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Vorhaben

Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes 1987

Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes 1987

2019
Vorhaben teilweise erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: 0

Vorhabensart: Bundesgesetz

Problemdefinition

Der VfGH hat § 6 Abs. 1 und 2 GrEStG per 1.6.2014 als verfassungswidrig aufgehoben (G 77/12 vom 27.11.2012). Kommt es bis zum Ende der Übergangsfrist zu keiner Ersatzregelung, wird als Wert des Grundstückes iSd § 4 Abs. 2 GrEStG – statt wie bisher des Einheitswerts – der gemeine Wert iSd § 10 BewG herangezogen.
GrESt Gesamtaufkommen: 2013: 789,4 Mio. € / 2012: 935,4 Mio. € / 2011: 754,0 Mio. € (96 % an Gemeinden, 4 % Bund)
2010: 726,6 Mio. € aus 193.749 GrESt-Fällen, davon 66.479 Fälle mit Einheitswert als Bemessungsgrundlage und Aufkommen ca. 4 % (30 Mio. €) davon 55.063 Fälle innerhalb Familie (2010 ist repräsentativ für Folgejahre ausgenommen 2012)
Betroffen sind:
– alle Personen die Grundstücke erben, geschenkt bekommen oder für eine Gegenleistung erhalten, die niedriger ist als der 3fache Einheitswert
– Unternehmen mit Grundbesitz bei Anteilsvereinigung
– unentgeltliche Übergabe von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken oder gegen Ausgedinge, jeweils innerhalb der Familie.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Verfassungskonforme Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage

Beschreibung des Ziels

Schaffung einer praktikablen, verfassungskonformen und möglichst aufkommensneutralen Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage für unentgeltliche Grundstücksübertragungen sowie Begünstigung von Grundstücksübertragungen im Familienkreis.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Grundstücksübertragungen durch Parteienvertreter selbst berechnet und abgeführt [%]

Istwert

85,00

%

Zielzustand

85,00

%

Datenquelle: interne Auswertung

Aufkommen der Grunderwerbsteuer [Mio. EUR]

Istwert

1.200,00

Mio. EUR

Zielzustand

800,00

Mio. EUR

Datenquelle: BRA 2018 (Wert für 2019 noch nicht verfügbar)


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Änderung der GrESt-Bemessungsgrundlage unter Heranziehung von vorhandenen Werten

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durch Heranziehung bereits vorhandener Werte, wird der Aufwand der Parteien bzw. Parteienvertreter vermindert.
– In den Fällen von entgeltlichen/unentgeltlichen begünstigten (Familienverband, Anteilsvereinigung) Übertragungen wird der bisherige 3-fache Einheitswert herangezogen.
– Bei Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken innerhalb des Familienverbandes wird ab 1.1.2015 der neu ermittelte land- und forstwirtschaftliche Einheitswert herangezogen.
– In Fällen anderer unentgeltlicher Übertragungen wird der gemeine Wert herangezogen, der auch für die Grundbucheintragungsgebühr zu ermitteln ist.
Durch eine Neuordnung der GrESt-Bemessungsgrundlage kommt es zu einer Verlagerung der Steuerlast (begünstigte Übertragungen werden insgesamt günstiger, unentgeltliche sonstige Übertragungen teurer), sodass in Summe Aufkommensneutralität erreicht werden sollte.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2018
2014
2015
2016
2017
2018

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

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Plan

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Sonstige Aufwendungen

Ist

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Plan

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Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

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Erträge gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Erträge

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Werkleistungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

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Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Tsd. Euro

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Transferaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

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Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Transferaufwand

Ist

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Personalaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Erträge

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Tsd. Euro

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Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Es sind keine finanziellen Auswirkungen für den Bund eingetreten.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Verwaltungskosten für Bürger:innen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Verwaltungskosten für Bürger:innen

Die Detaildaten können aus verwaltungsökonomischen Gründen und auf Grund der hohen Komplexität nicht isoliert erhoben werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die angenommenen Einsparungen bei den Verwaltungskosten für Bürgerinnen und Bürger im abgeschätzten Ausmaß eingetreten sind.

Gesamtbeurteilung

Die Verfassungskonformität wurde durch die neue Regelung wieder hergestellt.
Darüber hinaus wurde der zu erwartende erhöhte Verwaltungsaufwand bei Ausbleiben des Handelns vermieden.
Es ist allerdings festzuhalten, dass das Grunderwerbsteuergesetz mit 1.1.2016 grundlegend geändert wurde und die hier durchgeführten Änderungen dadurch obsolet geworden sind.

Die Aufkommenswirkung (Anstieg GrESt-Aufkommen um rund 400 Mio. Euro) ist nach internen Annahmen nicht nur auf die gesetzliche Änderung zurückzuführen, sondern auch auf die allgemeine Marktsituation. Allerdings muss aufgrund der verhältnismäßig hohen Steigerung des GrESt-Aufkommens, das Ziel im Vergleich zum Jahr 2014 als „nicht erreicht“ angesehen werden.
Da die GrESt-Bemessungsgrundlage und der Steuersatz im Jahr 2016 zur Gänze neu geregelt wurden, sind exakte Rückschlüsse auf die Auswirkungen dieses Vorhabens des Jahres 2014 nur schwer abzuschätzen.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.