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Vorhaben

Wildbach- und Lawinenverbauung (Jahre 2013 - 2017)

Wildbach- und Lawinenverbauung (Jahre 2013 - 2017)

2018
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2013

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2013

Nettoergebnis in Tsd. €: -474.757

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

In Österreich entstehen durch Wildbach-, Erosions- und Lawinenkatastrophen jährlich Schäden in der Höhe von durchschnittlich € 50 Mio. In starken Katastrophenjahren mit Schäden von € 200 Mio. sind mitunter auch Todesopfer zu beklagen.
Der Schutz vor Wildbächen, Lawinen und Erosion dient (iSd Ziel der EU HWRL) der Reduktion des Risikos für Leben und Gesundheit der Menschen, der Umwelt, des Kulturerbes und der wirtschaftlichen Tätigkeiten. Rund 1.500 Gemeinden sind von Wildbach- und Lawinengefahren betroffen. In den Roten und Gelben Gefahrenzonen der 12.700 Wildbach- und 7.690 Lawineneinzugsgebiete liegen immer noch 156.361 Gebäude und zahlreiche Verkehrswege (Bahn, Straße) in Gefahrenzonen gemäß § 11 ForstG 1975, zudem ist die Versorgung und Mobilität der Menschen in hohem Maße vom Schutz vor Naturgefahren abhängig. In den alpinen Gebieten sind geschätzte 80 % des Siedlungsraums direkt oder indirekt von Naturgefahren betroffen. Besondere Bedeutung hat der Schutz vor Wildbächen und Lawinen auch für den Tourismus und die Standortsicherheit produzierender Betriebe und ist somit ein wichtiger Faktor für den Arbeitsmarkt und das BIP. Auch die Vorbeugung von Schäden im öffentlichen und privaten Vermögen durch Naturkatastrophen wirkt langfristig stärkend für die Volkswirtschaft. Dieses nach wie vor bestehende Schadenspotenzial macht jährlich die Ausarbeitung von ca. 120 neuen Schutzvorhaben erforderlich.
Darüber hinaus bestehen in Österreich mehr als 230.000 Schutzbauwerke der Wildbach- und Lawinenverbauung, rund ein Drittel der Waldfläche Österreichs ist Schutzwald, davon sind ca. 800.000 ha direkter Objektschutzwald. Der Bestand an Schutzmaßnahmen repräsentiert einen Kapitalstock von fast 3,2 Mrd. € (WIFO-Studie 2016, S. 42). Die Erhaltung und Erneuerung dieses Bestandes an Schutzbauten ist eine wichtige Aufgabe für die nachhaltige Sicherheit.
In den von Wildbach- und Lawinengefahren betroffenen Gemeinden ist die gesamte Bevölkerung direkt oder indirekt von Risiken betroffen und damit Nutznießerin von Schutzmaßnahmen. Eigentümer von Liegenschaften oder Gebäuden innerhalb von Gefahrenzonen haben ein besonderes Interesse an Schutz. Jeder Nutznießer der Schutzmaßnahmen hat iSd Bestimmungen des WRG 1959 und WBFG 1985 finanziell im Ausmaß des Nutzens oder abgewendeten Schadens beizutragen. Diese Nutznießer werden entweder von den Gemeinden repräsentiert, oder sind in Wassergenossenschaften organisiert, die als Interessenten auftreten. Weiters tragen Sonstige Begünstigte (Verkehrsträger, Wirtschaftssubjekte) zum Schutz finanziell bei.
Rechtsgrundlage für das Tätigwerden der Dienststellen der Wildbach- und Lawinenverbauung stellt der § 102 ForstG (Aufgaben) iVm dem Gesetz vom 30.6.1884, betreffend Vorkehrungen zur unschädlichen Ableitung von Gebirgswässern, dar. Die förderbaren Maßnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung sind in den §§ 9 und 28 WBFG definiert.
Die Dienststellen der Wildbach- und Lawinenverbauung erhalten die antragsgegenständlichen Bundesmittel auf Basis eines Jahresarbeitsprogramms zur Erfüllung ihrer Aufgaben, darunter Gefahrenzonenplanung, Maßnahmenplanung und Maßnahmensetzung i.A. der Interessenten zugewiesen. Die Dienststellen erfüllen auch die Aufgabe des Förderungsmanagements. Als dessen Grundlage dient das Projektverwaltungsmodul (Projektdatenbank) des digitalen Wildbach- und Lawinenkatasters.
Mit der Genehmigung und Zuweisung der Bundesmittel an die Dienststellen der WLV zur Erfüllung ihrer Aufgaben, gehen diese Mittel gemeinsam mit den Landes- und Interessentenmitteln in die sog. „Konkurrenzgebarung der WLV“ über.
Die gegenständliche Wirkungsorientierte Folgenabschätzung bezieht sich auf die Mittelzuweisungen für die Jahre 2013 bis 2017.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das geschilderte Vorhaben ist Teil der Ressortstrategie „Schutz vor Naturgefahren“, die Ursprünge gehen auf 1884 (Gründung des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung) zurück, seitdem wird das Vorhaben ununterbrochen umgesetzt. Auf europäischer Ebene ist damit die Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie (2007/60/EG) angesprochen, auf nationaler Ebene das Erfordernis aus § 102 ForstG sowie § 11 ForstG. Der Bezug zum aktuellen Regierungsprogramm liegt vor allem in
• „Effizientes Krisen- und Katastrophenschutzmanagement in Österreich schaffen“ (S. 35): Erhöhung der Resilienz Österreichs durch verstärkte koordinierte Umsetzung in den Bereichen Cyber-Sicherheit, Schutz kritischer Infrastrukturen, Katastrophenschutz (einschließlich Vorbeugung) sowie Daseinsvorsorge
• „Umsetzung der österreichischen Waldstrategie 2020 und Stärkung der aktiven, multi-funktionalen nachhaltigen Waldbewirtschaftung forcieren“ – Forcierung unserer Schutzwaldaktivitäten (S. 159)
• „Forcierter Schutz vor Naturgefahren: Ausbau des Hochwasserschutzes und Verstärkung der nachhaltigen Schutzwaldbewirtschaftung (Naturverjüngung des Waldes)“;
• „Ausreichende Dotierung und Bündelung der Kompetenzen und des Managements zum Schutz von Naturgefahren“

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Reduktion der negativen Folgen durch Wildbach- und Lawinenrisiken

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Einzugsgebiete mit abgeschlossenen und voll funktionsfähigen Schutzmaßnahmen [Anzahl]

Istwert

2.060

Anzahl

Zielzustand

2.000

Anzahl

Datenquelle: Projektcontrollingbericht

Ziel 2: Erhaltung der Schutzwirkung in den Einzugsgebieten von Wildbächen- und Lawinen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Schutzmaßnahmen mit gutem oder sehr gutem Erhaltungszustand [%]

Istwert

70

%

Zielzustand

70

%

Datenquelle: Projektcontrollingbericht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Schaffung zusätzlicher Schutzwirkung durch neue Maßnahme (Projekte) – Jahre 2013 bis 2017

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Neue Vorhaben gemäß Technische Richtlinien für Wildbach- und Lawinenverbauung:
– Generelle Projekte
– Projekte
– Flächenwirtschaftliche Projekte

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Prioritärer Schutz für Bestandsbauten in Roten Gefahrenzonen – Jahre 2013 bis 2017

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Projekte mit Schutzwirkung für eine hohe Anzahl von Gebäuden in Roten Gefahrenzonen habe Priorität.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2013 - 2017
2013
2014
2015
2016
2017

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-474.757

Tsd. Euro

Plan

-394.013

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

233

Tsd. Euro

Plan

220

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

2.772

Tsd. Euro

Plan

2.920

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

464.516

Tsd. Euro

Plan

382.626

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

7.236

Tsd. Euro

Plan

8.247

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

474.757

Tsd. Euro

Plan

394.013

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-95.149

Tsd. Euro

Plan

-72.299

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

22

Tsd. Euro

Plan

20

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

522

Tsd. Euro

Plan

522

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

93.205

Tsd. Euro

Plan

70.360

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

1.400

Tsd. Euro

Plan

1.397

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

95.149

Tsd. Euro

Plan

72.299

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-108.541

Tsd. Euro

Plan

-113.159

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

51

Tsd. Euro

Plan

50

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

540

Tsd. Euro

Plan

547

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

106.550

Tsd. Euro

Plan

111.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

1.400

Tsd. Euro

Plan

1.562

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

108.541

Tsd. Euro

Plan

113.159

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-85.150

Tsd. Euro

Plan

-97.357

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

55

Tsd. Euro

Plan

50

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

540

Tsd. Euro

Plan

598

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

83.098

Tsd. Euro

Plan

95.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

1.457

Tsd. Euro

Plan

1.709

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

85.150

Tsd. Euro

Plan

97.357

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-95.402

Tsd. Euro

Plan

-55.554

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

52

Tsd. Euro

Plan

50

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

580

Tsd. Euro

Plan

615

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

93.311

Tsd. Euro

Plan

53.133

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

1.459

Tsd. Euro

Plan

1.756

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

95.402

Tsd. Euro

Plan

55.554

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-90.515

Tsd. Euro

Plan

-55.644

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

53

Tsd. Euro

Plan

50

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

590

Tsd. Euro

Plan

638

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

88.352

Tsd. Euro

Plan

53.133

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

1.520

Tsd. Euro

Plan

1.823

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

90.515

Tsd. Euro

Plan

55.644

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Zum Transferaufwand:
2013 bis 2015 wurde jährlich der BVA in seiner gesamten Höhe in der Spalte „Plan“ eingegeben. Beim Planwert 2013 wurden Ermächtigungen und Rücklagen nicht berücksichtigt, auf die später zugegriffen werden konnte. In den Jahren 2014 und 2015 fielen die tatsächlichen Ausgaben niedriger aus, was bei der Arbeit mit Naturgefahren bzw. behördlichen Vorschreibungen zufolge zu Verzögerungen und einem Verschieben von Maßnahmen oder von Teilen derselben in die Folgeperioden bedingen kann. 2016 bis 2017 wurde über Initiative und damit Vorgabe des BMF der jährliche Transferaufwand im BVA auf 5 Jahre verteilt. Somit ergibt sich nun eine größere Differenz zwischen Ist und Plan ab 2016. Betrachtet man den Ist-Wert der Vorperioden, dann ergeben sich ähnliche Größen. Ab 2018 wird eine durchgängige Form der Aufzeichnung durchgeführt und dadurch bessere Auswertbarkeit ermöglicht. Personalaufwand: der Personalaufwand im Bereich Investitionsmanagement ist kontinuierlich gestiegen (vielfach infolge der aktuellen Altersstruktur der Angestellten und Arbeiter, der Inflation aber auch kontinuierlicher Gehalts- und Lohnerhöhungen), jedoch hat sich gezeigt, dass die Prognosen zu hoch waren. Alle anderen Daten erscheinen in einem normalen Schwankungsbereich.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Gesamtwirtschaft Unternehmen Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern Umwelt
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Nachfrage
  • Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt

Auf Grund der eingesetzen Mittel, durch Umsetzung von Maßnahmen, ist jedenfalls mit einer positiven Auswirkung auf die Gesamtwirtschaft und den Arbeitsmarkt zu rechnen. Konkret hat hierzu eine in Auftrag gegebenen volkswirtschaftliche Analyse der Wildbach- und Lawinenverbauung durch das WIFO im Jahr 2016 folgendes ergeben: “ […] Laufende Investitionen der Wildbach- und Lawinenverbauung im Umfang von 145 Mio Euro sind auf kurze Frist mit einer Bruttowertschöpfung von ca. 180 Mio Euro und einer Beschäftigungswirkung von 2.900 Personen (dies entspricht 2.400 Vollzeitäquivalenten) verbunden. Werden diese Ausgaben über einen längeren Zeitraum jährlich getätigt, steigert sich die Wirkung auf die Wertschöpfung auf 220 Mio Euro und die Beschäftigungswirkung auf über 3.500 Personen (dies entspricht 2.900 Vollzeitäquivalenten). WIFO 2016: 2016/159-2/S/WIFO-Projektnummer 2214.

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Grundsätzlich zu bedenken ist, dass die Investitionen der WLV nicht in erster Linie getätigt werden, um die Wirtschaft zu stimulieren, sondern um Schutzgüter bereitzustellen. Der primäre Zweck ist die Schadenreduktion, sei es durch die Ausweisung von gefährdeten Gebieten, durch die Neuerrichtung von Anlagen oder die Erhaltung bestehender Schutzeinrichtungen. Darüber hinaus hat die oben angeführte WIFO-Studie 2016 auch gezeigt, dass große Ereignisse zusätzlich zu den unmittelbaren Maßnahmen zur Schadenbeseitigung Neuinvestitionen in betroffene Gebiete lenken. Es kann sehr deutlich nachgewiesen werden, dass WLV-Ereignisse auch mittel- (3-5 Jahre nach dem Ereignis) und langfristig (6-10 Jahre) zusätzliche Investitionen induzieren und vielfach vor allem lokal und regional angesiedelte gewerbliche Betriebe (zB Baubetriebe, Baggerunternehmen, Fuhrunternehmen etc.) in ihrem wirtschaftlichen Auskommen unterstützen.

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Subdimension(en)

  • Direkte Leistungen

Das der WFA zu Grunde liegende statistische Modell ist für Maßnahmen im Zusammenhang mit Naturkatastrophen, welche Männer und Frauen in gleicher Weise betreffen, vermutlich nur in grober Näherung anwendbar. Allerdings unterscheiden grundsätzlich Investitionen in die Naturgefahrenprävention NICHT zwischen den Geschlechtern, sondern kommen in gleicher Weise allen vor Ort lebenden Personen – unabhängig von ihrem Geschlecht – zugute.

Umwelt

Subdimension(en)

  • Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden

Die Auswirkungen auf die Umwelt erscheinen aufgrund der Einhaltung strenger behördlicher Vorschreibungen (zB Naturschutz, Forstrecht, Wasserrecht etc.) im Zuge der behördlichen Genehmigungen von Schutzvorhaben gering bzw. vertretbar.

Gesamtbeurteilung

Das Vorhaben trägt zu dem Wirkungsziel „Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und der Lebensräume vor den Naturgefahren Hochwasser, Lawinen, Muren, Steinschlag und Hangrutschungen“ der Untergliederung 42 Land-, Forst- und Wasserwirtschaft des Bundesvoranschlages in erheblichem Ausmaß bei.
Der Schutz vor Wildbächen, Lawinen und Erosion dient (iSd Ziel der EU-Hochwasserrichtlinie) der Reduktion des Risikos für Leben und Gesundheit der Menschen, der Umwelt, des Kulturerbes und der wirtschaftlichen Tätigkeiten. Rund 1500 Gemeinden sind von Wildbach- und Lawinengefahren betroffen.
In Österreich bestehen mehr als 230.000 Schutzbauwerke der Wildbach- und Lawinenverbauung, rund ein Drittel der Waldfläche Österreichs ist Schutzwald, davon ist rd. 800.000 ha direkter Objektschutzwald. Der Bestand an Schutzmaßnahmen repräsentiert einen Kapitalstock von fast 3,2 Mrd. €. Die Erhaltung und Erneuerung dieses Bestandes an Schutzbauten ist eine wichtige Aufgabe für die nachhaltige Sicherheit.
Durch die eingesetzten Mittel zum Schutz vor Naturgefahren ist der Schutz der Bevölkerung im hohen Ausmaß eingetreten. Beispielsweise haben Schutzbauwerke vollinhaltlich ihre Funktion voll erfüllt. Darüber hinaus hat sich auch im Bereich der Gefahrenzonenplanung die Zonierung im Katastrophenfall als zutreffend erwiesen.
Zur Erreichung der Schutzziele war insbesondere die Gewährleistung fachlich hochqualifizierten Personals von Vorteil. Mit zusätzlichen Agenden versehen ist es künftig notwendig den Personalstand anzupassen, um den Herausforderungen gewachsen zu sein.
Zusätzlich ist anzumerken, dass infolge des permanenten Ausbaus des Schutzniveaus in Österreich eine spürbare Minderung von extremen Katastrophenschäden in Österreich verfolgt werden kann. So beliefen sich die Schäden infolge des Hochwassers 2002 auf ca. 3 Mrd. EUR, das vergleichbare Hochwasser im Jahr 2013 brachte Schäden nur mehr um die 900 Mio EUR. Auch der extreme Schnee- und Lawinenwinter 2018/19 konnte sehr gut durch die vorhandenen Schutzmaßnahmen überstanden werden, Schäden an Leib und Leben, aber auch Objekten und Infrastruktur konnte in allen Regionen Österreichs weitgehend minimiert werden. D.h.. rückblickend waren die ergriffenen Maßnahmen absolut passend, um die gewünschte Wirkung zu erreichen bzw. haben diese noch übertroffen. Zwar nehmen die Extremwetterlagen in Österreich infolge des Klimawandels immer mehr zu, von einer generellen Zunahme der Schadenslagen ist allerdings aufgrund der ergriffenen Maßnahmen nicht zu sprechen – auch hier zeigt sich die volle Wirkung der Maßnahmen.


Verbesserungspotentiale

Aufgrund der aktuellen Altersstruktur der Beschäftigten in der Wildbach- und Lawinenverbauung ist davon auszugehen, dass bei Nicht-Nachbesetzung der vorliegenden Planstellen bzw. Stellen im KV-Bereich eine massive Aufgabenkritik notwendig werden wird, was zur Folge hat, dass der derzeit erreichte „Service-Gedanke“ der WLV in ihrem Wirkungsspektrum gegenüber Gemeinden, Wirtschaftsträgern, Tourismus aber auch den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes nicht mehr in dieser Qualität nachgekommen werden kann. Es gilt zu bedenken, dass die über Jahre in ihrer Grundausstattung – und damit auch nicht an die Inflation angepasste – Grunddotierung im Ausmaß von € Mio 70,36 beständig an Investitionskraft verliert, die nur über weiteren Personalabbau kompensiert werden kann. Darüber hinaus kann die Investitions- und Beschäftigungssicherheit sehr stark erhöht werden, wenn die nunmehr nur über eine jährliche Sondergebarung abzurufenen Sondermittel (derzeit jährlich € 16 Mio) in die Grunddotierung übernommen werden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.