Vorhaben
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes 1987
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes 1987
Vorhaben teilweise erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: Bundesgesetz
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Verfassungskonforme Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage
Beschreibung des Ziels
Schaffung einer praktikablen, verfassungskonformen und möglichst aufkommensneutralen Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage für unentgeltliche Grundstücksübertragungen sowie Begünstigung von Grundstücksübertragungen im Familienkreis.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Grundstücksübertragungen durch Parteienvertreter selbst berechnet und abgeführt [%]
Istwert
85,00%
Zielzustand
85,00%
Datenquelle: interne Auswertung
Aufkommen der Grunderwerbsteuer [Mio. EUR]
Istwert
1.200,00Mio. EUR
Zielzustand
800,00Mio. EUR
Datenquelle: BRA 2018 (Wert für 2019 noch nicht verfügbar)
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Änderung der GrESt-Bemessungsgrundlage unter Heranziehung von vorhandenen Werten
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Durch Heranziehung bereits vorhandener Werte, wird der Aufwand der Parteien bzw. Parteienvertreter vermindert.
– In den Fällen von entgeltlichen/unentgeltlichen begünstigten (Familienverband, Anteilsvereinigung) Übertragungen wird der bisherige 3-fache Einheitswert herangezogen.
– Bei Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken innerhalb des Familienverbandes wird ab 1.1.2015 der neu ermittelte land- und forstwirtschaftliche Einheitswert herangezogen.
– In Fällen anderer unentgeltlicher Übertragungen wird der gemeine Wert herangezogen, der auch für die Grundbucheintragungsgebühr zu ermitteln ist.
Durch eine Neuordnung der GrESt-Bemessungsgrundlage kommt es zu einer Verlagerung der Steuerlast (begünstigte Übertragungen werden insgesamt günstiger, unentgeltliche sonstige Übertragungen teurer), sodass in Summe Aufkommensneutralität erreicht werden sollte.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Es sind keine finanziellen Auswirkungen für den Bund eingetreten.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Die Detaildaten können aus verwaltungsökonomischen Gründen und auf Grund der hohen Komplexität nicht isoliert erhoben werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die angenommenen Einsparungen bei den Verwaltungskosten für Bürgerinnen und Bürger im abgeschätzten Ausmaß eingetreten sind.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.