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Vorhaben

Änderungen des Scheidemünzengesetzes 1988 in den Jahren 2014 und 2016 und des Bundeshaftungsobergrenzengesetzes

Bundesgesetz, mit dem das Scheidemünzengesetz 1988 geändert wird (2014) sowie Bundesgesetz, mit dem das Scheidemünzengesetz 1988 und das Bundeshaftungsobergrenzengesetz geändert werden (2016)

2019
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: 265.053

Vorhabensart: Bundesgesetz

Problemdefinition

Die Münze Österreich AG ist gesetzlich dazu verpflichtet alte Schilling- und Groschen-Münzen zurückzunehmen und in Euro-Münzen umzuwechseln bzw. Euro- und Cent-Münzen umzutauschen. Darüber hinaus bestehen gesetzliche Rücknahme- und Umtauschverpflichtungen gegenüber der Oesterreichischen Nationalbank, Gebietskörperschaften, Sammlern sowie eine allgemeine Umtauschverpflichtung von beschädigten Münzen. Um ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen zu können bildet die Münze diverse Rücklagen und Rückstellungen um für die eventuelle Inanspruchnahme der Umtauschverpflichtungen genügend finanzielle Mittel zur Verfügung zu haben. Die dafür bereitgestellten Mittel bleiben allerdings in der Münze Österreich AG dauerhaft gebunden.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Vermeidung einer übermäßigen Mittelbindung in der Münze Österreich AG

Beschreibung des Ziels

Vermeidung einer übermäßigen Mittelbindung aufgrund der Bildung von Rücklagen und Rückstellungen zur Erfüllung der gesetzlichen Umtauschverpflichtungen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Begrenzung der Rücklösungsrücklagen

Ausgangszustand 2014:

2014: Derzeit kommt es aufgrund der Bildung von Rücklösungsrücklagen und Rücklösungsrückstellungen zu übermäßigen Mittelbindungen. Durch diese Bilanzierungen wurden aktivseitig Wertpapierbestände i. H. v. annähernd 50 % der Bilanzsumme aufgebaut. Diese Mittel sind damit dauerhaft im Unternehmen gebunden.

Zielzustand 2019:

Die gebildeten Rücklösungsrücklagen entsprechen maximal 30 v. H. des Münzumlaufs.

Istzustand 2019:

In den Geschäftsjahren nach Inkrafttreten des Gesetzes übersteigen die Rücklösungsrücklagen und Rücklösungsrückstellungen die Grenze von 30 v. H. des Münzumlaufs nicht.

Datenquelle:
Jahresabschlüsse 2015 – 2018 der Münze Österreich Aktiengesellschaft; interne Daten

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 2: Beendigung der Mittelbindung durch Auflösung von Rücklagen und Rückstellungen

Ausgangszustand 2016:

2016: Derzeit kommt es aufgrund der Bildung von Rücklagen und Rückstellungen zur Erfüllung der gesetzlichen Umtauschverpflichtungen zu einer übermäßigen Mittelbildung in der Münze Österreich AG. Diese Mittel sind damit dauerhaft im Unternehmen gebunden.

Zielzustand 2019:

Die zuvor in der Münze Österreich AG gebildeten Rücklagen und Rückstellungen zur Erfüllung der gesetzlichen Umtauschverpflichtungen wurden aufgelöst und werden nicht mehr gebildet.

Istzustand 2019:

Die Rücklagen und Rückstellungen zur Erfüllung der gesetzlichen Umtauschverpflichtungen wurden aufgelöst.

Datenquelle:
Jahresabschlüsse 2015-2018 der Münze Österreich Aktiengesellschaft

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Reduktion der Mittelbindung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Das Rückstellungsverbot umfasst sämtliche Rücklösungsverpflichtungen.
Das bestehende Rückstellungsverbot soll auf Rücklösungsverpflichtungen für früher als gesetzliches Zahlungsmittel geltende ATS-Münzen und die Rücklösungsverpflichtungen für beschädigte Scheidemünzen erweitert werden.
Der Höchstbetrag für die Bildung von freien Gewinnrücklagen ist mit 30 v. H. des Münzumlaufs begrenzt. Bei Überschreiten der Höchstgrenze wird eine Auflösung verlangt.
Die Bildung von Gewinnrücklagen soll zukünftig beschränkt werden, sodass verhindert wird, dass finanziellen Mittel überproportional zur Bilanzsumme dauerhaft in der Münze Österreich AG gebunden werden. Die Begrenzung Gewinnrücklagen auf 30 v. H. des Münzumlaufs soll ungefähr das derzeitige Niveau abbilden und der Münze Österreich AG erlauben, im entsprechenden Rahmen Gewinnrücklagen bilden zu können.
Die rechtzeitige Aufstellung des Jahresabschluss soll eine phasenkongruente Gewinnrealisierung ermöglichen.
Der Jahresabschluss soll so rechtzeitig aufgestellt sein, dass eine phasenkongruente Gewinnrealisierung sowohl für die Gewinnabfuhr als auch für eine etwaige Dividendenausschüttung bei der Muttergesellschaft ermöglicht wird. Diesbezüglich soll sowohl die Aufstellung als auch die Feststellung des Jahresabschlusses innerhalb der dafür benötigten Fristen erfolgen.
Eine Gewinnabfuhr entsprechend § 69 Abs. 3 Nationalbankgesetz wird vorgesehen.
Ein sich ergebender Jahresgewinn soll im wesentlichen Umfang dem Aktionär zugeführt werden. Daraus folgt, dass lediglich im Ausmaß von 10% ein Bilanzgewinn i. S. d. UGB bei der Münze Österreich AG entsteht. Die Gewinnverwendung dieses Bilanzgewinns hat entsprechend der aktienrechtlichen Vorschriften zu erfolgen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Umwandlung der Rücklösevorsorge in eine Schadloshaltung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Rückstellungs- und Rücklagenverpflichtung wird durch eine Schadloshaltung des Bundes ersetzt.

Das Scheidemünzengesetz 1988 wird dahingehend abgeändert, dass das Verbot zur Bildung von Rücklagen und Rückstellungen für Rücklöseverpflichtungen erweitert wird und damit für Rücklöseverpflichtungen gem. § 8 Abs. 4, § 10, § 11 und § 14 insgesamt nicht mehr zulässig ist. Ebenso sind diesbezügliche Rückstellungen und Rücklagen aufzulösen. Durch die Auflösung dieser Vorsorgen kommt es zu einer einmaligen Erhöhung des Bilanzgewinns der Münze Österreich AG, der in weiterer Folge durch die verpflichtende Gewinnabfuhr an die Oesterreichische Nationalbank ausgeschüttet wird. Sollten in Folgejahren die mit den Scheidemünzen in Zusammenhang stehenden Aufwendungen die diesbezüglichen Erlöse übersteigen, wird der Differenzbetrag aus der Schadloshaltung des Bundes getragen. Somit führt eine Rücklöseverpflichtung der Münze Österreich AG nicht zwangsläufig zu einer Auszahlung des Bundes, sondern erst dann, wenn die diesbezüglichen Erlöse nicht ausreichen. Aufgrund der Ergebnisse der letzten Jahre ist mit einer Auszahlung nach derzeitiger Sachlage nicht zu rechnen.

Die Schadloshaltung des Bundes wird mit dem Umlauf von Scheidemünzen gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 lit. a, Z 2 und Z 3 begrenzt. Für dieses Risiko ist eine entsprechende Anpassung des Bundeshaftungsobergrenzengesetzes vorzunehmen und somit die darin festgeschriebene Obergrenze um 2 Mrd. EUR zu erhöhen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2018
2014
2015
2016
2017
2018

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

265.053

Tsd. Euro

Plan

466.300

Tsd. Euro

Erträge

Ist

265.053

Tsd. Euro

Plan

466.300

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

265.053

Tsd. Euro

Plan

466.300

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

30.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

30.000

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

30.000

Tsd. Euro

Ergebnis

265.053

Tsd. Euro

Plan

436.300

Tsd. Euro

Erträge

Ist

265.053

Tsd. Euro

Plan

436.300

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

265.053

Tsd. Euro

Plan

436.300

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Zum Zeitpunkt der Planung und der Erstellung der WFA zur Änderung des Scheidemünzengesetzes im Jahr 2014 mit Wirksamkeit ab 1.1.2015 wurde mit einer höheren Gewinnabfuhr von 30 Mio. Euro pro Jahr ab 2015 gerechnet. Aufgrund zeitlicher Verzögerung bei der Ausschüttung durch die Münze Österreich AG (MÖAG) über die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) an den Bund ergaben sich finanzielle Auswirkungen beim Bund erst ab dem Jahr 2016.

Die Novellierung des Scheidemünzengesetzes im Jahr 2016 führte zur einer Erhöhung der Gewinnausschüttungen aus dem Geschäftsjahr 2015 der MÖAG an die OeNB aufgrund der Auflösung von Rücklagen und Rückstellungen in Höhe von 564 Mio. Euro. Direkt auf die Auflösung von Rückstellungen und Rücklagen sind 436,3 Mio. Euro zurückzuführen (Jahresabschluss 2015 MÖAG). Unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgesehenen Ausschüttung von 90 % aus der MÖAG an die OeNB (rund 393 Mio. Euro) und der Ausschüttung aus der OeNB an den Bund ergaben sich nach Abzug der Körperschaftsteuer in der OeNB (rund 98 Mio Euro) aus dem Vorhaben finanzielle Auswirkungen für den Bund im Jahr 2016 in Höhe von rd. 265 Mio. Euro.

Gesamtbeurteilung

Das Ziel der Vermeidung einer übermäßigen Mittelbindung in der Münze Österreich AG (MÖAG) konnte durch Erweiterung des Verbots zur Bildung von Rücklösevorsorgen zur Gänze erreicht werden. Ab dem Jahr 2016 wurde die Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen und Rücklagen durch eine Schadloshaltung des Bundes ersetzt. Die Auflösung von Rückstellungen und Rücklagen führte aktivseitig zu einer wesentlichen Reduktion von Veranlagungsrisiken in der MÖAG. Die Maßnahmen haben bereits im Jahresabschluss 2016 der MÖAG Wirkung gezeigt, das Finanzanlagevermögen ist von 2015 auf 2016 um rund 395 Mio. Euro gesunken.

Die Ziele und Maßnahmen der WFA wurden zur Gänze erreicht, die finanziellen Auswirkungen sind jedoch nicht wie prognostiziert eingetreten. Die Gewinnauswirkungen in der MÖAG im Jahr 2015 aus der Auflösung der Rückstellungen und Rücklagen betrug rund 436 Mio. Euro und entsprachen somit dem in den ursprünglich erstellten WFAs angesetzten Betrag. Unter Berücksichtigung der Ausschüttungsbegrenzungen gemäß Scheidemünzengesetz und Nationalbankgesetz von jeweils 90 % ergaben sich finanzielle Auswirkungen auf den Bund von rund 265 Mio. Euro (exkl. höherer Körperschaftsteuer, Auswirkung in der UG 16).

Abseits dieses Vorhabens konnten die Ausschüttungen aus der MÖAG an die OeNB aufgrund von Sondergewinnen aus der Veräußerung von Beteiligungen erhöht werden.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.