Vorhaben
Bundesgesetz betreffend Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von unbeweglichem Bundesvermögen sowie Anhebungsverzicht
Bundesgesetz betreffend Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von unbeweglichem Bundesvermögen sowie Anhebungsverzicht
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2015
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015
Nettoergebnis in Tsd. €: -1.932
Vorhabensart: Bundesgesetz
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Bestmögliche Verwertung von nicht mehr benötigten Bundesliegenschaften im In- und Ausland (Kasernen, Residenzen und ehem. Konsulat).
Beschreibung des Ziels
Nicht mehr für Zwecke des Bundes benötigte Liegenschaften im In- und Ausland sollen in absehbarer Zeit bestmöglich auf dem Immobilienmarkt zur Erlösaufbringung verwertet werden. Damit sollen zusätzliche Aufwendungen in Betrieb und Erhaltung hintangehalten werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Bisher abgeschlossene Verwertungen
Ausgangszustand 2015:
Der Bund verfügt derzeit über nicht mehr benötigte Liegenschaften als Bestandteil des unbeweglichen Bundesvermögens.
Zielzustand 2019:
Der Bund hat die nicht mehr benötigten Liegenschaften innerhalb eines Zeitraumes von 2015 bis 2019 bestmöglich verwertet und dafür Einzahlungen in Höhe von rund € 34 Mio. erzielt.
Istzustand 2019:
Die Auslandsliegenschaften in Belgien (Residenz bilateral Brüssel) und Bogota/Kolumbien (ehem. Residenz) wurden 2017 zu einem Gesamterlös von EUR 6.596.528 (gerundet EUR 6,6 Mio.) abschließend veräußert. Die Veräußerungsermächtigung für die Tilly-Kaserne in Freistadt wurde aus militärischen Standorterwägungen aufgehoben (BGBl. I Nr. 109/2016), weshalb der seinerzeit angenommene Wert bei Veräußerung in Höhe von rund EUR 3,85 Mio. ebenso wie der jährliche Spareffekt an laufenden Kosten in Höhe von rund EUR 0,36 Mio. entfällt. Bei den restlichen Liegenschaften (Kaserne in Vomp und Kaserne/Amtsgebäude in Linz und Auslandsliegenschaft Algier sowie Krakau) sind die weiteren Verwertungsvorbereitungen in den für die Umsetzung zuständigen Ressorts (BMLV und BMEIA) in Bearbeitung, wobei u. a. aus internen Erwägungen des BMLV und des BMEIA bei der Verkaufsplanung Verzögerungen eingetreten sind.
Datenquelle:
Verkaufserlöse und gesetzliche Zurückziehung einer Veräußerungsermächtigung.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
teilweise erreicht
Ziel 2: Einräumung eines Baurechtes unter teilw. Bauzinsverzicht als temp. Belastung einer Bundesliegenschaft für Zwecke des dzt. Schulbetriebes der internat. Schule in Kagran sowie Mietzinsanhebungsverzicht bei den seit 1948/1950 bestehenden Bestandsrechten des Vereines der Wiener Sängerknaben im Augarten.
Beschreibung des Ziels
Durch die Belastung der Bundesliegenschaft mit einem auf längstens 30 Jahre ausgerichteten entgeltlichen Baurecht sowie einer bis 31. Juli 2024 befristeten Möglichkeit ganz oder teilweise auf den angemessenen Bauzins zu verzichten, kann einerseits einer zukünftigen völkerrechtlichen Verpflichtung entsprochen werden und andererseits wird der derzeitige Schulbetrieb gewährleistet.
Durch den einseitigen Mietzinsanhebungsverzicht wird die Möglichkeit eröffnet, den seit 1948 bzw. 1950 bestehenden Mietvertrag für die schulisch-musikalischen Nutzungen im Palais Augarten und Josefstöckl in der Weise anzupassen, dass auf die Anhebung des alten Mietzinses auf ein angemessenes Niveau rückwirkend zum April 2013 verzichtet wird.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Rechtliche Absicherung vertraglich abgeschlossen (Kagran)
Ausgangszustand 2014:
Die Liegenschaftsnutzung des Areales in Kagran und der damit verbundene Schulbetrieb für die Kinder der internationalen Schule in Wien ist seit 1. August 2014 rechtlich nicht abgesichert.
Zielzustand 2019:
Das auf längstens 30 Jahre beschränkte Baurecht wurde eingeräumt und konnten dadurch jährliche Bauaufwendungen des Bundes von rd. € 0,4 Mio. eingespart werden. Ein gänzlicher oder teilweiser Verzicht auf den angemessenen Bauzins bis zum 31. Juli 2024 wurde erteilt, wobei ab August 2024 ein zusätzlich möglicher Gestaltungsspielraum für den Bund entsteht.
Istzustand 2019:
Die für die Umsetzung notwendigen rechtlichen Grundlagen (bis 31.7.2044 befristeter Baurechtsvertrag und bis 31.7.2024 befristeter teilweiser Verzichtsvertrag) wurden im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort geschaffen.
Datenquelle:
Vertragsgrundlagen
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Meilenstein 2: Rechtliche Absicherung vertraglich abgeschlossen (Augarten und Josefstöckl)
Ausgangszustand 2013:
Die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen erforderten auf Basis des seit 1948/1950 bestehenden Mietvertrages für das Palais Augarten und Josefstöckl eine Anhebung des alten Mietzinses auf ein angemessenes Maß, wobei seit April 2013 der Schulbetreiber auf Grund der finanziellen Lage seinen Zinsverpflichtungen nicht oder nur teilweise nachkommen kann.
Zielzustand 2019:
Der Mietzinsanhebungsverzicht wurde rechtlich derart abgesichert, dass auf das Anhebungsrecht des Vermieters Bund hinsichtlich einer angemessenen Miete nicht gänzlich verzichtet wurde.
Istzustand 2019:
Die für die Umsetzung notwendigen rechtlichen Grundlagen wurden durch einen Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag (1950) im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort geschaffen.
Datenquelle:
Vertragsgrundlagen
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Veräußerung und Belastung von unbeweglichem Bundesvermögen sowie Mietzinsanhebungsverzicht
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Nachhaltige Umsetzung der Verwertungs- und Veräußerungsvorhaben von entbehrlich gewordenen Bundesliegenschaften in der Verwaltung des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport im Rahmen des aktuellen Strukturpaketes ÖBH 2018 (Tilly Kaserne in Freistadt, Frundsberg Kaserne in Schwaz/Vomp und das Amtsgebäude Garnisonsstraße in Linz) sowie in der Verwaltung des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres (Baugrundstück & Altbestand in Algier, alte Residenz in Brüssel-Uccle, alte Residenz in Bogotá und ehem. Generalkonsulat Krakau) zur Aufbringung von Verwertungsentgelten sowie zur Reduzierung der laufenden Betriebsaufwendungen (insbesondere bei Kleinkasernen) als auch hinsichtlich Restrukturierungsmaßnahmen des Vertretungsnetzes im Ausland.
Durch das Auslaufen des bisherigen Leih- u. Fördervertrages zum 31. Juli 2014 ist eine Regelung für die Liegenschaftsnutzung durch den Verein der Internationalen Schule Wien notwendig geworden. Um weiterhin Wien für internationale Organisationen attraktiv zu halten wurde die Baurechtslösung vor dem Hintergrund gesicherter Rechtsverhältnisse für die Parteien als auch Reduzierung von Aufwendungen des Bundes für die bauliche Erhaltung des bestehenden Schulkomplexes als derzeit wirtschaftlich und zweckmäßig erachtet. Innerhalb der ersten 10 Jahre (längstens bis zum 31. Juli 2024) der Baurechtsdauer ist es möglich, den Bauzins nicht oder nicht bis zur vollen möglichen Höhe einzuheben oder fällig und zahlbar zu stellen, was zu einer anfänglichen jährlichen Entlastung des Baurechtsnehmers führt und zusätzliche und notwendige Investitionen des bauberechtigten Schulträgers in die Bausubstanz auslösen kann. Der Bund als bisheriger Erhalter der Bauwerke wird dadurch erheblich von seinen Auszahlungen und baulichen Sorgfaltspflichten am Schulkomplex entbunden. Ab dem 10 Jahr der Nutzung durch die Schule ist beabsichtigt, durch wirtschaftlich tragfähige Lösungen angemessene Bauzinsen einzuheben. Ein möglicher Gestaltungsspielraum des Bundes geht dadurch nicht verloren und wird die Attraktivität des UN-Standortes Wien sohin weiterhin gestärkt.
Durch den Mietzinsanhebungsverzicht wird die Möglichkeit geboten, das von den Wiener Sängerknaben (WSK) im Rahmen eines Mietvertrages genutzte Palais Augarten und Josefstöckl samt festgelegter Umgebungsfläche rückwirkend bis zum April 2013 ohne Anhebung des Mietzinses des seit 1948 bzw. 1950 bestehenden Vertrages für ihre Schulnutzung im Augarten, in Bestand zu geben, dies soll auch in Zukunft gelten. Damit ist ein endgültiger Verlust des bestandsrechtlichen beziehungsweise mietrechtlichen Anhebungsrechtes nicht verbunden, was eine spätere Anhebungsmöglichkeit bei gesicherter wirtschaftlicher Situation der WSK nicht ausschließt.
Die WSK sind mit hohem Werbeeffekt und somit einer Umwegrentabilität für Österreich weltweit auf Konzerttourneen und heben das kulturelle Image unseres Landes. Auf ihren berühmten Uniformen tragen sie das Österreichische Staatswappen und geht daher das Interesse des Bundes weit über das gebotene schulische und musikalische Ausbildungsspektrum hinaus.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Verwertung von zwei Liegenschaften im Ausland (Residenz bilateral Brüssel und ehem. Residenz in Bogota) konnte erfolgreich mit entsprechenden Erlösen (Einzahlung UG 45 in Höhe von rund EUR 6,6 Mio.) abgeschlossen werden. Die jährlichen Betriebsaufwendungen für das BMEIA i. H. v. rund EUR 0,055 Mio. fallen daher weg. Die Verwertung der Tilly-Kaserne in Freistadt wurde aus militärischen Standorterwägungen abgebrochen (BGBl I Nr. 109/2016), weshalb der geplante Erlös (rund EUR 3,85 Mio.) sowie der jährliche Einspareffekt in der Liegenschaftsbewirtschaftung inkl. Personalaufwand (rund EUR 0,36 Mio.) nicht realisiert werden konnte. Durch den Wegfall der Verwertung der Tilly-Kaserne in Freistadt konnten ausgabenseitig (nicht getätigte Aufwendungen für Werkleistungen, Gutachten, Honorare im Vorfeld zur Verwertung) rund EUR 0,34 Mio. einmalig eingespart werden. Für die restlichen Liegenschaften in Algier und Krakau sowie bei den Kasernen in Vomp und Linz laufen die Verwertungsbestrebungen in den für die Verwertung zuständigen Ressorts (BMEIA, BMLV). Die laufenden jährlichen Betriebsaufwendungen inkl. Personalaufwand für die weiterhin in Nutzung stehenden Liegenschaften in Lustenau (Kaserne/Amtsgebäude in Linz), Vomp (Kaserne), Algier (Grundstück) und Krakau (Konsulat) bleiben aber in Höhe von rund EUR 1,17 Mio. aufrecht. Die Belastung der Bundesliegenschaft in Kagran (internationale Schule VIS) mit einem bis 31.7.2044 befristeten Baurecht unter Anwendung eines tlw. und bis 31.7.2024 befristeten Bauzinsverzichtes ist vertraglich abgesichert und entsprechend bei der UG 45 verbucht. Der jährliche Bauzinsverzicht (max. 10 Jahre) hat sich von EUR 1,97 Mio. auf EUR 1,28 Mio. verringert (rund EUR 0,7 Mio), womit die Erträge verbessert werden. Der dafür im BMDW eingeplante Spareffekt für die wegfallende laufende Liegenschaftsbetreuung und Bauaufwendungen i. H. v. rund EUR 0,4 Mio. jährlich ist eingetreten. Der Zinsanhebungsverzicht beim Palais Augarten und Josefstöckel ist vertraglich abgesichert und entsprechend bei der Bestandszinseinzahlung im BMDW berücksichtigt.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Öffentliche Einnahmen
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
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