhin hohen Asylantragszahlen ausgegangen, allerdings sind diese infolge In-Kraft-Tretens migrationspolitischer Maßnahmen ab 2017 gesunken. Zeitgleich konnte ein Teil der Zielgruppe bereits während des Asylverfahrens einen Deutschkurs absolvieren, weshalb die Nachfrage nach A1-Kursen durch neu anerkannte Asylberechtigte niedriger war. Zusätzlich wurde die Effizienz des Mitteleinsatzes erhöht:
• durch die Verlängerung bereits laufender Projekte aus dem 1. Aufruf des Startpaket Deutsch & Integration (2016) wurde eine bessere Auslastung der Kurse und niedrigere Kurplatzkosten erzielt;
• durch die Einführung spezieller Kursformate zur Prüfungsvorbereitung, wurde der Bedarf nach der Wiederholung eines kompletten Kurses gesenkt;
• durch das flächendeckende Bereitstellen von Kursplätzen im Rahmen von geförderten Projekten, sind die Kosten pro Kursplatz geringer ausgefallen als dies im Fall der reinen Kursplatzförderung (Individualförderung) der Fall gewesen wäre.
Ausgehend von all diesen Faktoren, sind statt Aufwendungen iHv. EUR 45 Mio. tatsächlich EUR 26,211 Mio. aufgewendet worden. Das ergibt Niederaufwendungen bzw. Einsparungen iHv. EUR 18,789 Mio.

Gesamtbeurteilung

Die Flüchtlingskrise des Jahres 2015 führte zu einem erhöhten Bedarf an Integrationsleistungen. Beim Anbieten von Integrationsleistungen spielte der Österreichische Integrationsfonds eine zentrale Rolle. Zum Zeitpunkt der Planung des Vorhabens (Herbst 2016) war das dem ÖIF im Jahr 2015 zur Verfügung gestellte Deutschkurssonderkontingent (EUR 6 Mio. für 7.000 Deutschkursplätze) nahezu ausgeschöpft. Die dem ÖIF aus dem Sondertopf Integration übertragenen Mittel für die sprachliche Integration waren bereits an Kursträger vertraglich zugesichert. Somit standen im Planungszeitpunt dem ÖIF keine frei verfügbaren Mittel für die Vergabe von Individualförderungen für den Besuch von Deutschkursen zur Verfügung. Daher wurde aufbauend auf den Zielsetzungen des Beschlusses des Ministerrats vom 26. April 2016 betreffend das Bundesgesetz, mit dem u.a. das Bundesfinanzgesetz 2016 geändert wurde und der beiden Beschlüsse des Ministerrats betreffend die Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen (Beschluss des Ministerrats vom 21. Juni 2016 zum Maßnahmenpaket zur Integration von Flüchtlingen, Beschluss des Ministerrats vom 12. Oktober „Arbeitsgruppenbericht Arbeitsgruppe 3 Integration und Zwischenbilanz zur Umsetzung des Maßnahmenpakets zur Integration von Flüchtlingen) die im BFG 2016 eingeräumte Ermächtigung zur Mittelverwendungsüberschreitung in Anspruch genommen und mit dem ÖIF vereinbart, dass diese Mittel für die Umsetzung von Sprachfördermaßnahmen bereitgestellt werden. Der ÖIF setzte mit diesen Mitteln Sprachfördermaßnahmen in Form von geförderten Deutschkursprojekten und subsidiär der Vergabe von Individualförderungen (Personenförderungen) für den Besuch von Deutschkursen um. Das BMEIA und der ÖIF orientierten sich bei der Umsetzung des Vorhabens am tatsächlichen Bedarf, daher kam es zu einer Abweichung im Bereich der Kennzahl vom ÖIF geschaffener Deutschkursplätze. Zu dieser Abweichung ist festzuhalten, dass die Prognose künftiger Migrationsströme sich als schwierig erweist und die prognostizierte Zahl immer mit einer großen Schwankungsbreite behaftet ist. In der Planungsphase wurde vom maximal möglichen Bedarf ausgegangen, auf Grund der Entwicklung der Asylantragstellungszahlen kombiniert mit den Asylanerkennungszahlen rechnete man mit einem Bedarf von bis zu 60.000 zusätzlichen Deutschkursplätzen bis Ende des Jahres 2017.
Die Erreichung der Kennzahlen 2-5 „Deutschkenntnisse von Personen mit Migrationshintergrund“ konnte nicht überprüft werden, da die nächste Erhebung nach Angaben der Statistik Austria erst im Jahr 2021 erfolgen wird.
Die Minderausgaben sind primär damit zu begründen, dass auf Grund geringerer Asylantrags- und Asylanerkennungszahlen die Zielgruppe der vom ÖIF umgesetzten Sprachfördermaßnahmen kleiner als angenommen war. Zusätzlich konnten viele Asylwerber auf Grund der Verfahrensdauer das Sprachniveau A1 im Rahmen der vom BM.I und den Bundesländern angebotenen Deutschkurse erreichen. Daher hatten sie nach Statuszuerkennung keinen Bedarf an den vom ÖIF gemäß der im Rahmen des durchgängigen Sprachfördermodells getroffenen Aufteilung angebotener Deutschkurse mit dem Zielniveau A1.
Zusätzlich konnte die Effizienz des Mitteleinsatzes gesteigert werden.
Dazu wurden folgende Maßnahmen gesetzt:
• Verlängerung bereits bestehender Projekte aus dem „Startpaket Deutsch und Integration I“ (Aufruf im Sommer 2016 mit den Mitteln aus dem Sondertopf Integration), dadurch konnte eine bessere Auslastung der Projekte bei gleichbleibendem Fördervolumen erzielt werden, was in Summe zu Einsparungen im gegenständlichem Vorhaben geführt hat.
• Einführung spezieller Kursformate zur Prüfungsvorbereitung, dadurch wurde die Zahl der Wiederholung eines kompletten Kurses gesenkt.
• Flächendeckende Bereitstellung von Kursplätzen mit Projekten, führte dazu, dass die Kosten pro Kursplatz geringer ausgefallen sind, als dies im Fall reiner Kursplatzförderung (Individualförderung) der Fall gewesen wäre.

Ziel dieses Vorhabens war es, die Integration von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten aktiv durch die bedarfsorientierte Bereitstellung von Sprachfördermaßnahmen zu unterstützen. Der ÖIF konnte jedem Angehörigen der Zielgruppe einen geförderten Deutschkursplatz mit dem Zielniveau A1 bereitstellen. In concreto handelte es sich dabei um 59.946 Deutschkursplätze. Die Bereitstellung der Kursplätze erfolgte entweder im Rahmen der Individualförderung (Personenförderung) oder der Projektförderung.
Somit wurde das Ziel des Vorhabens vollständig erreicht.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.