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Vorhaben

Bundeswasserbauverwaltung (2013-2017)

2018
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2013

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2013

Nettoergebnis in Tsd. €: 0

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Schutzwasserwirtschaft als Teilbereich der Wasserwirtschaft ist die Regelung und Gestaltung des oberirdischen Abflusses, um den Schutz des Menschen mit seinem Lebens-, Siedlungs- und Wirtschaftsraum und von Kulturgütern sowie die Erhaltung und den Schutz der Gewässer mit den Hochwasserabflussgebieten und den durch die Gewässer unmittelbar beeinflussten Räumen sicherzustellen.
Rechtliche Grundlagen: Den übergeordneten Rahmen gibt das Wasserrechtsgesetz 1959 vor. In technischer Hinsicht sind das Wasserbautenförderungsgesetz 1985 und die Technischen Richtlinien für die Bundeswasserbauverwaltung (RIWA-T) gemäß §3 Abs. 2 WBFG, Fassung 2016 die Grundlagen. Die Abwicklung der Geschäfte der Bundeswasserbauverwaltung (BWV) (Anwendungsbereich WBFG) erfolgt gem. Art 17 B-VG 1920 im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes. Die BWV ist die staatliche Organisation zur Betreuung der Fließgewässer (außer Wildbächen und Wasserstraßen) und zur Durchführung der Maßnahmen der Schutzwasserwirtschaft.
Die förderbaren Maßnahmen der Bundeswasserbauverwaltung sind im WBFG 1985 definiert.
Die Bundeswasserbauverwaltungen erhalten die antragsgegenständlichen Bundesmittel auf Basis eines Jahresarbeitsprogramms. Als dessen verwaltungstechnische Grundlage dient seit 2014 die Projektsdatenbank der KPC (Kommunalkredit Public Consulting).

Schutzwasserwirtschaftliche Maßnahmen haben das Ziel, den Menschen und seinen Wirtschaftsraum zu schützen. Schützenswert sind Bauten im gewidmeten Bau- und Betriebsgebiet, Infrastrukturanlagen und erhaltenswerte Einzelbauten.

Die Schutzziele werden unter Berücksichtigung einzugsgebietsbezogener Betrachtung der Gewässer unter Beachtung folgender Grundsätze erreicht:
– Vermeidung aller abflussverschärfenden und erosionsfördernden Maßnahmen
– Unterstützung aller natürlichen Möglichkeiten des Hochwasserrückhaltes
– Erhaltung vorhandener natürlicher bzw. Reaktivierung verloren gegangener natürlicher Abfluss- und Retentionsräume
– Berücksichtigung der Vorgaben bezüglich der gewässerökologischen Ziele gem. WRG 1959
-Sicherstellung einer Gewässerinstandhaltung und Gewässerpflege

Die förderbaren Maßnahmen der BWV sind in den entsprechenden Paragraphen des WBFG definiert.
Die laufende Absicherung der Schutzziele erfolgt im Rahmen eines integralen Hochwasserschutzmanagements mit folgendem Ablauf:
– Vorsorge (Flächenvorsorge und Verhaltensvorsorge bis zur Absiedelung)
– Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Schutzmaßnahmen
– Bewältigung von Hochwasserereignissen (technischer Hochwasserschutz, liegt als Katastrophenschutz im Wesentlichen in Länderkompetenz)
– Nachsorge
– Bewusstseinsbildung

Den schutzwasserwirtschaftlichen Planungen und Projektierungen wird als Größenwert des Schutzbedürfnisses im Allgemeinen die Gewährleistung eines Schutzes bis zu Hochwasserereignissen mit 100-jährlicher Häufigkeit (HQ100) zugrunde gelegt.

Weiters ist bei allen Hochwasserschutzprojekten eine Betrachtung für Restrisiko (Versagen von Hochwasserschutzbauwerken und -anlagen) durchzuführen.

Der Vergleich der Hochwasserereignisse 2002 bis 2017 zeigt, dass bei vergleichbaren Ereignissen die Schäden hauptsächlich aufgrund inzwischen getroffener Hochwasserschutzmaßnahmen auf mehr als ein Viertel gesunken sind.
Als Faustregel für den volkswirtschaftlichen Nutzen kann gesagt werden, dass mit jedem Euro, der für Schutzmaßnahmen ausgegeben wird, zumindest Schäden im Mittel von rd. doppelter Höhe vorsorglich verhindert werden können, wobei in städtischen Gebieten der Nutzen-Kostenfaktor weit höher liegt als in ländlichen Gebieten (Streusiedlungen). Beispielhaft wurde ein Nutzen-Kostenverhältnis für die Hochwasserschutzmaßnahmen Bründlbach in Graz von 17,1 und für die Maßnahme Schöcklbach von rd. 15,0 ermittelt; für die Hochwasserschutzmaßnahmen in den ländlichen Bereichen Gleisdorf beziehungsweise Groß St. Florian wurden Nutzen-Kostenwerte von 2,7 bzw. 1,39 errechnet.
Weiters ist die Erhaltung und Erneuerung des bereits bestehenden Bestandes an Hochwasserschutzbauten eine wichtige Aufgabe für die nachhaltige Sicherheit. Derzeit werden von den vorhandenen finanziellen Mitteln dazu mindestens 28% aufgewendet, wobei dieser Anteil steigend ist.
Die EU-Hochwasserrichtlinie (Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken, 2007/60/EG) trat am 26. November 2007 in Kraft. Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, Abteilung I/10 Schutzwasserwirtschaft ist mit der sachlichen Umsetzung dieser Richtlinie befasst. Diese sieht in der strategischen Hochwasserschutzplanung einen Drei-Stufen-Ansatz vor:
– Vorausschauende Bewertung des Hochwasserrisikos
– Erstellung von Gefahrenkarten und Risikokarten in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017
– Pläne für das Hochwasserrisikomanagement liegen vor
Im Rahmen der Umsetzung der EU-Hochwasser-Richtlinie wird es zukünftig einheitliche Gefahrenzonen geben, auf deren Basis entsprechende konforme öffentlich zugängliche Karten erstellt werden.
Die Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie erfolgt koordiniert mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie.
Allein in Salzburg (Zellerbecken) und der Steiermark (Mur, Raababach, Stadt Graz) sollen die bereits behördlich genehmigten Großprojekte des Wasserbaus ab 2017/2018 mit Bauzeiten von rund 5 Jahren mit insgesamt rund 50 MIO € Baukosten (ca.30 MIO € Bundesmittel) umgesetzt werden.
Kontinuierlich erhöhen sich auch durch den vermehrten Hochwasserschutzausbau der letzten Jahrzehnte Jahr für Jahr die gesetzlich verpflichteten Instandhaltungskosten (Rückhaltebecken, Dämme, Gewässerprofile). Unregelmäßige Wartungen und Reparaturen von Dämmen und Gewässerprofilen gefährden Menschen und verursachen große Schäden an Volksvermögen!

Eine neue beunruhigende Entwicklung infolge des Klimawandels (im Zusammenhang mit dem Rückgang des Permafrostes und dem Gletscherrückgang) tritt in Form einer starken Mobilisierung von großen Sedimentmassen auf. Der damit verbundenen extremen Zunahme des Räumungsaufwandes stehen exponentiell steigende Kosten für die Verwertung und Deponierung gegenüber. Budgetwirksam ist auch infolge sekundärer Naturkatastrophen (Waldbrand, Steinschlag, Lawinen, Erosion) der Anstieg des Finanzierungsbedarfs für flächenwirtschaftliche Maßnahmen, insbesondere im Bundesland Tirol.

Für bereits begonnene und zugesicherte große Baumaßnahmen (Dämme, Rückhaltebecken, Regulierungen etc.) ist zumindest eine mittelfristige Planungssicherheit erforderlich.

Mit einer Senkung der Planungskosten ist aufgrund des hohen Aktualisierungsdrucks bestehender Planungen und der laufenden Digitalisierung im Sinne der INSPIRE-Richtlinie bzw. des neuen Planungszyklus der Europäischen Hochwasserrichtlinie nicht zu rechnen.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Schutzwasserwirtschaftliche Maßnahmen haben das Ziel, den Menschen und seinen Wirtschaftsraum zu schützen.
– Die Nachhaltigkeitsstrategie des Ressorts verfolgt dieses Ziel als Teilaspekt des Schutzes vor Naturgefahren.
– Die Nationale Umsetzung dieses Ziels erfolgt durch den Hochwasserrisikomanagementplan, in dem die Maßnahmen zusammengefasst werden, durch welche eine Reduktion von Hochwasserrisiken erreicht werden soll.
– Dieser wiederum wurde von der Hochwasserrichtlinie der EU abgeleitet.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor der Naturgefahr Hochwasser 2013 - 2017

Beschreibung des Ziels

Schaffung zusätzlicher Schutzwirkung durch Maßnahmen des aktiven (Rückhaltemaßnahmen, Linearmaßnahmen) und passiven (Erhaltung bzw. Verbesserung natürlicher Abflussräume, Absiedelungen etc.) Hochwasserschutzes sowie Erstellung der erforderlichen Planungsgrundlagen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Hochwasserrelevante Einzugsgebiete in Siedlungsgebieten mit abgeschlossenen Schutzmaßnahmen [Anzahl]

Istwert

1.970

Anzahl

Zielzustand

2.010

Anzahl

Datenquelle: Datenerfassung BWV


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Investitionen in effiziente und ökologisch verträgliche technische und passive Schutzmaßnahmen und Erhaltungsmanagement für Schutzsysteme in Umsetzung der Hochwasserrichtlinie in den Jahren 2013-2017

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Schutz von Personen, Objekten und Infrastruktur sowie Erstellung von Gefahrenzonenplanungen/Abflussuntersuchungen/ Pläne für das Hochwasserrisikomanagement

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2013 - 2017
2013
2014
2015
2016
2017

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-489.495

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

1.800

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

1.807

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

480.726

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

5.162

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

489.495

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-108.459

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

430

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

106.800

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

1.229

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

108.459

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-101.762

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

450

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

325

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

100.058

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

929

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

101.762

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-96.761

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

450

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

340

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

95.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

971

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

96.761

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-90.799

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

450

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

350

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

89.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

999

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

90.799

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-91.714

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

450

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

362

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

89.868

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

1.034

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

91.714

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Der volkswirtschaftliche Nutzen der eingesetzten Gelder ist im Betrachtungszeitraum mit etwa der doppelten Höhe der Investitionen anzusetzen.
Abweichungen von den Planwerten der WFA, die jeweils zu Budgetbeginn festgelegt werden, ergeben sich dynamisch aus den natürlich auftretenden Hochwasserereignissen.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen Gesamtwirtschaft Umwelt
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Besondere Bedeutung des Hochwasserschutzes für den Tourismus, da nur sichere Destinationen von den Urlaubern angenommen werden.
Verhinderte Katastrophenereignisse erhöhen die Kaufkraft der ansonsten durch Wiederaufbau wirtschaftlich belasteten Bevölkerung.
Durch die Schutzmaßnahmen werden neue Möglichkeiten für wirtschaftliche Tätigkeiten geschaffen. Moderne Fachgrundlagen für die Schutzwasserwirtschaft werden etwa im Wasserbaulabor der Universität für Bodenkultur entwickelt.

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt

Schutzmaßnahmen erhöhen die Verfügbarkeit sicherer Betriebsstandorte und verbessern bzw. erhalten die Erreichbarkeit für ArbeitnehmerInnen (Pendler) in Zeiten der Hochwasserereignisse.
Sichere Betriebsstandorte erhöhen die Sicherheit und Lebensqualität für ArbeitnehmerInnen.
Nachhaltige Betriebssicherheit für Betriebe erhöht die Marktchancen für regionale Zulieferbetriebe und steigern die Investitionstätigkeit in der Region.
Als Ergebnis der Auswertung von 143 evaluierten KNUs im Zeitraum 2008-2017 wird festgestellt, dass 61.314 direkt betroffene Personen durch die Investitionen nunmehr vor des Auswirkungen von Hochwasser geschützt sind.

Umwelt

Subdimension(en)

  • Wasser
  • Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden

Die Wasserentnahme führt zur Änderung des Grundwasserspiegels und Gefahr von Mengen- bzw. Qualitätsproblemen bei der kommunalen Wasserversorgung.

Der Zustand des Grundwassers wird verändert durch Änderung der Grundwassermenge.
Hochwasserereignisse führen zur Freisetzung von Heizöl und Abwässern, die das Grundwasser belasten können. Dies wird durch Maßnahmen des Hochwasserschutzes verhindert.
Die Wasserbaumaßnahmen können zur Änderung des Grundwasserspiegels führen.
Das Vorhaben bewirkt eine Änderung des Wasserstands/der Wassermenge, Änderung der Fließgeschwindigkeit und Änderung der Gewässerstrukturen.
Hochwasserschutzmaßnahmen stellen grundsätzlich Eingriffe in das natürliche Regime und die Morphologie von Fließgewässern dar und verändern das Ökosystem, wobei ökologische Aspekte mitberücksichtigt werden.
Rückhaltebecken verändern das Abflusskontinuum und die Abflussmenge sowie den Sedimenttransport während eines Hochwasserereignisses.
Regulierungen verändern die natürliche Gewässerstruktur.
Absturzbauwerke unterbrechen das Gewässerkontinuum und müssen mit Wanderungshilfen für Fische ausgestattet werden.
Die Auswirkungen decken sich mit den prognostizierten Auswirkungen.

Gesamtbeurteilung

Über mögliche Auswirkungen eines Aussetzens der Investitionen in der Bundeswasserbauverwaltung können beispielhaft die Schäden bei den Hochwasser-Extremereignissen folgender Jahre angeführt werden:
Hochwasserereignis 2002 (3 Mrd. € Schaden, 9 Todesopfer), 2005 (600 Mio. € Schaden, 3 Todesopfer), 2011 (30 Mio. € Schaden), 2013 (880 Mio. € Schaden) und 2014 (46 Mio. € Schaden).
Fakt ist, dass viele Siedlungsräume und Verkehrswege ohne Hochwasserschutzbauten in aktuellen Gefahrenzonen und Hochwasserabflussgebieten liegen würden, die nach Verlust der Schutzfunktion mittel- und langfristig wieder in vollem Umfang bedroht wären. Nach einer aktuellen Modellrechnung des WIFI halten sich zurzeit die Investitionen in neuen Schutzmaßnahmen und der Funktionsverlust bestehender Schutzmaßnahmen („Abschreibung“) die Waage, somit würde jede Reduktion der Investitionen zu einem Anstieg des Risikos bzw. Schadenspotentiales führen.
Die Auswirkungen decken sich großteils mit den prognostizierten Auswirkungen.


Verbesserungspotentiale

Der Schutz vor Hochwasserschäden ist in allen Dimensionen konsequent weiter zu verfolgen.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen